Start-Stop-Automatik dauerhaft abschalten

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,
Kann man die Start-Stop Automatikfunktion beim Golf 7 1.2 mit DSG dauerhaft abschatlen? Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan



Zitat:

Original geschrieben von hecknschnoiza


Jo danke für die Erklärungen. Aber einfach Illegal reinzuschreiben wenn wer was fragt ist zu wenig finde ich.
Und direkt eine Frage zu stellen, ohne vorher wenigstens mal einen Blick in bestehende Threads zu werfen, wo das Thema längst in genau der Länge und Breite diskutiert wurde, die du in diesem vermisst, ist mindestens ebenso viel zu wenig.

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan



Zitat:

Mit ein wenig Erklärung wieso weshalb warum ist doch jedem mehr geholfen oder?

... und mit ein wenig Suchen sogar noch mehr.

Was willst du? Daß ich das ganze Forum durchlese? Ich meinte hier eingentlich daß man auch erklären sollte wieso das illegal sein soll und nicht nur einfach hier einwerfen daß es illegal ist...

Ich habe das Thema nicht gestartet ich habe nur mitgemacht hier in diesem Thema.

Ich bin noch nicht so lange hier regestriert aber man traut sich ja hier im Motor-Talk ja eh schon nixmehr schreiben weil man von so einigen Klugscheissern einfach nur immer blöd angemacht wird...

598 weitere Antworten
598 Antworten

Ich hatte beim Einbau des Moduls in den Tiguan I zugeschaut. Doch ja, da mußte schon einiges der Verkleidung des Mitteltunnels gelöst werden, um den Einbau vorzunehmen. Kann beim Golf 7 aber anders sein.

@punkule:

Zitat:

Da ich noch keine funktionierende Codierung zur Deaktivierung der SSA bei meinem SV gefunden habe liebäugle ich auch mit dem Einbau eines Moduls

Wenn es beim normalen Golf 7 mit der 2L-TDI-Maschine klappt, sollte es bei dir eigentlich auch funktionieren.
Eine direkte Möglichkeit, SSA zu deaktivieren gibt es m.E. ohnehin nicht. Die Quasi-Deaktivierung von SSA per Codierung ist, soweit ich das weiß, nur durch Manipulation von Grenzwerten (Temperatur oder Spannung) möglich.

Das ist richtig. Demnach ist S&S auch eigentlich nicht deaktiviert und es sollte keine Probleme mit BE usw. geben.

das ist reines Wunschdenken, weil die Funktionsweise des S/S damit maßgeblich beeinflusst wird.

Ähnliche Themen

Das Deaktivieren der Start / Stopp Funktion via Decodieren ist nicht Verboten, es verlischt auch keine Betriebserlaubnis! Meine Quelle ist der TÜV Norddeutschland.
Siehe mein vorletzter Beitrag Seite 28. Wieso wird immer wieder über dieses Thema diskutiert?
Wer jetzt noch das Gegenteil behauptet, sollte es mit Fakten untermauern, d. h. nachprüfbare Quelle nennen.

Zitat:

@rv112xy schrieb am 11. Mai 2016 um 08:47:37 Uhr:


Das ist richtig. Demnach ist S&S auch eigentlich nicht deaktiviert und es sollte keine Probleme mit BE usw. geben.

Das halte ich auch für Wunschdenken, denn wenn man Einstellungen der SW in der Weise manipuliert, dass eine Funktion faktisch nicht mehr vorhanden ist, kann das nicht legal sein.
Frag doch sicherheitshalber mal beim KBA nach....

Selbst VW, wo ja offensichtlich Erfahrungen bei SW-Manipulationen vorhanden sind, wird dir deine Sichtweise mit einiger Sicherheit nicht bestätigen.

Zitat:

@daxmann4u schrieb am 11. Mai 2016 um 09:44:21 Uhr:


Das Deaktivieren der Start / Stopp Funktion via Decodieren ist nicht Verboten, es verlischt auch keine Betriebserlaubnis! Meine Quelle ist der TÜV Norddeutschland.
Siehe mein vorletzter Beitrag Seite 28. Wieso wird immer wieder über dieses Thema diskutiert?
Wer jetzt noch das Gegenteil behauptet, sollte es mit Fakten untermauern, d. h. nachprüfbare Quelle nennen.

Klar ist, der TÜV kann so eine Entscheidung nicht treffen. Warum? zB ist es ja so, wenn der TÜV eine Rad/Reifen Kombi einträgt, kann sie trotzdem nicht erlaubt sein und man seitens der Polizei dafür belangt werden kann!
Das es seitens des TÜV nicht geprüft wird, heißt doch nicht gleich es sei legal.

Zitat:

@daxmann4u schrieb am 11. Mai 2016 um 09:44:21 Uhr:


Das Deaktivieren der Start / Stopp Funktion via Decodieren ist nicht Verboten, es verlischt auch keine Betriebserlaubnis! Meine Quelle ist der TÜV Norddeutschland.
Siehe mein vorletzter Beitrag Seite 28. Wieso wird immer wieder über dieses Thema diskutiert?
Wer jetzt noch das Gegenteil behauptet, sollte es mit Fakten untermauern, d. h. nachprüfbare Quelle nennen.

1. die Start&Stop Funktion kann man nicht decodieren.
Es gibt meines Wissens keine Codier-Auswahlmöglichkeit, die das bewirkt.
Start&Stop kann man nur durch Manipulation von Spannungs- oder Temperaturgrenzwerten, in der Weise beeinflussen, dass es in der Praxis nicht mehr aktiv wird.

2. Wo ist die schriftliche Aussage des TÜV zu diesem Thema?

Zitat:

@navec schrieb am 11. Mai 2016 um 09:52:48 Uhr:



Zitat:

@daxmann4u schrieb am 11. Mai 2016 um 09:44:21 Uhr:


Das Deaktivieren der Start / Stopp Funktion via Decodieren ist nicht Verboten, es verlischt auch keine Betriebserlaubnis! Meine Quelle ist der TÜV Norddeutschland.
Siehe mein vorletzter Beitrag Seite 28. Wieso wird immer wieder über dieses Thema diskutiert?
Wer jetzt noch das Gegenteil behauptet, sollte es mit Fakten untermauern, d. h. nachprüfbare Quelle nennen.

1. die Start&Stop Funktion kann man nicht decodieren.
Es gibt meines Wissens keine Codier-Auswahlmöglichkeit, die das bewirkt.
Start&Stop kann man nur durch Manipulation von Spannungs- oder Temperaturgrenzwerten, in der Weise beeinflussen, dass es in der Praxis nicht mehr aktiv wird.

2. Wo ist die schriftliche Aussage des TÜV zu diesem Thema?

Was macht dann bitte dieses Kodier Interface???

https://www.kufatec.de/.../kodier-interface-deaktivierung-start-stop

Du behauptest Dinge, die eine 30 sekündige Google-Suche definitiv widerlegt und verlangst von anderen schriftliche Beweise...

Ihr seit echt lustig. Ich verstehe nicht warum ihr darauf beharren wollt, dass das Deaktivieren von S&S verboten ist. Ich sehe immer noch keinen Beweis dafür und wenn es wirklich so wäre dann könnte eine Behörde das bestimmt bestätigen.

Zitat:

Was macht dann bitte dieses Kodier Interface???

https://www.kufatec.de/.../kodier-interface-deaktivierung-start-stop

Du behauptest Dinge, die eine 30 sekündige Google-Suche definitiv widerlegt und verlangst von anderen schriftliche Beweise...

was dieses Interface genau macht, weiß ich nicht.

Mit VCDS ist es meines Wissens noch niemandem gelungen, S&S per Auswahl permanent still zu legen.
Das wird bisher nur mit der o.a. Manipulation von Grenzwerten erreicht.
Da es dieses Interface offensichtlich/ vielleicht kann, wäre das ja mal ein Anreiz für die VCDS-"Codierer" heraus zu finden, wie das geht.

Die schlichte Existenz so eines Gerätes sagt nichts darüber aus, dass das, was man damit machen kann legal ist oder nicht.

Zitat:

@RedRunner10 schrieb am 11. Mai 2016 um 10:03:11 Uhr:


Ihr seit echt lustig. Ich verstehe nicht warum ihr darauf beharren wollt, dass das Deaktivieren von S&S verboten ist. Ich sehe immer noch keinen Beweis dafür und wenn es wirklich so wäre dann könnte eine Behörde das bestimmt bestätigen.

ich sehe umgekehrt bisher keinen Beweis dafür, dass es legal ist. Den Nachweis sollte eigentlich immer derjenige führen, der etwas am Auto verändert.

Warum hat denn noch keiner, der so eine Änderung machen will/gemacht hat, vom KBA, TÜV oder Fz-Hersteller eine entsprechende schriftliche Zustimmung vorweisen können?

Zitat:

@navec schrieb am 11. Mai 2016 um 10:28:33 Uhr:



Zitat:

@RedRunner10 schrieb am 11. Mai 2016 um 10:03:11 Uhr:


Ihr seit echt lustig. Ich verstehe nicht warum ihr darauf beharren wollt, dass das Deaktivieren von S&S verboten ist. Ich sehe immer noch keinen Beweis dafür und wenn es wirklich so wäre dann könnte eine Behörde das bestimmt bestätigen.

ich sehe umgekehrt bisher keinen Beweis dafür, dass es legal ist. Den Nachweis sollte eigentlich immer derjenige führen, der etwas am Auto verändert.

Warum hat denn noch keiner, der so eine Änderung machen will/gemacht hat, vom KBA, TÜV oder Fz-Hersteller eine entsprechende schriftliche Zustimmung vorweisen können?

Es gibt keine schriftliche Aussage vom TÜV darüber. Ist aber leicht nachprüfbar: Ruf selbst dort an.
Oder nenne mir eine ebenso leicht nachprüfbare Quelle, die das Gegenteil beweist.
Für etwas, dass nicht verboten ist oder nicht existiert, sind schriftliche Beweise nicht üblich.

Zitat:

Für etwas, dass nicht verboten ist oder nicht existiert, sind schriftliche Beweise nicht üblich.

Genau.
Fehlt nur noch der Nachweis, dass diese Veränderung des Fahrzeugs nicht verboten ist und, wie schon geschrieben, darum sollte sich derjenige kümmern, der die Veränderung durchführt.

Zitat:

@navec schrieb am 11. Mai 2016 um 10:44:24 Uhr:



Zitat:

Für etwas, dass nicht verboten ist oder nicht existiert, sind schriftliche Beweise nicht üblich.

Genau.
Fehlt nur noch der Nachweis, dass diese Veränderung des Fahrzeugs nicht verboten ist und, wie schon geschrieben, darum sollte sich derjenige kümmern, der die Veränderung durchführt.

Du bist einfach unbelehrbar!

Deine Antwort
Ähnliche Themen