Stärkere Glühlampe für den Rückfahrscheinwerfer möglich?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Beim Rückwärtsfahren leuchtet der Rückfahrscheinwerfer - also das weiße Rückfahrlicht - meines Golf VI den dahinter liegenden Raum nur sehr unzureichend aus. Serienmäßig ist ein Glühlämpchen 12 V 21 W mit flachem Stecksockel verbaut. Hat schon einer von Euch hier mal eine Verbesserung vorgenommen? Ich denke da an eine stärkere Lampe mit ca. 42 bis 50 Watt. Sowohl zwei freie Autoteile-Händler als auch die Werkstatt meines Vertrauens behaupten, soetwas gäbe es gar nicht. Da bin ich aufgrund des Studiums anderer Foren anderer Meinung, für unser Modell habe ich aber noch nichts Konkretes gefunden. Insbesondere die Vertrags-Werkstatt war keine große Hilfe; der Meister meinte doch glatt, Sinn und Zweck des Rückfahrscheinwerfers heutzutage sei nicht die hilfreiche Ausleuchtung nach hinten, sondern ausschließlich ein Signal an andere Verkehrsteilnehmer, dass ich rückwärts fahren will.

Bitte jetzt keine Diskusson über Betriebserlaubnis, Leuchtmittelverordnung, zusätzliches Einschalten der Nebelschlussleuchte oder wohlgemeinte Ratschläge wie "Kopf aus dem Fenster und nach hinten schauen". Ich habe eine ca. 30 m lange, unbeleuchtete und zudem abschüssige Grundstücksauffahrt, und die zu nehmen macht im Stockfinstern nicht unbedingt immer Spaß. Dass es im Übrigen auch anders geht, beweist mein Daimler - der leuchtet rückwärtig wie ein Airbus im nächtlichen Landeanflug.

Hat jemand Erfahrungen oder Kaufempfehlungen? Ich freue mich auf Eure Tipps.
Czesc,
Tomek

Beste Antwort im Thema

Hi!
Mach dir nichts draus. Manche vewechseln handwerkliches Geschick mit "Pfusch", weil sie offenbar noch nie einen Lötkolben in der Hand hatten. Ich finde deine Lösung prima!

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Zitat:

Original geschrieben von aLpi82


Ich frage mich was VW sich dabei denkt nur ein Rückstrahler zu verbauen 🙄

Frag mal den Gesetzgeber zu diesem Thema, dann wirst Du wissen, was VW sich dabei denken

muss

!

Zitat:

Original geschrieben von RazorMan



Zitat:

Original geschrieben von aLpi82


Ich frage mich was VW sich dabei denkt nur ein Rückstrahler zu verbauen 🙄
Frag mal den Gesetzgeber zu diesem Thema, dann wirst Du wissen, was VW sich dabei denken muss!

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber so eine Funzel vorschreibt.

An meinem verblichenen Astra waren auch Rückfahrleuchten verbaut, mit denen man noch etwas gesehen hat!

Und selbst ein Kleinwagen wie der Opel Corsa ist besser ausgerüstet, was Rückfahrleuchten angeht.

Zitat:

Original geschrieben von lumo55


Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber so eine Funzel vorschreibt.
An meinem verblichenen Astra waren auch Rückfahrleuchten verbaut, mit denen man noch etwas gesehen hat!

Auch ein ehemaliger aus dem Opel-Lager! 😁

R.I.P. Corsa B (mit immerhin zwei Rückfahrscheinwerfern)!

IMHO sind zwei Rückfahrscheinwerfer mittlerweile verboten, also nur noch bei Fahrzeugen vor einem best. BJ erlaubt.
Oder täusche ich mich da?

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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§52a Rückfahrscheinwerfer

(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.

(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

(3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriß hinausragen.

(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.

(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, daß sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.

(6) Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich an

1. Krafträdern,
2. land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
3. einachsigen Zugmaschinen,
4. Arbeitsmaschinen und Staplern,
5. Krankenfahrstühlen.

(7) Werden Rückfahrscheinwerfer an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 2, 4 und 5 entsprechen.

Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#52a
Noch Fragen?

Okay, da lag ich dann falsch. Frage mich dann aber, warum moderne Autos i.d.R. nur einen Rückfahrscheinwerfer haben (Golf, Insignia, etc.).

U.a. wegen der Kosten.

Wenn ich den Ausschnitt aus der Stvzo richtig interpretiere, darf ich eine stärkere Lampe einbauen und verliere nicht automatisch die Betriebserlaubnis. Aber andererseits sind Bauteile am Fahrzeug (z.B. Scheinwerfer, Rückleuchten 😉) doch nur für den Einsatz mit den vom Hersteller zugelassenen Leuchtmitteln zugelassen. So gesehen erlischt die BE doch oder etwa nicht? Zumindest die Garantie vom Hersteller erlischt beim Einsatz nicht zugelassener Leuchtmittel. Also die Garantie auf das "modifizierte" Bauteil, in unserem Fall die Rückleuchte.

edit: Mein Golf 4 mit seinen 2 Rückfahrlichtern war echt gut in der Ausleuchtung.
Hier mal noch ein Link, wo man sieht, dass es auch 12 V 32 W w3x16d Leuchtmittel gibt.

Mein Golf IV Kombi 2 Rückfahrscheinwerfer = gutes Licht
Golf V, 1 Rückfahrscheinwerfer = scheiz Licht
Golf VI, siehe Golf V

Meines Erachtens nach liegt das in erster Linie an den Sparmaßnahmen, dass man daruch auch etwas am Design drehen kann, kommt dazu.

Also ich werde auf alle Fälle eine englische Rückleuchte einbauen (sobald ich sie bekomme).
Gegen stärkere Glühlampen spricht meiner Meinung nach laut Stvzo ja eigentlich nichts.
Was ich mit der fehlenden Nebeschlußleuchte mache, überlege ich mir dann bis zur nächsten HU!

Hallo,

der Sockel der beiden Lampen ist nicht 100% gleich, aber da er schmäler ist und es sich um eine Steckverbindung handelt, könnte es funktionieren. Die Breite sollte gleich sein. Wäre zum probieren.

Die Idee finde ich gar nicht mal so schlecht mit den Lampen mit geringerem Sockeldurchmesser! Wenn die Kontakte in etwa an der gleichen Stelle liegen wie bei der Originallampe, reicht es aus, je einen Lötklecks auf die Kontakte der "zu dünnen" Lampe zu geben und schon passt das wieder beim Stecken.

Hat einer der Kollegen schon was von den Ideen umgesetzt ? Ich wohne in einer gegend wo das Auto in einer dunkelnen Ecke steht, mich nerven schon die Rückfahrscheinwerfer vom Golf4.
Wäre schon eine Hilfe wenn da eine gute Lösung hat.

ich hab mir eine 50 Watt Stiftsockelhalogenlampe in die BA15 Fassung gefrickelt, ist etwa 3 mal so hell.
Ist immer noch nicht der Bringer weil nur eine Seite Ausgeleuchtet wird aber immerhin.
Aufwand ca. 3 €
Was der Tüv dazu sagt ?? man kann ja die Birne wieder tauschen.

Angedacht sind je 20 Superhelle 5mm Leuchtdioden auf beiden Seiten in die weißen Reflektoren, da ist bis jetzt nichts drin. Sollte auch mit etwas Geschick und 20 € zu machen sein.

Zitat:

Original geschrieben von eco roy


ich hab mir eine 50 Watt Stiftsockelhalogenlampe in die BA15 Fassung gefrickelt, ist etwa 3 mal so hell.
Ist immer noch nicht der Bringer weil nur eine Seite Ausgeleuchtet wird aber immerhin.
Aufwand ca. 3 €
Was der Tüv dazu sagt ?? man kann ja die Birne wieder tauschen.

Angedacht sind je 20 Superhelle 5mm Leuchtdioden auf beiden Seiten in die weißen Reflektoren, da ist bis jetzt nichts drin. Sollte auch mit etwas Geschick und 20 € zu machen sein.

wenn das gemacht hast musst mir mal bilder schicken ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Rolly1702



Zitat:

Original geschrieben von eco roy


ich hab mir eine 50 Watt Stiftsockelhalogenlampe in die BA15 Fassung gefrickelt, ist etwa 3 mal so hell.
Ist immer noch nicht der Bringer weil nur eine Seite Ausgeleuchtet wird aber immerhin.
Aufwand ca. 3 €
Was der Tüv dazu sagt ?? man kann ja die Birne wieder tauschen.

Angedacht sind je 20 Superhelle 5mm Leuchtdioden auf beiden Seiten in die weißen Reflektoren, da ist bis jetzt nichts drin. Sollte auch mit etwas Geschick und 20 € zu machen sein.

wenn das gemacht hast musst mir mal bilder schicken ;-)

Deine jetzige Lösung hätte ich auch gerne gesehen... was sagen denn Bordelektronik, Anzeige im Zentralinstrument und MFA dazu? Irgendelche Fehlermeldungen?

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