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Sonnenblendstreifen + TÜV = Problem :(

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 19. Juli 2011 um 13:43

Servus Leute,

war heute beim TÜV und der hatte natürlich prompt was an meinem Auto auszusetzen. Es war weder das fehlende Gutachten für meinen K&N Luftfilter noch sonst irgendwelche kleineren Sachen wegen den ich Angst hatte sondern es war mein SONNENBLENDSTREIFEN!!!!

Bisher war mein Wissensstand, dass ein Sonnenblendstreifen aus normaler Tönungsfolie unkritisch ist (natürlich nur bis zu einer bestimmten Dicke ;) ). Aber der TÜV-Mensch hat noch nicht mal wegen der Dicke des Streifens gemeckert sondern dass überhaupt einer da is. Seiner Meinung nach dürfe auf der Frontscheibe soetwas überhaupt nicht sein!

Nun meine Frage: Hat er Recht nach aktueller Gesetzeslage oder wie schauts da aus? Hab nämlich wenig Lust, den vor 4 Monaten erst angebrachten Sonnenblendstreifen schon wieder ab zu machen....

Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. Juli 2011 um 9:55

Also Leute,

ich hab heute mal bei der Folienfirma angerufen und mir wurde folgendes mitgeteilt:

Gesetzlich festgehalten ist, dass auf der Frontscheibe maximal 0,1m² mit Aufklebern bedeckt sein darf. Das steht so im Gesetz. Der Aufkleber muss keine ABE oder sonstiges Gutachten haben, muss auch nicht eingetragen werden, steht auch so im Gesetz bzw. ist durch die Art des betreffenden Gesetzes so festgelegt (sonst müsste ja jede Vignette vom TÜV abgenommen werden oder ein Gutachten dabei sein ;) ). Folien am Heck und den hinteren Seitenscheiben müssen zwingend jedoch ein Gutachten oder ähnliches besitzen und mit einer Herstellerbezeichnung und einer Nummer versehen sein.

Das ist soweit alles Fakt und kann auch so an entsprechender Stelle nachgelesen werden. Manche Hersteller von Tönungsfolien legen noch Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu ihren Produkten bei, diese enthalten jedoch auch nur die entsprechenden Gesetzestexte.

So, das sind somit laut Gesetzeslage die nötigen Vorschriften, welche für Folien auf der Frontscheibe gelten.

Sprich: Ich fahr demnächst zum TÜV und kläre den TÜV-Prüfer mal auf, jetzt wo ich fundierte, abgesicherte Informationen hab. Ich hoffe für euch bringt das auch etwas Klarheit ins Gesetzeswirrwarr, es bestand ja hier doch keine eindeutige Meinung.

In diesem Sinne: noch eine schöne Woche :)

Gruß

PS: Es bleibt festzuhalten, dass Stixz recht hatte :)

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am 19. Juli 2011 um 14:08

Der Blendstreifen darf (laut aussage meines TÜV-Gutachters und diversen Polizisten, die in Kontrollen bei mir nachgemessen haben) an der tiefsten Stelle 15cm tief sein.

Die tiefste Stelle ist durch die Scheibenkrümmung beim Golf an den beiden Seiten zur A-Säule zu.

am 19. Juli 2011 um 14:09

Auf die Frotscheibe darfst du nichts kleben, da sie im Falle eines Unfalls noch entfernbar sein muss.. Da man Sie, wenn sie zugeklebt ist nicht rausbekommt. So meinte der Tüv-Mensch es damals zu mir. Ich hatte das das "Glück" das ich einen Steinschlag hatte und somit von der Teilkasko ne neue bekommen habe. Da habe ich dann eine mit getöntem Glas genommen.. Das gab keine Probleme :)

am 19. Juli 2011 um 14:20

warum soll denn eine Frontscheibe MIT Blendstreifen nicht mehr entfernbar sein?

Mein Streifen läuft NUR auf der Scheibe und endet an den Dichtungen. Der verklebt also nicht die Scheibe mit der Karosserie.

Und selbst wenn: keine Plotterfolie klebt so stark, dass man die Scheibe nicht mehr raus bekäme.

Aber ich denke, wenn Schyschka noch hier rein kommt, der kann da bestimmt genaueres dazu sagen.

Du meinst F*ckfolie als Keil?

Ist sowas nicht vom TÜV abgenommen, so hat dies am Auto auch nichts zu suchen (mein Wissensstand)! :cool:

Dies bezieht sich auch auf alle anderen Scheiben am Auto.

A propos...wegen des Luftfilters hat er nichts gesagt???!!! Offener Lufti???!!! :confused:

Also die Aussage von furp ist irgendwie...

Naja: "Furp"... :p

Richtig, eine Scheibe muss entfernbar, einschlagbar, was weiß ich was alles sein. Hunderte Hersteller von Sonnenblendstreifen irren also? Keineswegs: Erstens ist Tönungsfolie nicht ansatzweise so "klebend", dass sie dich das Leben kostet nur weil du sie verklebt hast, zweites gibts die Vorgabe mit der Fläche in %, beim Golf landest du da tatsächlich bei den schon erwähnten 15cm, und drittens:

Fürchte ich, du hast da "irgendeine" Folie ohne Nummer oder so hingebickt! Oder? :eek:

...und ich schätze dass sich der TÜVler DARAN aufhängt! ;)

Noch was:

Du hast echt gepokert und bist mit so nem offenen Luffi da hin geeiert?

Na da dürfte das Ende deines Ausflugs doch bereits klar gewesen sein?

Also die Wiedervorführung... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Sagittarius85

es war mein SONNENBLENDSTREIFEN!!!!

Moin,

Warum nur sollte man die Sonne überhaupt blenden? :rolleyes:

Ahnungslos grüßend,

Damit das doofe Ding mal sieht, wie das ist! ;)

Themenstarteram 19. Juli 2011 um 18:31

Servus,

mit dem Luftfilter hab ichs eben mal drauf ankommen lassen, war schon 2 mal damit beim TÜV ;) Damals allerdings noch ohne meine Edelstahlanlage ab Kat, naja, no risk, no fun ;) Hat ja jetzt auch nicht daran gelegen im Endeffekt, dazu hat er nix gesagt bis auf ein kurzes: "Hö, is da kein Gutachten bei? Naja egal, da wurden zwar mal welche zurückgezogen, aber es is ja eingetragen...." Ich fands gut ;)

Aber was ratet ihr mir denn wegen dem Sonnenblendstreifen? Eintragen lassen? Bzw. bekomm ichs eingetragen? Und wenn ja: was brauch ich dazu? Ich würde mal sagen, Sicherheitsgründe (wie z.B. die Scheibe geht nicht mehr raus) sind da kein Grund, denn die geht bestimmt noch raus. Und zu breit is die nich, hab extra noch mit der Folienfirma gesprochen deswegen.

Gruß

Zitat:

Erstens ist Tönungsfolie nicht ansatzweise so "klebend", dass sie dich das Leben kostet nur weil du sie verklebt hast

Zitat:

Ich würde mal sagen, Sicherheitsgründe (wie z.B. die Scheibe geht nicht mehr raus) sind da kein Grund, denn die geht bestimmt noch raus.

Das ist ein Schritt zu weit gedacht. Wenn die Feuerwehr kommt ist es echt egal, denn deren Hydraulikschere beisst sich überall durch. Wichtiger ist der Moment kurz vorher.

Denn klar geht die Scheibe raus. Nur in dem Fall in einem großen Stück statt in 2 Millionen Krümeln zu je 3mm.

Was der Unterschied ist? Ungefähr der, ob Du dir beim Motorradfahren ne Mücke zwischen die Zähne fängst oder ne Kuh Deinen Weg kreuzt.

Denn Bei der kinetischen Aufprallenergie eines Gegenstandes geht die Masse des Teils linear ein.

Aber was anderes: wenn "no Risk no Fun" Dein Motto ist, warum wirfst dann überhaupt Geld für sowas wie TÜV raus?

Gruß,

Kai

Zitat:

Original geschrieben von suzuki-gs

...........Nur in dem Fall in einem großen Stück statt in 2 Millionen Krümeln zu je 3mm..........

Hallo,

die Windschutzscheibe ist aus VSG die krümelt nicht, da bleibt eh alle zusammenhängend egal ob mit Streifen oder ohne.

 

 

 

Ich hab zwei Autos und bei beiden den Streifen....... gab noch nie Probleme beim Tüv.

 

MFG 1781 ccm

am 19. Juli 2011 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von Sagittarius85

Aber was ratet ihr mir denn wegen dem Sonnenblendstreifen? Eintragen lassen? Bzw. bekomm ichs eingetragen? Und wenn ja: was brauch ich dazu?

Ich würde dazu raten, einfach mal zu einem anderen TÜV zu fahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Prüfer so drauf sind.

Wie gesagt, hab meinen Streifen seit zwei Jahren drauf und weder in der Kontrolle noch beim TÜV hat sich jemand dran gestört.

Die meisten messen nicht einmal nach.

am 19. Juli 2011 um 21:05

Würde auch gerne mal sehen, wie man eine Verbundglasscheibe (die geklebt ist) rausdrücken will.

Wenn wird die doch eh raus gesägt oder?

http://us.123rf.com/.../...ner-windschutzscheibe-nach-einem-unfall.jpg

Themenstarteram 19. Juli 2011 um 22:06

Servus,

soweit erstmal danke für eure Hilfe :) Ich werd mal bei der Folienfirma vorbeischauen und nachfragen, hätte schon gerne mal irgend ne gesetzliche Grundlage wo schwarz auf weis steht, was ich in bezug auf die Frontscheibe bzw die Scheiben am Auto darf und was nicht. Und ich denke mal da die den ganzen tag Folien auf Autos kleben, werden die wissen was geht und was nich ;)

@suzuki-gs: Irgendwie klingst du etwas wie meine Mutter ;) Aber nun zum sachlichen: Wie meine Vorredner schon sagen, die Frontscheibe ist aus Verbundglas, da is ne Folie dazwischen die die Scheibe zusammenhält. Also so ne läppische Tönungsfolie macht da nix. Wären Tönungsfolien solche Todesfallen wie du meinst, wären sie auch in Deutschland nicht erlaubt, da sorgt der TÜV schon dafür ;) und zum Thema "no risk, no fun": das Bezug sich nicht auf den TÜV als Institution (denn der is auf jeden Fall sinnvoll, kann ja nicht jeder rumfahren wie er will) sondern darauf wie ich zum TÜV gefahren bin.

@ohLord: Der Prüfer hat noch nicht mal nach ner Nummer geschaut, er hat einfach nur gesagt: "Kleber auf der Frontscheibe, geht nich!" Was mich in dem Moment etwas verwirrt hat......Und ja, ich hab nen K&N 57i bei mir drin, sogar eingetragen. Das hat mich auch etwas verwirrt, dass der TÜV Mensch da nix gesagt hat ;)

Und zum Thema: "Wie entferne ich eine Frontscheibe": Mein Vater hat nach seinem bisher einzigen Unfall, bei dem er sein Auto seitlich bei Eisglätte an ne Litfassäule gesetzt hat (er hatte erst kurz den Führerschein ;) ) die Frontscheibe von innen rausgetreten. Könnte auch sein, dass es ihm etwas geholfen hat, dass die ganze Karosserie da schon verzogen war ;)

In diesem Sinne: gute Nacht :)

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