Sonnenblendstreifen + TÜV = Problem :(
Servus Leute,
war heute beim TÜV und der hatte natürlich prompt was an meinem Auto auszusetzen. Es war weder das fehlende Gutachten für meinen K&N Luftfilter noch sonst irgendwelche kleineren Sachen wegen den ich Angst hatte sondern es war mein SONNENBLENDSTREIFEN!!!!
Bisher war mein Wissensstand, dass ein Sonnenblendstreifen aus normaler Tönungsfolie unkritisch ist (natürlich nur bis zu einer bestimmten Dicke 😉 ). Aber der TÜV-Mensch hat noch nicht mal wegen der Dicke des Streifens gemeckert sondern dass überhaupt einer da is. Seiner Meinung nach dürfe auf der Frontscheibe soetwas überhaupt nicht sein!
Nun meine Frage: Hat er Recht nach aktueller Gesetzeslage oder wie schauts da aus? Hab nämlich wenig Lust, den vor 4 Monaten erst angebrachten Sonnenblendstreifen schon wieder ab zu machen....
Gruß
Beste Antwort im Thema
Also Leute,
ich hab heute mal bei der Folienfirma angerufen und mir wurde folgendes mitgeteilt:
Gesetzlich festgehalten ist, dass auf der Frontscheibe maximal 0,1m² mit Aufklebern bedeckt sein darf. Das steht so im Gesetz. Der Aufkleber muss keine ABE oder sonstiges Gutachten haben, muss auch nicht eingetragen werden, steht auch so im Gesetz bzw. ist durch die Art des betreffenden Gesetzes so festgelegt (sonst müsste ja jede Vignette vom TÜV abgenommen werden oder ein Gutachten dabei sein 😉 ). Folien am Heck und den hinteren Seitenscheiben müssen zwingend jedoch ein Gutachten oder ähnliches besitzen und mit einer Herstellerbezeichnung und einer Nummer versehen sein.
Das ist soweit alles Fakt und kann auch so an entsprechender Stelle nachgelesen werden. Manche Hersteller von Tönungsfolien legen noch Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu ihren Produkten bei, diese enthalten jedoch auch nur die entsprechenden Gesetzestexte.
So, das sind somit laut Gesetzeslage die nötigen Vorschriften, welche für Folien auf der Frontscheibe gelten.
Sprich: Ich fahr demnächst zum TÜV und kläre den TÜV-Prüfer mal auf, jetzt wo ich fundierte, abgesicherte Informationen hab. Ich hoffe für euch bringt das auch etwas Klarheit ins Gesetzeswirrwarr, es bestand ja hier doch keine eindeutige Meinung.
In diesem Sinne: noch eine schöne Woche 🙂
Gruß
PS: Es bleibt festzuhalten, dass Stixz recht hatte 🙂
37 Antworten
Zitat:
@suzuki-gs: Irgendwie klingst du etwas wie meine Mutter
Ich BIN Deine Mutter 😛
Was ich sagen wollte, die Dinge haben oft viele weitere Aspekte, als nur die offensichtlichsten. Die Aussage, das es kein Problem geben kann weil Du keines siehst (sinngemäß) hatte mich äääh...... "geärgert". Was meinst Du, was für Autos rumführen, wenn die Einschätzung der Fahrer der Maßstab währe ob etwas problematisch / gefährlich ist oder nicht.
Dafür gibts den TÜV, weil der Laie sowas nicht beurteilen kann (ja ja, der TÜVler oft auch nicht, iss klar).
Beste Grüße und Viel Spaß mit der Folie.
??? ich frag mich grad wo das problem ist???
Fall1: Die Folie hat keine Nummer und kein Beipackzettel, somit pech gehabt...
Fall2: die Folie hat eine Nummer und den dazugehörigen Beipackzettel, also auf zum TÜV -> Zettel vorlegen und freuen 🙂
Moin,Zitat:
Original geschrieben von Sagittarius85
@suzuki-gs: Irgendwie klingst du etwas wie meine Mutter 😉
...
Und zum Thema: "Wie entferne ich eine Frontscheibe": Mein Vater hat nach seinem bisher einzigen Unfall, bei dem er sein Auto seitlich bei Eisglätte an ne Litfassäule gesetzt hat (er hatte erst kurz den Führerschein 😉 ) die Frontscheibe von innen rausgetreten. Könnte auch sein, dass es ihm etwas geholfen hat, dass die ganze Karosserie da schon verzogen war 😉
ich möchte mich ja eigentlich nicht in den Familien- Thread einmischen, denn Deine Mutter "suzuki-gs" wird sich bestimmt noch an den Unfall Deines Vaters erinnern - oder hat die Story schon x-mal gehört 😉 :
Aber, als Dein Vater die Scheibe von innen rausgetreten hat, waren die Scheiben noch mit einer Gummidichtung eingelassen.
Ausbau: Treten von innen
Einbau: Schnur in äußere Dichtungs-Nut; Reinziehen, hoffen es ist dicht und fettisch 🙂
Heute sind die Dinger geklebt, logisch.
Nehmen auch ganz andere Kräfte auf.
Sind sozusagen "tragendes Teil".
Dass man die Scheibe nicht wild zukleistern darf, hat seine Gründe:
- Materialverträglichkeit
- Behinderung der Sicht
- Blendgefahr etc pp
Was kostet denn eigentlich so ein Streifen?
So inclusive Versand, Spachtel etc oder was man da benötigt?
schau auch mal hier:
"Der Folientyp + Prüfzeichen müssen gut zu lesen und an allen Folien vorhanden sein. Das Autoglas darf nur bis zur Scheibenhalterung mit Folie beklebt werden. Ein Verklemmen oder eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder Gummidichtung ist hier unzulässig. Zudem ist das ständige Mitführen der ABG = Allgemeinen Bauartgenehmigung im Auto Pflicht. Diese Genehmigung bekommt man vom Händler beim Kauf. Die ABG sollte unbedingt beim Kauf ausgehändigt werden, ansonsten Finger weg. Bei fehlender ABG drohen Probleme mit dem TÜV und der Polizei. "
(Quelle: www.sonnenschutz-tipps.de )
Gruß,
Der Text im Link bezieht sich allerdings auf Tönungsfolien um komplette Scheiben abzudunkeln. Nirgends wird eine Teilfolierung der Windschutzscheibe erwähnt. Hier geht es rein um eine Scheibentönung z.B. komplett schwarz. Mehr nicht.
Ähnliche Themen
Moin,Zitat:
Original geschrieben von Stixz
Der Text im Link bezieht sich allerdings auf Tönungsfolien um komplette Scheiben abzudunkeln. Nirgends wird eine Teilfolierung der Windschutzscheibe erwähnt. Hier geht es rein um eine Scheibentönung z.B. komplett schwarz. Mehr nicht.
ich habe den Text sehr wohl gelesen und darüber hinaus sogar verstanden 😉
Es ist nun einmal so, daß es wurscht ist, was da auf der Scheibe klebt.
Auch wenn Du Dir auf die Frontscheibe einen Hansi-Hinterseer klebst 😰,
benötigst Du Folientyp und Nummer und ABG!
Zitat:
Original geschrieben von Stixz
Hier geht es rein um eine Scheibentönung z.B. komplett schwarz. Mehr nicht.
Leider weißt DU nicht, worum es geht. Sorry.
Gruß,
Okay Leute, dann erstmal danke für eure zahlreichen Antworten 🙂 Werde dann mal schauen, ob ich auf der Folie eine Kennzeichnung finde und nochmal zu der Folienfirma fahren zwecks Papierkram zu der Folie.
Sobald es neues gibt, werd ichs hier schreiben 🙂
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von bummelgolf
Moin,Zitat:
Original geschrieben von Stixz
Der Text im Link bezieht sich allerdings auf Tönungsfolien um komplette Scheiben abzudunkeln. Nirgends wird eine Teilfolierung der Windschutzscheibe erwähnt. Hier geht es rein um eine Scheibentönung z.B. komplett schwarz. Mehr nicht.
ich habe den Text sehr wohl gelesen und darüber hinaus sogar verstanden 😉Es ist nun einmal so, daß es wurscht ist, was da auf der Scheibe klebt.
Auch wenn Du Dir auf die Frontscheibe einen Hansi-Hinterseer klebst 😰,
benötigst Du Folientyp und Nummer und ABG!
Zitat:
Original geschrieben von bummelgolf
Leider weißt DU nicht, worum es geht. Sorry.Zitat:
Original geschrieben von Stixz
Hier geht es rein um eine Scheibentönung z.B. komplett schwarz. Mehr nicht.Gruß,
ich weiß sehr wohl worum es geht und habe mich auch beim TÜV erkundigt BEVOR ich meinen Streifen verklebt habe.
Und meinen Streifen hab ich beim Folierer machen lassen. Das ist stinknormale Plotterfolie ohne Nummer oder irgendetwas in der Art. Und laut TÜV absolut in Ordnung, WENN die Maße eingehalten werden, die die Folie maximal verdecken darf.
Also Leute,
ich hab heute mal bei der Folienfirma angerufen und mir wurde folgendes mitgeteilt:
Gesetzlich festgehalten ist, dass auf der Frontscheibe maximal 0,1m² mit Aufklebern bedeckt sein darf. Das steht so im Gesetz. Der Aufkleber muss keine ABE oder sonstiges Gutachten haben, muss auch nicht eingetragen werden, steht auch so im Gesetz bzw. ist durch die Art des betreffenden Gesetzes so festgelegt (sonst müsste ja jede Vignette vom TÜV abgenommen werden oder ein Gutachten dabei sein 😉 ). Folien am Heck und den hinteren Seitenscheiben müssen zwingend jedoch ein Gutachten oder ähnliches besitzen und mit einer Herstellerbezeichnung und einer Nummer versehen sein.
Das ist soweit alles Fakt und kann auch so an entsprechender Stelle nachgelesen werden. Manche Hersteller von Tönungsfolien legen noch Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu ihren Produkten bei, diese enthalten jedoch auch nur die entsprechenden Gesetzestexte.
So, das sind somit laut Gesetzeslage die nötigen Vorschriften, welche für Folien auf der Frontscheibe gelten.
Sprich: Ich fahr demnächst zum TÜV und kläre den TÜV-Prüfer mal auf, jetzt wo ich fundierte, abgesicherte Informationen hab. Ich hoffe für euch bringt das auch etwas Klarheit ins Gesetzeswirrwarr, es bestand ja hier doch keine eindeutige Meinung.
In diesem Sinne: noch eine schöne Woche 🙂
Gruß
PS: Es bleibt festzuhalten, dass Stixz recht hatte 🙂
Danke Danke Danke 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Sagittarius85
... auf der Frontscheibe maximal 0,1m² mit Aufklebern bedeckt ...
Du hast also einen ca. 8,5 cm breiten Streifen drangepappt?
Gruß,
Ich hab garnichts drangepappt, ich habe dranpappen lassen 😉
Wenn der TÜV diesmal nachmessen sollte (Abgelehnt wurde ja mit den Worten: "....auf der Frontscheibe darf auf keinen Fall irgendwas geklebt sein...."(also nicht wegen der Fläche wurde gemeckert)) und es ist nicht korrekt, dann steig ich der Folienfirma aufs Dach. Morgen weis ich mehr.....
Zitat:
Original geschrieben von Sagittarius85
Wenn der TÜV diesmal nachmessen sollte (Abgelehnt wurde ja mit den Worten: "....auf der Frontscheibe darf auf keinen Fall irgendwas geklebt sein...."(also nicht wegen der Fläche wurde gemeckert)) und es ist nicht korrekt, dann steig ich der Folienfirma aufs Dach. Morgen weis ich mehr.....
wie breit ist er denn nun, Dein SONNEN-Blend-Streifen?
Dann frag doch einfach direkt was du wissen möchtest 😉
Also: Die Folie ist in der Mitte 6cm, Außen 13cm breit. Laut dem was Stixz sagt und ihm auch schon bestätigt wurde (Vgl: sein Post in diesem Thread), dürfen es außen an der A-Säule beim Golf 4 maximal 15cm sein. Bei mir sind 13cm, somit sollte das passen. Die Fläche hab ich jetzt mal nicht ausgerechnet 😉
Zitat:
Original geschrieben von Sagittarius85
Dann frag doch einfach direkt was du wissen möchtest
Ich hatte Dir schon vorher ganz direkt ganz konkrete Fragen gestellt. 😉
Antwort?
Null.
Zitat:
"Was kostet denn eigentlich so ein Streifen?
So inclusive Versand, Spachtel etc oder was man da benötigt?"
gruß,
Sorry, überlesen. Mir gings eher um die Lösung meines Problems hier.....
Kostenpunkt 50€ mit Montage.