Sind das Probleme mit dem DSG oder kann das andere Ursachen haben?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Leute, mal wieder habe ich eine Frage an euch.
Im November 2013 habe ich ein Golf 6, EZ 02.2009, mit DSG Getriebe erworben.
Aktueller Km-Stand keine kurz vor 60 Tkm.
Seit einigen Wochen habe ich folgendes festgestellt. Immer mal wieder in unregelmäßigen abständen wenn ich den Motor starte ist so eine Art Schleifgeräusch zu hören nicht so laut aber man kann es hören, dabei der Ganghebel auf P gestellt, sobald ich auf D oder R schalte geht das Schleifgeräusch weg.

Beim anfahren wenn das Auto langsam rollt macht es ein leichten Ruck nach vorne also ob es in den zweiten Gang hochgeschaltet hat aber ich habe auf kleine Display geschaut wo die Uhrzeit usw. angezeigt da ist immer noch D1 drin, bleibt man weiter auf dem Gaspedal macht es kurz drauf noch mal ein leichten Ruck nach vorne und dann wird in D2 hochgeschaltet.

Manchmal kommt bei den Schaltvorgängen ein Geräusch das hört sich an als ob die Zahnrädchen durchdrehen würden bzw. nicht richtig ineinander greifen, meistens tritt das beim anfahren auf.

Wenn ich an eine Rote Ampel rolle dabei steht mein Fuß auf der bremse und wenn das Auto dann zum stehen kommt dreht der Drehzahlmesser hoch bis knapp über 1000, dabei ist das Bremspedal durchgedrückt. Nach 2-3 Sekunden wird das Auto wieder ruhiger und der Drehzahlmesser fällt wieder unter 1000 runter und das Auto ist kaum zu hören.

Dann ist mir noch was aufgefallen aber erst zum zweiten Mal, ich bin angefahren und als ich dann im zweiten Gang war wollte ich weiter beschleunigen aber das Auto wurde nicht schneller nur der Drehzahlmesser drehe hoch und das Auto wurde lauter als ich es merkte das das Auto nicht beschleunigt bin ich dann kurz vom Gas runter gegangen und als ich wieder das Gaspedal getreten habe war wieder alles gut und das Auto beschleunigte normal weiter. Als das beim ersten Mal passiert ist war das beim dritten Gang ist aber auch schon länger her.

Ich war deswegen schon mal bei VW, da ist der Kundenberater Probegefahren und merkte dass die Schaltvorgänge etwas ruckeln. Daraufhin hat er die Grundeinstellung der Kupplung durchgeführt und nochmal Probegefahren dann wurde es etwas besser, allerdings habe ihm keine so detaillierte „Fehlerbeschreibung“ gegeben wie hier. Sonst hat er nichts gefunden und meinte das Getriebe ist in Ordnung da er es auch mit einem Diagnosegerät getestet hat und die Schaltvorgänge kein Fehler gemeldet haben.

Das Problem ist das die Fehler nicht immer gleichzeitig auftreten, wenn ihr das so lest was würdet ihr sagen liegt das am Getriebe, an meiner Fahrweise, das mit dem Auto zwei verschiedene Fahrer fahren oder kann das noch andere Ursachen haben?
Ich habe auch den Kundenberater drauf angesprochen das im Internet grade über das 7-Gang DSG viele Beschwerden sind weil das Getriebefehlerhaft ist daraufhin meinte der nur ach im Internet steht viel aber es heißt nicht das es stimmt.

Wenn es am Getriebe liegt wie komme ich dann ein neues wenn sich die VW-Werkstatt weiterhin querstellt, muss ich warten bis ich ein Getriebeschaden habe und dann keine Garantie oder Kulanz mehr greift weil die dann sagen das Auto ist zu alt und ist aus der Kulanz raus.

Beste Antwort im Thema

ich will wirklich nicht als unhöflich erscheinen, doch nach dem 2. satz habe ich aufgehört zu lesen.
du hast ein halbes buch geschrieben aber nicht um welchen golf 6 es sich genau handelt!!!

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Warum er sich auf diesen "Deal" eingelassen hat, verstehe ich auch nicht. Kein Wunder, wenn einige Händler es drauf ankommen lassen. 😠 Aber solang es Leute gibt, mit denen man es machen kann... 😕

Ich glaube, es ist auch zwecklos dem TE noch irgendwelche Ratschläge zu geben, er ignoriert eh alle! Vielmehr setzt er auf die Kulanz seitens VW und ist ganz offensichtlich gewillt, hier einen Eigenanteil zu zahlen.

Mal ne kurze Frage eingeworfen.

Habe ja auch Probleme mit meinem VW (was hoffentlich heute geklärt wird).
Meine Rechtsanwältin meint, diese 6 Monatsfrist gilt nur bei Neuwagen. Nicht bei gebrauchten.
Kennt sich einer damit genauer aus? Ich meine, ich vertraue ihr ja schon und sie wird es ja wissen müssen 😕

Bei Neuwagen gibt es mindestens 2 Jahre Garantie. Bei Dir greift die Gewährleistung und diese 6 Monatsregel. Entweder hast Du da was falsch verstanden, oder Deine AW ist eine Gärtnerin.

EDIT : bei gewerblichen Gebrauchtwagen Verkauf, gilt immer eine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Das ist keine freiwillige Aktion. Bei privaten Verkäufen nicht. Nur bei arglistiger Täuschung etc. kann der haftbar gemacht werden.

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@mikitschiki

Ich hoffe, das du deine RA wirklich nur falsch verstanden hast, ansonsten verliere ich auch noch mein letztes bisschen Vertrauen in diese Zunft! 😰

Das Problem war das der Verkäufer sich ja geweigert hat irgendwas zu übernehmen und er hat mir nicht mal angeboten das selber zu reparieren. Er sagte es ist Verschleiß und somit mein Problem.

Mit dem Schaden am Getriebe konnte ich ja nicht fahren und bevor noch schlimmeres passiert hab ich die Reparatur bei VW in Paderborn in Auftrag gegeben, da auch die Kulanz von Wolfsburg nur drei Wochen war, da eigentlich mein Auto aus der Kulanzzeit von 5 Jahren schon raus ist und Wolfsburg hätte eigentlich gar nichts übernehmen müssen. So wurde mir das zumindest erklärt.

Erst vor kurzem hab ich den Tipp bekommen direkt mit dem Chef von dem Händler in Nordhausen zu sprechen und als ich das gemacht habe hat der Chef mir sofort die 50% angeboten, weil der Schaden ja durch eine andere Werkstatt behoben wurde.

Kulanz ist immer freiwillig und auch nicht einklagbar. Du hättest direkt mit dem Chef reden müssen, wenn der Verkäufer bockt. Und das Du einen Anteil selbst bezahlt hast; selbst schuld.

Die Memberin @ mikitschiki hat einen ähnlichen Fall. Juristisch klar geregelt, trotzdem Theater ohne Ende.
Sowas ist bei Problemen immer ein Fall für den AW und nur der soll und muß sich um den Fall kümmern.
Ihr sollt keine Deals eingehen. Damit schießt man sich nur ins Knie.
Ist das Fahrzeug wegen eines Defektes nicht fahrbar, dann nimmt man einen Leihwagen und stellt das dem Verkäufer in Rechnung. Aber ihr müsst euch schon vernünftig beraten lassen, auch wenn es Nerven kostet.

@Seroga1986
Hast Du keine Gebrauchtwagen Versicherung?

Also ich hab eben nochmal mit ihr geredet. Diese 6 Monats Regel gilt nur bei neuwagenkauf. Nicht aber bei gebrauchten.

Zitat:

Original geschrieben von mikitschiki


Also ich hab eben nochmal mit ihr geredet. Diese 6 Monats Regel gilt nur bei neuwagenkauf. Nicht aber bei gebrauchten.

wo warst Du , auf dem Wochenmarkt beim Fischhändler oder Wahrsager????

Zitat:

Original geschrieben von QuirinusNE


Kulanz ist immer freiwillig und auch nicht einklagbar. Du hättest direkt mit dem Chef reden müssen, wenn der Verkäufer bockt. Und das Du einen Anteil selbst bezahlt hast; selbst schuld.

Die Memberin @ mikitschiki hat einen ähnlichen Fall. Juristisch klar geregelt, trotzdem Theater ohne Ende.
Sowas ist bei Problemen immer ein Fall für den AW und nur der soll und muß sich um den Fall kümmern.
Ihr sollt keine Deals eingehen. Damit schießt man sich nur ins Knie.
Ist das Fahrzeug wegen eines Defektes nicht fahrbar, dann nimmt man einen Leihwagen und stellt das dem Verkäufer in Rechnung. Aber ihr müsst euch schon vernünftig beraten lassen, auch wenn es Nerven kostet.

@Seroga1986
Hast Du keine Gebrauchtwagen Versicherung?

Ja ich habe eine Garantie mit gekauft aber die greift in dem Fall nicht weils nicht im Umfang mit abgedeckt ist.

Zitat:

Original geschrieben von mikitschiki


Also ich hab eben nochmal mit ihr geredet. Diese 6 Monats Regel gilt nur bei neuwagenkauf. Nicht aber bei gebrauchten.

sieh mal hier

http://www.channelpartner.de/a/...garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Zitat:

Original geschrieben von mikitschiki


Also ich hab eben nochmal mit ihr geredet. Diese 6 Monats Regel gilt nur bei neuwagenkauf. Nicht aber bei gebrauchten.

Diese Auskunft ist FALSCH und zeugt von INKOMPETENZ!

Sorry, aber wechsle schnellstens den Anwalt!

Zitat:

Ja ich habe eine Garantie mit gekauft aber die greift in dem Fall nicht weils nicht im Umfang mit abgedeckt ist.

Sagt wer? Bei mir wurde das Kupplungspaket gewechselt, ein Teil ging auf Kulanz von VW, der Rest wurde durch meine PerfectCar

Gebrauchtwagengarantie

bezahlt!

Sorry, aber wenn man deine Beiträge so ließt kann man teilweise nur den Kopf schütteln! 🙄

Hm ich finde nirgends das da steht es gilt auch für gebrauchte. Allerdings rede ich hier nicht von der Gewährleistung. Sondern von dieser 6 Monats Regel. Das der Verkäufer Gewährleistung gegeben hat steht außer frage. Deswegen kann ich es ja als sachmangel geltend machen.
Vielleicht nennt es sich ja auch nur anders.

Zitat:

Original geschrieben von mikitschiki


Hm ich finde nirgends das da steht es gilt auch für gebrauchte. Allerdings rede ich hier nicht von der Gewährleistung. Sondern von dieser 6 Monats Regel. Das der Verkäufer Gewährleistung gegeben hat steht außer frage. Deswegen kann ich es ja als sachmangel geltend machen.
Vielleicht nennt es sich ja auch nur anders.

nein da steht nur :

Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die

verkaufte Sache

frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.

meine Meinung , ich glaube manche Leute betteln darum beschissen zu werden😁

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