Service B (Plus-Paket) W177

Mercedes A-Klasse W177

Hallo und ein frohes Weihnachten an Alle.

In Anlehnung an diesen Thread: Service A (Plus-Paket) W177, dachte ich mir mal, ich eröffne einen Ebensolchen für den Service B. Diesen habe ich nämlich vor ein paar Tagen bei meinem Freundlichen erledigen lassen.

Angebot vom Freundlichen war wie folgt: Service B mit Plus-Paket (Premiumöl) für 359,00 EUR

Ich habe das Öl selbst mitgebracht und auf das Plus-Paket verzichtet und kam am Ende auf 172 EUR (aufgerundet und ohne ÖL).

Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen A200. Ich habe dieses Öl gekauft: Orig. Mercedes Synthetic Motoröl 5W30 MB 229.52

Viele Grüße
Kleriker
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EDIT: Ortsangabe vergessen: Hessen / Kreis Hersfeld-Rotenburg

Beste Antwort im Thema

...auch wenn es beim Händler natürlich deutlich teurer ist, aber ich zahle den Mehrpreis gerne. dafür hat man dann auch andere Benefits, die man so sonst nicht hat. Egal was ist: ich zahle nie für einen Leihwagen, bekomme immer spontan Termine und hier und da Rabatte. Manchmal lohnt sich sparen am falschen Ende nicht. Aber so nur meine Meinung 🙂

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Warum ist dann die Fälligkeit von diesem Service nicht im Oktober??
@wer_pa

@James.Bond.007

Zitat:

Warum ist dann die Fälligkeit von diesem Service nicht im Oktober??

Gegenfrage: Welche Servicemeldung wurde denn im Fahrzeug automatisch angezeigt?

Unter "Servicetermin anzeigen" in der Betriebsanleitung, sind Informationen zur Abfrage hinterlegt

Gruß

wer_pa

Ich weiß es nicht. Es mir jetzt auch egal. Ich habe einen Nachweis dass der Service B durchgeführt wurde. Mehr brauche ich für eine lückenlose Dokumentation nicht.

Na toll. Offiziell ist der 18.10. bei mir der Service fällig. Termin habe ich für den 13.10. gemacht. Ich hoffe mir wiederfährt wegen 5 Tagen nicht das gleiche Schicksal.

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Keine Ahnung. Schwachsinn das ganze was heute mir passiert ist.
Die Bremsflüssigkeit wird ja sicher noch 12 Monate durchhalten :-)

Kurz zur Info:

@James.Bond.007
Die Bremsflüssigkeit wird bei Neuwagen wie beim Tüv nach den ersten 3 Jahren, danach alle 2 Jahre fällig. (Ist aber von Fahrzeugmodellen unterschiedlich). Die Wartung wird vom Hersteller festgelegt, diese ist alle 25.000km oder jedes Jahr fällig. Da führt kein Weg dran vorbei.

Meist ist zuerst Service A/505, dann Service B/606 dann Service A1 (mit Bremsflüssigkeitswechsel) fällig. Es unterscheidet sich immer zwischen kleiner Wartung (A) und großer (B). Bei ca. 60.000km kommt noch ein Getriebeölwechsel dazu, das wird dann dementsprechend kostspielig.

@arbo1022
Man darf den Service um maximal 90 Tage oder 3.000km überziehen (wenn das gemeint ist).

Zitat:

@vlnr schrieb am 24. September 2020 um 22:10:46 Uhr:



@arbo1022
Man darf den Service um maximal 90 Tage oder 3.000km überziehen (wenn das gemeint ist).

Ich überziehe nicht, ich bin fünf Tage offiziell zu früh dran. Daher hoffe ich, dass es mir nicht so ergeht wie James Bond 007 und ich auf den Wechsel der Bremsflüssigkeit ebenfalls ein weiteres Jahr warten muss.

Zitat:

@arbo1022 schrieb am 24. September 2020 um 22:24:53 Uhr:



Zitat:

@vlnr schrieb am 24. September 2020 um 22:10:46 Uhr:



@arbo1022
Man darf den Service um maximal 90 Tage oder 3.000km überziehen (wenn das gemeint ist).

Ich überziehe nicht, ich bin fünf Tage offiziell zu früh dran. Daher hoffe ich, dass es mir nicht so ergeht wie James Bond 007 und ich auf den Wechsel der Bremsflüssigkeit ebenfalls ein weiteres Jahr warten muss.

Welchen Service nennt dir dein Fahrzeug denn?
Spielt keine Rolle, ob es auf den Tag genau ist, wichtig ist, dass es jedes Jahr fällig ist und welcher Service gemacht werden soll laut Fahrzeug

Vielen Dank an @vlnr!!!
Dann war heute in der Werkstatt doch alles korrekt.

Hallo Community,

die zuvor geposteten Angaben des User @vlnr, sind anhand der spezifischen MB Wartungsvorgaben für den W177/V177, für mich nicht nachvollziehbar:

Zitat:

Die Bremsflüssigkeit wird bei Neuwagen wie beim Tüv nach den ersten 3 Jahren, danach alle 2 Jahre fällig. (Ist aber von Fahrzeugmodellen unterschiedlich).

Gemäß MB Vorgabe, ist das Standard-Wechselintervall für den DOT4 (plus) Bremsflüssigkeitswechsel. mit "alle 2 Jahre" festgelegt

Zitat:

dann Service A1 (mit Bremsflüssigkeitswechsel) fällig.

Die Zahlenergänzung (vom User hier mit 1 benannt) hinter der Serviceart "A", steht nicht im Zusammenhang mit der Art der erforderlichen Servicetätigkeit. Für einen "Bremsflüssigkeitswechsel" ist z. B. die Kennung "Service 4" vorgesehen.

Zitat:

Bei ca. 60.000km kommt noch ein Getriebeölwechsel dazu, das wird dann dementsprechend kostspielig.

Gemäß MB Servicevorgabe für alle Länder außer USA und China, erfolgt:

Service 20 =

- alle 75.000 km (46.500 mi)/3 Jahre beim Automatikgetriebe 700.42 mit Code 429 (7G-DCT),

- alle 125.000 km (77.500 mi) beim Automatikgetriebe 724.0 mit Code 429 (7G-DCT); 724.1 mit Code 426 (9G-DCT)

Service 25 =

- alle 75.000 km (46.500 mi)/3 Jahre beim Hinterachsgetriebe (4MATIK)

ein Ölwechsel.

Zitat:

Man darf den Service um maximal 90 Tage oder 3.000km überziehen (wenn das gemeint ist).

Gemäß MB 100 Garantiebedingungen gilt:

Zitat:

§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer: a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend.

Gruß

wer_pa

Hoppla

Ich find es ja schön, dass du die Rechte studierst aber ich arbeite für die Daimler und nehme jeden Tag Fahrzeuge für Wartung/Reparatur an, die Codes werden nicht von mir festgelegt und auch nicht von den dir zitierten ‚Rechten‘, das sind lediglich Vertragsbedingungen, die erfüllt werden müssen und auch werden.

Wie ich erwähnt habe, gibt es von Fahrzeug zu Fahrzeug Unterschiede.
Beim W177 ist die BF alle 2 Jahre fällig, das ist korrekt, wenn das Fahrzeug aber ein Neuwagen ist, ist es hier wie beim TÜV zu beachten, die BF das erste mal bei 3, danach alle 2 Jahre fällig.

Sowas wie ‚Service 4 fällig bitte Werkstatt kontaktieren‘ ist mir fremd und wird auch so nicht von der Daimler vergeben. Die Daimler geht nach Serviceintervall A (kleine Wartung) und Serviceintervall B (große Wartung) vor. Die Zahlen hinter Service ‚A‘ oder ‚B‘ sind die anstehenden Zusatzarbeiten, die nach Laufleistung/Standzeit fällig werden.

Ich mache das tagtäglich, da brauch ich mir von einem ‚Paragraphleser‘ hier nichts vorwerfen und geschult werde ich da auch jeden Tag.

Wir haben Kundschaft, die ihre Fahrzeuge mit überzogener Wartung von -2.400km oder -54 Tage zu uns bringen, und das Fahrzeug trotzdem Scheckheftgepflegt und noch voll in der Garantie ist. Das wird alles von uns Servieberatern digital erfasst und abgefragt und letztendlich entscheidet das die Daimler und es geht zu 99% der Fälle durch.

@vlnr

Zitat:

...... die Codes werden nicht von mir festgelegt und auch nicht von den dir zitierten ‚Rechten‘,.....

Habe ich auch nicht behauptet.

Zitat:

Wie ich erwähnt habe, gibt es von Fahrzeug zu Fahrzeug Unterschiede.

Klar, aber in diesem Thread geht es doch ausschließlich um W177/V177 Fahrzeuge

Zitat:

Sowas wie ‚Service 4 fällig bitte Werkstatt kontaktieren‘ ist mir fremd

Hatte ich ebenfalls nicht geschrieben. Ich hatte nur bemerkt, dass die anstehende/n Serviceposition/en mit Nummern versehen sind, die nicht mit der angezeigten Nummer hinter der Serviceart "A" bzw. "B" korrespondieren.

Zitat:

Die Zahlen hinten Service ‚A‘ oder ‚B‘ sind die anstehenden Zusatzarbeiten, die nach Laufleistung/Standzeit fällig werden.

Genau, jetzt wäre es für die User korrekt formuliert.

Zitat:

Ich mache das tagtäglich, da brauch ich mir von einem ‚Paragraphleser‘ hier nichts vorwerfen und geschult werde ich da auch jeden Tag.

Ich hatte dir keineswegs etwas vorgeworfen, mich nur selbst gewundert, dass einige deiner Aussagen nicht mit den schriftlichen Angaben deines Arbeitgebers im Einklang stehen. Wie du das mit den "Paragraphen" deines Arbeitgebers (bzgl. der Umsetzung) selber hältst, ist ganz allein dein eigenes Ding.

Zitat:

Wir haben Kundschaft, die ihre Fahrzeuge mit überzogener Wartung von -2.400km oder -54 Tage zu uns bringen, und das Fahrzeug trotzdem Scheckheftgepflegt und noch voll in der Garantie ist. Das wird alles von uns Servieberatern digital erfasst und abgefragt und letztendlich entscheidet das die Daimler und es geht auch durch.

Unstrittig das MB sich in einigen Sachen kulant verhält, fakt ist aber, dass man rein rechtlich einen Garantievertrag mit MB abgeschlossen hat, der eine Wartungsüberziehung, in der von dir benannten Form:

Zitat:

Man darf den Service um maximal 90 Tage oder 3.000km überziehen

nicht zuläßt.

Gruß

wer_pa

Hallo wer_pa

Hier wie gewünscht die "Rechnung" zu Deinem Feedback:

Willkommen im W177/V177 Forum.

Zitat:

..beim B-Service...

Könntest du Bitte die Rechnungsstellung ohne persönliche Datenangaben posten. Am besten in den Service B Thread.

https://www.motor-talk.de/.../...e-b-plus-paket-w177-t6766175.html?...


Ciao Sandro1975

20201025

Plus Paket ist das erste, was man ansagt, dass das zu unterlassen ist, spart schon einmal. 😉

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