Sch**** Karre... Immer nur Probleme!
Hi Leute!
Habe im September oder so meinen IVer gekauft und seither nur Probleme, die ihr hier mal nachlesen könnt:
2. Heckklappe voller Scheibenwaschflüssigkeit
3. Stromprobleme ( am ätzendsten... )
Sooo, heute aus dem Urlaub wieder gekommen und die Karre springt wieder nicht an, OBWOHL mittlerweile ne neue Batterie von VW eingebaut wurde. Keine Ahnung woran es jetzt liegt. Werde auf jedenfall morgen wieder zum Freundlichen fahren.
Und nach wie vor immer noch die gleichen Probleme, wie in den Threads beschrieben: Ruckelnder Motor, wenn er warm ist, dieses merkwürdige Drehzahlverhalten ( was ja auch nicht immer ist, also ja eigentlich auch nicht die Kupplung sein kann ), und dann dieses sch*** Stromproblem, was am nervigsten ist. Und der Freundliche findet einfach den Fehler nicht. Kein Fremdverbraucher und ne neue Batterie ist auch drin.
Gebt mir doch mal ein paar Tips, woran das alles liegen kann ( ;-) ) und was ich machen soll. Ich bin der dritte Besitzer und der zweite hatte den Wagen nur von Januar bis Mai 2003. Vielleicht hatte der die gleichen Probleme!?!? Hab den Wagen von einem sehr seriösen Seat Händler mit Gebrauchtwagengarantie gekauft und frage mich langsam, ob ich die Karre wieder zurückbringen soll. hab immerhin 13500 € dafür gezahlt. Und dafür, dass ich alle 2 Wochen in der Werkstatt bin, ist mir das ein bisschen zu viel.
Was ich allerdings auch nicht verstehe: Warum sind die bei VW nicht in der Lage dieses Stromproblem zu beheben???? Gut, die Sache mit der Drehzahl und dem Ruckeln treten nicht immer auf und schon gar nicht, wenn der Freundliche neben mit sitzt. Aber wie kann es sein, dass VW mich Dienstags anruft ( nachdem ich Montag das Auto gebracht hatte ) und meint, dass sie keinen Fehler finden können und ob sie das AUto noch einen Tag da behalten können um einen GROßEN Batterietest machen zu lassen ( den kleinen hatten sie schon bei dem letzten Besuch gemacht ;-) ). Dann bauen die mir, erst widerwillig, ne neue Batterie ein und jetzt, nachdem ich etwa 2 Wochen im Urlaub war, ist die Karre schon wieder leer.
Hiiiiiilllfeeeeeeeee......
Gebt mir doch mal nen Rat. Will mich eigentlich nicht von meinem "tollen" Auto trennen, denn mit 20 bin ich echt stolz auf die Karre :-(.
Gruß,
VipViper2000
61 Antworten
Also euer Ruckeln ist garantiert nicht mein Ruckeln. Es geht hier nicht um die die ersten paar Kilometer und das Ruckeln ist keineswegs minimal. Und der Motor macht es NUR ( und ausschließlich dann ) wenn er WARM ist. Und nicht wie bei einigen hier, wenn er kalt ist ( dann könnte ich es ja noch verstehen ).
Wenn ihr euch mal die Datei richtig angesehen hättet, wüsstet ihr genau Bescheid. Das Ding: Ich gehe mal davon aus, dass das noch schlimmer wird, und wenn der gemessene Wert dann wirklich bei -3,01 mg/H liegt, dann geht, so der Freundliche, gar nichts mehr.
Will heissen, dass es sich bei mir nicht um ein Schönheitsproblem handelt, sondern das schon eine sehr ernste Sache ist. Ich habe keine Lust, dass ich dann gewungen werde 2000 € zu zahlen, nur weil das Auto gar nichts mehr macht. Und so wie es jetzt ist, merkt man das bei einer Probefahrt garantiert nicht, denn er machts ja nur, wenn er warm ist.
Gruß,
VipViper2000
Hätte ich auch keine Lust zu - aber jetzt, wo die Ursache klar ist, soll Dein Verkäufer das halt im Rahmen der Sachmängelgewährleistung reparieren. Die fehlerhaften PDE waren beim Verkauf schon drin, es ist noch kein Jahr vergangen, der Verkäufer ist "Unternehmer" i.S.d. BGB - sollte kein Problem sein, da muss er für haften.
@VipViper2000
ich sage nur eins egal wie du es drehst und wendest du must einwenig was zahlen ob das viel ist oder nicht das entscheidet der vw händler ist aber eine riesen schweinerrei!
@VL-295
Also ich würde es ziemlich logisch finden, wenn ich GAR NICHTS zahlen muss. Denn die Sachlage ist doch ganz ähnlich wie die vom LMM oder auch der Fensterheber; was kann ich dazu, wenn VW minderwertige Teile verbaut??? Die haben dann auch dafür gerade zu stehen.
Andererseits wäre ich ja bereit so um die 100 € zu zahlen, mehr aber auch nicht, denn ich habs ja auch nicht kaputt gemacht.
@Nuffolino
Ja, das ist dann mein zweiter Versuch. Werde, wenn das mit VW nichts wird, bei meinem Händler anrufen und sagen er solls reparieren. Denn der hat wahrscheinlich weniger Probleme mit der Kulanzregelung als ich.
Gruß,
VipViper2000
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@VipViper2000: Genau anders herum ist es richtig; gegen Deinen Verkäufer hast Du klare vertragliche Ansprüche, gegen VW nicht - mit denen besteht keine Vertragsbeziehung. Warum willst Du Dich mit VW rumärgern und am Ende nur eine freiwillige Leistung, wahrscheinlich noch mit Kostenbeteiligung Deinerseits, erstreiten, wenn Du einen klar verpflichteten und solventen Vertragspartner gegenüber hast?
Nochmal, ganz deutlich: VW ist Dir ggü. erst mal zu gar nichts verpflichtet - Dein Verkäufer schon, der muss nämlich aus Kaufvertrag für eine mangelfreie Sache geradestehen. Ob der dann hinterher von VW was wiederkriegt, soll nicht Deine Sorge sein.
Das VW in diesem Fall gar nichts muss, wenn es nicht will, ist mir auch klar. Aber vielleicht sagen die mir am Service Telefon, dass es da doch eine Möglichkeit der Kostenübernahme seitens VW gibt.
Und ehrlich gesagt weiss ich nicht, ob mein Seat Händler dazu verpflichtet ist, sowas zu reparieren. Auf der einen Seite verkauft er mir ein Auto mit Garantie, das in einem einwandfreien Zustand sein soll, auf der anderen Seite, kann Seat ja nun auch nichts dazu, das VW so einen schei*** baut.
Tja, inwiefern ist denn der Seat Händler verpflichtet das zu reparieren?
VipViper2000
P.s.: Aber bitte jetzt keine wilden Spekulationen sondern was handfestes.
Handfest genug 🙂?
§ 433 I 2 BGB: "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."
§ 434 I: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (...)."
§ 437 Nr. 1: "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer (...) nach § 439 Nacherfüllung verlangen."
§ 439 I: "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Zusammengefasst: Dein Seat-Händler hat sich verpflichtet, Dir ein mangelfreies Auto zu verschaffen. Das fährt nun nicht immer so, wie es soll - das ist ein Sachmangel. Deshalb kannst Du von Deinem Seat-Händler verlangen, den Mangel (kaputte PDE) zu beseitigen.
Alles klar?
Zitat:
Original geschrieben von VipViper2000
Und ehrlich gesagt weiss ich nicht, ob mein Seat Händler dazu verpflichtet ist, sowas zu reparieren. Auf der einen Seite verkauft er mir ein Auto mit Garantie, das in einem einwandfreien Zustand sein soll, auf der anderen Seite, kann Seat ja nun auch nichts dazu, das VW so einen schei*** baut.
Tja, inwiefern ist denn der Seat Händler verpflichtet das zu reparieren?
VipViper2000
... und wenn es ein Mercedes- oder Opelhändler ist. Es ist völlig egal, mit welchen Marken der Dealer sonst noch handelt. Gewährleistung bleibt Gewährleistung. Nicht SEAT sondern der Händler muss nachbessern.
Grüsse
Hi Leute!
Also ich glaube auch, es sieht doch gar nicht so schlecht für mich aus, wie ich anfangs dachte! Der Typ von der VW Hotline hat mich gerade auf dem Handy angerufen und hat mir im Prinzip das gleiche gesagt wie ihr: Der Seat Händler ist verpflichtet, wie auch immer er das macht, den Wagen zu reparieren. Er hat mir auch gleich noch ne Nummer gegeben, die ich wählen kann, wenn der Händler stress macht.
Gruß,
VipViper2000
@VipViper2000
Na Also geht doch!
Bleib am ball dann wird alles klappen!
und wenn sie dann die sachen bei dir montieren jeden tag vorbei gehen und fragen wie es ausschaut dann ist die kiste extrem schnell fertig!
Also, es geht weiter:
Hab heute meinen Seat Händler angerufen und der meinte: Alles gar kein Problem. Ich könnte das bei meiner VW Werkstatt hier reparieren lassen und die würden das dann genehmigen. Ich müsste nur einen bestimmten Anteil ( irgendsoeinen Eigenanteil wg. der Versicherung ) zahlen. Wieviel das ist, weiss ich nicht genau. Werde gleich hinfahren und das checken.
MfG,
VipViper2000
Netter Versuch Deines Händlers; Du bist nicht verpflichtet, irgendetwas zu zahlen (s.o.).
Dass er die Kosten nicht zu 100% von der Garantieversicherung wiederkriegt, ist nicht Dein Problem!!! Das muss er eben tragen; Dir gegenüber ist er verpflichtet, den Mangel zu beseitigen, und zwar kostenlos.
Bevor's wieder zu wenig handfest ist:
§ 439 II BGB: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere (...) Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
@Nuffolino
Da irrst du dich gewaltig!
Bei mir das auch so! mit der garantie aber einen eigenanteil muß man zahlen habtte ich auch VVD heißt das hat mich 215€ gekostet dann haben die noch meinen motor gereinigt natürlich auch wieder 39€ und zahnriehmen komplett neu für 39€
UND noch was
Die flüssigkeiten kosten auch nochmal bei mir ÖL 68€
Dann bremsflüssigkeit und noch eine insgesamt 5€
dann eine FR Flüssigkeit für sagenhafte 20€
muss insgesamt 452€ zahlen!
die rechnung ist seit 2 wochen offen ich habe halt kein geld 😉
@VL-295: Sorry - wer's mit sich machen lässt...
Es kann ja durchaus sein, dass im Versicherungsvertrag der Garantieversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist und damit die tatsächlichen Kosten des Verkäufers für die Mängerlbeseitigung nicht vollständig durch die Versicherung gedeckt werden.
Aber nochmal: Für die Verpflichtung des Verkäufers, den Mangel kostenfrei zu beseitigen, ist das völlig irrelevant - das ergibt sich aus dem Gesetz (vgl. oben). Dass der Verkäufer Euch jeweils eine Selbstbeteiligung aufschwatzen will, ist doch sonnenklar - so kostet ihn seine Nachlässigkeit nämlich keinen müden Cent...