Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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dennoch hast du das Fahrzeug genutzt und insbesondere wenn man dann die Marke wechseln will kann es eigentlich nicht sein, dass man seinen Wagen abgibt und dann x Jahre für lau gefahren ist. Sowas gibt es auch nirgends...zumindest nicht in D seit ich lebe.
Realistisch wäre: DAT/Schwacke + angemessene Prämie. Aber nicht vor 8 Jahren nen Passat für 50k gekauft, nun die Kohle einstreichen und sich dafür was anderes kaufen. Das kann es echt nicht sein 😉 meine Meinung.

Aber sonst bin ich ganz auf der Seite von @Steam24 Ich wäre auch bereit, auf Euro6 zuzuzahlen. Bin da halt realistisch (sind ja nicht bei "Wünsch dir was" sondern "so isses"😉.
Ich mag meinen B7 sehr. Wenn ich dann einen Weg sehe, auf Euro 6 zu kommen und dann auch noch DAB+, dann fahre ich ihn noch eine ganze Weile.

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 9. Juni 2017 um 13:28:58 Uhr:


1. dennoch hast du das Fahrzeug genutzt und insbesondere wenn man dann die Marke wechseln will kann es eigentlich nicht sein, dass man seinen Wagen abgibt und dann x Jahre für lau gefahren ist. Sowas gibt es auch nirgends...zumindest nicht in D seit ich lebe.
Realistisch wäre: DAT/Schwacke + angemessene Prämie. Aber nicht vor 8 Jahren nen Passat für 50k gekauft, nun die Kohle einstreichen und sich dafür was anderes kaufen. Das kann es echt nicht sein 😉 meine Meinung.

2. Aber sonst bin ich ganz auf der Seite von @Steam24 Ich wäre auch bereit, auf Euro6 zuzuzahlen. Bin da halt realistisch (sind ja nicht bei "Wünsch dir was" sondern "so isses"😉.
Ich mag meinen B7 sehr. Wenn ich dann einen Weg sehe, auf Euro 6 zu kommen und dann auch noch DAB+, dann fahre ich ihn noch eine ganze Weile.

1. Wenn man ein beliebiges Wirtschaftsgut als Beispiel nimmt, z. B. eine Halskette, die anstatt Diamanten mit Swarovski-Steinen gefertigt wurde, dann würde man diese ohne Nutzungsentgelt zurückgeben können. Worin genau besteht der Unterschied zwischen diesem fiktiven Beispiel und dem Betrug durch VW?

2. Ich habs schon mehrmals geschrieben: Wenn es eine Umrüstungsmöglichkeit geben würde, mit der man die Autos (egal welcher Marke) wirklich im realen Strassenverkehr sauber bekommen würde, ich würde mich mit Handkuss an den Umrüstkosten beteiligen. Nur sollte der Hersteller halt auch sein Teil dazu beisteuern.

Insgesamt gesehen wäre das doch ein guter Kompromiss: VW zahlt einen Teil der Kosten für die Umrüstung, die Autos erfüllen die Abgaswerte ohne irgendwelche halblegalen Abschalteinrichtungen, ich darf auch in Zukunft fahren wo ich will, die Preise für Dieselfahrzeuge bleiben stabil und keiner muss ich um die Haltbarkeit seines Motors Sorgen machen.

Was will man mehr?

Damit wäre Dieselgate mit einem Schlag Geschichte.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 9. Juni 2017 um 13:27:00 Uhr:


LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16:

Zitat:

6. Der Kläger schuldet der Beklagten für die Nutzung des mangelhaften Pkw ŠKODA Octavia Combi keinen Wertersatz.

Nach dem unbestrittenen Vortrag des Klägers handelte es sich bei dem Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB. Nach Art. 229 § 32 I EGBGB gilt für den im Jahr 2010 geschlossenen Kaufvertrag die Vorschrift des § 474 BGB in ihrer bis zum 12.06.2014 geltenden Fassung. Bei richtlinienkonformer Auslegung dieser Vorschrift ist § 439 IV BGB – auf den § 474 II BGB a.F. verweist – dahin gehend anzuwenden, dass bei einer Ersatzlieferung i. S. des § 439 I Fall 2 BGB ein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für Nutzungen gegenüber dem Käufer nicht besteht (BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05, NJW 2009, 427 Rn. 13 ff.; LG Regensburg, Urt. v. 04.01.2017 – 7 O 967/16, juris).

Damit aber hat der Kläger den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen des Fahrzeugs nicht zu ersetzen.

Hier zur Erinnerung der entsprechende Paragraph:

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Absatz 3 erklärt sehr deutlich, was dieses Urteil wert ist. Durch die vom KBA freigegebenen Updates kann ich mir nicht vorstellen, dass so ein Urteil die nächste Instanz übersteht.

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 9. Juni 2017 um 12:53:05 Uhr:


Solche Rechnungen (Rückerstattung des Kaufpreises OHNE Nutzungsentgelt) ist wieder typisch ^^ Bloß nichts zahlen für Dinge, die ich nutze.
Wenn solche Rechnungen aufgetan werden, dann bitte fair für alle:

- Mitsubishi, die klar aufgeflogen sind und seit 25 Jahren bei CO2 betrogen haben (--> ist natürlich in der Versenke verschwunden, da dort nichts zu holen ist)

- Toyota und GM, die jeweils Menschen im dreistelligen Bereich in den Tod rissen (Vorsatz hin oder her ist mir scheißegal. Der Schaden ist da)

- Fiat-Chrysler mit ihrer billigen Abschalteinrichtung via Stoppuhr

- Samsung mit ihren explodierten Schrott-Handys

usw.

1. Liegt vielleicht daran das es nur in Japan verkaufte Modelle betrift... 🙄

2. Toyota war unschuldig was auch nachgewiesen wurde. Außerdem solltest du dabei Audi auch nicht vergessen:

http://www.berliner-kurier.de/...-tt-unfall--peter-hommel-tot-17831576

3. Da ist noch nichts endgültig, bist da eher Opfer deiner eigenen Hilflosigkeit geworden, allerdings ist da auch VW ebenfalls im Gespräch.

4. VW mit ihren explodierten schrott Erdgas Tanks.

Du schreibst dir aber auch eine Grütze zusammen um deinen Arbeitgeber zu schützen... 😰

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Uli, "Was will man mehr?" ist herrlich.
VW hat gar nicht betrogen, das behaupten wir doch nur.
VW hat "alternative Fakten" in Fahrzeugform geliefert.
Das ist ein wesentlicher Unterschied, für den - nach Meinung der Renfield's - natürlich Nutzungsentgelt geschuldet wird.
Die 1.500,00 € Kosten für die Umrüstung, die wirklich etwas bringt, darf VW gerne alleine bezahlen.

Die durch die genehmigte Softwareumrüstung installierten, multiplen Abschalteinrichtungen sind legalisiert worden.
Das ist doch toll.
Laut VW-Konzern gibt es keine Nachteile dadurch.
Was will VW mehr?

Tja, OpelVectra GTS, so sind sie, die Renfield's.
Diskussion ist mit denen sinnlos.
Die käuen nur wieder, was ihr Herrchen ihnen vorgibt.

Zitat:

@P990i schrieb am 9. Juni 2017 um 15:43:48 Uhr:


Die 1.500,00 € Kosten für die Umrüstung, die wirklich etwas bringt, darf VW gerne alleine bezahlen.

Da muss ich Dir widersprechen: Wenn man einen dreckigen Diesel mit DPF auf Euro 6 hochleveln kann darf der Kunde schon auch etwas dazu beisteuern. Schliesslich erhält er dadurch einen gewissen "Mehrwert".

Und wenn man durch den Umbau auf Temperaturfenster und sonstige "Motorschutzmassnahmen" verzichten kann und der Umwelt und Gesundheit seiner Mitmenschen was Gutes tun kann, dann erst recht. Damit wäre die Drecksau namens "Diesel" tatsächlich sauber.

Gibt es hier eigentlich mal was neues, vielleicht eine Frist zum Update oder neue Erkenntnisse von Leute die schon länger mit dem Update fahren?

Uli, ein bißchen Ausgleich für erlittenen Betrug darf durchaus sein.
Außerdem verlierst du die Reserveradmulde.
Die "Vertrauenbildenden Maßnahmen" sind futsch.
Die Wartungsfrage stellt sich. VW wird sich dem entziehen.

Du kannst aus eigenem Antrieb diese Lösung einbauen lassen und VW um anteilige Kostenübernahme bitten.
VW teilt dir höchstens mit, das nunmehr alle Kulanzanträge sinnlos sein werden.
Oder so etwas in der Art.

Zitat:

@P990i schrieb am 9. Juni 2017 um 16:17:06 Uhr:


Uli, ein bißchen Ausgleich für erlittenen Betrug darf durchaus sein.
Außerdem verlierst du die Reserveradmulde.
Die "Vertrauenbildenden Maßnahmen" sind futsch.
Die Wartungsfrage stellt sich. VW wird sich dem entziehen.

Du kannst aus eigenem Antrieb diese Lösung einbauen lassen und VW um anteilige Kostenübernahme bitten.
VW teilt dir höchstens mit, das nunmehr alle Kulanzanträge sinnlos sein werden.
Oder so etwas in der Art.

Dass der Umbau nie Realität werden wird weiss ich wohl. Leider...

http://www.volksfreund.de/.../...-Software-zurueckgeben;art754,4656198

Urteil in Trier: VW-Fahrer darf Auto mit Schummel-Software zurückgeben

(Trier) Das Trierer Landgericht verurteilt einen VW-Händler, weil er ein Auto mit Schummel-Software verkauft hat. Der Besitzer darf den Wagen zurückgeben.

Mir ist das alles egal, will nur meinen VW-Betrugsschrott aus der Garage haben. Sollen se' mir ein paar Euro für meinen 4-stelligen Kilometerstand abziehen. Wenn ich so etwas haben will, was VW sich in Deutschland mit KBA und "unserer Regierung" leistet, dann gehe ich wer weiß wo hin.... Leider habe ich mich von der VW-Fassade über viele viele Jahre blenden lassen, aber nu' ist Schluss.....😉

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 9. Juni 2017 um 16:50:45 Uhr:


http://www.volksfreund.de/.../...-Software-zurueckgeben;art754,4656198

Urteil in Trier: VW-Fahrer darf Auto mit Schummel-Software zurückgeben

(Trier) Das Trierer Landgericht verurteilt einen VW-Händler, weil er ein Auto mit Schummel-Software verkauft hat. Der Besitzer darf den Wagen zurückgeben.

Manoman, wer heutzutage alles Artikel im Internet veröffentlicht. Da hätte mal ein Grundschüler Korrektur lesen sollen. Ansonsten super Geschäft für den Verkäufer.

sorry, bitte ignorieren

Es dieselgatet weiter: 😮

Abgas-Tricks auch beim neuen Porsche Cayenne

Porsche hat schon reagiert:

Porsche weist Bericht über Abgastricks zurück

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 9. Juni 2017 um 13:28:58 Uhr:


dennoch hast du das Fahrzeug genutzt und insbesondere wenn man dann die Marke wechseln will kann es eigentlich nicht sein, dass man seinen Wagen abgibt und dann x Jahre für lau gefahren ist. Sowas gibt es auch nirgends...zumindest nicht in D seit ich lebe.
Realistisch wäre: DAT/Schwacke + angemessene Prämie. Aber nicht vor 8 Jahren nen Passat für 50k gekauft, nun die Kohle einstreichen und sich dafür was anderes kaufen. Das kann es echt nicht sein 😉 meine Meinung.

Aber sonst bin ich ganz auf der Seite von @Steam24 Ich wäre auch bereit, auf Euro6 zuzuzahlen. Bin da halt realistisch (sind ja nicht bei "Wünsch dir was" sondern "so isses"😉.
Ich mag meinen B7 sehr. Wenn ich dann einen Weg sehe, auf Euro 6 zu kommen und dann auch noch DAB+, dann fahre ich ihn noch eine ganze Weile.

Einen Aufpreis von Euro 5 auf Euro 6 würde ich bei einer Rückabwicklung zahlen, aber nicht auch noch einen Nutzungsersatz.

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