Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Zitat:
@GolfCR schrieb am 24. Dezember 2016 um 10:37:58 Uhr:
Wünsche allen noch ein schönes Weihnachtsfest, aber wir lesen uns ja 🙂
Vielen Dank und auch von meiner Seite hier frohe Weihnachten an alle. 🙂
Zitat:
@touranfaq schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:12:43 Uhr:
Zitat:
@xavair1 schrieb am 23. Dezember 2016 um 20:16:59 Uhr:
Kann mal jemand zusammenfassen, welche Fristen gelten bzw. wie lang diese sind. So ne Art FAQ Zusammenfassung mit Quellenangabe, damit man Aussagen belegen kann.1. Was wird beim Update verändert?
2. Welche Parameter ändern sich und warum?
3. Welche Komponenten werden mehr belastet?
4. Welche Fristen gelten bei Ansprüchen gegenüber VW?
5. Welche Ansprüche hat ein Gebrauchtwagenkäufer von privat?
6. Welche Fristen gelten für Gebrauchtwagenkäufer gegenüber VW?Im Prinzip ist die Sache ganz einfach:
Die einzig vielversprechende Handlungsgrundlage ist der Sachmangel (§ 434 BGB). Liegt ein solcher vor, hast Du ggü. deinem Vertragspartner (Händler) bestimmte Ansprüche, u.a. auf Nachbesserung. Die kann der Händler aber nicht in einer angemessenen Zeit leisten, also klagst Du auf Rückgabe. Das ist das Muster, nach dem bisher so gut wie alle bekannten Klagen laufen. Sachmängel verjähren nach zwei Jahren.
Gegen VW wegen arglistiger Täuschung klagen ist i.d.R. aussichtslos da VW nicht der Vertragspartner war, und der Händler von der Sache nichts wusste.
Bei Privatkauf kannst Du i.d.R. gar nix machen weil da Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Es sei denn, es wurde eine bekannte Mangel absichtlich verschwiegen, der Kauf wird dann rückentwickelt.
PS: Du siehst doch, es bestehen noch Fragen, von wegen "es wurde alles geklärt". Und bisher wurde nicht auf alle Fragen eine Antwort gegeben.
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:26:47 Uhr:
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 23. Dezember 2016 um 16:24:16 Uhr:
... anscheinend ist dieser Artikel mal wieder von der Kanzlei gesponsert. Mit dem Ziel, mehr Dumme mit dem Kescher einzufangen!Kannst Du mir das bitte näher erläutern? Warum genau sind die Leute die dort mitmachen dumm?
Ehrlich gemeinte Frage. Ich hoffe auf Antwort!
Beste Grüße vom Sven
Ganz ehrlich? Wenig Aussicht auf Erfolg (meine Meinung). Denoch:
"Ihre Daten sind uns wichtig. Sie können sich sicher sein, dass wir Ihre Daten nicht unbefugt an Dritte weitergeben."
Egal, ob die Kanzlei etwas erreicht, die Daten potenzieller zukünftiger Kunden hat die Kanzlei jetzt schon. Diese Daten wird sie an die Konkurrenz nicht weitergeben, das ist schon mal sicher!
"Bis zu 5.000 € Entschädigung!"
Mal davon abgesehen, dass bis jetzt kein Gericht eine Entschädigung (für welchen Schaden eigentlich?) einem VW-Kunden zugesprochen hat, auf welcher Berechnung basiert diese Aussage?
"Provision von 35% nur im Erfolgsfall"
Hoi! Mal angenommen, VW kauft einen Wagen nach Nutzungsabzug mit 20.000 € zurück (was schon schlecht ist für einen VW-Kunden) bedeutet dies, dass die Kanzlei ein Recht auf 7.000 € hat?
"Wenn notwendig, bringen wir alle Fälle in einer Sammelklage vor Gericht."
Blöd nur, dass eine Sammelklage in D gar nicht gibt.
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 24. Dezember 2016 um 11:01:32 Uhr:
Es sei denn, es wurde eine bekannte Mangel absichtlich verschwiegen, der Kauf wird dann rückentwickelt.
Wer von Euch beiden schreibt denn heute? Dir ist offenbar der Unterschied zwischen
die Mangelund
der Mangelnicht bekannt, Deinem Bruder mit den besseren Deutschkenntnissen, der zwar auch nicht die hellste Kerze auf der Torte ist, wäre dieser Fauxpas wohl nicht passiert. Ebenso hätte er wohl auch das korrekte Wort „
Rückabwicklung“ anstelle der deutschen Entsprechung für „
Devolution“ genutzt.
Ihr solltet einfach besser aufpassen, wenn Ihr Euch schon einen Account teilt.
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 24. Dezember 2016 um 11:01:32 Uhr:
PS: Du siehst doch, es bestehen noch Fragen, von wegen "es wurde alles geklärt". Und bisher wurde nicht auf alle Fragen eine Antwort gegeben.
Da Ihr ja so extrem gerne die Klugscheißer gebt, wie wäre es dann, wenn Du oder Dein Bruder die noch offenen Fragen beantworten würdet? Oder ist Euer angebliches unbegrenztes Wissen am Ende doch wieder nur
heiße Luft?
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Zitat:
@Broesel13 schrieb am 24. Dezember 2016 um 09:43:25 Uhr:
http://www.badische-zeitung.de/.../...maengel-am-motor--131519555.htmlPiloturteil in Südbaden
Mängel am Motor: Landgericht gibt Skoda-Käufer recht
Da VW mittlerweile dazu übergegangen ist sich mit den Gewinnern der Urteile zu vergleichen und darüber dann stillschweigen vereinbart wird - ist die Sache vermutlich an diesem Punkt gelaufen.
Zitat:
@Uncle__Sam schrieb am 23. Dezember 2016 um 22:49:07 Uhr:
Zitat:
@DeutzDavid schrieb am 23. Dezember 2016 um 22:21:21 Uhr:
So gute Radios, Navis, Airbags und Innenraummaterialien gibts da halt nicht
Vielen Dank für die freitägliche Bauernweisheit.Aber ernsthaft: Wie kommst Du auf die Idee, dass es in amerikanischen Autos keine mit dem in VWs verbauten Krempel vergleichbar guten Radios, Navis, Airbags und Innenraummaterialien gäbe? Eigene Erfahrungen werden es ja, wie bei Dir üblich, nicht sein und das Interieur von Kleinstwagen mit dem der Kompaktklasse zu vergleichen, verbietet sich für Menschen, die sich wenigstens den Anstrich von Objektivität geben wollen, schon von allein. Woher nimmst Du also wieder einmal Deine unglaubliche Arroganz, ohne Fakten Urteile zu fällen? Aus Deinem unendlichen Fundus an Vorurteilen und Stammtischweisheiten?
Ich hab auch schon amerikanische Autos von Innen gesehen 😉
Blaupunkt, Kenwood, JVC, diese Hersteller bauen super Radios
Da kommen nur wenige ran, hab selber eine Blaupunktanlage im Niva und Audi und habe bisher nur wenige bessere erlebt
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 24. Dezember 2016 um 11:30:04 Uhr:
"Bis zu 5.000 € Entschädigung!"Mal davon abgesehen, dass bis jetzt kein Gericht eine Entschädigung (für welchen Schaden eigentlich?) einem VW-Kunden zugesprochen hat, auf welcher Berechnung basiert diese Aussage?
Das kann mir ja grundsätzlich egal sein. Mache ich dort nicht mit bekomme ich garantiert nichts. Mir alleine so einen Kampf gegen VW zu geben wäre mir zu anstrengend und vor allem weitaus aussichtsloser als über eine solche Plattform wie myright.
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 24. Dezember 2016 um 11:30:04 Uhr:
"Provision von 35% nur im Erfolgsfall"Hoi! Mal angenommen, VW kauft einen Wagen nach Nutzungsabzug mit 20.000 € zurück (was schon schlecht ist für einen VW-Kunden) bedeutet dies, dass die Kanzlei ein Recht auf 7.000 € hat?
Glaube ich nicht. Aber mal angenommen, dass solch ein Fall eintreten könnte: Ich muss einem solchen Rückkauf unter diesen Umständen ja sicher nicht zustimmen. Oder wird da der Gewinner eines Gerichtsverfahrens verurteilt?
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 24. Dezember 2016 um 11:30:04 Uhr:
"Wenn notwendig, bringen wir alle Fälle in einer Sammelklage vor Gericht."Blöd nur, dass eine Sammelklage in D gar nicht gibt.
Dazu steht auf der Seite von myright das hier:
Umgangssprachlich wird heute als Sammelklage die Bündelung von Ansprüchen bezeichnet, die dann gemeinsam in einer einzigen Klage vorgebracht werden. Die Bündelung gleichgerichteter Ansprüche gegen den selben Beklagten sieht Paragraph 260 der Zivilprozessordnung ausdrücklich vor, da mit einem Gerichtsverfahren eine Vielzahl weiterer Verfahren vermieden wird. Aufgrund der Treuhandabtretung ist es myRight möglich, die gleichgerichteten Ansprüche der betroffenen Autokäufer zu bündeln (etwa nach Modell, Baujahr etc.) und in einer „Sammelklage“ zu verbinden.
Dass es in Deutschland keine Sammelklagen gibt ist mir bekannt. Schlimm genug ist das und gehört abgeändert. Andernfalls wird sich in Sachen Verbraucherschutz (egal in welchem Bereich) wohl nichts verbessern.
Dies noch: Würde VW in dieser Angelegenheit ein wenig kundenfreundlicher agieren käme doch jemand wie ich gar nicht auf die Idee sich einer solchen "Sammelklage" anzuschließen.
Eine erweiterte Garantie auf die vom Update betroffenen Teile (wie betroffen die Teile sind weiß ja nur VW!) würde mir ja schon genügen. Dass VW eine solche Garantie nicht geben will sagt doch schon einiges aus.
Und selbstredend fordere ich hier eine solche Garantie nicht für Autos mit sehr hoher Laufleistung. Abstufungen wären da doch durchaus möglich. VW müsste nur wollen und/oder müssen.
Allen hier ein schönes Weihnachtsfest!
Beste Grüße vom Sven
(...)
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Dezember 2016 um 14:43:36 Uhr:
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 24. Dezember 2016 um 11:30:04 Uhr:
"Provision von 35% nur im Erfolgsfall"Hoi! Mal angenommen, VW kauft einen Wagen nach Nutzungsabzug mit 20.000 € zurück (was schon schlecht ist für einen VW-Kunden) bedeutet dies, dass die Kanzlei ein Recht auf 7.000 € hat?
Glaube ich nicht. Aber mal angenommen, dass solch ein Fall eintreten könnte: Ich muss einem solchen Rückkauf unter diesen Umständen ja sicher nicht zustimmen. Oder wird da der Gewinner eines Prozesses verurteilt?
Ob Du zustimmen musst oder nicht, steht in den Kleingedruckten bei myright.
Wenn Du ein Rückkaufangebot nicht einnehmen wirst weil 35% die Kanzlei an Provision haben will, wozu dann bei myright überhaupt anmelden?
Ich würde einem Rückkauf unter diesen Umständen nicht zustimmen.
myright fordert im ersten Schritt übrigens eine Garantie auf die vom Update betroffenen Teile von VW.
Hast Du das von Dir angesprochene Kleingedruckte gelesen? Wenn ja: bitte genauere Informationen!
Aber ich glaube das führt hier zu nix. Alles Gute für Dich!
Beste Grüße vom Sven
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Dezember 2016 um 15:04:33 Uhr:
1. Ich würde einem Rückkauf unter diesen Umständen nicht zustimmen.2. myright fordert im ersten Schritt übrigens eine Garantie auf die vom Update betroffenen Teile von VW.
3. Hast Du das von Dir angesprochene Kleingedruckte gelesen? Wenn ja: bitte genauere Informationen!
4. Aber ich glaube das führt hier zu nix. Alles Gute für Dich!
Beste Grüße vom Sven
1. Vorsicht, mit der Anmeldung trittst Du Deine Forderung ab!
2. Was die da fordern geht VW am Aschr vorbei, glaub mir!
3. Nein, dafür müsste ich mich anmelden! Aber ich bin echt neugierig, kannst Du bitte diese hier posten?
4. Für Dich auch!
Was zum lesen:
https://seo-nw.de/.../...-de-und-die-angebliche-sammelklage-gegen-vw-_
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Dezember 2016 um 14:43:36 Uhr:
[.....] Dass es in Deutschland keine Sammelklagen gibt ist mir bekannt. Schlimm genug ist das und gehört abgeändert. Andernfalls wird sich in Sachen Verbraucherschutz (egal in welchem Bereich) wohl nichts verbessern.
[.....]
Unsere Regierung will aber nicht die Verbraucher vor unseriösen Unternehmen schützen, sondern viel mehr betrügerische Unternehmen wie VW, vor ihren betrogenen Kunden!
Wo kommen wir den hin, wenn alle von VW betrogene Fahrzeughalter gemeinsam dagegen angehen könnten? 😰
@ VOX DEI:
Danke für den Link. Kannte ich schon.
Hier auch für Dich was zu lesen: https://www.test.de/Abgasmanipulation-bei-VW-US-Kanzlei-startet-deutsche-Sammelklage-4982816-0/
@ Jubi
Da hast Du wohl leider Recht.
Beste Grüße vom Sven
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Dezember 2016 um 15:30:44 Uhr:
@ VOX DEI:
Danke für den Link. Kannte ich schon.Hier auch für Dich was zu lesen: https://www.test.de/Abgasmanipulation-bei-VW-US-Kanzlei-startet-deutsche-Sammelklage-4982816-0/
(...)
Beste Grüße vom Sven
Es ist Dein demokratisches Recht, selbst zu entscheiden was Du tust.
Auf die ersten Erfolgsmeldungen von myright bin ich gespannt. Erfolgsmeldungen im Sinne von Schadenersatz. Da bin ich sehr misstrauisch.
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 24. Dezember 2016 um 15:30:44 Uhr:
@ VOX DEI:
Hier auch für Dich was zu lesen: https://www.test.de/Abgasmanipulation-bei-VW-US-Kanzlei-startet-deutsche-Sammelklage-4982816-0/
Vergebene Liebesmüh, VOX DEI folgt grundsätzlich keinen Links, offenbar weil er befürchtet, dass seine Argumentation entkräftet wird und er erkennen muss, dass er nichts als Stuss von sich gibt… 😉
Zitat:
@DeutzDavid schrieb am 24. Dezember 2016 um 14:36:12 Uhr:
Ich hab auch schon amerikanische Autos von Innen gesehen 😉
Super! Da gratuliere ich aber sehr herzlich! Durch das ansehen von Innenräumen bist Du natürlich automatisch dazu qualifiziert, die Qualität der Radios, Navis, Airbags und Innenraummaterialien zu beurteilen.
Zitat:
@DeutzDavid schrieb am 24. Dezember 2016 um 14:36:12 Uhr:
Blaupunkt, Kenwood, JVC, diese Hersteller bauen super Radios
… und die Anlagen von Bose und Sony, wie sie u.a. bei amerikanischen Herstellern eingesetzt werden, taugen natürlich nichts…
Zitat:
@DeutzDavid schrieb am 24. Dezember 2016 um 14:36:12 Uhr:
Da kommen nur wenige ran, hab selber eine Blaupunktanlage im Niva und Audi und habe bisher nur wenige bessere erlebt
Ah, Du bist also der Spezialist. Da tun sich dann direkt zwei Fragen auf: Wenn Du doch so gut Bescheid weißt, weshalb engagierst Du Dich dann überhaupt nicht im Car Audio & Navigation Forum und: Was macht die in Deinem Lada eingebaute Blaupunkt-Anlage besser als die z.B. im Ford Mustang eingesetzte Shaker 1000?
… und noch was: Beschreibe doch einmal nachvollziehbar und faktenbasierend, was das deutsche Interieur im VW besser kann als das amerikanische.
Komm aber diesmal bitte nicht wie sonst auch immer mit Plattitüden.
PS: Bevor Du Dich mokierst, dass man ja eine Kompaktklasse nicht mit einer Oberklasse Limousine vergleichen kann: Du hast einen koreanischen Kleinstwagen als US Car ausgegeben und mit einem Kompaktwagen verglichen, um die vermeintlich miese Qualität der Amerikaner darzustellen – hier folgt dann die Retourkutsche.