Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Zitat:
@Steam24 schrieb am 23. Dezember 2016 um 13:03:06 Uhr:
Ich frage mich, was geschehen wird, wenn sich herausstellt, dass infolge der Umrüstungen Folgeschäden eintreten hinsichtlich der Dauerhaltbarkeit der Technik. Möglicherweise wird es da Forderungen an VW hinsichtlich Kulanz und dergleichen geben.
Auf welcher Basis denn? Was meinst Du, warum VW mit den Klagen auf Zeit spielt? Jeden Tag verjähren weitere Ansprüche, d.h. man muss einfach nur abwarten und das Problem erledigt sich von selbst. EU-Gesetzgebung sei Dank.
Zitat:
Welche rechtlichen Voraussetzungen die EU-Kommisarin im Auge hat, ist mir nicht bekannt.
Gar keine, das erkennt man daran dass sie freiwillige Entschädigungen fordert 😉
Wie gesagt, das ist reine und billige Propaganda. Die Leute erkennen jetzt wie groß die Verbraucherschutzkluft zwischen EU und den USA ist, und die Dame will von diesem Versagen ablenken. Mehr ist das nicht.
3. VW-Dieselmodelle werden immer billiger
Das dritte Indiz für den Diesel-Niedergang überrascht insofern nicht: Die Preise sinken. Nicht immens aber signifikant. Die durchschnittlichen Angebotspreise für VW-Diesel lagen auf mobile.de im Jahr 2016 rund 2 Prozent unter denen im Jahr 2015. Andere Marken litten kaum unter einem Preisverfall. Die Angebote lagen nur um 0,3 Prozent unter denen des Vorjahres.
Um es positiv zu wenden: Autokäufer, die kein Problem damit haben, einen Diesel von VW zu fahren, können im Moment besonders leicht ein Schnäppchen machen. Mobile.de listet momentan immerhin gut 140.000 gebrauchte und neue VW-Diesel.
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 22. Dezember 2016 um 11:17:53 Uhr:
http://www.blick.ch/.../...-raechen-sich-die-amis-an-vw-id5930094.htmlHierzu fällt mir nichts mehr ein.....dumme geldgeile Säcke. So wie ich das am Anfang sagte. Es gab immer wieder kleine Beweise, die mich bestätigten, wie dumm die Amis ticken.
Diese Aktion bestätigt es und schlägt dem Fass echt den Boden aus. Keine Ahnung, wie man nur so dumm sein kann und Geld so nötig haben kann....meine Güte 🙄
"Wie man Geld nur so nötig haben kann..." ist wohl DER Satz schlechthin! Homoekonomikus ist das Zauberwort, was dem Textverfasser scheinbar ein Fremdwort ist! VW jedoch nicht, und VW hat sich zu sehr daran orientiert:
Früher gab es gute Qualität zu guten Preisen- es wurde fair gearbeitet. Da jedoch die Geldgeilheit Überhand nahm, wurde Qualität überall da zurückgeschraubt, wo es nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist. Und nun sind wir wieder beim Ausgangspunkt.
VW wird bluten, ganz klar, ganz recht.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 23. Dezember 2016 um 12:22:30 Uhr:
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 23. Dezember 2016 um 06:40:37 Uhr:
VW ist im Januar Pleite. Daher schnell bei "My Right" anmelden, vielleicht gibt es noch etwas zu holen:http://www.focus.de/.../...agen-um-die-blanke-existenz_id_6392929.html
Du solltest lieber beten, dass aus deiner Ironie nicht Wirklichkeit wird und ein Gericht VW zu Schadensersatzzahlungen verklagt! 🙄
Es war keine Ironie, es steht tatsächlich da, anscheinend ist dieser Artikel mal wieder von der Kanzlei gesponsert. Mit dem Ziel, mehr Dumme mit dem Kescher einzufangen!
Und selbstverständlich muss man jeden Gerichtsentscheid respektieren, da helfen meine angebliche Gebete nix!
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Zitat:
@GolfCR schrieb am 23. Dezember 2016 um 07:58:14 Uhr:
Würdest du dich mehr um den Thread kümmern, als nur gegen gewisse User zu schießen, hattest du gesehen das der Post schon lange raus ist 🙄
Sorry, ich sehe erst jetzt! Anscheinend kriegt der MT-Server nicht hin, die NICHT gelesene Beiträge kenntlich zu machen. Siehe "Sagt's uns!".
Sehr löblich, dass Du mich ohne persönlich zu werden darauf aufmerksam gemacht hast, andere User haben diesbezüglich schon die persönliche Keule raus genommen! *lol*
Zitat:
@touranfaq schrieb am 23. Dezember 2016 um 13:10:40 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 23. Dezember 2016 um 13:03:06 Uhr:
Ich frage mich, was geschehen wird, wenn sich herausstellt, dass infolge der Umrüstungen Folgeschäden eintreten hinsichtlich der Dauerhaltbarkeit der Technik. Möglicherweise wird es da Forderungen an VW hinsichtlich Kulanz und dergleichen geben.Auf welcher Basis denn? Was meinst Du, warum VW mit den Klagen auf Zeit spielt? Jeden Tag verjähren weitere Ansprüche, d.h. man muss einfach nur abwarten und das Problem erledigt sich von selbst. EU-Gesetzgebung sei Dank.
Du führst Deine Anti-VW-Propaganda ad absurdum. Die deutsche Verjährungsfristen haben mit der EU-Gesetzgebung nix zu tun, mal davon abgesehen, dass NICHT jeden Tag Ansprüche verjähren, sondern nur am Jahresende. Stimmt's Dramaking?
Mal was anderes: Ich lese, VW spielt auf Zeit wegen der Verjährung. Aber bei arglistiger Täuschung ist die Verjährung doch 30 Jahre, oder? Oder kann man VW die arglistige Täuschung nicht gerichtsfest nachweisen?
Also meine Kisten sind "fei" älter als 2 Jahre. Ich brauch die 30 Jahre Verjährung :-( :-( :-(
P.S.: Das die Amis ihre Kisten ausschlachten, bevor sie sie zurückgeben, finde ich echt geil. Würde ich auch so machen, schließlich wäre es doch jammerschade, die Ersatzteile downzucyclen, rein ökologisch und so. Außerdem verhindert man so, daß VW die Stinker nicht schrottet, sondern nach Osteuropa oder Afrika vertickt.
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 23. Dezember 2016 um 16:30:55 Uhr:
Sorry, ich sehe erst jetzt! Anscheinend kriegt der MT-Server nicht hin, die NICHT gelesene Beiträge kenntlich zu machen. Siehe "Sagt's uns!".Zitat:
@GolfCR schrieb am 23. Dezember 2016 um 07:58:14 Uhr:
Würdest du dich mehr um den Thread kümmern, als nur gegen gewisse User zu schießen, hattest du gesehen das der Post schon lange raus ist 🙄Sehr löblich, dass Du mich ohne persönlich zu werden darauf aufmerksam gemacht hast, andere User haben diesbezüglich schon die persönliche Keule raus genommen! *lol*
Im Zweifelsfall immer MT...
Wenn ich zuhause auch was fallen lasse, war es meistens der Hund wenn meine Freundin fragt!
Böser Böser Hund *lol*
Zitat:
@GolfCR schrieb am 23. Dezember 2016 um 17:41:04 Uhr:
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 23. Dezember 2016 um 16:30:55 Uhr:
Sorry, ich sehe erst jetzt! Anscheinend kriegt der MT-Server nicht hin, die NICHT gelesene Beiträge kenntlich zu machen. Siehe "Sagt's uns!".Sehr löblich, dass Du mich ohne persönlich zu werden darauf aufmerksam gemacht hast, andere User haben diesbezüglich schon die persönliche Keule raus genommen! *lol*
Im Zweifelsfall immer MT...
Wenn ich zuhause auch was fallen lasse, war es meistens der Hund wenn meine Freundin fragt!
Böser Böser Hund *lol*
Meine Prinzipien würde ich nicht für einen Link fallen lassen. Das sollte Dir klar sein.
Zitat:
@dreivwbesitzer schrieb am 23. Dezember 2016 um 16:46:40 Uhr:
Mal was anderes: Ich lese, VW spielt auf Zeit wegen der Verjährung. Aber bei arglistiger Täuschung ist die Verjährung doch 30 Jahre, oder?
Arglistige Täuschung musst Du den Vertragspartner nachweisen. Das ist der Händler in der Regel, der nix von dem Betrug wusste.
Kann mal jemand zusammenfassen, welche Fristen gelten bzw. wie lang diese sind. So ne Art FAQ Zusammenfassung mit Quellenangabe, damit man Aussagen belegen kann.
1. Was wird beim Update verändert?
2. Welche Parameter ändern sich und warum?
3. Welche Komponenten werden mehr belastet?
4. Welche Fristen gelten bei Ansprüchen gegenüber VW?
5. Welche Ansprüche hat ein Gebrauchtwagenkäufer von privat?
6. Welche Fristen gelten für Gebrauchtwagenkäufer gegenüber VW?
Zitat:
@Fargrin schrieb am 23. Dezember 2016 um 12:56:18 Uhr:
Zitat:
@alex1234567890 schrieb am 23. Dezember 2016 um 12:50:39 Uhr:
... oder weiss um welche Modelle es sich handelt?
... Skoda Octavia 2 vRS 170PS Diesel ...
Skoda Rapid Spaceback Style Plus 1,6TDI 105 PS EZ 09/14 - außer einem allg. Infobrief kam bisher nichts.
VG myinfo
Zitat:
@xavair1 schrieb am 23. Dezember 2016 um 20:16:59 Uhr:
Kann mal jemand zusammenfassen, welche Fristen gelten bzw. wie lang diese sind. So ne Art FAQ Zusammenfassung mit Quellenangabe, damit man Aussagen belegen kann.1. Was wird beim Update verändert?
2. Welche Parameter ändern sich und warum?
3. Welche Komponenten werden mehr belastet?
4. Welche Fristen gelten bei Ansprüchen gegenüber VW?
5. Welche Ansprüche hat ein Gebrauchtwagenkäufer von privat?
6. Welche Fristen gelten für Gebrauchtwagenkäufer gegenüber VW?
Im Prinzip ist die Sache ganz einfach:
Die einzig vielversprechende Handlungsgrundlage ist der Sachmangel (§ 434 BGB). Liegt ein solcher vor, hast Du ggü. deinem Vertragspartner (Händler) bestimmte Ansprüche, u.a. auf Nachbesserung. Die kann der Händler aber nicht in einer angemessenen Zeit leisten, also klagst Du auf Rückgabe. Das ist das Muster, nach dem bisher so gut wie alle bekannten Klagen laufen. Sachmängel verjähren nach zwei Jahren.
Gegen VW wegen arglistiger Täuschung klagen ist i.d.R. aussichtslos da VW nicht der Vertragspartner war, und der Händler von der Sache nichts wusste.
Bei Privatkauf kannst Du i.d.R. gar nix machen weil da Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 23. Dezember 2016 um 16:24:16 Uhr:
... anscheinend ist dieser Artikel mal wieder von der Kanzlei gesponsert. Mit dem Ziel, mehr Dumme mit dem Kescher einzufangen!
Kannst Du mir das bitte näher erläutern? Warum genau sind die Leute die dort mitmachen dumm?
Ehrlich gemeinte Frage. Ich hoffe auf Antwort!
Beste Grüße vom Sven