Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Natürlich kann man die Frage beantworten. Wenn in Folge des Updates mehr Ruß entsteht, verkürzt sich die Lebensdauer des DPF. Wie lange der DPF nun mit und ohne Update hält bzw. gehalten hätte, dass ist hypothetisch. In jedem Fall ohne Update länger. Und damit ist die Frage beantwortet und aus dieser Tatsache könnte man Rechte des Käufers ableiten.

Das der DPF ein Verschleißteil ist stimmt, aber das gesamte Auto ist ein Verschleißteil mit begrenzter Lebensdauer. Es gibt kein Teil bei dem du (nach Ablauf der Garantie), ein Recht auf unbegrenzte Haltbarkeit hast. Daher kann ich deine Argumentation, dass ich die verkürzte Lebensdauer des DPF schon alleine deshalb hinnehmen muss, weil es ein Verschleißteil ist, nicht nachvollziehen.

Die Annahme, dass nach dem Update mehr Ruß entsteht, ist ebenfalls schon hypothetisch. Das hast Du ja selbst erkannt und deshalb das Wörtchen "wenn" benutzt 😉

Selbst wenn eine Verkürzung der Lebensdauer denkbar ist, stellt sich die Frage nach der Quantifizierbarkeit. Da jedes Fahrprofil anders ist lässt sich das schon mal nicht allgemein ableiten.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 2. März 2016 um 13:52:19 Uhr:


Überraschung: Autohaus nimmt Fahrzeug trotzdem zurück!

https://www.ruhrnachrichten.de/.../...m-zurueckkaufen;art29854,2960537

Zum marktüblichen Preis!
Mann Mann Mann, dieses verdrehte Halbwissen wird hier hin und her interpretiert, dass einem schlecht wird...

Ja, aber ich auch schon mehrfach darauf hingewiesen dass es sich nur deshalb um eine rein hypothetische Annahme handelt, weil VW den Inhalt des Updates nicht veröffentlicht. Anderenfalls könnten unabhängige Fachleute durchaus eine qualifizierte Bewertung bzw. Prognose vornehmen.

Im Übrigen hat VW gegenüber einer Anwaltskanzlei, zumindest nach deren Aussage, angegeben, dass sich die Rußpartikelbildung "etwas erhöhen könnte". Und damit kommen wir zum zweiten Punkt, der Quantifizierbarkeit.
Die Lebensdauer eines DPF ist zwar ist auf Grund der Fahrprofile bei jedem von uns unterschiedlich, lässt sich aber dennoch individuell berechnen, denn nichts anderes wird beim sog. Auslesen des DPF gemacht. Der aktuelle Beladungszustand wird ja nicht tatsächlich gemessen bzw. die Asche wird nicht gewogen.
Und daher könnte man sehr wohl, bei der Annahme das sich das bisherige Fahrprofil nicht verändert, aus den bisherigen Beladungszustand unter Berücksichtigung der erhöhten Rußpartikelbildung eine Quantifizierung vornehmen.

Allerding will VW genau das verhindern. Damit sie, wenn ich nach dem Update feststellen sollte das sich der Regenerationsintervall halbiert, was sich im übrigen auch auslesen lässt, und sich damit die Aschebelastung pro gefahrenen Kilometer verdoppelt, die Geschichte mit dem Fahrprofil aus der Schublade zaubern können.

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Zitat:

@touranfaq schrieb am 2. März 2016 um 12:26:47 Uhr:



Zitat:

@foggie schrieb am 2. März 2016 um 12:03:38 Uhr:



Das es zu einer Stilllegung kommen wird steht auch nicht zur Debatte.

Komisch, gestern wurde das noch bestritten. Freut mich aber, dass wir heute einen Schritt weiter sind.

Da irrst du, ich stritt um die automatische Stilllegung bei Nichtdurchführung des updates.😛
Sprich VW ist mit dem update raus aus der Sache

Und bei dem t-online Beitrag bzgl. der Abgasklage handelt es sich um ein Ermessensurteil einer Instanz.
Da ist der Drops noch nicht gelutscht.

Aktuell sieht es aber so aus, das meine These Mangel arglistiger Täuschung und Produktsicherung, einen leichten Dämpfer bekommen hat.😎

Lag bestimmt am Anwalt.

Zitat:

@Spreewolf87 schrieb am 2. März 2016 um 16:47:07 Uhr:


Ja, aber ich auch schon mehrfach darauf hingewiesen dass es sich nur deshalb um eine rein hypothetische Annahme handelt, weil VW den Inhalt des Updates nicht veröffentlicht. Anderenfalls könnten unabhängige Fachleute durchaus eine qualifizierte Bewertung bzw. Prognose vornehmen.

Diese Prognose hilft Dir am Ende aber auch nicht weiter da zur Durchsetzung von Ansprüchen ein konkreter Mangel existieren muss. Kein Gericht in Deutschland wird Dir Schadenersatz zusprechen weil ein Mangel auftreten könnte.

Anders sähe es aus wenn das Fahrzeug danach erheblich mehr verbraucht oder deutlich weniger Leistung hätte, da dies relativ einfach objektivierbar ist.

Zitat:

@foggie schrieb am 2. März 2016 um 16:54:15 Uhr:


Da irrst du, ich stritt um die automatische Stilllegung bei Nichtdurchführung des updates.😛
Sprich VW ist mit dem update raus aus der Sache

Und bei dem t-online Beitrag bzgl. der Abgasklage handelt es sich um ein Ermessensurteil einer Instanz.
Da ist der Drops noch nicht gelutscht.

Aktuell sieht es aber so aus, das meine These Mangel arglistiger Täuschung und Produktsicherung, einen leichten Dämpfer bekommen hat.😎

Von automatischer Stilllegung habe ich nie gesprochen.

Dass es hier nur um eine Instanz geht habe ich auch angemerkt, andere Gerichte können hier zu anderen Urteilen kommen.

Und arglistige Täuschung greift hier sowieso nicht, denn das bedingt Vorsatz. Da die Händler aber keine Ahnung von der illegalen Software hatten, sind sie diesbezüglich aus dem Schneider. Denn eins wird hier immer wieder vergessen: zivilrechtliche Ansprüche bestehen immer nur gegen den Vertragspartner sprich den Händler und nicht gegen VW als Hersteller!

@touranfaq schrieb am 2. März 2016 um 17:06:05 Uhr:

Zitat:

Von automatischer Stilllegung habe ich nie gesprochen.

welche Alternative gab es bei dir.?

Zitat:

Dass es hier nur um eine Instanz geht habe ich auch angemerkt, andere Gerichte können hier zu anderen Urteilen kommen.

Das Ermessen kommt ja noch oben drauf.

Eigentlich bekommt er ja zur Sache Recht nur die Strafe wird auf ein Minimum reduziert.

Zitat:

Da die Händler aber keine Ahnung von der illegalen Software hatten

Wieso denn nun wieder der Händler.
VW muss die Autos Mangels fehlender Typzulassung aus dem Verkehr ziehen.
Das kann ja durchaus vom KBA als Anordnung nachgeschoben werden.
Aber lassen wir es gut sein.

Zitat:

@foggie schrieb am 2. März 2016 um 17:26:21 Uhr:


welche Alternative gab es bei dir.?

Dem Rückruf nach Androhung der Stilllegung zu folgen.

Zitat:

Wieso denn nun wieder der Händler.

Wenn Du von arglistiger Täuschung sprichst, sind wir bei Zivilrecht und damit beim Vertragspartner = Händler. Aber das hat Spreewolf87 ja auch schon angemerkt, hier wird Verwaltungsrecht und Zivilrecht munter durcheinander geworfen 🙄

Zitat:

@Spreewolf87 schrieb am 2. März 2016 um 16:47:07 Uhr:


Ja, aber ich auch schon mehrfach darauf hingewiesen dass es sich nur deshalb um eine rein hypothetische Annahme handelt, weil VW den Inhalt des Updates nicht veröffentlicht. Anderenfalls könnten unabhängige Fachleute durchaus eine qualifizierte Bewertung bzw. Prognose vornehmen.

Im Übrigen hat VW gegenüber einer Anwaltskanzlei, zumindest nach deren Aussage, angegeben, dass sich die Rußpartikelbildung "etwas erhöhen könnte". Und damit kommen wir zum zweiten Punkt, der Quantifizierbarkeit.
Die Lebensdauer eines DPF ist zwar ist auf Grund der Fahrprofile bei jedem von uns unterschiedlich, lässt sich aber dennoch individuell berechnen, denn nichts anderes wird beim sog. Auslesen des DPF gemacht. Der aktuelle Beladungszustand wird ja nicht tatsächlich gemessen bzw. die Asche wird nicht gewogen.
Und daher könnte man sehr wohl, bei der Annahme das sich das bisherige Fahrprofil nicht verändert, aus den bisherigen Beladungszustand unter Berücksichtigung der erhöhten Rußpartikelbildung eine Quantifizierung vornehmen.

Allerding will VW genau das verhindern. Damit sie, wenn ich nach dem Update feststellen sollte das sich der Regenerationsintervall halbiert, was sich im übrigen auch auslesen lässt, und sich damit die Aschebelastung pro gefahrenen Kilometer verdoppelt, die Geschichte mit dem Fahrprofil aus der Schublade zaubern können.

Hier bleibt zu hoffen, daß unabhängige Prüfintstitute oder Organisationen Initiativen anstoßen, um die erforderlichen Daten zu erlangen, um damit eine weitere Übervorteilung der Kunden zu verhindern.

Die DUH wird das alles schon überprüfen, keine Sorge 😁

An die dachte ich jetzt gerade nicht angesichts der vergeigten Tests, die sie in den letzten Monaten initiiert haben. 😛

Ein kleiner Scherz wird ja wohl noch erlaubt sein 😉

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. März 2016 um 21:23:49 Uhr:


An die dachte ich jetzt gerade nicht angesichts der vergeigten Tests, die sie in den letzten Monaten initiiert haben. 😛

Kommt immer auf die Wahrheit an, die man hören möchte.

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