Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
In der Diskussion im Zusammenhang mit dem KBA und der möglichen Stilllegung wird hier immer wieder öffentliches Recht und privates Recht vermischt.
Das KBA hat einen Rückruf zur Beseitigung der Mängel angeordnet. Wird dem Rückruf nicht nachgekommen, wird dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen. Die einzige strittige Frage ist nur wann das passieren wird, also im Grunde nur wie lange man das Update hinauszögern (nicht verweigern) kann bevor es zur Stilllegung kommt.
Das ist öffentliches Recht und kein Anwalt kann dagegen vorgehen. Was man schon daran ablesen kann, dass trotz der teils abenteuerlicher Versprechungen die die Anwälte auf der Suche nach Mandanten z. Zt. machen, noch keiner rechtliche Schritte gegen das KBA einleiten wollte.
Dem kann man nur entgehen wenn man gegenüber dem Händler, bei dem man den Wagen erworben hat, die Rückabwicklung verlangt.
Oder zumindest Schadensersatz wegen Wertminderung, was aber das Update nicht verhindert.
Das ist aber privates Recht und dem KBA somit völlig egal.
Zitat:
@Spreewolf87 schrieb am 2. März 2016 um 10:40:14 Uhr:
Das ist öffentliches Recht und kein Anwalt kann dagegen vorgehen.
Wo hast du das denn aufgeschnappt? Bin zwar kein Anwalt, aber genau dafür gibt es in Deutschland doch die Verwaltungsgerichte, oder nicht?
Das hieße ja sonst dass man gegen den Erlass einer Behörde absolut machtlos ist. Gibt doch ständig Leute die gegen sowas klagen.
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 2. März 2016 um 10:32:07 Uhr:
Zitat:
@GolfCR schrieb am 2. März 2016 um 10:13:49 Uhr:
Und 4. Muss es ja was geben warum man von VW weg ist, die Jahrzehnte der Partner waren!
Selbst wenn jetzt jedes Polizeipräsidium auf BMW umstellt, tut das VW in sachen Geld schon sehr weh..Logisch. Es gibt öffentliche Ausschreibungen und das beste Angebot wird dann genommen. Was hat das aber mit diesem Thread bzw. mit dem Abgasskandal zu tun?
Edit: Haut mich übrigens nicht aus den Socken, dass BMW ein günstigeres Angebot für einen 3er einreichen kann, als VW für einen Passat.
Hat soviel damit zutun, das wir hier schon darüber gesprochen haben, das viele einfach keine lust mehr auf VW haben, im Privaten wie auch im Firmen Bereich.
Selbst bei dieser AUSSCHREIBUNG ist noch spiel und wenn man mit einer Marke zufrieden ist, kommt man auch Preislich gut klar und gibt sich auch mühe das dass verhältnis so bleibt!
Zitat:
@GolfCR schrieb am 2. März 2016 um 11:03:21 Uhr:
Hat soviel damit zutun, das wir hier schon darüber gesprochen haben, das viele einfach keine lust mehr auf VW haben, im Privaten wie auch im Firmen Bereich.
Selbst bei dieser ABSCHREIBUNG ist noch spiel und wenn man mit einer Marke zufrieden ist, kommt man auch Preislich gut klar und gibt sich auch mühe das dass verhältnis so bleibt!
Eine öffentliche Ausschreibung einer Behörde unterliegt bestimmten Rechtsgrundlagen. Es geht hier nicht (wie bei einem privaten Autokauf) um Sympathie oder Vorurteile, sondern um wirtschaftliche und soziale Faktoren.
Aber noch mal: Die Ausschreibung war vor dem Abgasskandal und war eine rein wirtschaftliche Entscheidung.
Zitat:
"Das Leasing-Angebot von BMW sei die wirtschaftlichste Lösung gewesen, sagte Jäger am Montag."
Quelle: http://www.rp-online.de/.../...n-duesseldorf-vorgestellt-aid-1.5545856
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Zitat:
@Alf3366 schrieb am 2. März 2016 um 11:00:36 Uhr:
Zitat:
@Spreewolf87 schrieb am 2. März 2016 um 10:40:14 Uhr:
Das ist öffentliches Recht und kein Anwalt kann dagegen vorgehen.Wo hast du das denn aufgeschnappt? Bin zwar kein Anwalt, aber genau dafür gibt es in Deutschland doch die Verwaltungsgerichte, oder nicht?
Das hieße ja sonst dass man gegen den Erlass einer Behörde absolut machtlos ist. Gibt doch ständig Leute die gegen sowas klagen.
Das ist richtig. Meine Aussage bezieht sich natürlich nur auf diesen konkreten Fall was, so dachte ich, aus dem Kontext ersichtlich ist.
Natürlich kann man grundsätzlich immer vor das Verwaltungsgericht gehen.
Und natürlich könnte man das auch in diesem Fall tun.
Macht aber in diesem Fall, meines Wissens nach, kein Anwalt. Weil die Feststellung des KBA, die zum Rückruf führte, unstrittig ist.
Der Motor produziert momentan mehr Stickoxide als zulässig. Das ist Fakt.
Nach dem Update tut er das nicht mehr, soweit die Feststellung des KBA, die ja bisher auch unbestritten ist.
Daraus folgt, die Autos müssen im Rahmen des Rückrufs nachgebessert werden.
Das müssen sie in jedem Fall, die Frage ist nur ob es dann noch mein Auto ist.
Das ist der Unterschied zwischen dem öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Aspekten, die ich noch einmal hervorheben wollte.
Zitat:
@Spreewolf87 schrieb am 2. März 2016 um 10:40:14 Uhr:
Das KBA hat einen Rückruf zur Beseitigung der Mängel angeordnet. Wird dem Rückruf nicht nachgekommen, wird dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen.
Einfach mal der Reihe nach.
Voraussetzung für die Betriebserlaubnis ist die Typengenehmigung.
Und die fordert die KBA nun vom Hersteller durch einen angeordneten Rückruf einzuhalten, mehr erstmal nicht.
Das es zu einer Stilllegung kommen wird steht auch nicht zur Debatte.
Sondern ob VW mit einem update aus der Sache gegenüber dem Käufer raus ist.
Zitat:
@GolfCR schrieb am 2. März 2016 um 10:18:57 Uhr:
Zitat:
@Fargrin schrieb am 2. März 2016 um 04:50:43 Uhr:
Das ist Quark...Fahrzeug-Marken sind regional.
In BaWü wird Mercedes gefahren, in Bayern BMW.Alle anderen Landkreise fahren meist VW. Jedoch können sich einzelne Kommunen auch für andere Marken entscheiden. Das steht offen.
In BaWü und Bayern hat man sich hingegen schon vor vielen Jahren darauf geeinigt, Regionale Produkte zu benutzen.
Natürlich mit Sponsoring der jeweiligen Firma.
Wie sehe das auch aus in der BMW Stadt München oder Mercedes Stadt Stuttgart 1000 VW's als Polizei Wagen zu sehen.
Da muss allein zu Werbezwecken selbstverständlich die regionale Marke fahren.Wusste gar nicht das ich in Bayern wohne, aber danke für die info !
Wo steht da bitte die Behauptung, dass du in Bayern leben sollst?
Langsam wird es echt kurios mit dir.
Das schreit ja förmlich davon, dass du lediglich streit suchst.
Zitat:
@foggie schrieb am 2. März 2016 um 12:03:38 Uhr:
Zitat:
@Spreewolf87 schrieb am 2. März 2016 um 10:40:14 Uhr:
Das KBA hat einen Rückruf zur Beseitigung der Mängel angeordnet. Wird dem Rückruf nicht nachgekommen, wird dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen.Einfach mal der Reihe nach.
Voraussetzung für die Betriebserlaubnis ist die Typengenehmigung.
Und die fordert die KBA nun vom Hersteller durch einen angeordneten Rückruf einzuhalten, mehr erstmal nicht.Das es zu einer Stilllegung kommen wird steht auch nicht zur Debatte.
Sondern ob VW mit einem update aus der Sache gegenüber dem Käufer raus ist.
Offensichtlich sind wir also einer Meinung.
Zitat:
@foggie schrieb am 2. März 2016 um 12:03:38 Uhr:
Das es zu einer Stilllegung kommen wird steht auch nicht zur Debatte.
Komisch, gestern wurde das noch bestritten. Freut mich aber, dass wir heute einen Schritt weiter sind.
Zitat:
Sondern ob VW mit einem update aus der Sache gegenüber dem Käufer raus ist.
Diese Frage ist nur relevant wenn Du noch Rechte aus dem Kaufvertrag hast, also innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf. Und da VW mit dem Update den vorliegenden Mangel abstellt ist für VW der Käse danach gelutscht.
Neuer Arttikel auf t-online "Schlechte Karten für Klagen gegen Volkswagen"
http://www.t-online.de/.../...karten-fuer-klagen-gegen-volkswagen.html
Zitat:
@theblade schrieb am 2. März 2016 um 12:38:35 Uhr:
Neuer Arttikel auf t-online "Schlechte Karten für Klagen gegen Volkswagen"http://www.t-online.de/.../...karten-fuer-klagen-gegen-volkswagen.html
Überraschung... ;-)
Tja der gute Mann hat zu lange gewartet. Jetzt wo eine Nachbesserung absehbar ist war zu erwarten dass so entschieden wird. Interessant wird zu sehen ob weitere Klagen ähnlich entschieden werden.
Überraschung: Autohaus nimmt Fahrzeug trotzdem zurück!
https://www.ruhrnachrichten.de/.../...m-zurueckkaufen;art29854,2960537
Wenn man hier tatsächlich nur mit dem Argument, dass das Auto in seinem jetzigen Zustand mangelhaft ist, vor Gericht ging, dann wundert mich der Prozessverlauf bzw. die zu erwartende Entscheidung nicht.
Das der Mangel, also die zu hohe Stickoxidemission, mit dem Update beseitigt werden kann, wird nicht bestritten. Sonst wäre der Rückruf durch das KBA auch nicht genehmigt worden.
Die Frage die meiner Meinung nach vor Gericht zu klären wäre ist, ob die Nachbesserung zu einer verkürzten Lebensdauer der Sache bzw. einzelner Bauteile führen kann und wenn ja, ob ich dann nicht das Recht auf Rückabwicklung habe?
Leider wird aber genau diese Frage in diesem Prozess nicht beantwortet. Und die einschlägigen Werbekunden (AMS, AutoBild usw.) von VW schweigen sich dazu auch aus.
Diese Frage wird auch nie beantwortet werden können da eine zu erwartende Verkürzung der Lebensdauer rein hypothetisch ist. Wie soll denn da die Beweisführung aussehen? Selbst die Angst mit dem RPF zieht da nicht weil der ohnehin ein Verschleißteil mit von vorneherein begrenzter Lebensdauer ist.