Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Es geht nicht darum ob sicherheitsrelevant oder nicht. Es geht darum ob angeordnet oder nicht. Bei angeordneten Rückrufaktionen verlangt das KBA eine Erfüllungsquote von 100% und setzt diese notfalls auch durch Androhung von Betriebsuntersagungen durch. Wir werden es ja bald sehen wenn den ersten Verweigerern hier Post ins Haus flattert.

Ich freue mich schon darauf

Zitat:

@touranfaq schrieb am 1. März 2016 um 14:33:43 Uhr:


Es geht nicht darum ob sicherheitsrelevant oder nicht. Es geht darum ob angeordnet oder nicht. Bei angeordneten Rückrufaktionen verlangt das KBA eine Erfüllungsquote von 100% und setzt diese notfalls auch durch Androhung von Betriebsuntersagungen durch. Wir werden es ja bald sehen wenn den ersten Verweigerern hier Post ins Haus flattert.

Bisher gibt es für den Golf noch nicht mal einen offiziellen Rückruf und du redest schon von Stilllegungen.

Aber ich weiß, du wünscht es dir sooooo sehr! Hab noch etwas Geduld - die "Verweigerer" werden berichten...

Ich wünsche mir gar nix, es geht mir nur darum dass danach keiner rumheult wenn die Androhung kommt und sagt er habe von nichts gewusst. Es ist wichtig dass man die möglichen Folgen kennt, nichts anderes skizziere ich hier.

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Zitat:

@touranfaq schrieb am 1. März 2016 um 14:33:43 Uhr:


Es geht darum ob angeordnet oder nicht.

Ich muss da immer wieder betonen, das die Anordnung an VW gerichtet ist Zwecks Typzulassung.
Das KBA stellt dem Hersteller die Wahl zwischen Rückruf oder Rücknahme.
Eine Stilllegung wie hier immer befürchtet wird erübrigt sich somit, weil ja eine Rücknahme viele begrüßen würden.
Eine Stlllegung wäre sonst auch Gegenstand im Anschreiben.
Das heißt eine 100% Erfüllungspflicht seitens VW bedeutet wenn man den Rückruf nicht machen will Rücknahme..

Du baust Dir da ein kosmisches Konstrukt zusammen. Angeordnet heißt a) der Rückruf ist nicht freiwillig und wird b) vom KBA überwacht und es wird c) 100% Erfüllungsquote verlangt. VW meldet dann irgendwann die Fahrzeuge, die nicht gefolgt sind, dem KBA und dann wird mit Stilllegung und Bußgeld gedroht. Kommt man dann immer noch nicht nach legt dir örtliche Zulassungsstelle die Karre still und fertig. Kommt wie gesagt jährlich über 1.000mal vor bei Leuten die meinen sie sitzen das aus...

Zitat:

@touranfaq schrieb am 1. März 2016 um 19:36:08 Uhr:


Zitatauszug:...VW meldet dann irgendwann die Fahrzeuge, die nicht gefolgt sind, dem KBA und dann wird mit Stilllegung und Bußgeld gedroht. Kommt man dann immer noch nicht nach legt dir örtliche Zulassungsstelle die Karre still und fertig. Kommt wie gesagt jährlich über 1.000mal vor bei Leuten die meinen sie sitzen das aus...

...und dann bleiben diesem Aufruf vielleicht ca. 5% = 120.000 einfach weg. Das KBA
fängt dann an diese Masse stillzulegen. Die ersten betroffenen Fahrzeughalter ziehen
vor Gericht.

...und wie geht der Rechtsstreit aus? Ich glaube dieses kann heute noch keiner sagen weil...

...weil es so einen Fall noch nicht gab. VW ist da einsamer Vorreiter.

...und es werden viele klagen... denn wir deutschen sind ja alle gut Rechtsschutzversichert.

bbb..

ich bau mir da gar nichts zusammen.
Hier geht es nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückrufen, sondern um Produkthaftung was die Typenzulassung angeht.
Da liegt in erster Linie die Erfüllungsquote beim Hersteller.
Und wenn die Rücknahme nicht ausgeschöpft wurde braucht man mit einer Stilllegung nicht zukommen.

Was hast Du denn ständig mit deiner Rücknahme? Du hast als Halter eine Mitwirkungspflicht, deshalb gibt es ja das Instrument der Betriebsuntersagung wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommst.

Zitat:

@Gasofix schrieb am 1. März 2016 um 19:49:11 Uhr:



...und dann bleiben diesem Aufruf vielleicht ca. 5% = 120.000 einfach weg. Das KBA
fängt dann an diese Masse stillzulegen. Die ersten betroffenen Fahrzeughalter ziehen
vor Gericht.

...und wie geht der Rechtsstreit aus? Ich glaube dieses kann heute noch keiner sagen weil...

...weil es so einen Fall noch nicht gab. VW ist da einsamer Vorreiter.

...und es werden viele klagen... denn wir deutschen sind ja alle gut Rechtsschutzversichert.

Es werden heute schon jährlich über 1.000 Fahrzeuge stillgelegt. Siehst Du da jemanden gegen klagen?

Aber es bringt eh nix sich hier den Mund fusselig zu reden, probiert es einfach aus und ihr werdet sehen dass ich Recht hatte.

Hallo zusammen,
bei Eurer aktuellen Diskussion über die Verweigerung der Umrüstung stelle ich mir die Frage:
1. Wie viele Termine muss VW dem Kunden anbieten? Bzw. nach wie vielen Versuchen darf VW die Umrüstung des Fahrzeuges als gescheitert erklären?
2. Muss die KBA dann erst einmal selbst ein Schreiben verfassen, indem dem Verweigerer die Konsequenzen mitgeteilt werden?
3. Gibt es hierfür etwaig Fristen?
4. Könnte es vorkommen, dass der Verweigerer ggf. dann die Kosten für die spätere / verspätete Anpassung der Software sowie des Strömungsgleichrichters übernehmen müsste? Zumindestens die der nachgewiesenen Mehrkosten?
Ich bin kein Jurist, daher diese Fragen. Denn solange wie die Verweigerung keine Konsequenzen befürchten müssen, könnten diese ja machen was sie wollen.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 1. März 2016 um 19:57:45 Uhr:


Was hast Du denn ständig mit deiner Rücknahme? Du hast als Halter eine Mitwirkungspflicht, deshalb gibt es ja das Instrument der Betriebsuntersagung wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommst.

Die Stilllegung betrifft ja auch technische Mängel die nicht vorhersehbar sind, aber einer Abstellung benötigen
Und wenn nicht folgt die Stilllegung.

Hier handelt es sich aber um das wissentliche Verlassen des Produktes von der Zulassung.
Deshalb liegt die Erfüllung zu 100% bei VW.
Der Hersteller muss Mängel beseitigen oder zurücknehmen.
Und wenn ich einer Rücknahme zustimme erfülle ich auch meine Mitwirkpflicht.

VW bietet keine Termin an. Du bekommst den Brief mit der Aufforderung, einen Termin für den Umbau zu machen.
Machst du das nicht - hierfür wird vermutlich ne Frist genannt - meldet VW, dass das Auto nicht umgerüstet ist.
Damit ist VW aus der Nummer raus.
Die Konsequenz aus der Verweigerung ist am Ende die Stilllegung des Fahrzeugs. Vorher wird sicherlich ne Aufforderung kommen. Rat mal, wer dann die Bearbeitungsgebühren zahlen darf. Tipp: VW ist es nicht 😉

Zitat:

@foggie schrieb am 1. März 2016 um 20:13:07 Uhr:



Zitat:

@touranfaq schrieb am 1. März 2016 um 19:57:45 Uhr:


Was hast Du denn ständig mit deiner Rücknahme? Du hast als Halter eine Mitwirkungspflicht, deshalb gibt es ja das Instrument der Betriebsuntersagung wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommst.

Die Stilllegung betrifft ja auch technische Mängel die nicht vorhersehbar sind, aber einer Abstellung benötigen
Und wenn nicht folgt die Stilllegung.

Hier handelt es sich aber um das wissentliche Verlassen des Produktes von der Zulassung.
Deshalb liegt die Erfüllung zu 100% bei VW.
Der Hersteller muss Mängel beseitigen oder zurücknehmen.
Und wenn ich einer Rücknahme zustimme erfülle ich auch meine Mitwirkpflicht.

Das sehe ich genauso.
Es ist doch wohl ein Unterschied ob eine "Rostlaube" stillgelegt wird oder ein
4 Jahre alter TÜV, DEKRA oder wie auch immer gepflegter Wagen.
VW hat Mist gebaut und das KBA hat es blind abgesegnet.
Das werden die Kläger bei den Gerichten mit Hilfe ihrer fleißigen Anwälte
klären lassen.

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