Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
@touranfaq
Habe ich ja auch geschrieben.
Nicht immer alles aus dem Kontext ziehen. Ist ja keine Bild Zeitung hier 😉
Zitat:
@Fargrin schrieb am 22. Februar 2016 um 10:30:48 Uhr:
Nicht immer alles aus dem Kontext ziehen.
Easy, Bruder 😉 Ich habe nichts "aus dem Kontext gezogen" sondern zitiert. Und zitiert habe ich eben nur diese Stelle um aufzuzeigen, dass diese "Ausrede" seitens des Verkäufers ungeeignet ist um sich aus seiner Informationspflicht zu stehlen.
Zitat:
@Steam24 schrieb am 22. Februar 2016 um 10:12:11 Uhr:
(...) aber dann braucht man auch ein neues Auto und das muss erst mal besser sein als das jetzige.
Jedes andere, mängelfreie Fahrzeug ist per Definition zunächst einmal besser als ein Fahrzeug mit einem Mangel 😉
@touranfaq alles cool 😉
Ich persönlich würde erst einmal überprüfen, ob im Kaufvertrag/Rechnung doch nicht zufällig irgend etwas in die Richtung drin steht.
Falls ja: wird es schwer.
Falls nein: selber entscheiden, ob man das Auto lieber wieder zurück gibt oder behält.
Warum muss der Verkäufer hinweisen? Dann muss er auch wissen, dass das Fahrzeug betroffen ist. Dieses wiederum weiß er erst dann 100%, wenn das KBA ihn anschreibt.
So wie der Brief geschrieben ist (bzw wie er hier veröffentlicht wurde) liegt ja überhaupt kein Mangel vor.
Ich sehe überhaupt kein Fehlverhalten von einem Verkäufer, nur weil er Autos verkauft. Solange die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften erfüllt sind hat er seine Pflichten erfüllt.
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Zitat:
@touranfaq schrieb am 22. Februar 2016 um 10:57:31 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 22. Februar 2016 um 10:12:11 Uhr:
(...) aber dann braucht man auch ein neues Auto und das muss erst mal besser sein als das jetzige.Jedes andere, mängelfreie Fahrzeug ist per Definition zunächst einmal besser als ein Fahrzeug mit einem Mangel 😉
Es besteht wohl kein Zweifel daran, dass der Verkäufer den Kunden darauf hätte hinweisen müssen, dass das Auto von den Rückrufen betroffen sein wird. Dass er das nicht getan hat, fördert nicht gerade das Vertrauen.
Aber wenn ich mich in die Situation des Kunden versetze, der ja ein Interesse daran hat, nunmehr das beste aus der Situation zu machen, dann ist klar, dass dieser in dem Moment, wo er den Kauf rückgängig macht, auch ein Ersatzfahrzeug braucht. Und das bedeutet einigen Aufwand, der eben in Relation zu anderen Faktoren zu setzen ist. Da spielen Kaufpreis und Konditionen sowohl beim jetzigen als auch beim eventuellen künftigen Auto schon eine Rolle. Und womöglich fährt er besser damit, dass er einfach dem Rückruf Folge leistet und sein Fahrzeug behält, denn so erspart er sich einige Rennerei.
Zitat:
@es.ef schrieb am 22. Februar 2016 um 12:17:10 Uhr:
Warum muss der Verkäufer hinweisen? Dann muss er auch wissen, dass das Fahrzeug betroffen ist. Dieses wiederum weiß er erst dann 100%, wenn das KBA ihn anschreibt.
So wie der Brief geschrieben ist (bzw wie er hier veröffentlicht wurde) liegt ja überhaupt kein Mangel vor.
Ich sehe überhaupt kein Fehlverhalten von einem Verkäufer, nur weil er Autos verkauft. Solange die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften erfüllt sind hat er seine Pflichten erfüllt.
So schwer ist es nicht, festzustellen, ob das Fahrzeug betroffen ist. Einfach die FIN auf der entsprechenden Website eingeben, dann weiß er, was los ist. Und es ist ja hinreichend bekannt, welche Triebwerke und Baujahre betroffen sind.
Um vertrauenswürdig zu sein hätte sich der Verkäufer definitiv anders verhalten müssen. Aber wahrscheinlich hat er es auch nicht mehr so einfach, seine Gebrauchtwagen loszuwerden und hat eben nach der Devise "nach mir die Sintflut" gehandelt.
Zitat:
@es.ef schrieb am 22. Februar 2016 um 12:17:10 Uhr:
Warum muss der Verkäufer hinweisen?
Weil für ihn als Verkäufer das arglistige/vorsätzliche Verschweigen eines Mangels weitreichende Konsequenzen haben kann:
http://www.juraforum.de/lexikon/verschweigen-arglistiges
Es sollte schon allein deshalb im Interesse des Verkäufers liegen, solche Mängel offen zu legen.
Zitat:
Dann muss er auch wissen, dass das Fahrzeug betroffen ist. Dieses wiederum weiß er erst dann 100%, wenn das KBA ihn anschreibt.
Der Käufer hat es ja auch herausgefunden dass er betroffen ist.
Zitat:
So wie der Brief geschrieben ist (bzw wie er hier veröffentlicht wurde) liegt ja überhaupt kein Mangel vor.
Gäbe es keinen Mangel, gäbe es auch keinen Rückruf. Dass VW das Problem in der Korrespondenz verharmlost ändert nichts an den Fakten.
Zitat:
Solange die im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaften erfüllt sind hat er seine Pflichten erfüllt.
Das Auto erfüllt aber im aktuellen Zustand die beworbene Abgasnorm nicht.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 22. Februar 2016 um 10:57:31 Uhr:
Jedes andere, mängelfreie Fahrzeug ist per Definition zunächst einmal besser als ein Fahrzeug mit einem Mangel 😉
Selten so einen Blödsinn gelesen...😕
Definiere mal "besser"! Ist ein Golf mit einem Steinschlag auf der Motorhaube (Mangel) schlechter als ein Daihatsu Cuore ohne Steinschlag??
Zitat:
@j.slr schrieb am 23. Februar 2016 um 09:59:44 Uhr:
Definiere mal "besser"! Ist ein Golf mit einem Steinschlag auf der Motorhaube (Mangel) schlechter als ein Daihatsu Cuore ohne Steinschlag??
Kann man so sehen. Muss man aber nicht.
So kann ein Golf TDI mit Abgasrückrufproblematik besser sein als ein Ford oder Opel Diesel. Oder eben auch nicht.
So erste Post ist heute gekommen:
Sehr geehrter Herr......
wir möchten Sie darüber informieren, dass der in Ihrem Fahrzeug eingebaute Dieselmotor von einer Software betroffen ist, durch welche die Stickoxidwerte (NOx) im Vergleich zwischen Prüfstandlauf (NEFZ) und realem Fahrbetrieb verschlechtert werden. Diesbezüglich versichern wir Ihnen als allererstes, dass Ihr Fahrzeug technisch sicher und fahrbereit ist! Sie dürfen Ihr Fahrzeug ohne jegliche Einschränkung in gewohnter Weise weiter nutzen! Dies bezieht sich auch auf eine gegebenenfalls bevorstehene Hauptuntersuchung oder auf das Einfahren in eine für Ihr Fahrzeug zugelassene Umweltzone. Wir bedauern zutiefst, dass wir Ihr Vertrauen enttäuscht haben und werden diese Unregelmäßigkeit schnellstmöglich beheben.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Organisation der Rückrufmaßnahme durch zuständige Werkstätten. Aufgrund der Vielzahl der zu entwickelnden technischen Lösungen wird die Instandsetzung der Fahrzeuge in mehreren Stufen im Kalenderjahr 2016 erfolgen. Wir können Ihnen aber bereits jetzt mitteilen, dass, abhängig von dem in ihrem Fahrzeug verbauten Aggregat: 2.0L ab KW 09/16, 1,6L ab KW 36/16 und 1,2L ab KW 22/16, die Reparaturmaßnahmen in den Werkstätten starten. Sie werden dann in einem weiteren Anschreiben von uns nocheinmal konkret aufgefordert umgehend einen Termin mit einem autorisierten Volkswagen Partner zu vereinbaren. Volkswagen übernimmt selbstverständlich die Kosten für alle notwendigen Reparaturmaßnahmen und setzt alles daran, Ihr Vertrauen vollständig wiederzugewinnen.
Sollten Sie hinsichtlich dieser Information weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Volkswagen Partner oder n die Volkswagen Kundenbetreuung unter der Telefonnummer xxxxxx.
Wir werden Sie weiterhin fortlaufend und transparent informieren, denn Ihr Vertrauen ist unser wichtigstes Gut!
Mit freundlichen Grüßen,
i.V. Dr. D. Schukraft ppa. T. Zahn
Hört sich so an, als wäre gar nichts schlimmes passiert mit den Autos... !!!!!
Geiles schreiben, da hat sich einer mühe gegeben....
Zitat:
@GolfCR schrieb am 23. Feb. 2016 um 15:31:06 Uhr:
da hat sich einer mühe gegeben....
Du hast doch eine persönliche Anrede bekommen 😉 was will man mehr 😉