Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
http://www.rp-online.de/.../...fruehestens-ab-april-2018-aid-1.7076513
12. September 2017 | 16.48 Uhr
Luftreinhalteplan
Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf frühestens ab April 2018
Düsseldorf. Fahrverbote für Diesel werden in Düsseldorf frühestens im April 2018 in Kraft treten. Ursprünglich war die Maßnahme schon für den Jahresbeginn angedacht gewesen. Nun will die Bezirksregierung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts warten.
Die Betriebserlaubnis bzw. die EU-Typgenehmigung stellt einen Verwaltungsakt dar. Auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt gilt so lange, bis er durch die erlassende Behörde zurückgenommen oder durch ein rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt worden ist. Es ist also absoluter Quark zu behaupten, Fahrzeuge mit der nicht statthaften Abschalteinrichtung führen ohne gültige Betriebserlaubnis herum. Dasselbe gilt auch für die Zulassung der Fahrzeuge.
Zitat:
@Uli745 schrieb am 14. September 2017 um 13:23:58 Uhr:
Zitat:
@GolfCR schrieb am 14. September 2017 um 11:57:26 Uhr:
Den Link brauch ich gar nicht zu öffnen, das bei den Kleinwagen der Diesel eh nicht gut läuft ich schon seit Jahren bekannt, egal von welcher Marke!
Oder hast du "Vertreter" die im Jahr 50tkm und mehr zurücklegen, schonmal im "Kleinwagen" gesehen 😕Man man diese Neuigkeiten im Thread heute wieder, der Absolute Wahnsinn....
Da mache ich lieber erstmal Mittagspause, man verpasst eh nichts 😁Ich frag mich echt was Du hier willst. Nur am Stänkern und Provozieren, wird Dir das nicht selber mal zu blöd?
Keiner zwingt Dich hier mitzulesen...
Wenn man sein Beitragsverzeichnis anklickt, wird schnell klar, dass GolfCR diesen Thread heiß und innig liebt. 😛
Auf den ersten drei Seiten sind von 60 Beiträgen 53 hier im Thread.
Wenn das mal keine Anerkennung ist. 😁
So und jetzt???
Toll was ihr alles findet, muss man jetzt auf euch Stolz sein?
Waren da eigentlich auch so viele wie jetzt am heulen?
Warte immer noch auf was neues, naja Broesel hat wenigstens einen kleinen Anfang gemacht...
Ähnliche Themen
Oha in den USA ist mal eine Klage nicht durchgekommen:
http://m.rp-online.de/.../...t-klage-im-abgas-skandal-ab-aid-1.7053275
Naja Hauptsache der ADAC bekommt jetzt richtig zu sturm, man will ja Geld von VW...
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 14. September 2017 um 13:32:14 Uhr:
http://www.rp-online.de/.../...fruehestens-ab-april-2018-aid-1.707651312. September 2017 | 16.48 Uhr
Luftreinhalteplan
Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf frühestens ab April 2018
Düsseldorf. Fahrverbote für Diesel werden in Düsseldorf frühestens im April 2018 in Kraft treten. Ursprünglich war die Maßnahme schon für den Jahresbeginn angedacht gewesen. Nun will die Bezirksregierung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts warten.
Mal sehen was Mutti nach den Wahlen so drauf hat 😉
http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=454340
https://www.nzz.ch/.../...chadenersatz-klage-von-vw-haltern-ld.1316100
Ansturm auf Schadenersatz-Klage von Konsumentenschutz von VW-Haltern
13.9.2017, 16:39 Uhr
sda) Das Interesse der VW-Fahrzeughalter an der Schadenersatzklage der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat die Erwartungen übertroffen. Knapp eine Woche nach Bekanntgabe haben sich bereits 1600 Autobesitzer der Klage angeschlossen. Eine Sammelklage in der Romandie zählt 600 Interessenten.
Unter den 1600 Klägern befinden sich 100 Vertreter von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), wie Alex von Hettlingen, Sprecher der SKS, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.
Um genügend Rückhalt für die Schadenersatzklage gegen den Generalimporteur Amag und VW zu haben, wollte die SKS bis Mitte November 2000 Kläger an Bord haben. «Wir sind überrascht von der grossen Nachfrage und überzeugt, dass wir die 2000 rechtzeitig erreichen», führte von Hettlingen aus.
Viele Besitzer der Marken VW, Skoda und Audi hätten sich sehr erleichtert gezeigt, dass sich die SKS einsetze und das Prozessrisiko übernähme.
3000 bis 7000 Franken pro Autobesitzer
Das Klageprojekt wendet sich an rund 180 000 betroffene Autobesitzer in der Schweiz. Die SKS geht von rund 15 Prozent des Kaufpreises aus, den die Autobesitzer zu viel bezahlt haben dürften und die deshalb als ihr Schaden angesehen werden. Demnach sollen die Fahrzeughalter Anspruch auf je 3000 bis 7000 Franken Schadenersatz haben.
Die Schadenersatzklage will die SKS bis Ende Jahr einreichen, weil ab Januar die Ansprüche der betroffenen Halterinnen und Halter zu verjähren drohen.
Bereits letzte Woche hatten die Konsumentenschützer beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Verbandsklage gegen Amag und den Volkswagen-Konzern eingereicht. Die Klage lautete auf widerrechtliche Täuschung bei den Abgas-Manipulationen.
Europäische Sammelklage
Auf grosse Resonanz gestossen ist auch die Aktion der Westschweizer Konsumentenorganisation «Fédération romande des consommateurs» (FRC). Sie beteiligt sich an einer europäischen Sammelklage gegen VW. Für diese können sich betroffene VW-Kunden hierzulande seit Montag über das Onlineportal «frc.ch» auf der Plattform «myRight» registrieren.
«Unsere Partner von myRight haben an einem Tag 600 Einschreibungen registriert», sagte Florence Bettschart, Politik- und Rechtsleiterin von FRC, gegenüber der sda.
Zweimal Schadenersatz geht nicht
Theoretisch können sich Betroffene zwar bei beiden Klagen anmelden. Trotzdem besteht nur ein einmaliger Anspruch auf Schadenersatz, wie Cécile Thomi, Leiterin Recht der SKS, erklärt. Zwei Schadenersatzzahlungen einzufordern, wäre nicht rechtens.
Die Frage, was mit den Verlieren passiert, falls in der Schweiz eine Schadenersatzklage durchkommt und die andere nicht, steht laut Thomi nicht im Vordergrund. Im Moment sei es zentral, sich bis Ende Jahr einer Klage anzuschliessen. Denn nur dadurch könne die Verjährungsfrist für Ansprüche per Anfang 2018 unterbrochen werden.
Zitat:
@GolfCR schrieb am 14. September 2017 um 14:33:06 Uhr:
So und jetzt???
Toll was ihr alles findet, muss man jetzt auf euch Stolz sein?
Waren da eigentlich auch so viele wie jetzt am heulen?Warte immer noch auf was neues, naja Broesel hat wenigstens einen kleinen Anfang gemacht...
Eigentlich heulst nur Du hier rum.
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 14. September 2017 um 13:32:39 Uhr:
Die Betriebserlaubnis bzw. die EU-Typgenehmigung stellt einen Verwaltungsakt dar. Auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt gilt so lange, bis er durch die erlassende Behörde zurückgenommen oder durch ein rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt worden ist. Es ist also absoluter Quark zu behaupten, Fahrzeuge mit der nicht statthaften Abschalteinrichtung führen ohne gültige Betriebserlaubnis herum. Dasselbe gilt auch für die Zulassung der Fahrzeuge.
Die vorliegende Besonderheit von Erlöschenstatbeständen kraft Gesetzes bitte nicht außer Betracht lassen.
Steam und Uli, kein Wunder daß "es" sich hier wohlfühlt.
"Es" bekommt von euch immer die ersehnte Aufmerksamkeit iFv für seine Verhältnisse geradezu liebevoll fürsorglicher Trollfütterung. Fehlt nur noch, daß ihr "es" hinter den Öhrchen krault.
SCNR
Zitat:
@P990i schrieb am 14. September 2017 um 16:29:41 Uhr:
Die vorliegende Besonderheit von Erlöschenstatbeständen kraft Gesetzes bitte nicht außer Betracht lassen.
Schon klar, die Rechtslage sieht ein Erlöschen der Betriebserlaubnis aber nur für "nachträgliche" Manipulationen vor, vgl. § 19 II StVZO:
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Die unzulässige Abschalteinrichtung war aber bereits bei Erteilung der Typgenehmigung und der Betriebserlaubnis Bestandteil der Fahrzeuge.
Zitat:
@Steam24 schrieb am 14. September 2017 um 10:27:28 Uhr:
Übrigens ist dieser Thread in meinen Augen nach wie vor eine gute Informationsquelle für die Dinge, die sich "rund um den VW Abgasskandal" so tun.
Leider kaum objektiv.
Wird populistisch auf der Automobilindustrie herumgehackt, kommt hier Freude auf. Entsprechende Berichte in den Medien werden hier nach kürzester Zeit hier verlinkt. Berichte mit echten oder selbsternannten Experten werden hier nicht mit Fakten zerlegt, sondern die Experten als gekauft deklariert, falls Informationen nicht passen.
Dass man sich auch Gedanken machen sollte, wie objektiv von der anderen "Seite" vorgegangen wird, zeigt folgender Bericht von Plusminus, der hier im Thread *erstaunlicherweise* noch nicht verlinkt wurde:
http://www.ardmediathek.de/.../Video?...
@Digger-NRG hier was für dich 😉
http://www.lr-online.de/.../...eutschen-Werke-sichern;art77647,6225109
OT Anfang:
Mutti Live im ZDF!
OT Ende
http://www.focus.de/.../...schuss-in-die-irre-gefuehrt_id_7590985.html
Abgas-Skandal
Die Auto-Kanzlerin? Merkel soll im Diesel-Untersuchungsausschuss geschwindelt haben
Donnerstag, 14.09.2017, 13:32
Ist Angela Merkel vorab von der Autoindustrie zu ihrer Haltung zu Stickoxid-Grenzwerten informiert worden, bevor sie die Position der Autobauer bei einem USA-Besuch vertreten hatte? Im Diesel-Untersuchungsausschuss sagte die Bundeskanzlerin: Nein. Doch einem Medienbericht zufolge soll das nicht stimmen.