Rückruf X3 ISOFIX - Halterung
Am 03.06.2016 wurde ein neuer Rückruf zum F25 veröffentlicht.
Die ISOFIX-Halterung kann brechen. Die erforderliche Nachbesserung soll laut Händler 2 Stunden dauern.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@motobike.rider schrieb am 20. September 2016 um 10:49:20 Uhr:
Sicherheitsrelevante Bauteile sollten auch nur von entsprechend ausgebildeten MA ausgeführt werden.Ich zieh dir ne schweissnaht die wie geleckt ausschaut und nichts aushält......
Btw. Wer solche Anleitungen veröffentlicht darf sich über negatives Feedback nicht wundern.
Und die Schweißarbeiten auf den Fotos schauen nun mal nicht vertrauenerweckend aus. Das ist Fakt.
Ich hatte mich da nun lange rausgehalten, und muss mich nunmal doch einmischen.
Hier wird davon gesprochen, dass BMW eine Anleitung VERÖFFENTLICHT hat. Das haben sie eben nicht. Hier wurde eine interne Arbeitsanweisung nach draussen getragen.
Wenn ich für den internen Darstellungen in Bildform nutzen muss, dann unterscheiden diese sich auch in Qualität und Akribie zu denen, die ich für die Werbemaßnahmen oder Pressematerial verwende. Hier wurde doch offensichtlich eine Bildfolge in einfachster Art und Weise zusammengebaut.
Diese soll doch nur optisch vermitteln, was der Text sagt. Und nicht wie eine Bravo Foto Love Story, mein Mitgefühl erwecken.
Die Behauptungen, dass der Schweißer generell nur Bockmist verzapft, sind genauso unwahrscheinlich, wie dass einem der Bock nun unterm Arsch wegrostet. Wer von Euch hat denn nun nach der Durchführung unterm Wagen gelegen und die Stellen gerpüft, ob sich am Unterbodenschutz Veränderungen gezeigt haben. Gerne auch nach einer ausgiebigen Regen- oder Schneefahrt, um zu dokumentieren, dass es dort tatsächlich zu einer nachhaltigen Rostproblematik führt.
Keiner von denen, die bisher hier geschrieben haben, berichten darüber, dass Sie nun Angst haben Ihren Nachwuchs dort zu platzieren. Das war mein erster Gedanke. Mein Sohn sitzt dort nun seit 5 Jahren und 72.000 km in seinen diversen Rückhaltesystemen, welche alle an der Isofix Halterung angebracht waren.
Finde es fast bedenklich, dass jeder hier nur darüber schreibt, ob das nun rosten könnte.....und in keinster Weise über die Sicherheit des wertvollsten Besitzes gesprochen wird.
Habe nun auch gestern die Mitteilung erhalten, den Wagen vorbei zu bringen, habe direkt einen Termin gemacht, und bringe den Wagen übernächste Woche.
Sollte das ganze nicht fachgerecht instand gesetzt werden, und nur ein reparierter Wagen nach einer solchen Rückrufaktion, in einer Crashsituation darauf rückführbar, Schwächen gezeigt haben, droht doch BMW Regress und im besten Fall eine Erneute Rückrufaktion.
Natürlich kann der Konzern nicht Karlchen Müller auf die Hände gucken, wenn er das Schweißgerät ansetzt, aber glaube kaum, dass sie das riskieren möchten.
Lasst Ihr im Übrigen die Jungs und Mädels in den Werkstätten an euren Bremsen oder anderen Sicherheitsrelevanten Teilen arbeiten? Nicht dass da jemand mal einen schlechten Tag hat? Merkt Ihr ja auch erst frühstens bei der nächsten Abfahrt ins Tal.
271 Antworten
Ich weiß ja nicht wie das in Österreich oder in der Schweiz ist, aber hier meldet das Kraftfahrt-Bundesamt
am Ende einer Rückrufaktion die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden. Die können dann
die sogenannte Betriebsuntersagung verhängen. Erst wenn das Auto repariert wurde, darf es wieder bewegt werden.
Rückrufaktionen werden nur bei Mängeln ausgelöst, die einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit oder
Umwelt haben und für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs ist nun einmal der Besitzer verantwortlich.
Das bei Cookie24 ein Steuergerät zerstört würde, ist zwar ärgerlich, bestätigt aber meine Meinung.
Für solche Arbeiten fehlt in vielen Werkstätten das qualifizierte Fachpersonal. Die hätten nämlich gewusst,
dass bei diesen Arbeiten die Batterie abgeklemmt werden muss um genau solch einen Defekt zu vermeiden.
Zitat:
@habu01 schrieb am 25. Juli 2016 um 20:52:54 Uhr:
Rückrufaktionen werden nur bei Mängeln ausgelöst, die einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit oder
Umwelt haben und für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs ist nun einmal der Besitzer verantwortlich.Das bei Cookie24 ein Steuergerät zerstört würde, ist zwar ärgerlich, bestätigt aber meine Meinung.
Für solche Arbeiten fehlt in vielen Werkstätten das qualifizierte Fachpersonal. Die hätten nämlich gewusst,
dass bei diesen Arbeiten die Batterie abgeklemmt werden muss um genau solch einen Defekt zu vermeiden.
Ich sehe das doch ein wenig differenzierter: Ausstattung Isofix ist keine Gesetzesanforderung. Und wenn ich Isofix nicht nutze und wohl auch nie nutzen werde, sehe ich auch bei Nichtdurchführung der RRA keine Einschränkung in der Verkehrssicherheit.
Und wenn man mir tatsächlich wegen Nichtdurchführung die Nutzung meines Fahrzeugs untersagen würde, dann würde ich schon erwägen, gegen BMW und die Pfuschlösung juristisch vorzugehen.
Batterie abklemmen? Davon steht nichts in der Arbeitsanweisung von BMW, warum sollte es der Mechaniker dann auch machen.
Wie Satfee vorhin schrieb, heutzutage wird in den Werkstätten mehr kaputtgemacht als repariert. Hat nicht nur mit dem Ausbildungsniveau zu tun, sondern auch, dass kein Mechaniker sich die Zeit nimmt, vorher die doch sehr detaillierten Reparaturanweisungen von BMW zu lesen.
Das Batterie abklemmen muss nicht in der Anleitung stehen.
Steht ja auch nicht drin, ob du von links nach rechts oder andersrum schweißen sollst 😁.
Jeder der Ahnung vom Schweißen hat weiß das Kriechströme beim Schweißen
die Fahrzeugelektrik beschädigen kann (nicht muss). Das Abklemmen beider
Batteriepole beugt vor. Hilfreich ist darüber hinaus, die Masseklemme so nah
wie möglich an der geplanten Schweißnaht zu platzieren - das verhindert Kriechströme.
Stimmt, die Ausstattung Isofix ist keine Gesetzesanforderung. Nur ist sie in unseren
Fahrzeugen verbaut, allerdings nicht vernünftig, deshalb die Rückrufaktion.
Google doch einfach mal nach "Rückrufaktion nicht wahr genommen", oder informiere
dich beim KBA.
Ich bezweifle mal stark, das du juristisch etwas machen kannst.
Zitat:
@habu01 schrieb am 26. Juli 2016 um 14:05:38 Uhr:
Stimmt, die Ausstattung Isofix ist keine Gesetzesanforderung. Nur ist sie in unseren
Fahrzeugen verbaut, allerdings nicht vernünftig, deshalb die Rückrufaktion.
Google doch einfach mal nach "Rückrufaktion nicht wahr genommen", oder informiere
dich beim KBA.
Ich bezweifle mal stark, das du juristisch etwas machen kannst.
Vermutlich stellt sich für mich die Frage ohnehin nicht, weil ich auch aus Österreich bin.
Und ich hinterfrage auch nicht die Notwendigkeit der Massnahme, sondern deren Ausführung und Qualität. Das Thema ließe sich sicher technisch eleganter lösen, würde dann BMW nur halt viel mehr kosten. Nur weil hunderttausende X3 und X4 betroffen sind und BMW sich für eine einfache aber fragwürdige Maßnahme entschieden hat, will ich diese für mich persönlich nicht so ohne weiteres akzeptieren.
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Akzeptieren tue ich es so ja auch nicht.
Deshalb habe ich mich mit meinem Händler arrangiert.
Nur letztendlich sitzt BMW leider am längeren Hebel.
Zitat:
@habu01 schrieb am 25. Juli 2016 um 20:52:54 Uhr:
Ich weiß ja nicht wie das in Österreich oder in der Schweiz ist, aber hier meldet das Kraftfahrt-Bundesamt
am Ende einer Rückrufaktion die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden. Die können dann
die sogenannte Betriebsuntersagung verhängen. Erst wenn das Auto repariert wurde, darf es wieder bewegt werden.
Rückrufaktionen werden nur bei Mängeln ausgelöst, die einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit oder
Umwelt haben und für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs ist nun einmal der Besitzer verantwortlich.
Dafür gibts ja die gesetzl. vorgeschriebenen Untersuchungen, und wenn der nichts am Isofix findet, dann passts. Und in Österreich bekommt man einen Brief nicht vom Verkehrsministerium, also nicht relevant. Auch kein Einschreiben, also wenn ich zwischenzeitlich verzogen bin erfahre ich das nie. Auch nicht,wenn ich kein Service bei BMW mache.
Wann wird man denn von BMW über den Rückruf informiert?
Habe bis heute noch nichts in der Post...
Ich habe auch noch nix (Schweiz): Nach meinen Info gehen die Schreiben hier erst im August los.... (ich werde das aber nur machen lassen, wenn das RICHTIG gemacht wird - sicher nicht so dilettantisch, wie in der "Anleitung"😉.
Ich habe von meinem BMW Händler (Schweiz) einen Brief + Mail erhalten und beides ignoriert.
Vor der nächsten Inspektion fahre ich deswegen sicher nicht extra zum Händler.
Meiner war zum Bremsklotzwechsel hinten beim freundlichen, als ich den X3 wieder abholte sagte mir der Meister nebenbei: " Ach ja das mit dem Isofix haben wir auch gleich gemacht"??? Ich hatte auch noch keine Benachrichtigung von BMW und hätte es sowieso machen lassen, fand das Vorgehen aber doch etwas befremdlich, zumal ich das erste mal in dieser Werkstatt war.
Ohne weiteren Kommentar.
Hallo,
ich hatte versprochen, nach Antwort der BMW-Kundenbetreuung auf meine Frage der Korrosionsschutzbehandlung nach der Schweißarbeit diese an Euch weiterzugeben.
Hier die heute erhaltene schriftliche Antwort:
Blablabla.. jetzt Originalzitat:
"Zur Technischen Aktion " Isofix nachbearbeiten" wurden Sie von Ihrem BMW-Vertragshändler schriftlich informiert und um die Vereinbarung eines Werkstatttermins gebeten. Im Rahmen der Technischen Aktion wUrden die Befestigungsbügel ISOFIX an den Rücksitzen mit einem Metallwinkel verstärkt. Dazu sind Schweißarbeiten notwendig, die von Ihrem BMW Service Partner fachgerecht nach Vorgaben von BMW und unter Wiederherstellung der Korrosionsbeständigkeit der bearbeiteten Bereiche durchgeführt wUrden.
Selbstverständlich bleibt die Sachmängelhaftung in Bezug auf den Lack des Fahrzeugs innerhalb von 3 Jahren und den Fall der Durchrostung der Karosserie innerhalb von 12 Jahren bestehen.
Wir hoffen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben."
Warum 2 mal statt werden WURDEN geschrieben wurde, ist nicht erklärbar.
Was halten wir von dieser lapidaren Antwort???????
Ich weiß noch nicht, wie ich vorgehe, allerdings sind uns allen doch die Hände gebunden, oder?
Hallo.
wenn die 12 Jahre nach Durchführung am Fahrzeug neu zu laufen beginnen, kann man damit leben.
Tut sie aber nicht.
Es ist wie Peppino 1 geschrieben in der Realität.
Der Verkäufer haftet dafür, das das Fahrzeug.....und den Sicherheitsanforderungen entspricht. Die Negierung vom Rückruf bedeutet beim Verkauf, wenn dieser Käufer durch irgend eine Situation Schaden erleidet, welches durch die Behebung der Rückrufaktion vermieden gewesen wäre, geht die Schadensersatzklage an den Verkäufer. Es ist eine Unterlassung zur Sicherheitsdurchführung am Fahrzeug.
Gruss
Zitat:
@BMWJOSEF schrieb am 29. Juli 2016 um 19:52:06 Uhr:
Es ist wie Peppino 1 geschrieben in der Realität.
Der Verkäufer haftet dafür, das das Fahrzeug.....und den Sicherheitsanforderungen entspricht. Die Negierung vom Rückruf bedeutet beim Verkauf, wenn dieser Käufer durch irgend eine Situation Schaden erleidet, welches durch die Behebung der Rückrufaktion vermieden gewesen wäre, geht die Schadensersatzklage an den Verkäufer. Es ist eine Unterlassung zur Sicherheitsdurchführung am Fahrzeug.
Gruss
Sollte aber kein Problem darstellen, wenn ich den Käufer auf die noch nicht durchgeführte Maßnahme hinweisen. Kann auch im Vertrag so vermerkt werden.