Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
http://www.presseportal.de/pm/105254/3697947
Porsche Dieselskandal - Anwälte kündigen Klageflut für Cayenne und Macan an;
Besitzer verlangen Rückabwicklung
31.07.2017 – 16:14
Diese Kläger haben es m.E. einfacher mit ihrer Begründung vor Gericht, da ihre Fahrzeuge ja offenbar nicht einmal zulassungsfähig sind. Das ist noch krasser als die Ankündigung der Stilllegung, wenn man nicht umrüsten lässt. Aber gut ist es auch für die Kläger anderer Fahrzeuge - es wird hoffentlich "abfärben" und noch mehr Gerichte davon überzeugen, dass alle vom Betrug Betroffene ihre Fahrzeuge gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben dürfen. Aber bitte ohne die Zahlung eines Nutzungsersatzes für gefahrene km - der sollte bei Betrug m.E. nicht fällig sein.
Der "Diesel-Gipfel" umfasst ja nur das deutsche Kartell, aber was ist mit ausländischen Herstellern? Werden die auch Updates für in Deutschland (und anderswo) zugelassene Fahrzeuge anbieten, also SCR-Kat und AdBlue?
Nur zum Verständnis:
Ist das Dein Wunsch oder beziehst Du Dich mit "ich meine dass" auf eine Meldung, dass das so kommen soll?
Und wieso erwähnst Du explizit "Neue Caddys 2015 (Nutzfahrzeuge)"? Wieso nicht auch ältere? Und gehören nicht alle Caddys zur Nutzfahrzeug-Sparte von VW?
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Freiwilliger Verkaufsstop in Europa, insb. Türkei.(hatte ich nicht mehr genau in Erinnerung) http://m.faz.net/.../...autos-mit-manipulations-software-13868359.html
Aktueller Newsletter der nachfolgend genannten Organisation (inkl. Schreibfehler, da zitiert):
Stichting Volkswagen Car Claim
Strafverfahren gegen Volkswagen und Bosch in Österreich
Sehr geehrte Teilnehmer der Stiftung,
In den letzten Monaten hat die Stichting Volkswagen Car Claim (die Stiftung) aktiv die Interessen von europäischen Fahrzeughaltern, welche auf Grund des „Dieselgates“ betroffen sind, vertreten. Die Stiftung arbeitet dabei mit verschiedenen nationalen Verbraucherorganisationen und anderen Interessensvertretungen zusammen.
Wie im Newsletter vom 13.06.2017 angekündigt, hat die Stiftung aktiv nach alternativen Wegen gesucht, um die Unterbrechung der Verjährung außerhalb der Niederlande zu sichern. Der österreichische Rechtsvertreter der Stiftung, BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH hat bereits zuvor eine umfangreiche Strafanzeige gegen die nunmehr Verdächtigen eingebracht. Zeitgleich hat der Verein für Konsumenteninformation aus Österreich (VKI) auf die Aufnahme von Ermittlungstätigkeiten gedrängt.
Heute hat der VKI bekanntgegeben, dass die Staatsanwaltschaft offiziell die Ermittlungstätigkeiten gegen unter anderen gegen die Volkswagen AG und die Robert Bosch GmbH aufgenommen hat. Die Stiftung begrüßt die offizielle Eröffnung des Ermittlungsverfahrens, welches die Stiftung als Erfolg für die vertretene Interessensgruppe der Stiftung und Ihrer Partner sieht. Bereits seit 2015 besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem VKI und der Stiftung.
Die Möglichkeit die Verjährung zu unterbrechen
Ein anhängiges Strafverfahren gegen die Robert Bosch GmbH sowie die Volkswagen AG bietet den Teilnehmern der Stiftung, die Möglichkeit sich am Strafverfahren zu beteiligen.
Das österreichische Ermittlungsverfahren bietet Geschädigten, die Möglichkeit ihren Schaden mittels Schriftsatz („Privatbeteiligtenanschluss“) geltend zu machen. Damit wird die Verjährung der Ansprüche unterbrochen. Diese Unterbrechungswirkung wird sich nunmehr zumindest auf die im österreichischen Strafverfahren genannten Beschuldigten (ua. Volkswagen AG und die Robert Bosch GmbH) erstrecken. Dies ist ein großer Erfolg im Interesse aller geschädigten Fahrzeughalter.
Die Stiftung arbeitet an einem möglichen Angebot für die Teilnehmer, um einen kostengünstigen Anschluss an das österreichische Strafverfahren anbieten zu können. Sobald ein diesbezügliches Angebot vorliegt, werden wir Sie mittels Newsletter umgehend informieren.
Weitere Informationen
Die Stiftung wird alle registrierten Teilnehmer laufend über Neuigkeiten über den Newsletter und die Homepage informieren:
www.stichtingvolkswagencarclaim.com und www.derclaim.nl
Auf unserer Homepage können Sie sich kostenlos registrieren.
Mit besten Empfehlungen
Stichting Volkswagen Car Claim
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 1. August 2017 um 13:39:33 Uhr:
http://www.handelsblatt.com/.../20132488.htmlDieselgipfel
Politik gibt sich mit Software-Update zufriedenDatum: 01.08.2017 11:26 Uhr•
Update: 01.08.2017, 13:19 Uhr•Bund und Länder kommen den Autobauern entgegen: Beim Dieselgipfel wird die teure Hardware-Umrüstung von Dieselfahrzeugen erst einmal ausgespart. Einer staatlichen Kaufprämie erteilt die Politik jedoch eine Absage.
Das war es für die Baumot/Twintec Umrüstung.
Übrigens gab es schon vor dem Abgasskandal Klagen der DUH gegen Bundesländer bzw. Städte auf Erstellung/Einhaltung von Luftreinhalteplännen, z.B.:
DUH ./. Land Hessen:
VG Wiesbaden, 16.08.2012 - 4 K 165/12.WI =>
BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12 - siehe Presseinfo BVerwG
VGH Bayern, 18.05.2006 -
22 BV 05.2461 und 2462=>
BVerwG, 27.09.2007-
7 C 36.07- siehe
Presseinfo BVerwGZitat:
Leitsatz:
Ein Dritter, der von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffen ist, hat ein Recht auf Abwehr seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch planunabhängige Maßnahmen (im Anschluss an Beschluss vom 29. März 2007 - BVerwG 7 C 9.06 - NVwZ 2007, 695 zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen). Als planunabhängige straßenverkehrsrechtliche Maßnahme kann insbesondere ein Verbot des LKW-Durchgangsverkehrs im innerstädtischen Bereich in Betracht kommen.
Das ist uralt, und ich frage mich, was die betroffenen Länder und Städte in all den Jahren seither gemacht haben. Nichts!
Zitat:
Bund und Länder kommen den Autobauern entgegen
Ja warum wohl ?
Die stecken doch mit drin im System und sind der Industrie hörig.
Ist das noch zu toppen?
Zitat:
VW soll sich Kredite erschlichen haben
Stand: 01.08.2017 13:17 Uhr
Volkswagen muss sich gegen neue Vorwürfe im Abgasskandal rechtfertigen. Der Konzern erhielt öffentliche Kredite, um saubere Motoren zu entwickeln. Das Geld soll jedoch in Motoren geflossen sein, deren Abgaswerte später manipuliert wurden.
...
Mehr dazu dort:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/olaf-vw-101.htmlhttps://www.motor-talk.de/.../...nrechtmaessig-verwendet-t6104626.html64 Klagen in Sachen Volkswagen am LG Braunschweig alleine im August 2017!
Terminübersicht: Klagen von Pkw-Käufern („Diesel-Thematik"😉 für August 2017
Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 16/17 vom 28.06.2017 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer/Kläger" verwendet):
- Mittwoch, 02.08.2017, 12:00 Uhr - 3 O 2202/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Freitag, 04.08.2017, 09:00 Uhr - 11 O 3699/16 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
- Freitag, 04.08.2017, 09:30 Uhr - 11 O 1072/17 (Käufer gegen Autohaus als Verkäufer)
- Freitag, 04.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 49/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 10.08.2017, 09:20 Uhr - 11 O 521/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 10.08.2017, 09:40 Uhr - 11 O 564/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 10.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 4100/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 10.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 4088/16 (Käufer gegen VW/Audi als Hersteller)
- Donnerstag, 10.08.2017, 11:20 Uhr - 11 O 606/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 10.08.2017, 11:40 Uhr - 11 O 587/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 10.08.2017, 12:00 Uhr - 11 O 3622/16 (Käufer gegen VW/Seat als Hersteller)
- Donnerstag, 10.08.2017, 13:00 Uhr - 3 O 3457/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 10.08.2017, 13:00 Uhr - 3 O 2624/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 10.08.2017, 13:00 Uhr - 3 O 3466/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 10.08.2017, 14:00 Uhr - 3 O 1165/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Freitag, 11.08.2017, 09:00 Uhr - 11 O 4073/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Freitag, 11.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 140/17 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
- Freitag, 11.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 4019/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Freitag, 11.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 4074/16 (Käufer gegen VW/Audi als Hersteller)
- Dienstag, 15.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 3620/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Dienstag, 15.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 3670/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Dienstag, 15.08.2017, 12:00 Uhr - 11 O 3702/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Mittwoch, 16.08.2017, 11:00 Uhr - 3 O 2990/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 17.08.2017, 09:00 Uhr - 11 O 3833/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 17.08.2017, 09:30 Uhr - 11 O 594/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 17.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 4076/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 17.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 4082/16 (Käufer gegen VW/Audi als Hersteller)
- Donnerstag, 17.08.2017, 12:00 Uhr - 11 O 4083/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 17.08.2017, 12:30 Uhr - 11 O 497/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 17.08.2017, 13:30 Uhr - 3 O 2403/16 (Käufer gegen VW/Audi als Verkäufer)
- Freitag, 18.08.2017, 09:00 Uhr - 11 O 3623/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Freitag, 18.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 4020/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Freitag, 18.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 3825/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Freitag, 18.08.2017, 11:30 Uhr - 11 O 1073/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Dienstag, 22.08.2017, 09:00 Uhr - 11 O 4077/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Dienstag, 22.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 3635/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Dienstag, 22.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 4059/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Dienstag, 22.08.2017, 12:00 Uhr - 11 O 16/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Mittwoch, 23.08.2017, 09:00 Uhr - 3 O 3228/16 (Käufer gegen Händler auf Rückabwicklung und gegen VW auf Schadenersatz)
- Mittwoch, 23.08.2017, 10:00 Uhr - 3 O 1676/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)
- Donnerstag, 24.08.2017, 09:00 Uhr - 11 O 131/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 24.08.2017, 09:15 Uhr - 11 O 672/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 24.08.2017, 09:30 Uhr - 11 O 415/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 24.08.2017, 10:15 Uhr - 3 O 3003/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 24.08.2017, 10:35 Uhr - 3 O 3456/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 24.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 287/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 24.08.2017, 12:00 Uhr - 11 O 146/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 24.08.2017, 12:00 Uhr - 11 O 427/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Donnerstag, 24.08.2017, 14:00 Uhr - 3 O 1417/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Freitag, 25.08.2017, 9:00 Uhr - 11 O 15/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Freitag, 25.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 4102/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Freitag, 25.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 498/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Freitag, 25.08.2017, 11:30 Uhr - 11 O 3861/16 (Käufer gegen Autohaus als Verkäufer und gegen VW als Hersteller)
- Dienstag, 29.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 3836/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
- Dienstag, 29.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 3878/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Dienstag, 29.08.2017, 12:00 Uhr - 11 O 3874/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Dienstag, 29.08.2017, 13:00 Uhr - 11 O 3968/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Dienstag, 29.08.2017, 13:30 Uhr - 11 O 1397/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Mittwoch, 30.08.2017, 09:00 Uhr - 3 O 2052/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)
- Mittwoch, 30.08.2017, 10:00 Uhr - 3 O 2436/16 (Käufer gegen Händler auf Rückabwicklung und gegen VW aus Hersteller auf Schadenersatz)
- Donnerstag, 31.08.2017, 10:00 Uhr - 11 O 3808/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 31.08.2017, 11:00 Uhr - 11 O 4087/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 31.08.2017, 12:00 Uhr - 11 O 4158/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
- Donnerstag, 31.08.2017, 12:15 Uhr - 11 O 246/17 (Käufer gegen Autohaus als Verkäufer)
Bitte nicht als Werbung für den unten genannten Anwalt missverstehen (ich bin nicht bei ihm und kenne ihn auch nicht), aber es mag ein wissenswerter Hinweis sein:
http://www.focus.de/.../...ngsumruestung-machen-lassen_id_7292913.htmlZitat:
10. Kann ich mich gegen den Entzug der Zulassung wehren?
FOCUS Online Rechtsexperte Professor Marco Rogert erklärt die allgemeinen Möglichkeiten in solchen Fällen: "Autofahrer könnten sich mittels eines Eilverfahrens einstweilig bis zur Entscheidung in der Hauptsache gegen die behördliche Verfügung wehren. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgerichtsordnung. Entscheidend wird in diesem summarischen Verfahren sein, ob das Gericht die Aufhebung der Entscheidung für denkbar hält und ob das Aufschubinteresse des Betroffenen höher zu bewerten ist als das Vollzugsinteresse der Behörde. Es spricht viel dafür, dass derartige Eilverfahren Erfolg haben können. Das eigentliche Klageverfahren ('Hauptsache'😉 führt dann zu einer finalen gerichtlichen Klärung, ob die Untersagungsverfügung Bestand hat oder ob sie aufgehoben wird", so Rogert.
Weil der folgende Beitrag aus einem anderen Thread sehr gut hierher passt, habe ich ihn zitiert (auch hier nochmals danke an eddie83!
Zitat:
@eddie83 schrieb am 2. August 2017 um 08:15:40 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 1. August 2017 um 16:48:05 Uhr:
@eddie83:
Was genau meinte denn Dein Anwalt bzgl. möglicher Probleme nach dem Update? Welche konkreten Erfahrungen hat er denn von seinen Mandanten schon gehört? Das wäre ja auch im Sinne dieses Threads hier interessant - und bewahrt einige Teilnehmer davor, sich irgendwo hinunterzustürzen... 😁Man sollte sich im klaren sein, dass der Weg zum Anwalt nicht dazu dient das Update später durchführen zu lassen und ein kleiner Mann im Mond die möglichen Folgeschäden vom Auto fern hält.
Der Anwalt kann das Auto später auch nicht wieder heile zaubern. Deshalb beziehen sich die Erfahrungen im großen Ganzen darauf, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden und/oder das Fahrzeug unter geringst möglichem finanziellen Schaden zurück zu VW oder sonst wohin geht. Klare Aussage war, wer das Update schon hat, hat die meisten Rechte schon abgetreten und es verhältnismäßig schwer etwas dagegen zu tun. Am Ende hat man auch nur die Möglichkeit die Sache mit dem 3 mal nachbessern und dann weg mit.
Kernaussage war, entweder Update machen lassen und mit den möglichen Folgen leben oder Fahrzeug vom Hof durch Rückabwicklung oder wie auch immer. Beruft wird sich auf diverse Aussagen der geschädigten (Folgereparaturen,häufige Defekte Injektoren,erhöhter Verbrauch,AGR-Ventil usw.) aber auch auf diverse Gutachter (Kann das Update überhaupt die Anforderungen erfüllen,fehlende Langzeittests) und die Aussage-warum sollte ein einfaches, aus der Schublade gezaubertes Update helfen was jahre lang ohne technisches Know How nicht in den Griff zu bekommen war. VW übernimmt ja anscheinend keine Garantie darauf.
Im anderen Fred war die Rede von Eilverfahren gegen Fahrzeugstilllegung oder Fahrverbot. Meiner Meinung nach kann man das anstreben, aber ich denke dass es hier um Verwaltungsvorschriften geht. Verwaltungsrechtschutz hat aber nicht jeder. Deshalb achtung Kostenfall. Meine KFZ-Versicherung hält die Füße auch nicht mehr so still-Stichwort Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz-. Aber schriftlich hab ich noch nichts bekommen deshalb bohr ich da nicht weiter. Zum Thema RSV kam auch die Aussage, dass zum Zeitpunkt des Kaufs eine bestanden haben muss. Wer jetzt noch schnell eine abschließt hat 3 Monate "Sperre" und es schwer die Deckung zu bekommen. Der Schaden traf ja mit dem Fahrzeugkauf ein und nicht erst später (Arglistige Täuschung seitens VW). Aber vom Gefühl her ist das auch eine Auslegungssache der RSV-en.
Vielleicht kann man das hier in den anderen Sammelfred übertragen, da es ja mit dem "Nach dem Update" weniger zu tun hat.
Danke auch an Spezi60 für den
Linkvon test.de einem
anderen Thread. Ich erlaube mir einmal, den Text von test.de hier zu zitieren und die m.E. wichtigste Stelle hervorzuheben:
Zitat:
Können die Behörden meinem Auto die Zulassung entziehen?
Laut Spiegel-Online will das Kraftfahrt-Bundesamt betroffenen Autos über die lokalen Straßenverkehrsämter die Zulassung entziehen, wenn die Besitzer dem Rückruf durch VW nicht innerhalb angemessener Zeit folgen und ihre Wagen nachrüsten lassen. Die Behörde wollte das nicht bestätigen, hält ein solches Vorgehen aber für möglich. Derzeit läuft hier ein Schwarze-Peter-Spiel: Die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage sich die Behörde dabei stützen will, beantwortete ein Sprecher des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht, sondern verwies auf das Bundesverkehrsministerium. Von dort war zu der Frage zu hören: Das Ministerium habe nicht gesagt, dass bei Rückrufverweigerung die Zulassung entzogen werden könne. Vielmehr stehe VW in der Pflicht, den Rückruf so zu organisieren, dass alle betroffenen Fahrzeuge entsprechend nach- oder umgerüstet werden. VW hat allerdings keine Möglichkeit, Autobesitzer zur Teilnahme an der Rückrufaktion zu zwingen. Behörden allerdings dürfen rechtswidrig erteilte Zulassungen mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen. Darauf weist VW die Besitzer von Skandal-Autos ausdrücklich hin. Was VW nicht sagt: Die Behörden haben Betroffenen dann zumindest den Vermögensnachteil auszugleichen, der ihnen entstanden ist, weil sie auf den Bestand der Zulassung vertraut haben. So steht es im Verwaltungsverfahrensgesetz. Mit anderen Worten: Es ist unklar, ob die Zulassungsbehörden bei Verweigerung der Nachrüstung tätig werden. test.de vermutet: Sie werden das bleiben lassen. Bevor sie nicht doch Post von der Behörde bekommen, müssen sich Skandal-Autobesitzer darum keine Sorgen machen.
Falls ich ein Schreiben meiner örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erhalte (und nur dann), werde ich fristgerecht und formal korrekt Widerspruch einlegen, um mir meine rechtlichen Ansprüche zu erhalten. Und dann weiter abwarten.
Ich frage mich indes, wie hoch der Vermögensnachteil wäre, den diese Behörde mir ausgleichen müsste, sollte sie die Stilllegung meines Fahrzeugs durchsetzen? Ist das der ursprüngliche Brutto-Kaufpreis (ggf. zzgl. der Prämie für die Garantie-Verlängerung von VW), aber ohne Abzug eines Nutzungsersatzes? Oder wäre das nur ein Ausgleich des dann aktuellen Restwerts des Fahrzeugs? Leider weiß ich nichts zum sog. Vermögensnachteil, aber bis dahin ist ja noch Zeit.
Dieser Text stammt aber noch aus der Zeit, als das Update als "freiwillig" klassifiziert wurde. Das ist ja nun, wie wir alle wissen, stilll und heimlich zum Zwangsupdate mit unbekannten Folgen mutiert ohne damals den Betroffenen darüber eine klare Aussage gegeben zu haben. Man kann, Stand heute, leider nur noch reagieren anstatt zu agieren. Scheinbar so gewollt.