Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Welchen Text meinst Du? Den von test.de? Ich gehe davon aus (ohne es überprüft zu haben), dass diese Aussage auch heute und zukünftig weiterhin gilt, wenn sich die Gesetze nicht ändern:
Zitat:
Die Behörden haben Betroffenen dann zumindest den Vermögensnachteil auszugleichen, der ihnen entstanden ist, weil sie auf den Bestand der Zulassung vertraut haben. So steht es im Verwaltungsverfahrensgesetz.
Hier 2 interessante Emails bzw. Schreiben zwischen KBA und VW:
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=755945
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=755946
Dieses KBA-Freigabeschreiben hätte ich gerne für den Caddy 1.6 L TDI. Hat es jemand?
Hier ist eine Aufstellung der Update-Freigaben durch das KBA mit Datum.
Die Fahrzeuge sind ausgehend von technischen Gegebenheiten und nicht nach Marke und Modell in Cluster eingeteilt worden. Unterteilungskriterien sind der Hubraum des Motors (2,0-, 1,6-, 1,2-Liter) sowie Motorleistung, Längs- oder Quereinbau und Getriebeart. Keine wesentlichen Kriterien sind demgegenüber die Marke oder das Modell. Folgende Cluster wurden zu den angegebenen Terminen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) freigegeben:
Cluster 1: 05.09.2016
Cluster 2: 11.07.2016
Cluster 3: 27.05.2016
Cluster 4: 10.08.2016
Cluster 5_1: 28.04.2016
Cluster 5_2: 20.06.2016
Cluster 6: 01.06.2016
Cluster 7: 22.07.2016
Cluster 9_1: 19.05.2016
Cluster 11: 12.08.2016
Cluster 13: 03.06.2016
Cluster 14: 04.04.2016
Zum damaligen Zeitpunkt fehlten noch Freigaben für Cluster 8, 9 (teilweise), 10, 11 (teilweise) und 12.
Die Zuordnungen der Fahrzeugmodelle und Motorstärken zu den Clustern findet Ihr in den Anlagen (Seiten 9-13). Der VW Caddy 1.6 L mit 75 kW z.B. gehört ins Cluster 9_1.
Quelle: Bundestagsdrucksache 18/9975Zitat:
Deutscher Bundestag
18. WahlperiodeDrucksache 18/9975
14.10.2016Antwort
der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay,
Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.– Drucksache 18/9549 –
Aktueller Stand der Umrüstung bei manipulierten Dieselfahrzeugen
Erscheinen Euch diese Angaben korrekt und plausibel?
Die Gipfel-Pressekonferenz läuft hoffentlich bei phoenix:
https://www.phoenix.de/.../2465992
Jetzt reinschauen (noch nicht die PK, aber Hintergrund-Infos):
https://www.phoenix.de/livestream/
Der Verbrauch soll durch das Software-Update nicht erhöht werden, so einer Pressemitteilung des VDA zu entnehmen.
Ja, "soll", aber was, wenn der trotzdem steigt?!
Was ist mit dem Zielkonflikt zwischen NOx und Verbrauch?
Die NOx-Emissionen sollen verringert werden, ohne dass der Verbrauch steigt? Das wäre die Quadratur des Kreises - oder man muss sich fragen, wieso es Jahre gedauert hat, bis die Hersteller auf diese simple und billige Lösung gekommen sind.
PS:
Pressekonferenz soll heute um 17:00 Uhr sein!
Ähnliche Themen
Stand 16:25 Uhr:
- Mit einem Rückruf von mehr als fünf Millionen Dieselautos in Deutschland ist der Diesel-Gipfel heute zu einem abschließenden Ergebnis gekommen. Auf einer Pressekonferenz soll es weitere Details geben.
- Der Gipfel wurde den ganzen Tag lang von Protesten begleitet. Deswegen wurde das Treffen vom Verkehrs- in das Innenministerium verlegt. Greenpeace-Aktivisten befanden sich am Morgen auf dem Dach des Verkehrsministeriums.
- Nach Diesel-Skandal und Kartell-Vorwürfen steht die deutsche Automobilindustrie unter Druck. Mit manipulierter Software wurden bei unzähligen Diesel-Modellen Abgaswerte geschönt. Wegen schlechter Stickoxidwerte in deutschen Großstädten, macht Brüssel Druck auf Berlin. Auf dem Diesel-Gipfel sollen Lösungsansätze erarbeitet werden.
https://www.handelsblatt.com/.../20136544.html?nlayer=News_11252000
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 2. August 2017 um 15:17:36 Uhr:
Hier ist eine Aufstellung der Update-Freigaben durch das KBA mit Datum.Die Fahrzeuge sind ausgehend von technischen Gegebenheiten und nicht nach Marke und Modell in Cluster eingeteilt worden. Unterteilungskriterien sind der Hubraum des Motors (2,0-, 1,6-, 1,2-Liter) sowie Motorleistung, Längs- oder Quereinbau und Getriebeart. Keine wesentlichen Kriterien sind demgegenüber die Marke oder das Modell. Folgende Cluster wurden zu den angegebenen Terminen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) freigegeben:
Cluster 1: 05.09.2016
Cluster 2: 11.07.2016
Cluster 3: 27.05.2016
Cluster 4: 10.08.2016
Cluster 5_1: 28.04.2016
Cluster 5_2: 20.06.2016
Cluster 6: 01.06.2016
Cluster 7: 22.07.2016
Cluster 9_1: 19.05.2016
Cluster 11: 12.08.2016
Cluster 13: 03.06.2016
Cluster 14: 04.04.2016Zum damaligen Zeitpunkt fehlten noch Freigaben für Cluster 8, 9 (teilweise), 10, 11 (teilweise) und 12.
Die Zuordnungen der Fahrzeugmodelle und Motorstärken zu den Clustern findet Ihr in den Anlagen (Seiten 9-13). Der VW Caddy 1.6 L mit 75 kW z.B. gehört ins Cluster 9_1.
Quelle: Bundestagsdrucksache 18/9975
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 2. August 2017 um 15:17:36 Uhr:
Zitat:
Deutscher Bundestag
18. WahlperiodeDrucksache 18/9975
14.10.2016Antwort
der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay,
Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.– Drucksache 18/9549 –
Aktueller Stand der Umrüstung bei manipulierten Dieselfahrzeugen
Erscheinen Euch diese Angaben korrekt und plausibel?
Komisch, mein Tiguan ist Cluster 6 und somit seit 01.06.2016 vom KBA frei gegeben. Mein erstes Schreiben kam Januar 2017. Wie lange gelten dann die 18 Monate? Nur bis Dezember 2017?
Sorry, ich stochere da selbst im Dunkeln. Mein Schreiben (mit der Bitte zur Umrüstung zu kommen) kam Ende 2016. Mein Caddy gehört ins Cluster 19_1 (Freigabe am 19.05.2016). Wann nun konkret die Frist (sind es 18 Monate? wenn ja, ab wann?) für die Umrüstung abläuft, weiß ich nicht. Und dass das einem nicht mitgeteilt wird, passt doch zu dem ganzen Mist.
Ich hab vor knapp 3 Wochen mit der Seat-Hotline gesprochen und da sagte man mit voller Überzeugung, dass die 18 Monate erst ab dem 2. Brief von VW zählen.
Hab dann gefragt, ob bei denen miteinamder geredet wird und ob es auch offizielle Aussagen gibt, die belastbar sind. Konnte er beides nicht bejahen. Sagt dann glaube ich alles zu den 18 Monaten.
Niemand weiß es, nicht mal VW selbst.
Wenn man Post vom KBA bekommt, steht ja der Termin des Ablaufes der 18 Monate drin ;-) Bis es soweit ist, entspannt zurücklehnen oder bis zum nächsten TÜV warten. Nicht vergessen, das politische Zwangsinstrument ist zweistufig ausgebaut. Gilt natürlich nur für die, die nicht geklagt, oder sich einer Klageplattform wie myright etc. angeschlossen haben. Hier sieht die Sache sicherlich etwas anders aus, je nachdem was die künftige Rechtsprechung dann mal sagt.
Danke! Achso, die Frist wird dann mitgeteilt. Aber die Mitteilung kann uU auch sehr knapp vor Ablauf der Frist kommen - wofür sich das KBA ja auch entschuldigt (siehe Kopie eines solchen Schreibens, die in einem Artikel des Focus gezeigt wurde).
Babsi jetzt im ZDF!
@AlphaOmega
Hast Du de Rücktritt ggü. dem Händler ausführlich begründet oder nur als "Zweizeiler" mit Fristsetzung erklärt? Ich habe mich nun auch für diesen Weg entschieden.
Ich hatte ein Muster von finanztip.de verwendet:
http://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/
http://www.finanztip.de/.../...ben_Maengelanzeige_Verkaeufer_2015.docx
.
.
Schon gesehen?
SENDETERMIN Mi, 02.08.17 | 22:40 Uhr | Das Erste
Auto-Gipfel in Berlin: Was kommt auf den Verbraucher zu?
Software-Update mit Nebenwirkungen?
http://www.daserste.de/.../diesel-gipfel-abgas-100.html
@AlphaOmega
Das Musterschreiben zum Rücktritt habe ich nicht gefunden (nur Mängelanzeige + Verjährungsverzicht)
Hatte das Schreiben auch verwendet.Von VW kam innerhalb der Frist keine Reaktion.Löst nun auch der Anwalt.Vermute dass die Händler darauf nicht mehr reagieren.
Mein Händler hatte den Verjährungsverzicht 2x erklärt (für 12/2016 und 12/2017).
Da eine funktionierende Lösung (BNox) in weite Ferne gerückt ist, werde ich nun den Rücktritt erklären und hoffe das der Händler ohne Anwalt zustimmt. Wenn nicht wird sich ein Anwalt um alles weitere kümmern.