Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Ja, das ist doch aber klar und nichts Neues. Das Thema hat trotzdem große Bedeutung.
Der ganze Prozess ist auch bei Dejure zu verfolgen: https://dejure.org/9999,91244
(ein Update zur heutigen Verkündung folgt in Kürze)
Ich gehe davon aus, dass auch die Pressestelle des VG Stuttgart in Kürze etwas dazu zeigen wird:
http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/4414005
Hier deren Hinweis auf die Verkündung heute (28.07.2017) Vormittag:
http://vgstuttgart.de/.../?LISTPAGE=4414005
Sollen sie das ruhig umsetzen und die Augenwischerei-Politik mit dem Plakettenschwindel wie bisher als neuen Auswuchs beratungsresistent fortsetzen...sind ja schließlich noch ein paar Farben übrig um die Massen zu gängeln. Achtung gefährliches Halbwissen: Leider wird man sehr schnell feststellen, dass das alles nix bringt ohne Käseglocke über der Stadt wie in "The Dome", hat man leider nach roter, gelber und grüner Plakette nichts gelernt...einer geht noch! Bis die ersten Schummel-Updates für Messstationen kommen um zu "beweisen" es wirkt. Wenn fast alle wieder umgestiegen sind auf Benziner und die Wirtschaft somit wieder angekurbelt wurde, kommen Fahrverbote für Benziner wegen Feinstaub bei KfZ ohne Filter. Dann geht eben nur noch Elektro, der Strom kommt ja schließlich aus der Steckdose, weiß doch jeder. Kann ich meinen Kindern zeigen, wenn am Horizont dicke Rauchwolken aufsteigen...da schau mal, das ist Papas neuer Auspuff.
Andersrum, die Ölreserven der Erde müssen doch endlich mal aufzubrauchen sein...immer werden neue Methoden entwickelt, um das schwarze Gold herauszupressen. Irre. Weg mit den sparsamen Dieseln, das Ozonloch muss ja auch wieder größer werden. Verbrennt mehr Benzin! Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
auch wenn das VW nur indirekt betrifft: kann ich dem KBA untersagen, Daten zu meinem Fahrzeug an die örtlichen Zulassungsstellen weiterzugeben?
Gibt es ggf. dafür schon ein Musterschreiben?
Schau mal dort:
https://www.motor-talk.de/.../...den-vw-abgasskandal-t5443589.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...den-vw-abgasskandal-t5443589.html?...
Einen Musterbrief kenne ich nicht, aber vielleicht findest Du einen im Internet (z.B. test.de, finanztip.de).
PS (keine Werbung für die unter dem u.g. Link erwähnte Kanzlei):
http://www.focus.de/.../...-muessen-sie-sofort-handeln_id_7402341.htmlZitat:
Die ersten Autofahrer bekommen derzeit solche Briefe. Rechtsanwalt Ralf Stoll rät betroffenen Fahrzeugbesitzern: Wenn Sie das Update nicht durchführen wollen, wehren Sie sich mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder einen Antrag gegen das Kraftfahrtbundesamt, dass Ihre Fahrzeugdaten durch eine „Übermittlungssperre“ nicht weitergegeben werden dürfen. Oder, falls die Zulassungsstelle tatsächlich Ihr Auto außer Betrieb setzen will: Legen Sie gegen die Stilllegungs-Verfügung Widerspruch ein. ...
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Zitat:
@4r7ur schrieb am 28. Juli 2017 um 16:32:30 Uhr:
...kann ich dem KBA untersagen, Daten zu meinem Fahrzeug an die örtlichen Zulassungsstellen weiterzugeben?
Definitiv nein.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 28. Juli 2017 um 20:41:04 Uhr:
Zitat:
@4r7ur schrieb am 28. Juli 2017 um 16:32:30 Uhr:
...kann ich dem KBA untersagen, Daten zu meinem Fahrzeug an die örtlichen Zulassungsstellen weiterzugeben?
Definitiv nein.
Definitiv Ja !
http://www.tagesspiegel.de/.../20106522.html
Zitat:
@transarena schrieb am 28. Juli 2017 um 22:46:21 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 28. Juli 2017 um 20:41:04 Uhr:
Definitiv nein.
Definitiv Ja !
http://www.tagesspiegel.de/.../20106522.html
Sicher? 😰
Zitat:
.....Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder einen Antrag gegen das Kraftfahrtbundesamt, dass Ihre Fahrzeugdaten durch eine „Übermittlungssperre“ nicht weitergegeben werden dürfen. Oder, falls die Zulassungsstelle tatsächlich Ihr Auto außer Betrieb setzen will: Legen Sie gegen die Stilllegungs-Verfügung Widerspruch ein.
Sowohl dem Antrag als auch dem Widerspruch muß aber erst einmal stattgegeben werden, damit eine Wirksamkeit eintreten kann.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 28. Juli 2017 um 23:07:33 Uhr:
Sowohl dem Antrag als auch dem Widerspruch muß aber erst einmal stattgegeben werden, damit eine Wirksamkeit eintreten kann.
Das ist richtig.
Aber versuchen kann man (Anwalt) es ja.
Das Zwangssystem ist bewusst 2-stufig aufgebaut. Zum Tüv müssen sie ja alle, egal ob mit oder ohne Update. Da gibts dann keine Plakette mehr. Das dient dann zum einfangen der letzten "Gallier", die keinen "Zaubertrank" mehr haben.
Aber ich denke, bis es erstmal soweit ist, kommt bestimmt die nächste Welle, die gegen den Tüv geht. Zum Glück kann ich derzeit noch relativ beruhigt von der Ferne zusehen was sich so ergibt. Wenn ich einen Diesel Amarok hätte, würde ich sicher schon meinen Anwalt konsultiert haben oder entnervt einen Updatetermin haben. Denke aber eher das Erstere.
Was wollt Ihr? Euch wehren oder Pampers von VW? Natürlich muss einem Widerspruch erst stattgegeben werden. Hier gibt es nichts geschenkt.
Zitat:
@Steam24 schrieb am 31. Juli 2017 um 10:15:36 Uhr:
Pressekonferenz mit Resch läuft gerade! Hammer!Hier.
Der Mann hat Eier.
Sehr nüchtern, faktenbasiert, schlüssig. Mit klarer Forderung nach SCR-Nachrüstungen.