Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik

VW Caddy 3 (2K/2C)

So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?

http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html

VG Jörg

23q2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und ja, ich bin auch betroffen...

Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...

Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!

Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?

Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.

Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!

Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!

Viele Grüße

Uli #308

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Ruhig Brauner !
1. Ist das bisher nur ne Ansage und
2. Ist das KBA nicht zuständig, sondern die örtliche Zulassungsstelle
3. Ist die Meldung schon ein paar Tage Gegenstand unserer Betrachtung, also ein alter Hut
Daher keine Panik!
https://www.test.de/.../#question-7

Den laufend aktualisierten Beitrag bei Test halte ich derzeit auch für eine der wenigen seriösen Informationsquellen. Das KBA kann nichts machen, nur die örtliche Zulassungsstelle und laut Test ist es unwahrscheinlich, das die nach 5 FZV vorgehen würde, denn sie müsste dann Entschädigung zahlen. Immerhin ist der Rückruf freiwillig. Real ist wohl nur das Thema TÜV.

Danke, Spezi60, für den

Link

. Ich erlaube mir einmal, den Text hier zu zitieren und m.E. wichtige Stellen hervorzuheben:

Zitat:

Können die Behörden meinem Auto die Zulassung entziehen?
Laut Spiegel-Online will das Kraft­fahrt-Bundes­amt betroffenen Autos über die lokalen Straßenverkehrs­ämter die Zulassung entziehen, wenn die Besitzer dem Rück­ruf durch VW nicht inner­halb angemessener Zeit folgen und ihre Wagen nach­rüsten lassen. Die Behörde wollte das nicht bestätigen, hält ein solches Vorgehen aber für möglich. Derzeit läuft hier ein Schwarze-Peter-Spiel: Die Frage, auf welcher Rechts­grund­lage sich die Behörde dabei stützen will, beant­wortete ein Sprecher des Kraft­fahrt-Bundes­amtes nicht, sondern verwies auf das Bundes­verkehrs­ministerium. Von dort war zu der Frage zu hören: Das Ministerium habe nicht gesagt, dass bei Rück­rufverweigerung die Zulassung entzogen werden könne. Vielmehr stehe VW in der Pflicht, den Rück­ruf so zu organisieren, dass alle betroffenen Fahr­zeuge entsprechend nach- oder umge­rüstet werden. VW hat allerdings keine Möglich­keit, Auto­besitzer zur Teil­nahme an der Rückruf­aktion zu zwingen. Behörden allerdings dürfen rechts­widrig erteilte Zulassungen mit Wirkung für die Zukunft zurück­nehmen. Darauf weist VW die Besitzer von Skandal-Autos ausdrück­lich hin. Was VW nicht sagt: Die Behörden haben Betroffenen dann zumindest den Vermögens­nacht­eil auszugleichen, der ihnen entstanden ist, weil sie auf den Bestand der Zulassung vertraut haben. So steht es im Verwaltungs­verfahrens­gesetz. Mit anderen Worten: Es ist unklar, ob die Zulassungs­behörden bei Verweigerung der Nach­rüstung tätig werden. test.de vermutet: Sie werden das bleiben lassen. Bevor sie nicht doch Post von der Behörde bekommen, müssen sich Skandal-Auto­besitzer darum keine Sorgen machen.

Falls ich ein Schreiben meiner örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erhalte (und nur dann), werde ich fristgerecht und formal korrekt Widerspruch einlegen, um mir meine rechtlichen Ansprüche zu erhalten. Und dann weiter abwarten.

Ich frage mich indes, wie hoch der Vermögens­nacht­eil wäre, den diese Behörde mir ausgleichen müsste, sollte sie die Stilllegung meines Fahrzeugs durchsetzen? Ist das der ursprüngliche Brutto-Kaufpreis (ggf. zzgl. der Prämie für die Garantie-Verlängerung von VW), aber ohne Abzug eines Nutzungsersatzes? Oder wäre das nur ein Ausgleich des dann aktuellen Restwerts des Fahrzeugs? Leider weiß ich nichts zum sog. Vermögens­nacht­eil, aber bis dahin ist ja noch Zeit.

Hier 2 interessante Emails bzw. Schreiben zwischen KBA und VW:
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=755945
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=755946

Dieses KBA-Freigabeschreiben hätte ich gerne für den Caddy 1.6 L TDI. Hat es jemand?

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Hier ist eine Aufstellung der Update-Freigaben durch das KBA mit Datum.

Die Fahrzeuge sind ausgehend von technischen Gegebenheiten und nicht nach Marke und Modell in Cluster eingeteilt worden. Unterteilungskriterien sind der Hubraum des Motors (2,0-, 1,6-, 1,2-Liter) sowie Motorleistung, Längs- oder Quereinbau und Getriebeart. Keine wesentlichen Kriterien sind demgegenüber die Marke oder das Modell. Folgende Cluster wurden zu den angegebenen Terminen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) freigegeben:

Cluster 1: 05.09.2016
Cluster 2: 11.07.2016
Cluster 3: 27.05.2016
Cluster 4: 10.08.2016
Cluster 5_1: 28.04.2016
Cluster 5_2: 20.06.2016
Cluster 6: 01.06.2016
Cluster 7: 22.07.2016
Cluster 9_1: 19.05.2016
Cluster 11: 12.08.2016
Cluster 13: 03.06.2016
Cluster 14: 04.04.2016

Zum damaligen Zeitpunkt fehlten noch Freigaben für Cluster 8, 9 (teilweise), 10, 11 (teilweise) und 12.

Die Zuordnungen der Fahrzeugmodelle und Motorstärken zu den Clustern findet Ihr in den Anlagen (Seiten 9-13). Der VW Caddy 1.6 L mit 75 kW z.B. gehört ins Cluster 9_1.

Quelle: Bundestagsdrucksache 18/9975

Zitat:

Deutscher Bundestag
18. Wahlperiode

Drucksache 18/9975
14.10.2016

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay,
Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 18/9549 –

Aktueller Stand der Umrüstung bei manipulierten Dieselfahrzeugen

Erscheinen Euch diese Angaben korrekt und plausibel?

Die Gipfel-Pressekonferenz läuft hoffentlich bei phoenix:
https://www.phoenix.de/.../2465992

Jetzt reinschauen (noch nicht die PK, aber Hintergrund-Infos):
https://www.phoenix.de/livestream/

Der Verbrauch soll durch das Software-Update nicht erhöht werden, so einer Pressemitteilung des VDA zu entnehmen.

Ja, "soll", aber was, wenn der trotzdem steigt?!

Was ist mit dem Zielkonflikt zwischen NOx und Verbrauch?
Die NOx-Emissionen sollen verringert werden, ohne dass der Verbrauch steigt? Das wäre die Quadratur des Kreises - oder man muss sich fragen, wieso es Jahre gedauert hat, bis die Hersteller auf diese simple und billige Lösung gekommen sind.

PS:
Pressekonferenz soll heute um 17:00 Uhr sein!

Stand 16:25 Uhr:

  • Mit einem Rückruf von mehr als fünf Millionen Dieselautos in Deutschland ist der Diesel-Gipfel heute zu einem abschließenden Ergebnis gekommen. Auf einer Pressekonferenz soll es weitere Details geben.
  • Der Gipfel wurde den ganzen Tag lang von Protesten begleitet. Deswegen wurde das Treffen vom Verkehrs- in das Innenministerium verlegt. Greenpeace-Aktivisten befanden sich am Morgen auf dem Dach des Verkehrsministeriums.
  • Nach Diesel-Skandal und Kartell-Vorwürfen steht die deutsche Automobilindustrie unter Druck. Mit manipulierter Software wurden bei unzähligen Diesel-Modellen Abgaswerte geschönt. Wegen schlechter Stickoxidwerte in deutschen Großstädten, macht Brüssel Druck auf Berlin. Auf dem Diesel-Gipfel sollen Lösungsansätze erarbeitet werden.

https://www.handelsblatt.com/.../20136544.html?nlayer=News_11252000

Zitat:

Erscheinen Euch diese Angaben korrekt und plausibel?

Also mein erstes Schreiben das die SW zur verfügung steht habe ich dezember 2016 bekommen.
Mein 1,6TDI 75Kw wäre jas Cluster 9-1
Da steht 5.2016.
Das hieße ja die 18 Monate wären 11.2017 rum ???

Tja, ich bin mir da auch sehr unsicher - sorry, wenn ich hier Wellen auslöse (ist nicht meine Absicht). Aber man weiß ja wirklich nichts Konkretes. Ich stochere selbst im Trüben...

Babsi jetzt im ZDF!

Schon gesehen?

SENDETERMIN Mi, 02.08.17 | 22:40 Uhr | Das Erste
Auto-Gipfel in Berlin: Was kommt auf den Verbraucher zu?

Software-Update mit Nebenwirkungen?

http://www.daserste.de/.../diesel-gipfel-abgas-100.html

Und hier eine m.E. gute Darstellung der für Stuttgart angekündigten Fahrverbote aus juristischer Sicht (und damit überaus maßgeblich).
http://www.lto.de/.../

Eben in der Tagesschau hieß es, die beim Diesel-Gipfel beschlossenen Software-Updates aller deutschen Hersteller (außer bei den manipulierten EA 189 Motoren des VW-Konzerns) seien freiwillig! Wer macht denn da freiwillig mit? Kaum jemand. Und dann kommen doch die Fahrverbote.

Freiwillig....
Hört sich wie eine stille Selbstanzeige an? 😁

Mal ne ganz andere Frage: gibts für die VW EA189 Motoren dann nochmal ein neues Softwareupdate? Auf Euro 6 oder so?

Zitat:

@Bell407 schrieb am 3. August 2017 um 21:22:09 Uhr:


Mal ne ganz andere Frage: gibts für die VW EA189 Motoren dann nochmal ein neues Softwareupdate? Auf Euro 6 oder so?

Nächste Woche bekommen die Kohlekraftwerke erstmal ein neues Softwareupdate und dürfen dann auch weiter am Netz bleiben :-)

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