Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@ide1971 schrieb am 22. Mai 2019 um 10:47:03 Uhr:
Zitat:
@marc-bloetscher schrieb am 21. Mai 2019 um 16:05:49 Uhr:
Hallo Zusammen,ich habe jetzt ein Angebot von VW von 20% des Kaufpreises.
Würdet ihr das annehmen?Grüße
Ohne weitere Informationen lässt sich das garnicht bewerten.
- War es ein Neuwagen?
- Wieviele km sind jetzt drauf?
- was ist mit "20%" gemeint? Nutzungsentschädigung, die Dir angerechnet wird? Oder Schadenersatz, und Du behältst das Auto?
- Stand des Verfahrens?
Es war ein gebrauchter und hat jetzt 145tkm
20% Schadenersatz und darf das auto behalten.
Verfahren vor den OLG ist gerade am ruhen wegen Verhandlungsversuche.
Zitat:
@sindey schrieb am 22. Mai 2019 um 16:22:01 Uhr:
Was ist wenn dir die Vergleichssumme zu niedrig erscheint? Bessert VW das Angebot evtl. noch einmal nach? Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg - bin gespannt!
Mein erstes Angebot war bei 10% und haben dann auf 20% nachgebessert
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 22. Mai 2019 um 16:15:07 Uhr:
Danke für Deine Infos! Ich wünsche Dir weiterhin viel Geduld und Erfolg!Keine Beratung - frag Deinen Anwalt folgendes:
Angenommen, in der Verhandlung wird Dir bzw. Deinem Anwalt ein Vergleich angeboten, welcher von Deinem Anwalt (mittels Deiner Vollmacht) oder direkt von Dir angenommen wird.
Darfst Du Deine Zustimmung zu diesem Vergleich dann innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen?
Es könnte ja passieren, dass Du unter Druck zusagst, aber nach einer Nacht "drüber schlafen" gar nicht mehr davon überzeugt bist.
Dann wäre es vermutlich hilfreich, wenn der Vergleich eine Klausel mit einer Möglichkeit des Widerrufs enthielte - m.E. am besten nur für Dich und Deinen Anwalt widerruflich, nicht aber für VW. 😉
Das sind alles nur meine laienhaften Gedanken; keine Beratung! Ich mag mich irren.
Ich vermute, dass sich VW nicht darauf einlässt. Aber fragen kostet nix. Denn bei der einen oder anderen Regelung wären sie wohl etwas flexibel gewesen und hätten das auch geändert.
LEIDER: Der Termin morgen wurde vorhin vom Gericht aufgehoben: "Die Aufhebung des Termins erfolgt aus dienstlichen Gründen". Da wartet man ein dreiviertel Jahr und dann sowas ... Bin gespannt wie lange ich bis zum nächsten Termin warten darf.
Und wir sind hier alle nur Laien, das ist mir bewusst. Aber wie heißt es so schön, gemeinsam sind wir stark :-)
Oje, was für eine nervliche Belastung! Ich finde das Angebot mit 20 % annehmbar. Habe bisher nur von 15 % gehört.
Bin gespannt wie es weiter geht ;-) - Viel Glück!
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Zitat:
@blpp schrieb am 22. Mai 2019 um 20:54:01 Uhr:
Ich vermute, dass sich VW nicht darauf einlässt. Aber fragen kostet nix. Denn bei der einen oder anderen Regelung wären sie wohl etwas flexibel gewesen und hätten das auch geändert.LEIDER: Der Termin morgen wurde vorhin vom Gericht aufgehoben: "Die Aufhebung des Termins erfolgt aus dienstlichen Gründen". Da wartet man ein dreiviertel Jahr und dann sowas ... Bin gespannt wie lange ich bis zum nächsten Termin warten darf.
Und wir sind hier alle nur Laien, das ist mir bewusst. Aber wie heißt es so schön, gemeinsam sind wir stark :-)
Nutze die Zeit dafür um sämtliche Kosten die Dir während des Besitzes für das Fahrzeuges entstanden sind aufzulisten und zu addieren.!
Erst weñn das Vergleichsangebot so hoch ist, dass der ermittelte Betrag kleiner ist als das Vergleichsangebot kannst Du über die Annahme des Angebotes anfangen nachzudenken.
Viel Erfolg
Zitat:
@sindey schrieb am 22. Mai 2019 um 22:39:56 Uhr:
Oje, was für eine nervliche Belastung! Ich finde das Angebot mit 20 % annehmbar. Habe bisher nur von 15 % gehört.
Bin gespannt wie es weiter geht ;-) - Viel Glück!
Das ist doch im täglichen Leben so: Wer nur seine Ruhe haben will, wird schnell abgezockt. Zumindest empfinde ich es so. D.h. nicht, dass man sich ständig aus der Ruhe bringen lassen muss, aber Geduld und Beharrlichkeit sind m.E. grundsätzlich angebracht. Viel Erfolg!
(ich persönlich finde 20% mickrig)
.
@Udoh_2 und @blpp
Danke, der Tipp ist gut - aber man sollte auch wissen, ob man in der 2. Instanz "nachschieben" darf. Das hatten wir hier schon erörtert - @boomer68 schrieb auch etwas dazu.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 23. Mai 2019 um 07:01:23 Uhr:
Wer nur seine Ruhe haben will, wird schnell abgezockt.
Daher riskiere ich auch gerne ein OLG-Urteil. Und wenn zu dessen Vermeidung kurz vorher meine Forderungen durch VW komplett erfüllt werden ist das für mich völlig ok. Auf billige Vergleiche/Vergleichsankündigungen/Terminverschiebungen lasse ich mich nicht ein. Zumindest so weit das in meiner Hand liegt. Und damit auch nicht aus der Ruhe bringen.
Zitat:
@marc-bloetscher schrieb am 22. Mai 2019 um 19:40:05 Uhr:
20% Schadenersatz und darf das auto behalten.
Vermutlich sind an die 20% aber weitere Bedingungen geknüpft (Schweigeverpflichtung etc.). Also aufpassen! Und natürlich auch die vielen anderen Fallstricke bei einem Vergleich berücksichtigen (siehe u.a. Signatur von AlphaOmega)
Zitat:
@marc-bloetscher schrieb am 22. Mai 2019 um 19:40:05 Uhr:
Verfahren vor den OLG ist gerade am ruhen wegen Verhandlungsversuche.
Auch hier aufpassen das die Verhandlungsversuche nicht unendlich lange andauern. Beliebte Strategie um den Kläger madig/unsicher zu machen damit er einem billigen Vergleich zustimmt um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen.
Zitat:
@blpp schrieb am 22. Mai 2019 um 15:17:24 Uhr:
Anwalt hat viel Druck gemacht, man merkte, er will den Vergleich.
Unter Druck setzen geht gar nicht. Er sollte Dir aber die Vor-/Nachteile erläutern. Hat er Dir gegenüber denn begründet warum Du unbedingt einem Vergleich zustimmen sollst? Stehen Deine Chancen vor dem OLG wirklich so schlecht?
Eine allgemeine Frage: Ist für einen Anwalt ein Vergleich kurz vor der OLG-Verhandlung (finanziell) vielleicht lukrativer als "nur" ein Urteil bzw. Erledigung durch Erfüllung?
Die 20% würde ich nicht pauschal als schlecht bewerten. Das hängt von vielen Faktoren ab.
Man muss dem gegenüberstellen, was bei einer Erfüllung der ursprünglichen Klage rauskäme, und was der aktuelle Marktwert des Fahrzeuges ist.
Beispiel: Fahrzeug hat 30.000 Euro gekostet, 4 Jahre alt, inzwischen 100.000 km.
Je nach Urteil könnte das Ergebnis z.B. ausssehen, dass man 30.000 Euro zurückbekommt, plus 4.000 Euro Zinsen, minus 12.00 Euro Nutzungsentschädigung = 22.000 Euro, dafür Auto abgeben.
Für die 22.000 Euro muss man ja wieder ein Auto kaufen. Würde man ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt wieder kaufen, wird es vielleicht 15.000 Euro kosten. Man hat also 7.000 Euro übrig.
Im Vergleichsfall bekäme man bei 20% 6.000 Euro von VW, behält dafür sein Auto.
Das ist nicht so weit voneinander weg. Bei einem anderen km-Stand, Alter des Fahrzeuges, aktueller Marktwert, usw. ändert sich die Rechnung. Und jeder muss sich fragen, wie seine Erfolgsaussichten vor Gericht sind, und ob er das Auto unbedingt los haben will. Es bleibt eine individuelle Bewertung und Entscheidung.
kann mir das einer erklären, zwei Urteile am selben Gericht , beide haben mit dem selben Anwalt 4 % ab Kauf beantragt einer bekommt es der andere nicht
hier die Links dazu
https://baum-reiter.de/.../...l-LG-Freiburg-i.-Breisgau-20.12.2018.pdf
Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe wurden die 4% ab Kauf im ersten Fall (4 O 74/18) überhaupt nicht gefordert. Warum auch immer.
Nachträgliche Korrektur: Die 4% wurden doch in beiden Fällen gefordert (siehe unten).
Zitat:
@AutoFank schrieb am 23. Mai 2019 um 10:02:27 Uhr:
Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe wurden die 4% ab Kauf im ersten Fall (4 O 74/18) überhaupt nicht gefordert. Warum auch immer.
jeweils auf Seite 3 steht das 4 % beantragt wurden. siehe bei Der Kläger beantragt: 1.
Oh ja, sorry. Stimmt. Eine Erklärung dafür habe ich bisher aber nicht gefunden. Außer das es sich um zwei unterschiedliche Kammern handelt.
Zitat:
@AutoFank schrieb am 23. Mai 2019 um 08:04:00 Uhr:
Unter Druck setzen geht gar nicht. Er sollte Dir aber die Vor-/Nachteile erläutern. Hat er Dir gegenüber denn begründet warum Du unbedingt einem Vergleich zustimmen sollst? Stehen Deine Chancen vor dem OLG wirklich so schlecht?Zitat:
@blpp schrieb am 22. Mai 2019 um 15:17:24 Uhr:
Anwalt hat viel Druck gemacht, man merkte, er will den Vergleich.Eine allgemeine Frage: Ist für einen Anwalt ein Vergleich kurz vor der OLG-Verhandlung (finanziell) vielleicht lukrativer als "nur" ein Urteil bzw. Erledigung durch Erfüllung?
Kann ich mir nicht vorstellen! 1 LG-Gebühr + 1 OLG-Gebühr bringt garantiert mehr als 1 LG-Vergleichsgebühr.
Wenn Kläger gewinnt kann es dem RA auch egal sein; er erhält die ihm zustehenden Gebühren vom Beklagten.
Bei Vergleich darauf achten, dass die Gebühren
sämtlichstin dem Vergleich aufgeführt und abgedeckt sind; bei Klagerücknahme durch den Kläger wird dieser vom Gericht mit belastet und muss sich das Geld vom Beklagten holen, wenn es so vereinbart ist. Sonst NASE!!
Gruss