Zitat:
@Krümelbrot schrieb am 13. März 2021 um 12:44:16 Uhr:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 12. März 2021 um 17:25:31 Uhr:
Je nachdem wo das Gericht seinen Sitz hat, steht es Dir frei (liegt nur an der Entfernung!!) an der Verkündung der Entscheidung teilzunehmen. Ort (Gerichtsaal und Zeit) sind bekanntgegeben worden.
Die Verkündung sollte öffentlich sein und besteht aus dem Urteilsergebnis.
Die Begründung für das Ergebnis wird später den Parteien (RAn) zugestellt .
Die zweite Möglichkeit wäre, sich mit der zuständigen Geschäftsstelle des Richters per Telefon in Verbindung zu setzen, ggf. hinzufahren und das Verkündungsprotokoll vorlegen zu lassen.
Das wäre es.
Gruß
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde zum Schluss der letzten Verhandlung einschl. Ort und Zeit zu Protokoll mündlich mitgeteilt! Jeder der in dieser Verhandlung anwesend war, ist also informiert. Weiterhin wurde ein Sitzungsprotokoll erstellt, welches den Parteivertretern zugeht.
Dies wiederum leiten die Parteivertreter an ihre Mandanten weiter!
"Öffentlich" heißt nicht, dass eine Medienveröffentlichung erfolgt.
Lediglich die Beteiligten und jeder an dem Verfahren interessierte kann an den Terminen teilnehmen und weitere Informationen nach Terminsablauf auf Antrag erhalten.
Es ging bei dem TE nur um die Zeitläufe der einzelnen Verfahrensschritte.
Im Übrigen gilt:
Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand!
Schönes WE