Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Mein VW wird auch diese Woche abgemeldet.
Ich habe mir ebenfalls einen anderen Wagen gekauft.
Termin am OLG ist Anfang Dezember. Alle Angebote von VW haben sich als Hinhaltetaktik erwiesen bzw. man sollte vor den Vergleichsverhandlungen schon unterschreiebn, dass man auf alle Klagerechte verzichtet.
Zitat:
@AutoFank schrieb am 20. September 2018 um 07:49:24 Uhr:
Zitat:
@pctelco schrieb am 19. September 2018 um 20:04:05 Uhr:
Mir war die Datenübermittlung durch KBA ja auch zum 13.08.2018 angekündigt worden, aber scheinbar hat mein Widerspruch unter Berufung auf Datenschutz und die zweifelhafte Wirkung des zu erzwingenden Updates, bis heute Aufschub eingebracht.
Ok, aber ob das wirklich an dem Widerspruch liegt? Vom Termin der Datenübermittlung bis hin zum heutigen Tag ist ja noch nicht ganz so viel Zeit vergangen. Bei mir sind vom Termin der Datenübermittlung bis hin zum Schreiben von der Zulassungsstelle so etwa 6 Wochen vergangen.
Ich hab's bestätigt bekommen vom KBA.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 20. September 2018 um 07:55:41 Uhr:
Ich hab's bestätigt bekommen vom KBA.
Die haben Dir wirklich bestätigt das sie die Daten aufgrund Deines Widerspruchs nicht an die Zulassungsstelle übermittelt haben? Gilt das "unbefristet" oder ist das nur ein Aufschub? Wäre ja sehr schön.
Allerdings bekommst Du ja spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung dann doch wieder Probleme. Das Netz welches irgendwann unweigerlich zum Zwangsupdate führt ist ja Dank Unterstützung durch die Politik sehr engmaschig gestrickt. Die haben sich das alles schon sehr gründlich überlegt.
Hat jemand zufällig einige Textbausteine, mit denen man sich gegen die Zwangsstillung durch die Zulassungsstelle wehren kann? Die verschiedenen Argumente, um sich etwas Zeit zu kaufen, sind hier ja bereits vielfach erörtert worden.
Zitat:
@Khriz Tof schrieb am 19. September 2018 um 19:17:47 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 16. September 2018 um 20:57:44 Uhr:
BTT:
Ich möchte nochmals an die Hinweise von @Micha112233 erinnern, wie man sich erfolgreich gegen Stilllegung wehren kann. Es funktioniert!
Zitat:
@Khriz Tof schrieb am 19. September 2018 um 19:17:47 Uhr:
Zitat:
Das hat bei dir geklappt?
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Würde mich auch interessieren. Wie den vorstehenden Beiträgen zu entnehmen ist scheint ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung von KBA nach Zulassungsstelle eine der Lösungen zu sein. Ein Widerspruch gegen den Bescheid von der Zulassungsstelle hingegen ist wohl derzeit nicht mehr sehr erfolgversprechend. Denn da gab es ja bei diversen VG/OVG vor nicht allzu langer Zeit ja entsprechende Urteile.
Zitat:
@dualchef schrieb am 20. September 2018 um 07:50:55 Uhr:
Mein VW wird auch diese Woche abgemeldet.
Ich habe mir ebenfalls einen anderen Wagen gekauft.Termin am OLG ist Anfang Dezember. Alle Angebote von VW haben sich als Hinhaltetaktik erwiesen bzw. man sollte vor den Vergleichsverhandlungen schon unterschreiebn, dass man auf alle Klagerechte verzichtet.
Willkommen im OLG-Club! 😉
Ich gehe stark davon aus, dass sich VW hier bei den Angeboten deutlich mehr ins Zeug legt. Falls nicht, geht's weiter, ggf. bis zum BGH. Dort hat ja wie bekannt gerade erst ein Autohändler im Streit mit einem Kunden des VW-Konzerns die Beschwerde vor dem BGH zurückgenommen, so dass das OLG-Urteil rechtskräftig geworden ist. 🙂 Man braucht halt vor allem Geduld und eine RSV, die das mitmacht.
@dualchef: Welches OLG, wenn ich fragen darf?
Zitat:
@dualchef schrieb am 20. September 2018 um 07:50:55 Uhr:
Mein VW wird auch diese Woche abgemeldet.
Ich habe mir ebenfalls einen anderen Wagen gekauft.Termin am OLG ist Anfang Dezember. Alle Angebote von VW haben sich als Hinhaltetaktik erwiesen bzw. man sollte vor den Vergleichsverhandlungen schon unterschreiebn, dass man auf alle Klagerechte verzichtet.
Aus der heutigen Pressemitteilung des OLG Braunschweig:
I.
Die ursprünglich am 20. September 2018 vorgesehenen Verhandlungstermine des Oberlandesgerichts Braunschweig in den Verfahren 7 U 257/17, 7 U 44/18, 7 U 219/17, 7 U 212/17 und 7 U 192/17 sind aufgehoben bzw. verlegt worden. Bislang nicht aufgehoben ist die Verhandlung um 13:45 Uhr zum Az.: 7 U 12/18.
II.
Die nächsten Verhandlungstermine sind bestimmt auf:
Donnerstag, 27. September 2018:
09:00 Uhr - Az.: 7 U 118/17
09:45 Uhr - Az.: 7 U 130/17
11:00 Uhr - Az.: 7 U 272/17
12:00 Uhr - Az.: 7 U 91/17
13:00 Uhr - Az.: 7 U 264/17
Es gibt keine Textbausteine sondern nur Hinweise in den alten Beiträgen. Ich meine ab Mai/Juni 2018 wurde das Thema KBA und Zulassungsstelle hier im Forum diskutiert und die verschiedenen Aspekte benannt.
Lest auch die Urteile der Verwaltungsgerichte. Hier gibt es wertvolle Hinweise auf die richtigen Fragen und Argumente auch wenn diese negativ ausgegangen sind.
Recht ist keine Mathematik, sondern Auslegung. D.h. es kann diskutiert werden und es sollte auf die Argumente der bisherigen Entscheidung Eingängen werden. Postive Argumente sind zu unterstreichen und abweisende Argumente in Frage zu stellen.
Ein Beispiel suche ich noch raus.
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 17. August 2018 um 16:57:13 Uhr:
Zitat:
"Wie zuvor die Verwaltungsgerichte lehnte nun auch das OVG die Anträge ab: Das Gericht wies die Auffassung der Antragsteller zurück, die sofortige Durchsetzung des Software-Updates sei nicht geboten, weil das einzelne Fahrzeug nur geringfügig zur Stickstoffdioxid-Belastung beitrage. Vielmehr sei nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalte."
Frage: Welche Grenzwerte müssen wann eingehalten werden? Vielleicht sollten dies der Richter erstmal beantworten und dann die Messungen des KBA beziehen, die die Abweichung ohne Update und die Einhaltung nach dem Update bestätigen. Insb. für Messungen um 0 Grad.
Es kommt nicht auf eine juristische Argumentation an, sondern auf die inhaltliche
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 19. September 2018 um 19:55:54 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 19. September 2018 um 19:22:52 Uhr:
Habe bisher erfolgreich der Datenübermittlung vom KBA an die Zulassungsstelle widersprochen. Alles weitere sehe ich, wenn es soweit ist. Die ganze Feldaktion steht auf dermaßen tönernen Füßen, dass die richtigen Stichworte m.E. reichen. Man muss sich eben nur damit befassen und tief einlesen.Bei ist es auch so.
Das freut mich für euch, @Micha112233 da scheint meine PN dir im April ja weitergeholfen zu haben :-)
Für alle die das Thema KBA/Datenweitergabe noch interessiert, glaube so ab Seite 106 dieses Threads gehts los, bzw. ab folgende steht einiges interessantes dazu ;-)
Zitat:
@Konrad1234 schrieb am 20. September 2018 um 09:19:46 Uhr:
@dualchef: Welches OLG, wenn ich fragen darf?
OLG Koblenz - es sollen wohl einige Fälle gebündelt werden.
Zitat:
Willkommen im OLG-Club! 😉
Ich gehe stark davon aus, dass sich VW hier bei den Angeboten deutlich mehr ins Zeug legt. Falls nicht, geht's weiter, ggf. bis zum BGH. Dort hat ja wie bekannt gerade erst ein Autohändler im Streit mit einem Kunden des VW-Konzerns die Beschwerde vor dem BGH zurückgenommen, so dass das OLG-Urteil rechtskräftig geworden ist. 🙂 Man braucht halt vor allem Geduld und eine RSV, die das mitmacht.
Nicht so pessimistisch. ich gehe davon aus, am OLG zu gewinnen und dann ist doch Ende mit Berufung, oder nicht?
VW kann gegen ein OLG-Urteil Beschwerde beim BGH einlegen (Revision), wenn die OLG-Entscheidung die Revision nicht ausgeschlossen hat. Wurde sie ausgeschlossen, kann die unterlegene Partei bei einer sog. Beschwer (welche vom Streitwert abweichen kann, aber das führt hier evtl. zu weit) ab (oder über?) 20.000€ eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BGH einlegen, der dies dann prüft. Ob der BGH dann der NZB statt gibt, ist aber offen. Gibt er dieser statt, findet die Revision der OLG-Entscheidung statt, ebenfalls mit offenem Ergebnis. Während dieser ganzen Prozedur können die Parteien m.E. das Verfahren für beendet erklären. Ob die andere (nicht erklärende) Partei dem zustimmen muss, weiß ich nicht, aber bei einem Vergleich werden sie das wohl regeln.
Ich gehe davon aus, dass VW gegen eine OLG-Entscheidung Rechtsmittel (Beschwerde/Revision) einlegen wird, damit sie nicht rechtskräftig wird. Zumindest legen das die vielen Terminaufhebungen an diversen OLGs nahe, welche fast täglich zur Kenntnis zu nehmen sind. Da werden vermutlich sehr viele Vergleiche geschlossen, und ich nehme außerdem an, dass es wesentlich mehr Vergleiche als Urteile gegen VW gibt, welche den Rechtsstreit beenden.
Das ist mein laienhaftes Verständnis ohne Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit; keine Beratung, keine Empfehlung.
Ob sie sich trauen, bei einem klaren Urteil Revision einzulegen, bleibt abzuwarten. Dies wäre sehr riskant für VW.
Bei einer Revision geht es imho ja auch nur noch um formale Fehler und ähnliches.
Aber was ich eigentlich meinte, ist das die RSV dann ohnehin in der Pflicht wäre, da ich ja nicht die aktive Rolle habe.