Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Folgendes hatten wir gerade, aber da es nun auch dort gelistet ist, dazu hier der Hinweis:

LG Regensburg, 19.07.2017 - 7 O 1892/16 (1) =>
OLG Nürnberg, 20.12.2017 - 12 U 1567/17 =>
BGH, 20.03.2018 - VIII ZB 10/18
https://dejure.org/2018,28637

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 19. Sep. 2018 um 10:35:09 Uhr:


Rechtskräftiges Urteil:

LG Krefeld, 11.04.2018 - 2 O 290/17
https://dejure.org/2018,28218

Nochmal zur Verzinsung seit Zahlung des Kaufpreises bis zum Zeitpunkt, ab dem dann Verzugszinsen fällig werden (m.E. 2 völlig verschiedene Anspruchsgrundlagen) aus dem Urteil:

Zitat:

Der Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Verzinsung des zurückzuerstattenden Kaufpreises folgt bis zum Verzugseintritt am 23.06.2017 aus § 849 BGB, danach aus §§ 286, 288 Abs. 1 BGB. Bei § 849 BGB besteht er jedoch gemäß § 246 BGB lediglich in Höhe von 4 % (vgl. BGH NJW 2008, 1084; Teichmann in: Jauernig, BGB, 16. Aufl. 2015, § 849 Rn. 3).

Da braucht man nicht mehr mit Nutzungen seitens des Autohauses argumentieren, richtig?

Ja und nein, 849 kann nur ggü. VW geltend gemacht werden. Der gezogene Nutzen ggü. dem Händler. Aber Vorsicht, die zumindest in der sich überschneiden Höhe nur gesamtschuldnerisch.

Herzlichen Dank! 🙂

In dem Rechtsstreit war m.E. die VW AG die Beklagte.

Zitat:

Der Kläger begehrt im Rahmen des sog. VW-Abgasskandals von der Beklagten die Rückzahlung des von der finanzierenden T. Bank an die Verkäuferin, Autohaus D. in M., geleisteten Kaufpreises von 12.890,00 EUR sowie weiterer Finanzierungskosten in Höhe von 2.365,54 EUR für einen gebrauchten T. unter Abzug einer Nutzungsentschädigung in streitiger Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 3.218,43 EUR, als Schadensersatz, weil in dem Fahrzeug eine Motorsteuerung installiert sei, die die Abgaswerte unzulässig manipuliere. Ferner begehrt er die Feststellung, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Verzug befinde und dass sie für weitere entstehende Schäden des Klägers hafte.

Der Kläger und die nicht am Rechtsstreit beteiligte Verkäuferin schlossen am 06.02.2014 in M. einen Kaufvertrag über das streitgegenständliche Fahrzeug. Zum Zeitpunkt des Verkaufs hatte es eine Laufleistung von 19.215 km; die Laufleistung zum Zeitpunkt der Klagerhebung ist umstritten, sie betrug mindestens 89.000 km.

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https://www.hessenschau.de/.../...rbot-vor,klage-dieselurteil-100.html

Danke für den Hinweis! Landtagswahl-Geplänkel und Stimmen-Fischen...

.
Gibt es eigentlich eine Übersicht über anhängige oder rechtskräftige OLG-Entscheidungen gegen VW? (egal, ob Neulieferung oder Rückabwicklung)

61 Berufungen am OLG Karlsruhe!
http://www.olg-karlsruhe.de/.../?LISTPAGE=1149727

Weitere Pressemitteilungen des OLG Karlsruhe dazu:
http://www.olg-karlsruhe.de/.../?LISTPAGE=1149727
http://www.olg-karlsruhe.de/.../?LISTPAGE=1149727

Pressemitteilungen des OLG Hamm zu Klagen gegen VW:

http://www.olg-hamm.nrw.de/.../..._30_U-45_28_U_10_Terminaufhebung.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../112_18_Terminaufhebungen.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../110-2018_PM_Terminaufhebung.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../109_18_PM_Terminaufhebungen.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../...Terminankuendigung-Sept_Okt-2018.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../105-18-Terminaufhebungen.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../104-18-Terminaufhebung.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../102-18_Terminaufhebung.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../101-18-Terminaufhebungen.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../100-18-Terminaufhebung.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../099-18-Terminaufhebungen.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../...age-Termin-Abgasskandal-11072018.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../...age-Termin-Abgasskandal-05072018.pdf
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../091-18-weitere-Termine-Abgasskandal.pdf

Mehr dort:
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../index.php

Zitat:

@Flaherty schrieb am 16. September 2018 um 20:57:44 Uhr:


BTT:
Ich möchte nochmals an die Hinweise von @Micha112233 erinnern, wie man sich erfolgreich gegen Stilllegung wehren kann. Es funktioniert!

Zitat:

@Flaherty schrieb am 16. September 2018 um 20:57:44 Uhr:



Zitat:

@Micha112233 schrieb am 16. September 2018 um 11:39:32 Uhr:


Meiner Kenntnis nach, wurden nur Tests auf dem Prüfstand (NEFZ) und vereinzelnt RDE- Messungen durchgeführt. Darüberhinaus noch Test von 2 x 2 Wochen auf Prüfständen. Eine 160.000 km Simulation ist in dieser Kürze nicht machbar. Daher sollte von der Zulassungsstelle der Nachweis eingefordert werden um in Verwaltungsverfahren die Ermessensentscheidung der Zulassungsstelle anfechten zu können. Sollte die Zulassungsstelle die geforderten Unterlagen beim KBA anfordern, sollte es ohnehin mehrere Wochen dauern.
Ich denke, den meisten Zulassungsstellen ist die Problematik ohnehin nicht im Detail bekannt. Einfaches Verweigern führt dann zu Reaktion wie der Stilllegung, besser ist im Rahmen der Anhörung zu versuchen, dass Verfahren durch die Anforderung von Nachweisen und Akteneinsicht (Hinzuziehung der Akten des KBA) in die Länge zu ziehen und es zu verkomplizieren (Dauerhaltbarkeit, Thermofenster, Europarechtliche Fragestellungen, Treu- und Glauben in Typgenehmigung KBA und Zulassung, ...). Je Komplexer das Verfahren um so länger und schwieriger werden die Entscheidungen.

Das hat bei dir geklappt?

Habe bisher erfolgreich der Datenübermittlung vom KBA an die Zulassungsstelle widersprochen. Alles weitere sehe ich, wenn es soweit ist. Die ganze Feldaktion steht auf dermaßen tönernen Füßen, dass die richtigen Stichworte m.E. reichen. Man muss sich eben nur damit befassen und tief einlesen.

wie sind denn die toleranzbereiche bei co2, nox ausstoß, kraftstoffverbrauch????

hatte jetzt gerade mal die messungen vom adac aufgemacht für den 2.0 tdi,
da war das drehmoment und die leistung minimal höher nach dem update, aber verbrauch, nox und co2 sind auch gestiegen - zwar nicht eklatant, aber dennoch gestiegen.

der amarok, den auto, motor, sport mit "überwacht" hatte, ist gnadenlos durchgefallen.

ich erinnere an ein schreiben, welches mir an mich gerichtet vom kba vorliegt, in dem steht
"kunden dürfen keine nachteile entstehen"

dann könnt ich noch viel mehr aufzählen....

Kundennachteile meine ich noch nicht einmal, rechtlich steht das auf tönernen Füßen, was VW, BMVI und KBA da ausgekaspert haben. 😁

Zitat:

@Flaherty schrieb am 19. September 2018 um 19:22:52 Uhr:


Habe bisher erfolgreich der Datenübermittlung vom KBA an die Zulassungsstelle widersprochen. Alles weitere sehe ich, wenn es soweit ist. Die ganze Feldaktion steht auf dermaßen tönernen Füßen, dass die richtigen Stichworte m.E. reichen. Man muss sich eben nur damit befassen und tief einlesen.

Bei ist es auch so.

Mir war die Datenübermittlung durch KBA ja auch zum 13.08.2018 angekündigt worden, aber scheinbar hat mein Widerspruch unter Berufung auf Datenschutz und die zweifelhafte Wirkung des zu erzwingenden Updates, bis heute Aufschub eingebracht.

Übermorgen gebe ich den Passat beim Neukauf, bei einem Händler in Zahlung und dann ist es mir egal.

Der markenfremde Vertragshändler wird das Update bei VW durchführen lassen (hat dies in Kauf genommen), und gut ist es - kratzt mich dann aber nicht mehr.

Zitat:

@pctelco schrieb am 19. September 2018 um 20:04:05 Uhr:


Mir war die Datenübermittlung durch KBA ja auch zum 13.08.2018 angekündigt worden, aber scheinbar hat mein Widerspruch unter Berufung auf Datenschutz und die zweifelhafte Wirkung des zu erzwingenden Updates, bis heute Aufschub eingebracht.

Ok, aber ob das wirklich an dem Widerspruch liegt? Vom Termin der Datenübermittlung bis hin zum heutigen Tag ist ja noch nicht ganz so viel Zeit vergangen. Bei mir sind vom Termin der Datenübermittlung bis hin zum Schreiben von der Zulassungsstelle so etwa 6 Wochen vergangen.

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