Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 weitere Antworten
15474 Antworten

Aber es kommt offenbar vor:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/

18.09.2018 Das Land­gericht Regens­burg hat einen Auto­händler zur Neulieferung eines Wagens verurteilt. Es ist unserer Kennt­nis nach das erste Urteil dieser Art, das rechts­kräftig geworden ist. Der Fahrer eines Polos erhält jetzt ein komplett neues Auto gleichen Typs und gleicher Ausstattung, aber mit legaler Motorsteuerung. Für die mit dem Skandal­auto gefahrenen Kilo­meter muss er keinen Cent zahlen. So ordnet es das Gericht für die Neulieferung an. Beim Rück­tritt vom Kauf­vertrag müssen sich Auto­besitzer den Wert der mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Geur­teilt hatte das Land­gericht Regens­burg in erster Instanz bereits im Juli 2017. Das Ober­landes­gericht Nürn­berg wies die Berufung des Händ­lers durch einstimmigen Beschluss zurück. Der Fall schaffte es dann sogar noch bis vor den Bundes­gerichts­hof. Der Händler nahm seine Rechts­beschwerde aber wieder zurück. Weitere Einzelheiten zum Fall auf vw-schaden.de.

Land­gericht Regens­burg, Urteil vom 19.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 1892/16 (1)
Ober­landes­gericht Nürn­berg, Beschluss vom 20.12.2017
Aktenzeichen: 12 U 1567/17
Bundes­gerichts­hof, Einstellung des Verfahren nach Rück­nahme
Aktenzeichen: VIII ZB 10/18
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr

.
Übrigens, die Kanzlei R/U/S/S Litigation, ein Zusammenschluss der Gesellschafter der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer und Rogert & Ulbrich, führt die Musterfeststellungsklage gegen VW:
https://www.musterfeststellungsklagen.de/

Spannend:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 20. September 2018 um 15:47:23 Uhr:


Wer hatte noch einmal die Filmrechte am VW-Abgasbetrug gekauft?

https://www.wiwo.de/.../23091146.html

Volkswagen - 20. September 2018

Zeuge: BMW kannte VW-Abgasmanipulationen lange vor den Behörden

BMW wusste laut einer Zeugenaussage lange vor den Behörden, dass es illegale Abgasmanipulationen bei Volkswagen gab – und schwieg trotzdem. War ein „Ehrenkodex“ der Grund?

…..

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 20. September 2018 um 17:23:42 Uhr:


Spannend:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 20. September 2018 um 17:23:42 Uhr:



Zitat:

@Broesel13 schrieb am 20. September 2018 um 15:47:23 Uhr:


Wer hatte noch einmal die Filmrechte am VW-Abgasbetrug gekauft?

https://www.wiwo.de/.../23091146.html

Volkswagen - 20. September 2018

Zeuge: BMW kannte VW-Abgasmanipulationen lange vor den Behörden

BMW wusste laut einer Zeugenaussage lange vor den Behörden, dass es illegale Abgasmanipulationen bei Volkswagen gab – und schwieg trotzdem. War ein „Ehrenkodex“ der Grund?

…..

Ehrenkodex

, wo sind wir denn?

Kriminelle Verschwörung zur Erzielung von ungerechtfertigten Vorteilen zu lasten der Kunden/Käufer.

Betrug nennt man das wohl

und das auf bandenmässige Art und Weise.

Diese Handlungen wurden von Politikern, die einen EID geleistet haben; Alles zum Wohle des deutschen Volkes und Schaden abwenden haben diese Banausen gelobt/geschworen haben, geduldet und zugelassen.

So lange wie die Politiker für die verursachten Schäden nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen und sie sich die sogenannten Diäten, ohne erkennbare Gegenleistung, selbst anheben können und selbst bei bewust falschen Wahlversprechen nicht wegen Wahlbetrug einsitzen müssen, wird sich nichts, aber auch gar nichts ändern. Selbst durch die "Pupulisten" nicht mit Ihrer öffentlichen Pupserei. Im Gegenteil, die wollen auch nur an die Tröge.

Wie mein Grossvater so treffend sagte: die Tröge bleiben, nur die Schweine wechseln.

Erst wenn die Industrie für verursachte Schäden wie eine Zitrone ausgepresst wird, dann werden sich diese Personen auf die demokratischen Regeln besinnen, die sie sonst nur zu ihren Zwecken umdeuten, verdrehen und durch die Politik anpassen lassen, erst dann wird wieder ein lebenswertes Leben möglich sein.

Trotzdem noch schönen Abend

Was schlägst Du vor? 😉

.
20.09.2018 - Zeuge: BMW kannte VW-Abgasmanipulationen lange vor den Behörden

Hier nochmal ein kleiner Auszug...

Zitat:

BMW wusste möglicherweise lange vor den Behörden, dass es illegale Abgasmanipulationen bei Volkswagen gab. Das geht aus der Zeugenaussage eines hochrangigen VW-Managers bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig hervor. Laut Abschrift der Zeugenaussage, die die WirtschaftsWoche einsehen konnte, soll der VW-Manager im Sommer 2015 an einem Treffen mit dem heutigen VW-Chef Herbert Diess teilgenommen haben. Diess war damals Chef der Marke VW. Er war kurz zuvor vom Posten des BMW-Entwicklungsvorstands zu VW gewechselt.

Bei dem Treffen soll Diess berichtet haben, dass BMW schon lange bekannt gewesen sei, „dass Volkswagen in den USA etwas türkt, etwas Verbotenes tut“. Laut Zeugenaussage soll Diess auch gesagt haben, dass BMW die Manipulationen nicht nur „geahnt“, sondern von ihnen „gewusst“ habe. BMW habe „oft überlegt, das mal kundzutun“, sich letztlich aber dagegen entschieden. Denn es habe, so soll Diess weiter ausgeführt haben, „da so einen Ehrenkodex gegeben, dass man sich nicht gegenseitig verpetzt bei den Behörden“. An den habe sich BMW gehalten, obwohl die Information für den Konzern „natürlich wettbewerbsrelevant war“.

...

.
Auch (nicht?) erstaunlich:

18.09.2018 - Diesel-Betrug: Aufklärer absichtlich ahnungslos?

Auszug (es lohnt sich, beide Artikel ganz zu lesen):

Zitat:

Der Vorstand der Volkswagen AG hat sich offenbar absichtlich nicht über Details der US-Ermittlungen zur Dieselaffäre informieren lassen, um in anderen Gerichtsverfahren nicht dazu aussagen zu müssen. Das haben nach NDR Informationen leitende Mitarbeiter des Unternehmens bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgesagt. Im Mittelpunkt steht dabei die im Januar 2017 von den US-Behörden zusammen mit dem VW-Konzern veröffentlichte Faktensammlung ("Statement of Facts"😉. Darin sind die Ergebnisse der Ermittlungen der vom VW-Aufsichtsrat beauftragten US-Kanzlei Jones Day zusammengefasst. Das Papier war Grundlage der Einigung mit dem US-Justizministerium.

...

In beiden Artikeln wird auf Zeugen-Aussagen aus dem VW-Management ggü. der Staatsanwaltschaft Braunschweig Bezug genommen, d.h. die tut doch immerhin etwas, oder?

Oder ist zu besorgen, dass das im Sande verläuft oder zu spät kommt zur Unterstützung der vielen noch laufenden Zivilklagen von einzelnen Betroffenen gegen VW oder für die gar erst noch einzureichenden Zivilklagen?

Ich hoffe nicht, dass das zu spät kommt! Und dass es etwas nutzen wird gegen diesen Konzern.

Ähnliche Themen

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 20. September 2018 um 20:28:47 Uhr:


Was schlägst Du vor? 😉

Behandle Deinen Gegner so, wie er Dich behandelt!!
Stell erheblich überzogene Forderungen und bring Deine Einstellung gegenüber dem Betrüger unmissverständlich zum Ausdruck. Dabei nicht Einknicken.
Dies natürlich mit dem Anwalt abgesprochen.und abgestimmt.

Oh, das? Ja, dann bin ich m.E. auf dem richtigen Weg. Bin gespannt, ob's zum BGH geht. 🙂

Wenn man glaubt, dass es nicht noch schlimmer werden kann im VW-Skandal und man eigentlich nicht damit rechnet, dass noch mehr Details bekannt werden können darüber wie man Korruption definieren kann, kann man immer noch eines Besseren belehrt werden.

.
Wie jemand so treffend meinte:

Mit allem juristisch Erlaubtem auf VW "schießen", keine theoretisch mögliche Forderung auslassen, Geduld haben und durch alle Instanzen gehen - RSV und guten Anwalt vorausgesetzt. Je mehr betrogene Kunden sich massiv wehren, desto höher wird die Chance, dass sich Korruption nicht mehr lohnen wird und wieder mehr Demut und Rechtschaffenheit ihren verdienten Platz einnehmen.

Tja, dem ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen, oder? 😉

.
PS - Hier noch ein ebenfalls sehr treffender Kommentar bei test.de:

verkehrsflieger schrieb am 21.09.2018 um 09:14 Uhr:

Zitat:

LG Regensburg/ BGH

...die Rücknahme der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung ist ein weiteres bedauerliches Indiz für die VW-Salamitaktik in diesem Betrugsszenario.
Seit 1978 waren 11 VW/ Audi/ Porsche in meinem Besitz. Davon wurden 2 Fahrzeuge wegen erheblicher Mängel, jedoch im Einvernehmen mit VW zurück gegeben. Was sich der VW-Konzern jedoch seit 2015 in dieser Angelegenheit mit politischer Rückendeckung erlaub(en)t (kann) hat mich veranlasst, nach der nun erfolgten 3. Rückgabe (von Einvernehmen kann man zumindest nicht uneingeschränkt sprechen), keinen weiteren VW mehr zu ordern.
Ich persönlich würde mir wünschen, viele Nachahmer zu finden, jedenfalls so lange bis sämtliche Verantwortlichen für dieses Desaster aus dem Verkehr gezogen sind und VW unter fristgebunden verpflichtet wird, kostenlose Hardwarelösungen bereit zu stellen.

Besitzer von Seat und Skoda (und anderen Modellen?) sollten sich vielleicht noch einmal folgendes aus der

Chronik von test.de

und im Anschluss den Kommentar des test.de-Redakteurs durchlesen:

Zitat:

29.08.2018 Die Verwaltungs­gerichte sind fast geschlossen der Auffassung: Der sofortige Entzug der Zulassung nicht frist­gerecht nachgerüsteter Skandal­autos ist nicht zu bean­standen. So hat es jüngst auch das nord­rhein-west­fälische Ober­landes­gericht bestätigt (Beschluss vom 17.08.2018, Aktenzeichen: 8 B 865/18).
Allerdings: Jedenfalls nach Auffassung einzelner Verwaltungs­gerichte ist Voraus­setzung, dass die für die Typzulassung zuständige Behörde die ursprüng­liche Typgenehmigung durch die Anordnung geändert hat, eine neue Motorsteuerung ohne Abschaltung der Abgas­reinigung zu entwickeln und nach­zurüsten. Das hat das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg für in Deutsch­land typ-zugelassene Skandal­autos getan.

Manche Skandal­autotypen wie etwa solche der Marke Skoda wurden jedoch von der Zulassungs­behörde in anderen EU-Ländern zugelassen [Anm. von AlphaOmega: Ich nehme an, es muss richtig heissen: "typgenehmigt", oder ist wirklich die Zulassung eines einzelnen Fahrzeugs bei irgendeiner ausländischen örtlichen Zulassungsbehörde gemeint?] und gabs keine Anordnung von Änderungen. In solchen Fällen sei die Typgenehmigung zwar rechts­widrig, aber weiter wirk­sam. Demzufolge würde der Entzug der Zulassung ausscheiden (Verwaltungs­gericht Stutt­gart, Beschluss vom 27.04.2018, Aktenzeichen: 8 K 1962/18, wohl auch: Verwaltungs­gericht Potsdam, Beschluss vom 14.06.2018, Aktenzeichen: VG 10 L 303/18, zu dem die Begründung allerdings noch nicht vorliegt, sondern es nur eine Pressemitteilung gibt.)

Besitzer solcher Autos können gegen die Still­legungs-Anordnung mit Aussicht auf Erfolg vors Verwaltungs­gericht ziehen. Hintergrund für diese Sicht der Rechts­lage: Die Richter gehen davon aus, dass die Typgenehmigung sich auf tatsäch­lich hergestellte Autos bezieht. Sie erscheint dann als rechts­widrig, wenn diese Autos das Abgas nicht oder nicht immer korrekt reinigen.

test.de hält diese Sicht der Dinge für zweifelhaft. Die Typgenehmigung bezieht sich auf die Beschreibung des Auto­typs und seiner Eigenschaften durch den Hersteller. Die Mecha­nismen zur Reduktion oder Abschaltung der Abgas­reinigung im Fahr­betrieb waren in diesen Beschreibungen nicht enthalten. Der Sache nach haben die Zulassungs­behörden regel­mäßig den Auto­typ genehmigt, wie er im Prüf­stand-Modus funk­tioniert. Die ursprüng­liche Typgenehmigung erscheint danach als recht­mäßig. Allerdings entsprachen die tatsäch­lich hergestellten Autos dieser Typgenehmigung nicht.

Zu dieser Sicht der Dinge neigen die Zivilge­richte. Die logische Konsequenz wäre dann allerdings: Alle Skandal-Autos hätten sofort und ohne weiteres aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Sämtliche Kauf­verträge über solche Autos wären wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Gebot nichtig. So sah das bisher nur ein einziges Gericht (Land­gericht Augs­burg, Urteil vom 07.05.2018, Aktenzeichen: 082 O 4497/16).

.

QWERTZ12345 schrieb am 31.08.2018 um 21:53 Uhr:

Zitat:

Zwangsstilllegung SEAT und SKODA - Entscheidungen?

Sie schreiben:
" ... Manche Skandal­autotypen wie etwa solche der Marke Skoda wurden jedoch von der Zulassungs­behörde in anderen EU-Ländern zugelassen und gabs keine Anordnung von Änderungen. In solchen Fällen sei die Typgenehmigung zwar rechts­widrig, aber weiter wirk­sam. Demzufolge würde der Entzug der Zulassung ausscheiden (Verwaltungs­gericht Stutt­gart, Beschluss vom 27.04.2018, Aktenzeichen: 8 K 1962/18, wohl auch: Verwaltungs­gericht Potsdam, Beschluss vom 14.06.2018, Aktenzeichen: VG 10 L 303/18, ..."
In diesen Urteilen ging es um Fahrzeuge welche vom KBA (Audi) genehmigt wurden und auf SEAT bzw. SKODA wurde dort nicht eingegangen. Gibt es andere Urteile von Verwaltungsgerichten?

.

test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 03.09.2018 um 08:59 Uhr:

Zitat:

Re: Zwangsstilllegung SEAT und SKODA - Entscheidun
Ich kenne noch keine Entscheidungen in dieser Konstellation. Die Rechtsauffassung, wonach Autos ohne Änderung der Typzulassung trotz des Rückrufes nicht stillgelegt werden dürfen, ergibt sich wie dargestellt indirekt aus den zitierten Entscheidungen zu in Deutschland zugelassenen Autos aus dem VW-Konzern.

Heisst das, dass Fahrzeugtypen mit manipuliertem EA189 Motor in Deutschland nicht zwangsstillgelegt werden dürfen, wenn sie kein Update bekommen und wenn sie von einer Zulassungs­behörde in anderen EU-Ländern und nicht in Deutschland zugelassen wurden und wenn es dort keine Anordnung von Änderungen (Updates) gab?

Das wäre ja hochinteressant für solche Fahrzeugbesitzer, denn sie könnten sich nach meinem laienhaften Verständnis des zuvor Zitierten ggf. erfolgreich und auch dauerhaft gegen eine Zwangsstilllegung deutscher Zulassungsbehörden wehren. Was meint Ihr?

Als hypochondrisch veranlagter updateverweigernder Hobbyjurist sehe ich das so. 😁

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 28. Juli 2018 um 23:42:46 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 28. Juli 2018 um 17:55:14 Uhr:


Willkommen im Club der "Resistenten" (manche schimpfen uns auch "Renitente", aber das kümmert mich nicht 😉)!

Ich drücke Dir und allen Mitstreitern die Daumen für einen erfreulichen Ausgang.

.
LG Augsburg - Zitat aus dem Urteil:

"a) Die Beklagte zu 1) hat den Kaufpreis ohne rechtlichen Grund auf Kosten des Klägers erlangt, da der zugrunde liegende Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB nichtig ist."

Mich irritiert, dass es mit diesem Az. 2 Urteile derselben Instanz im Januar und im Mai gegeben haben soll, wobei beide Urteile (nach meinem ersten Blick) gleich lauten. Weiß jemand, warum?

Wie auch immer, dieser neue juristische Aspekt eröffnet vielen Klagewilligen nun doch noch eine Möglichkeit, sich auf gerichtlichem Wege ggü. VW schadlos zu halten, selbst wenn die Gewährleistung nicht mehr greift.

Dies ist zumindest mein laienhaftes Verständnis, aber keine Beratung oder Empfehlung.

LG Augsburg, 29.01.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,21956

LG Augsburg, 07.05.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,14459
[/quote

Weitere Infos auch dort:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Danke, in der Urteilsbegründung wird der EuGH zitiert, dass CoC Bescheinigungen von anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen, dies ist für Seat und Skoda Haltern ggü. der Zulassungsstelle wichtig!

Danke

@Micha112233

dass Du das auf dem Radar hast und nochmal darauf hinweist!

Mein Gedächtnis ist leider nicht sonderlich gut ausgeprägt, fürchte ich...

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 28. Juli 2018 um 23:42:46 Uhr:


Danke, in der Urteilsbegründung wird der EuGH zitiert, dass CoC Bescheinigungen von anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen, dies ist für Seat und Skoda Haltern ggü. der Zulassungsstelle wichtig!

.

Aus dem

Urteil des LG Augsburg vom 29.01.2018

, AZ

082 O 4497/1

, wo auf den EuGH verwiesen wird:

Zitat:

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Zulassung eines Fahrzeugs, das mit einer gültigen EG-Übereinstimmungsbescheinigung versehen ist, nur dann verweigern kann, wenn er feststellt, dass es die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet. Neben diesem ganz spezifischen Fall sei keine Möglichkeit vorgesehen, die Zulassung von Neufahrzeugen, die mit einer gültigen EG-Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind, zu verweigern (EuGH vom 29.05.1997, Az. C-329/95).

.

Dazu weiter aus dem

Urteil des EuGH vom 29.05.1997

, AZ

C-329/95

:

Zitat:

Leitsätze

Die Richtlinie 70/156 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in ihrer durch die Richtlinie 92/53 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, denen eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt, die Vorlage einer nationalen Bescheinigung verlangt, mit der bestätigt wird, daß die Fahrzeuge den nationalen Anforderungen auf dem Gebiet der Abgasemissionen entsprechen.

Aus Artikel 7 Absätze 1 und 3 dieser Richtlinie ergibt sich, daß ein Mitgliedstaat die Zulassung eines Fahrzeugs, dem eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt, nur dann verweigern kann, wenn er feststellt, daß es die Sicherheit des Strassenverkehrs gefährdet. Die nach einer nationalen Regelung mögliche Verweigerung der Zulassung aufgrund von Überlegungen des Umweltschutzes genügt daher den Voraussetzungen der durch diese Bestimmung vorgesehenen Ausnahme nicht.

Eine in einem Protokoll enthaltene Erklärung ist von begrenztem Wert, da sie nicht zur Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts herangezogen werden kann, wenn der Inhalt der Erklärung in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und ihm somit keine rechtliche Bedeutung zukommt

.
@Micha112233

Hast Du das gemeint oder etwas anderes?
Mir ist nämlich nicht klar, weshalb das bei z.B. Seat und Skoda anders ist als bei Audi und VW-Modellen.

Verstehe ich den oben hervorgehobenen Absatz richtig, dass die vom KBA dem VW-Konzern ggü. angeordnete Rückrufaktion und Maßnahme (volgo: "Zwangsupdate"😉 gar nicht mit Artikel 7 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 70/156 vereinbar ist, weil das KBA (m.E.) nicht die Sicherheit des Fahrbetriebs dieser Fahrzeuge infrage gestellt hat? Bin ich auf dem Holzweg?

Sind das nun 2 verschiedene Paar Schuhe?

VAG Sverige

Richtlinie 70/156 des Rates, Artikel 7 Absätze 1 und 3
1 Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge - EG-Typgenehmigungsverfahren - Richtlinie 70/156 - Befugnis der Mitgliedstaaten, die Zulassung von Kraftfahrzeugen, denen eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt, zu verweigern - Voraussetzungen - Nationale Regelung, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen die Vorlage einer nationalen Bescheinigung verlangt, daß die Fahrzeuge den nationalen Anforderungen auf dem Gebiet der Abgasemissionen entsprechen - Unzulässigkeit

kann das einer von euch in normalverständliche deutsch übersetzen???

danke

Danke! Ich war noch beim Editieren meines Beitrags oben. 😉

Ja, für Die hat das KBA die Typgenehmigung als zuständige (!) Typzulassungsbehörde mit den Nebenbestimmungen belegt. Daher kann dies in D auch durchgesetzt werden.(Meine Zweifel an der Zulässigkeit WG. Erschleichung der Typgenehmigung, falsches COC, europatechtluche Verstöße außer acht gelassen)
Bei Seat und Skoda haben die Typgenehmigungsbehörden nur freiwillige Rückrufe veranlasst und daher kann m.E. das KBA hier nichts, was darüber hinaus geht anordnen.

PS: Lest das Urteil des EuGH. Schweden wollte damals von AUDI eine verbindliche Erklärung, dass die Abgasnorm auch im Betrieb eingehalten wird. Audi war dagegen und hat Recht bekommen. Rückblickend währen besser die schwedischen Gesetze diesbezüglich europaweit zur Anwendung gekommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen