Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 15. September 2018 um 11:59:24 Uhr:



Zitat:

@touranfaq schrieb am 15. September 2018 um 08:26:50 Uhr:



*BlaBlubb* der Rückruf ergeht trotzdem an den Hersteller, und der hat bei angeordneten Rückrufen für 100% Erfüllung zu sorgen.

(...)
Ergo könnte VW auch die Software updaten, das AGR und andere Bauteile tauschen lassen und die Werkstatt schreibt dafür dem Kunden eine fette Rechnung. So gesehen haben wir das Glück das sich das (noch?) kein Hersteller traut.

Ob man das als Glück bezeichnen kann, ist noch die Frage.

Es ist schon schlimm genug, dass millionenfach betrogen wurde und anschließend ein motorschädigendes Softwareupdate zwangsweise aufgespielt wurde, das die Krücke auch nicht legal macht. Dem Kunden auch noch die Kosten aufzubürden wäre komplett absurd. Davon ab ist das Softwareupdate nicht mit dem Verbau neuer AGR-Ventile verbunden. Das haben wir ja nun wirklich zur Genüge gelesen: Ne halbe Stunde die Kiste an den PC anschließen, neue Software aufspielen und fertig.

Müßte man fürs Update bezahlen, beständen wenigstens Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung. Die Werkstatt wäre daher in der Verantwortung. Macht die Sache zwar nicht gut, aber immer noch besser als ein "Geschenk" ohne jedliche Ansprüche.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 15. September 2018 um 11:59:24 Uhr:



Richtig, und deswegen kann das KBA auch die Stilllegung der Fahrzeuge die dem Rückruf nicht folgen anordnen.

Bekommst Du vom KBA die Aufforderung zum Rückruf? Nein, die kommt von VW. VW möchte also, dass Du dem Rückruf folgst. Und deshalb kannst Du Dir natürlich von der Werkstatt bestätigen lassen, dass Du dem Rückruf nur wegen der drohenden Stillegung folgst und Du das SW-Update nicht als Behebung des ursprünglichen Mangels siehst. Denn es ging ja ursprünglich um die Frage, auf welcher "rechtlichen Grundlage" man die Unterschrift von der Werkstatt fordern kann, und die Anordnung des Rückrufs ggü. VW ist genau diese Grundlage, VW wünscht deine Kooperation, und daher kannst Du daran Bedingungen knüpfen.

Das KBA ordnet an das der Hersteller gewisse Fahrzeuge ohne wenn und aber zurückruft und den Fehler behebt. Da es eine Anordnung des KBA, also einer staatlichen Behörde, ist ist es deine Pflicht dieser Aufforderung Folge zu leisten oder eben die Konsequenz daraus zu tragen.
Würdet Ihr dem Rückruf folgen wenn das KBA Euch direkt anschreiben würde?
In der Regel liefert das KBA bei nicht sicherheitsrelevanten Mängeln dem Hersteller die Namen und Adressen der betroffenen Halter und der Hersteller schreibt Die dann an. Das KBA schreibt die Halter meistens nur bei sicherheitsrelevanten Mängeln direkt an und selbst da läuft viel über die Hersteller.
Ändert aber nichts an den rechtlichen Folgen eines vom KBA angeordneten Rückrufs, es ist dabei egal ob der Brief vom Hersteller oder dem KBA kommt.

Und wie kommt man eigentlich darauf das das Update den ursprünglichen Mangel nicht behebt? Der Mangel ist die Abschaltvorrichtung, bzw das Umschalten zwischen zwei Softwareversionen. Diese Umschaltlösung muss VW entfernen und das machen Sie per Update. Wenn der beanstandete Softwarebestandteil entfernt ist hat VW den Mangel beseitigt.

Was Rückrufe und deren Kosten angeht. Was würde das wohl für einen Hersteller bedeuten wenn Er plötzlich den Kunden zahlen lassen würde, sicher nichts Positives. Von der Gewährleistung abgesehen. Aber das ist bei Kulanz auch nicht anders. 100% Kulanz sieht super aus, nur hat man keine rechtliche Handhabe wenn dabei ein Fehler auftaucht da das Geschäftsverhältnis nur zwischen Werkstatt und Hersteller besteht.

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Ob das KBA den Rückruf hier anordnen dürfte ist strittig. Leider hat NUR VW eine aktive Klageberechtigung hier gegen. Sowohl betroffene Halter wie auch die DUH würden nicht als legitimiert angesehen. Insb. für Seat und Skoda haben die zuständigen Behörden in Spanien und GB nur freiwillige Rückrufe verfügt.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 15. September 2018 um 14:12:02 Uhr:


Das KBA ordnet an das der Hersteller gewisse Fahrzeuge ohne wenn und aber zurückruft und ...

Bitte diese Diskussion im allgemeinen Sammelthread fortsetzen, das ist hier OT.

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 15. September 2018 um 14:19:43 Uhr:


Ob das KBA den Rückruf hier anordnen dürfte ist strittig. Leider hat NUR VW eine aktive Klageberechtigung hier gegen. Sowohl betroffene Halter wie auch die DUH würden nicht als legitimiert angesehen. Insb. für Seat und Skoda haben die zuständigen Behörden in Spanien und GB nur freiwillige Rückrufe verfügt.

So ist es!! Es stellt sich daher die Frage ob mit der praktizierten Vorgehensweise nicht EU-Regeln missachtet werden.
Theoretisch kann jedes Fahrzeug aus einem anderem EU-Land, welches nicht dem Zwangsupdate unterworfen ist, nach wie vor in Deutschland ohne das Update unterwegs sein und darf auch nicht mit Stillegung bedroht werden.
Diese Situation könnte für VW noch übel enden (hoffentlich), denn wo bleibt da die Gleichbehandlung nach dem EU-Recht.

Schönen Sonntag noch.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 15. September 2018 um 13:24:07 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 15. September 2018 um 11:59:24 Uhr:



Richtig, und deswegen kann das KBA auch die Stilllegung der Fahrzeuge die dem Rückruf nicht folgen anordnen.

Bekommst Du vom KBA die Aufforderung zum Rückruf? Nein, die kommt von VW. VW möchte also, dass Du dem Rückruf folgst.
...

und auch da irrst du dich wiedermal.
Post vom KBA:
"...
Um vorgenannte Konsequenzen zu vermeiden, wird dringend empfohlen, an der Ihr Fahrzeug betreffenden Rückrufaktion sehr zeitnah teilzunehmen
..."

Werrttrzt-2

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 14. September 2018 um 08:51:39 Uhr:


Wenn Du eine RSV hast, weshalb bevorzugtest Du die Teilnahme an einer Musterklage?

.
An die Teilnehmer bei MR:

Würdet Ihr nach Euren bisherigen Erfahrungen dort noch einmal teilnehmen?

JA! Ich habe nur gute Erfahrungen mit Myright gemacht, bin mit einem Fabia und einem Yeti dabei und den 1. Prozess habe ich 'gewonnen', das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die mündliche Verhandlung bzw. Anhörung beim 2. Prozess war auch OK. Urteil folgt nächsten Monat. Es wurde die dem Anschein nach sehr kompetente Anwaltskanzlei Goldenstein beauftragt und vor Ort beim Landgericht Ellwangen war auch jeweils ein mit der Sache vertrauter Anwalt dabei, der mich dazu noch sehr gut vor und nach der Verhandlung beraten hat. Wer es bisher versäumt hat, sich gegen VW zu wehren, sollte mindestens an der Musterklage teilnehmen. Oder informiert Euch, ob Myright noch Leute annimmt.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 15. September 2018 um 11:59:24 Uhr:


Was kaum bekannt ist ist das die Hersteller die Kosten eines Rückrufes auch dem Kunden in Rechnung stellen könnten. Im Gesetz steht das Sie unter bestimmten Bedingungen zurückrufen müssen, aber nirgends steht das die Hersteller das zahlen müssen.
Ergo könnte VW auch die Software updaten, das AGR und andere Bauteile tauschen lassen und die Werkstatt schreibt dafür dem Kunden eine fette Rechnung.
So gesehen haben wir das Glück das sich das (noch?) kein Hersteller traut.

Seit Bekanntwerden des VW-Abgasskandal habe ich noch keinen so unsinnigen Beitrag gelesen wie diesen. :-@

Die VW-Kunden sollten demnach froh sein, für das Zwangsupdate von VW nicht auch noch zur Kasse gebeten werden, nachdem VW bereits nach tausenden von Urteilen der sittenwidrigen Täuschung dieser Kunden bezichtigt und zur Leistung von Schadensersatz verurteilt wurde.

Da ist Null Platz für's Handaufhalten für dieses verschissene Update.

Unglaublich, was manche Leute für einen Unfug schreiben. Wenn die das tatsächlich auch glauben, kann ihnen wirklich fast niemand mehr helfen. 🙄

Wenn VW für diesen Mist auch noch Geld verlangte, würde ein Shitstorm ohnegleichen losbrechen.

@Sir Donald schreibt normalerweise für den Postillon ... ;-)
https://www.der-postillon.com/?m=1

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 15. September 2018 um 12:34:49 Uhr:


Müßte man fürs Update bezahlen, beständen wenigstens Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung. Die Werkstatt wäre daher in der Verantwortung. Macht die Sache zwar nicht gut, aber immer noch besser als ein "Geschenk" ohne jedliche Ansprüche.

Könnte man etwas in die Kaffeekasse einzahlen? 🙄

Zitat:

@Flaherty schrieb am 15. September 2018 um 21:59:06 Uhr:


@Sir Donald schreibt normalerweise für den Postillon ... ;-)
https://www.der-postillon.com/?m=1

Achso? Ich dachte an etwas anderes, aber egal.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 15. September 2018 um 22:03:27 Uhr:



Zitat:

@Flaherty schrieb am 15. September 2018 um 21:59:06 Uhr:


@Sir Donald schreibt normalerweise für den Postillon ... ;-)
https://www.der-postillon.com/?m=1

Achso? Ich dachte an etwas anderes, aber egal.

http://inside.volkswagen.de ?
Nö, das ist Realsatire! ;-)

Zitat:

@Flaherty schrieb am 15. September 2018 um 21:59:06 Uhr:


@Sir Donald schreibt normalerweise für den Postillon ... ;-)
https://www.der-postillon.com/?m=1

So lange es nicht wie bei Euch die DUH Hauspostille ist ... 😁

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