Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Verstehe. Das ist schade, aber mach einen Haken dran und reibe Dich nicht mehr unnötig daran auf. Ich weiß wie das ist, da ich inzwischen in der 2. Instanz bin. Mal schauen, ob es bis zum BGH geht. 😁 man muss viel Geduld haben und darf das alles nicht zu emotional sehen. Aber es stehen auch Existenzen auf dem Spiel, wenn man an z.B. Handwerker denkt, welche in diversen Städten von Fahrverboten und/oder Stilllegungen betroffen sein werden. Vor allem denen wünsche ich von Herzen viel Erfolg, allen anderen natürlich auch.
Aus dem anderen Thread - passt hierher. Wenn jemand Tipps für ihn hat, bitte hier posten. Danke.
Zitat:
@bendo83 schrieb am 21. Juli 2018 um 14:19:51 Uhr:
Hallo,heute bekam ich Post vom Landratsamt, mit der Aufforderung, das (noch nicht durchgeführte) Softwareupdate an meinem VW Golf VI GTD mit einer Frist bis zum 31.07.2018 durchführen zu lassen.
Genauer: Bis zum 31.07.2018 werde ich "hiermit doch gebeten, den Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit" meines Fahrzeugs, "bzw. über den Ausbau der vorschriftswidrigen Abschalteinrichtungen durch eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt vorzulegen. Wir weisen sie darauf hin, dass die Zulassungsbehörde gebührenpflichtig den Betrieb Ihres Fahrzeugs dann zu untersagen hat, wenn Sie nicht ihrer Nachweispflicht innerhalb der festgesetzten Frist nachgekommen werden."Hinweis: Das Softwareupdate habe ich bisher nicht durchführen lassen, weil mir VW keine ausreichende Rückwirkungsfreiheit auf Komponenten zusicherte und die (mehrfachen) Aufforderungen durch VW sowie das KBA mich zu juristisch "freiwilligen Aktionen" bewegen sollten.
Frage 1: Ist das Schreiben des Landratsamts (Zulassungsbehörde) inkl. der Formulierung, ich werde "hiermit doch gebeten.." und der enthaltenen Frist nun im juristischen Sinne als "Aufforderung" bzw. "Verpflichtung" anzusehen?
Frage 2: Die Frist ist mit 31.07.2018 relativ knapp und gleichzeitig möchte ich demnächst in Urlaub fahren, ohne dem Risiko ausgesetzt zu sein, in fremden Ländern mit Komponentenstörungen (z.B. Notlauf etc.) am Straßenrand zu stehen. Meint ihr, es gibt realistische Chancen die Frist etwas nach hinten zu verlängern?
Frage 3: Die Bitte des Schreibens lautet, einen Nachweis ... vorzulegen. Wie sieht das konkret aus: Erhalte ich nach dem Update eine Bestätigung der Fachwerkstatt, die ich an die Zulassungsbehörde faxe?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße, bendo
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 20. Juli 2018 um 15:31:26 Uhr:
Ja, wenn man sich nicht richtig wehrt, wird man schlicht über den Tisch gezogen - nicht nur beim Abgas-Skandal...Wie bekommt man einen vollstreckbaren Titel gegen eine bei der Behörde verantwortliche Person, z.B. bei der Zulassungsstelle in Hinblick auf Schäden, die einem durch die Stilllegung (um konkret beim Thema zu bleiben) tatsächlich entstanden sind wie z.B. Kosten für ein Mietfahrzeug, entgangene Aufträge (Selbständige!) u.ä.?
Ernst gemeinte Frage!
.
PS zur ADAC-Liste vom 13.07.2018:Vorliegende Verfahren: 953
Pro Käufer: 690, davon
gegen Händler: 309
gegen Hersteller: 381Pro Händler/ Hersteller: 263, davon
zugunsten Händler: 147
zugunsten Hersteller: 116M.E. ist das ziemlich deutlich für Fahrzeughalter und gegen VW. Und die tausende Vergleiche, welche VW mit Klägern eingegangen ist, um negative Urteile zu vermeiden, sind hier gar nicht enthalten.
Einen vollstreckbaren Titel erhälst Du
1. durch Schuldanerkenntnis
2. Durch einen Mahnbescheid; und wenn diesem widersprochen wird
3. durch Klage
4. durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft z.B. wegen versuchten Betruges (als Nebenkläger in einem Gerichtsverfahren)
zu 2. ist es klug, den Betrag einer Teilforderung einzusetzen und zwar max. in Höhe der niedrigsten festzusetzenden Gebührengrenzen.
Muss auch als Teilforderung bezeichnet werden, nicht die Gesamtforderung als Betrag benennen dann entstehen wesentlich geringere Kosten als bei Geltendmachung der Gesamtsumme, wenn diese die Staffelung der Kostengrenzen der Gebührenregelung eines Mahnbescheides überschreitet.
Wichtig ist hierbei natürlich, die Konsequenzen nur einmal anzukündigen und dann wie angekündigt auch zu handeln.
Nicht zu vergessen, dass durch gerichtliche Geltendmachung die Verjährung unterbrochen wird.
So wie dem Bürger mit Restriktionen gedroht wird, sollten sich die Bürger auch verhalten.
Wie heisst es doch: gleiches Recht für Alle
Schönes WE
Danke, Dir/Euch allen ebenfalls! 🙂
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Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 21. Juli 2018 um 16:43:45 Uhr:
Aus dem anderen Thread - passt hierher. Wenn jemand Tipps für ihn hat, bitte hier posten. Danke.
Zitat:
@bendo83 schrieb am 21. Juli 2018 um 14:19:51 Uhr:
Ich hatte ein ähnliches Schreiben von meiner Zulassungsbehörde erhalten, s. Seite 232 in diesem thread
und habe auf anraten meiner Kanzlei bei der Behörde angerufen und die Situation geschildert.(Beweismittelvernichtung/ Fall ist einem Anwalt übergeben)
Ach so, ja kennen wir, haben schon mehr Post von Anwälten, schicken sie uns den Nachweis dass sie von einer Kanzlei vertreten werden und die Stilllegung ruht erstmal. Nun warte ich noch auf etwas schriftliches, Bestätigung Aussetzung Stilllegung. Wird anscheinend bei jeder Behörde anders gehandhabt.
So wie ich die Sache hier sehe, wird mein Problem der Tüv, auch wenn ich nicht zu Tüv & Dekra gehe...
Zitat:
@treter07 schrieb am 20. Juli 2018 um 21:40:35 Uhr:
Guten Abend zusammen,habe bei test.de in der Urteilssammlung (https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/) Folgendes gelesen:
Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 28.06.2018
Aktenzeichen: 43 O 1267/17 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Passat 2.0 TDI. Das Landgericht stellte fest, dass die Volkswagen AG wegen Verstoßes gegen die EU-Zulassungsverordnung verpflichtet ist, dem Kläger Ersatz für aus der Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
[eingefügt am 16.07.2018]Hier in den Beiträgen habe ich zu diesem Urteil noch keine Anmerkungen gefunden. Könnte aber unter Umständen interessant sein, oder ("großer Schadensersatz", längere Verjährungsfristen, örtliche Klagemöglichkeit beim LG Ingolstadt, welches eine eigene Kammer gebildet hat und daher wohl einheitlich entscheiden wird, ...)?
Hat jemand zufällig den Volltext (finde ich nirgends)?
Danke!
Den Volltext habe ich leider auch nicht gefunden.
Es scheint, dass VW aus der Haftung der Übereinstimmungserklärung wie im NJW-Artikel, welchen ich vor einigen Wochen benannt habe in Anspruch genommen wurde.
Zitat:
@morpheus82 schrieb am 21. Juli 2018 um 19:02:09 Uhr:
Ich hatte ein ähnliches Schreiben von meiner Zulassungsbehörde erhalten, s. Seite 232 in diesem thread
und habe auf anraten meiner Kanzlei bei der Behörde angerufen und die Situation geschildert.(Beweismittelvernichtung/ Fall ist einem Anwalt übergeben)
Ach so, ja kennen wir, haben schon mehr Post von Anwälten, schicken sie uns den Nachweis dass sie von einer Kanzlei vertreten werden und die Stilllegung ruht erstmal. Nun warte ich noch auf etwas schriftliches, Bestätigung Aussetzung Stilllegung. Wird anscheinend bei jeder Behörde anders gehandhabt.
So wie ich die Sache hier sehe, wird mein Problem der Tüv, auch wenn ich nicht zu Tüv & Dekra gehe...
Hallo,
danke für diese Hinweise!
Gibt es "handfeste Argumente", weswegen die mir gesetzte Frist von 10 Tagen (nach Posteingang; s.Bilder) unangemessen kurz ist?
In habe weder RSV, noch einen Anwalt. Genausowenig weiß ich, weswegen ich eine Klage einreichen sollte ("Rückkauf" würde bei meinem Fahrzeug mit entsprechend km wenig Sinn machen...).
Wie weiter vorne bereits beschrieben verweigerte ich das Softwareupdate bisher, weil mir VW keine ausreichende Rückwirkungsfreiheit auf Komponenten zusicherte und die (mehrfachen) Aufforderungen durch VW sowie das KBA mich zu juristisch "freiwilligen Aktionen" bewegen sollten. Entsprechend wartete ich das aktuelle Schreiben der Zulassungsbehörde ab, das ein erster Nachweis dafür ist, dass ich zum Update gezwungen wurde.
Soweit ich die Sache aktuell einschätze, werde ich um das Update wohl nicht herum kommen. Mir wäre nur noch wichtig, es zu einem Zeitpunkt durchführen zu lassen, zu dem ich mich anschließend in der Wohnumgebung aufhalte (Niemand hat Lust, Teile seines Urlaubs im Ausland in Werkstätten aufgrund von Störungen zu verbringen...).
Vermutlich bleibt mir der Anruf bei der Zulassungsstelle in der Hoffnung dass mir aus Kulanz vier weitere Wochen Frist gewährt werden.
Erscheint euch dieser Versuch sinnvoll, oder gibt es stichhaltigere Varianten?
Danke und Grüße, bendo
Das LRA LB hat ja mehr oder minder die kompletten Formulierungen des KBA übernommen. M.E. erkennt man daran, dass die sich inhaltlich nicht wirklich damit befasst haben. Widerspreche doch mit Verweis auf VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17
http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&%3Bnr=23337
Keine Rechtsberatung und ohne Gewähr!
Mein Widerspruch beim KBA hat mir übrigens nun immerhin schon mal die Aussetzung der Übermittlung meiner Daten an die Zulassungsstelle eingebracht.
Danke abermals, auch hier für den Link.
Unter Anfügen dieses VG-Beschluss und unter Hinweis auf die Nr. 2. in den Gründen darin, welche genau meine aktuelle Situation widerspiegelt, habe ich unter Nennung von Aktenzeichen und Termin (Mitte Oktober 2018) für die mündliche Verhandlung beim hiesigen LG, nun auch der Übermittlung meiner Daten (am 13.08.18) an die Zulassungsstelle widersprochen. (Geht morgen per Einschreiben mit Rückschein an das KBA)
Mal sehen was dabei herauskommt?
Zitat:
@bendo83 schrieb am 22. Juli 2018 um 11:37:29 Uhr:
Soweit ich die Sache aktuell einschätze, werde ich um das Update wohl nicht herum kommen. Mir wäre nur noch wichtig, es zu einem Zeitpunkt durchführen zu lassen, zu dem ich mich anschließend in der Wohnumgebung aufhalte (Niemand hat Lust, Teile seines Urlaubs im Ausland in Werkstätten aufgrund von Störungen zu verbringen...).Vermutlich bleibt mir der Anruf bei der Zulassungsstelle in der Hoffnung dass mir aus Kulanz vier weitere Wochen Frist gewährt werden.
Erscheint euch dieser Versuch sinnvoll, oder gibt es stichhaltigere Varianten?
Wenn das Ziel (nur) ist, die Urlaubszeit zu überbrücken, dann würde ich um entsprechende Fristverlängerung bitten. Vielleicht kannst Du bei VW schon einen Termin für nach Deinem Urlaub vereinbaren und den der Zulassungsstelle mitteilen?
p.s. Wir haben unseren letztendlich abgemeldet, weil das hiesige VG keinen Aufschub gewährt.
Hallo zusammen,
heute Morgen habe ich bei der Zulassungsbehörde angerufen und unter Schilderung meiner Situation (Urlaubsreise, s.S. 238) freundlich um eine Fristverlängerung (von 1 Monat) gebeten.
Dem wurde zunächst mündlich statt gegeben, wobei ich meinen Antrag ergänzend unter kurzer Schilderung der begründenden Umstände per Mail an die Zulassungsstelle senden sollte.
Mein Gefühl (!!):
Der Mitarbeiter war sehr freundlich und hinsichtlich Fristverlängerungen bedarf es keiner außerordentlicher Umstände.
Hier scheint die Zulassungsstelle noch etwas Freiheiten zu haben, die großzügig ausgeschöpft werden können.
Fakt ist das Update bringt nichts im gegenteil nur weidere Probleme.
VW hat den deutschen kunden betrogen.
Rechtlich müsste Deutschland genau so reagieren wie in den USA (Umtausch, Rückgabe oder kostenfreie Umrüstung)
Ohne Klagen wird es keine Entschädigungen in DE oder anderen EU-Ländern geben, nehme ich an. Wer ein wirkliches Interesse daran hat, kann sich m.E. nicht auf die Politik verlassen oder auf ein Wunder hoffen (meine ganz persönliche Meinung ohne Empfehlung).