Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@0345heike schrieb am 26. Juli 2018 um 07:50:11 Uhr:
Rechtlich müsste Deutschland genau so reagieren wie in den USA (Umtausch, Rückgabe oder kostenfreie Umrüstung)
Hat Deutschland Gesetze die identisch mit Denen der USA sind? Nö, sind sie nicht und deswegen sind die Maßnahmen von VW Hier anders als in den USA.
Ha,Ha Gesetze. Solche Gesetze gibt es hier auch, wurden aber durch die gekaufte Politik ausgehebelt!
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 26. Juli 2018 um 11:30:02 Uhr:
Zitat:
@0345heike schrieb am 26. Juli 2018 um 07:50:11 Uhr:
Rechtlich müsste Deutschland genau so reagieren wie in den USA (Umtausch, Rückgabe oder kostenfreie Umrüstung)Hat Deutschland Gesetze die identisch mit Denen der USA sind? Nö, sind sie nicht und deswegen sind die Maßnahmen von VW Hier anders als in den USA.
Die Grenzwerte sind andere. Der Wortlaut der Regularien, welche Defeat Devices verbieten, gleicht sich allerdings sehr!
Edit: Nachzulesen in der unten verlinkten Anklage des Departement of Justice, S. 1 ff.!
Hier die Antwort der Zulassungsstelle auf meinen Widerspruch:
"Guten Tag
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Zusätzlich habe ich am 09.07.2018 ein Fax von Ihnen erhalten. In diesem legen Sie gegen mein Schreiben vom 03.07.2018 Widerspruch ein.
Dies ist grundsätzlich erstmal noch nicht möglich, da es sich lediglich um ein Informationsschreiben / Anhörung handelt.
Rechtsmittel wären erst bei einem Bescheid bzw. Betriebsuntersagung möglich. Dieser Bescheid ergeht erst im nächsten Schritt, wenn auf mein Informationsschreiben keine Umrüstung oder Abmeldung des Fahrzeuges erfolgt.
Gegen diesen Bescheid würde nur das Rechtsmittel der Klage möglich sein. Im Bereich des Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die Widerspruchsmöglich kein entfallen.
(§ 16 a i. V. mit Anlage Nr. 11.1 Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO))
Somit würde Ihnen nur die Einzelklage gegen meine Bescheide offen stehen. Eine Sammelklage gegen VW hat keine aufschiebende Wirkung in meinem Verfahren.
Zusätzlich möchte ich ausführen, dass im Rahmen Ihrer privaten Sammelklage gegen VW, die Möglichkeit der Abmeldung des Fahrzeuges möglich ist. Dies ist ein Mittel zur Abhilfe meines Mangels im Zulassungsrecht, ohne dass Ihr Fahrzeug verändert wird. Somit dient Ihr Fahrzeug weiter als Beweismittel. Etwaiger Kosten oder Nutzungsausfall müssten Sie dann in einer Privatklage oder Sammelklage bei VW einklagen.
Ich möchte Ihnen eine Fristverlängerung bis zum 31.08.2018 gewähren um zu entscheiden, welche Schritte von Ihnen nun vollzogen werden. Sollte keine Abmeldung oder Umrüstung bis dahin erfolgen, dann ergeht eine Betriebsuntersagung. In dieser wird dann auch ausführlich auf Ihr Fax vom 09.07.2018 in der Begründung eingegangen. Dann steht Ihnen nur der Klageweg offen.
Mit freundlichen Grüßen"
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Das ist m.E. eine sehr höfliche und ausführliche Antwort - und etwas Aufschub. Darüber solltest Du Dich freuen. Meldest Du Dein Fahrzeug selbst ab?
Aus dem anderen Thread:
Zitat:
@myinfo schrieb am 26. Juli 2018 um 18:23:28 Uhr:
NDR, 26.07.2018Weitere Zeugen belasten Ex-VW-Chef Winterkorn
von Christine Adelhardt, Thorsten Hapke, Peter Hornung, Stephan Wels
"Der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn soll bereits Monate vor dem Bekanntwerden des Dieselskandals detailliert über den Abgas-Betrug informiert gewesen sein. Zudem habe er bereits 2007 von Problemen bei der Abgasreinigung für den US-Markt erfahren. Das behaupten Beschuldigte in ihren Aussagen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" einsehen konnten.
Angebliches Treffen im Mai 2015
Unter anderem belastet der ehemalige Chef der VW-Motorenentwicklung Winterkorn schwer. Der Manager berichtet von einem Treffen mehrerer Ingenieure mit dem Ex-VW-Vorstandsvorsitzenden im Mai 2015. Dabei sei Winterkorn über die "Umschaltlogik" in der Abgas-Software der Dieselfahrzeuge und damit über die Abgas-Manipulation informiert worden. Bislang behauptet der VW-Konzern, Winterkorn habe erst im September 2015 vom Abgas-Betrug erfahren.
VW dementiert Termin
Volkswagen dementiert, dass es einen solchen Termin im Mai 2015 gegeben habe. Dies behaupte nur der ehemalige Leiter der Motorenentwicklung. Tatsächlich findet sich in den Aussagen anderer, die laut dem Abteilungsleiter bei dem Treffen dabei gewesen sein sollen, kein Hinweis darauf. Gleichwohl schildert der Manager das Gespräch detailreich.
Winterkorn habe ihn und Kollegen, die ihn begleiteten, mit den Worten begrüßt: Was habt "ihr Antriebsfritzen" jetzt wieder angestellt? Winterkorn habe losgepoltert, was die Motorenentwickler da wieder für einen Mist gebaut hätten, sagte der ehemalige Abteilungsleiter aus. Im Vergleich zu anderen Gelegenheiten sei das aber ein relativ ruhiger Gefühlsausbruch gewesen. Inhaltlich sei von 600.000 betroffenen Fahrzeugen in den USA und Kanada die Rede gewesen.
Winterkorn habe sich alles angehört, sei aber ruhig geblieben. Wenn er das zum ersten Mal gehört hätte, "wäre er ausgerastet", so der Manager weiter. Später sei er rausgeschickt worden. Winterkorn habe sich dann mit anderen "hinter den Kulissen" besprochen.
Klage von Aktionären
Die Aussage des Motorenexperten könnte Volkswagen auch in der Auseinandersetzung mit Aktionären in Bedrängnis bringen. Zahlreiche Investmentfonds und Anleger haben VW auf Schadensersatz in Höhe von mehreren Milliarden Euro verklagt, weil sie von VW zu spät über die Abgasmanipulationen in den USA und die dort drohenden Folgen informiert worden seien. Dieser Prozess soll im September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnen.
Die 160 Seiten umfassende Aussage des Managers ist Teil der Ermittlungsakten, die die Braunschweiger Staatsanwaltschaft den Anwälten der rund 40 Beschuldigten im Diesel-Betrugsverfahren Mitte Juli zur Einsicht übermittelt hat. Der Aktenbestand umfasst 81 Hauptaktenordner sowie zahlreiche Sonderbände, eine Datenmenge von mehr als sechs Gigabyte. Bis Oktober haben die Anwälte nun Gelegenheit, zu den Ermittlungen Stellung zu nehmen.
Erste Hinweise schon 2007?
Nach den Recherchen von NDR, WDR und SZ soll Winterkorn sogar schon Ende 2007 erste Hinweise darauf erhalten haben, dass die strengen US-Abgasgrenzwerte nicht mit sauberen Mitteln erreicht würden. Das geht aus der Aussage eines anderen VW-Managers hervor, er war zu einem früheren Zeitpunkt Chef der Motorenentwicklung. Wegen der Schwierigkeiten bei der Entwicklung der US-Dieselmotoren habe es am 8. November 2007 in Wolfsburg ein "High Level Meeting" mit Winterkorn und weiteren VW-Vorständen gegeben, darunter der spätere VW-Chef Matthias Müller, sagte der Manager gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Er habe Winterkorn darauf hingewiesen, dass die Software der Dieselfahrzeuge "zu Diskussionen mit den Behörden" führen könne.
Ihm sei selbst nicht bewusst gewesen, dass es sich bei der Software um eine illegale Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgaswerte handelte, allerdings habe er Winterkorn gewarnt: "Was wir tun, ist nicht ok." Daraufhin habe Winterkorn "die Schultern gezuckt" und gesagt, man solle weitermachen.
Der VW-Konzern erklärte dazu, es liege in der Natur der Sache, dass bei derart komplexen Sachverhalten unterschiedliche Aussagen und Erinnerungen von Beteiligten vorlägen. Es verbiete sich daher einzelne Aussagen zu kommentieren.
Auch Piëchs Aussage belastet Winterkorn
Belastet wird Winterkorn zudem durch eine Zeugenaussage des früheren VW-Chefs und Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Piëch. Er hat Ende 2016 bei der Staatsanwaltschaft erklärt, für ihn sei es "undenkbar", dass der Diesel-Abgasbetrug nicht bis in die Führungsspitze hinein bekannt gewesen sei. "Das ging in die erste Garnitur", so Piëch.
Die Freigabeprozeduren für neue Motoren seien bei VW immer "ziemlich eng" gewesen. Daran seien Spitzenmanager, darunter der damalige Konzernchef Winterkorn, beteiligt gewesen. Die VW-Spitze sei mündlich - in Gesprächen - über die Abgasmanipulationen informiert worden, mutmaßt Piëch. Denn es sei "die Kultur bei VW" gewesen, heikle Punkte "nicht schriftlich" festzuhalten. Sein Eindruck sei, dass die Verantwortlichen im VW-Konzern versuchten, die ganze Verantwortung auf die "untere Ebene abzuschieben", sagte Piëch.
Bei den Äußerungen Piëchs handele es sich um Mutmaßungen, zu denen man keine Stellung nehmen wolle, erklärte ein VW-Sprecher. Winterkorns Anwalt sagte, man wolle sich wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht äußern."
VG myinfo
Dito dort:
Zitat:
@myinfo schrieb am 26. Juli 2018 um 19:24:01 Uhr:
Der SZ-Artikel dazu. 😉SZ, 26. Juli 2018, Abgasskandal
Zeuge belastet Winterkorn schwer
- Ein hochrangiger VW-Techniker hat ausgesagt, der ehemalige Vorstandschef Martin Winterkorn habe früh von den Abgasmanipulationen erfahren.
- Die Aussage ist fast 160 Seiten lang und ermöglicht ungewöhnlich tiefe Einblicke in das Innenleben des Konzerns und in dessen Abgasaffäre.
- Volkswagen teilt mit, ein von dem Zeugen beschriebenes Treffen in Winterkorns Büro habe "so nicht stattgefunden".
Von Georg Mascolo, Klaus Ott und Nicolas Richter
Das ist noch besser, daher unbedingt lesen.
VG myinfo
Sollte man das vor Gericht vorlegen? Würde es etwas nützen?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 26. Juli 2018 um 21:19:23 Uhr:
Das ist m.E. eine sehr höfliche und ausführliche Antwort - und etwas Aufschub. Darüber solltest Du Dich freuen. Meldest Du Dein Fahrzeug selbst ab?
Nein, soweit werde ich nicht gehen.
Gibt es eigentlich jemand der sein Fahrzeug stillgelegt hat? Und was für einen Vorteil hätte man durch die Stilllegung gegenüber den bisherigen Rechtsurteilen?
Ich hab die Karre vor 'nem 3/4 Jahr stillgelegt - der einzige Vorteil (den ich vor allem nach der Lektüre der letzten Seiten sehe) ist, sich nicht mit Behörden rumschlagen zu müssen - und VW an sich gibt dann ja auch Ruhe 🙂
Rechtlich, also was den Prozess/die Prozesse angeht, hat das Ganze (jedenfalls für mich) überhaupt keine Auswirkungen, Vorteile oder sonst irgendwas. Das Auto nimmt einen Garagenplatz in Anspruch und die Finanzierung läuft und läuft. Irgendwann wird die Schüssel hier dann abgeholt - zu welchen Konditionen, ja... da wird wahrscheinlich noch das ein oder andere Jahr drum gestritten. Bislang hab ich die Gegenseite(n) mit ihren Vergleichsangeboten jedenfalls für verrückt erklärt.
Kein Ärger mit Behörden, kein Druck, irgend etwas aktualisieren lassen zu müssen und vor allem kein weiterer Abschlag mehr über den Nutzungsersatz. Kauf des anderen Fahrzeugs erst in z.B. einem Jahr oder vorgezogen während des Prozesses - egal. 🙂
Volkswitz soll ihre illegalen Stinkkarren endlich umrüsten. Unfassbar was für eine Lachplatte dieser Hersteller da abzieht - als hätten sie nicht schon genug Probleme mit verreckenden Motoren und Getrieben.
Die Japaner haben uns in Sachen Haltbarkeit und Qualität Anfang der 2000er schon überholt.
Und die stinkenden und nagelnden Diesel haben in PKW-Motoren eh nichts verloren, zumal die sich durch die hohen Steuern und die hohen Wartungs- und Reparaturkosten sowieso kaum lohnen. Mit Gas oder einem japanischen Saugbenziner fährt man ja viel günstiger und hat weder Wertverlust noch Fahrverbote.
Zitat:
@oliw_de schrieb am 27. Juli 2018 um 19:14:03 Uhr:
Gibt es eigentlich jemand der sein Fahrzeug stillgelegt hat? Und was für einen Vorteil hätte man durch die Stilllegung gegenüber den bisherigen Rechtsurteilen?
Hallo,
ich sehe (Achtung, ich bin kein Anwalt!) aktuell vier Möglichkeiten:
- Man folgt seiner juristischen Pflicht gemäß der behördlichen Aufforderung und lässt das Update durchführen.
- Bei Nicht-Befolgen der behördlichen Aufforderung wird eine Stilllegung zwangsvollstreckt. Vermutlich mit weiteren Gebühren.
- Man führt an seinem Wagen (freiwillig) eine Stilllegung durch (was jedem prinzipiell immer offen steht). Damit würden alle weiteren Pflichten zum Beibehalt der Zulassung (hinsichtliche der Durchführung des Updates) gegenstandslos.
- Man vereinbart (entweder versöhnlich oder juristisch durchgesetzt) mit der Zulassungsstelle einen Fristaufschub, solange bis ein zivilgerichtliches Verfahren zu weiteren Maßnahmen entscheidet. Der in einigen Rechtsurteilen gewährte Fristaufschub ficht dabei ausschließlich die sofortige Stilllegung an. Die grundsätzliche Notwendigkeit zur Durchführung des Updates bleibt davon erstmal unberührt.
Demgemäß hat Variante 3 den Vorteil, einerseits seinen Wagen updatefrei zu belassen und andererseits gleichzeitig keine Scherereien mit der Behörde bzw. Gerichten zu haben.
Gruß, bendo
Ich werde die Variante 4 probieren.
Bisherige Kosten im Widerspruchsverfahren 44 Euro.
Aber immer noch günstiger als Stilllegung.
@bendo83 und alle:
M.E. eine gute Übersicht - danke. Nach meinem laienhaften Verständnis ist es wohl tatsächlich so, dass man zwar höchstens einen Aufschub bewirken kann, aber höchstwahrscheinlich nicht, dass man nie ein Update machen lassen muss (es sei denn, man meldet das Fahrzeug selbst ab bis zum Verkauf oder der Rückgabe an VW - oder muss VW das dann selbst tun?).
Sobald man es wieder anmelden (und behalten) wollte, müsste man m.E. dann doch das Update machen lassen.
Ob sich das Fahrzeug ohne Update und mit abgelaufener Frist überhaupt noch verkaufen lässt, bezweifle ich (ggf. nach Osteuropa), aber selbst mit Update bleibt das Fahrzeug ein "Ladenhüter" auch für private Verkäufer, denn irgendwie haftet ihm auch dann noch ein Makel an, wenn auch - juristisch betrachtet (wenn ich mir das als Laie so erlauben darf?) - kein Mangel mehr.
Weitere, neue Probleme nach dem Update wären m.E. neue Mängel, auf deren Behebung der Besitzer Ansprüche hat, aber zu beweisen, dass diese mit dem Update zusammenhängen, dürfte dann wieder schwierig werden, verbunden mit erneutem Streit etc. Und die Beweismittel (Zustand von vor dem Update) wären im Falle eines Rechtsstreits vernichtet. Wozu das also? Lange Schreibe, kurzer Sinn: Ich favorisiere Variante 3 (siehe zuvor).
Meine persönliche, laienhafte Meinung; keine Beratung, keine Empfehlung.
Frage an die Experten:
Wenn ein Kläger sein Fahrzeug selbst abgemeldet hat und sich später mit VW einigt auf eine Rückabwicklung: Wer ist dann zuständig (inkl. Kostenübernahme) für die Anmeldung des Fahrzeugs, um es vom Kläger wegbringen zu lassen?
Oder kommt das abgemeldete Fahrzeug dann auf einem Transporter zurück zu VW?
Oder ist auch dieser Punkt ein Teil der Verhandlungsmasse im Rahmen eines Vergleichs (d.h. aushandelbar)?
Wie sähe es für den Fall eines Urteils aus?
Sollte ein Kläger in seiner Klage auch einen Punkt haben, dass VW das Fahrzeug auf deren Kosten abholen muss, also selbst dann, wenn es bereits vom Kläger zuvor abgemeldet wurde?
PS:
Letzten Endes muss doch (nach meinem Verständnis) das Fahrzeug sowohl bei einem Vergleich mit Rückabwicklung und Rückgabe an VW als auch bei einem entsprechenden Urteil ohnehin vom Käufer abgemeldet und von VW ggf. wieder angemeldet werden.
Darf VW ein abgemeldetes Fahrzeug (ohne Update) vom Wohnort des Klägers zu VW bringen? Muss sich der Kläger überhaupt darüber Gedanken machen?
Danke und allen ein schönes Wochende!