Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Hochinquisitor schrieb am 18. Juli 2018 um 19:28:39 Uhr:
Ein kurzer Erfahrungsbericht zum scheitern unseres "Widerrufsjokers":Ich hatte vor einiger Zeit versucht unseren Touran über den "Widerrufsjoker" loszuwerden, die Kanzlei stellte nach meiner Übersendung aller Verträge und gewollten Informationen fest, dass unser Auto (BJ 2011, Kaufvertrag vom Oktober 2010) wohl genau passen würde, aber sie uns nicht vertreten werden, da es sich wirtschaftlich nicht lohnt. Erst für Verträge ab 2014 sei es wirtschaftlich sinnvoll. Das ganze verlief per E-Mail automatisiert ab und nach nem Anruf sagte man mir nur, dass neben der Zahlung der Nutzung des Fahrzeugs noch irgendwas gezahlt werden müsse, was ich mir leider nicht gemerkt hab. Alles in allem wars sehr ernüchternd.
Und, war's das jetzt für Dich oder suchst Du Dir eine kompetente Kanzlei, wo Dein Fall individuell eingeschätzt und bearbeitet wird? Hast Du eine RSV? Ohne RSV werden Kanzleien teils auch gerne mit einem Prozesskosten-Finanzierer tätig, allerdings sind das m.E. wieder eher diese Kanzleien, welche tausende von Fällen haben, und da kann es m.E. so ablaufen wie bei Dir.
Also, nicht aufgeben, wenn es Dir wichtig ist. Und rechne Dir aus, was Du am Ende bekommen würdest für den Fall eines rechtskräftigen Urteils mit Rückabwicklung und Nutzungsersatz-Zahlung geben Rückgabe des Fahrzeugs. Vergiss nicht, auch Kosten für weitere Aufwendungen zu berücksichtigen. Gesamtlaufleistung Deines Fahrzeugs: 300.000 km? Rechne Dir den besten Fall und den schlechtesten (Urteil komplett gegen Dich) aus und überlege, ob Dir das Risiko - falls keine RSV vorhanden ist - zu hoch ist. Letzten Endes musst Du wissen, ob Du trotz einer gewissen Unsicherheit weiter machen willst. Es gibt tatsächlich Fälle, wo selbst ein positives rechtskräftiges Urteil wirtschaftlich nicht sinnvoll sein kann.
Alles meine laienhafte Meinung; keine Beratung, sondern nur Ideen. Man kann es auch anders machen.
Zitat:
@xinnam schrieb am 18. Juli 2018 um 22:46:19 Uhr:
Danke für den Link.
Ich sehe das Problem allerdings in der Stilllegungsverfügung mit Fristsetzung.
Da greift dieses Urteil nicht mehr.
Die Sachbearbeiter in den Zulassungsstellen lesen ja auch im Internet und werden sicher auch noch durch interne Rundschreiben auf diese Problematik hingewiesen.
M.E. müsste die Stilllegungsverfügung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein!
Dies beinhaltet, dass es ein Rechtsmittel gibt.
Dies wäre nach VwGO der § 80 (Eilantrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Verwaltungsaktes.)
Gruss
Das hatten wir hier schon diskutiert - siehe auch mein Link auf die entsprechenden FAQs bei Test.de.
Breaking News:
19.07.2018 Der Bundesgerichtshof hat sich zum ersten Mal zum Abgasskandal geäußert – nur in einer Verfahrensfrage allerdings. Eine Frau aus Dillingen hatte wegen ihres bei einem Händler in Aalen erworbenen Skandalautos vor dem Landgericht Ellwangen (Jagst) sowohl gegen den Händler als auch gegen VW Klage erhoben. Das Gericht hielt sich wegen der Klage gegen VW für nicht zuständig. Es legte den Fall deshalb dem Oberlandesgericht in Stuttgart vor. So sieht es die Zivilprozessordnung in solchen Fällen vor. Die Richter dort halten das Landgericht Ellwangen für zuständig. Allerdings hatte das Oberlandesgericht Nürnberg bereits im April 2017 in einem parallel gelagerten Fall beschlossen: Händler und Hersteller können nicht gemeinsam verklagt werden. Für die Klage gegen den Hersteller ist ein anderes Gericht zuständig als für die gegen den Händler. Die allermeisten Gerichte sahen das anders, es gibt bereits Dutzende von Urteilen, in den Händler und Hersteller gleichzeitig verurteilt werden. Wegen der Entscheidung aus Nürnberg schickten die Richter aus Stuttgart das Verfahren zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Der hat die vorherrschende Linie jetzt bestätigt. Auch wenn die Ansprüche sich auf unterschiedliche Grundlagen stützen, gehe es im Grunde ums gleiche, argumentierten die Bundesrichter. Händler und Hersteller können deshalb gemeinsam verklagt werden.
Die Kanzlei mit den meisten Doppelklagen ist Dr. Stoll und Sauer in Lahr. Die Rechtsanwälte dort hatten soweit bekannt als erste damit begonnen, VW und Händler gemeinsam zu verklagen. Christoph Eggert, früher Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und inzwischen Pensionär, nannte die Strategie beim Autorechtstag 2017 in Königswinter in seinem Vortrag über den Abgasskandal deshalb: „Stoll & Sauer‘sche Doppelzange“.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.06.2018
Aktenzeichen: X ARZ 303/18
.
Weitere Infos u.a. dort:
https://dejure.org/2018,14981
Ähnliche Themen
OLG Hamm - 3 weitere Verhandlungen abgesagt
Pressemitteilung vom OLG Hamm vom 18.07.2018:
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../099-18-Terminaufhebungen.pdf
28 U 78/17: Rücknahme der Klage
28 U 144/17: schwebende Vergleichsverhandlungen und Ruhen des Verfahrens angeordnet
28 U 111/17: Rücknahme der Berufung (der Beklagten) zum Ausgangsverfahren siehe: https://webcache.googleusercontent.com/search?...
Weitere Details zu den Ausgangsverfahren finden sich hier:
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../091-18-weitere-Termine-Abgasskandal.pdf
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 19. Juli 2018 um 10:37:28 Uhr:
Das hatten wir hier schon diskutiert - siehe auch mein Link auf die entsprechenden FAQs bei Test.de.
Ist mir bekannt; nicht jeder ist seit Beginn dabei, hat den richtigen Ansatz und kann mit allgemeinen Hinweisen etwas anfangen.
Dazu noch einen weiteren Tip bezüglich der Versicherung eines zwangsstillgelegten KFZ:
Sofern keine Zahlungsrückstände bei der Versicherung bestehen, wird im Falle der Zwangsabmeldung - zumindest ist dies bei meiner Versicherung so - der Versicherungsvertrag bis zu 18 Monate beitragsfrei ruhend gestellt.
Damit besteht bei "Lagerung" des abgemeldeten KFZ auf einem eingefriedeten Grundstück oder in einer Garage nach den Bedingungen des Vertrages (Teilkasko, Vollkasko) Versicherungsschutz für entstehende Schäden.
Viel Erfolg weiterhin
Ja, das bieten m.E. einige (alle?) Versicherer an, auch wenn man das Fahrzeug selbst abmeldet. Aber man darf damit natürlich nicht im öffentlichen Raum fahren (klar).
Nochmal zu den FAQs bzgl. Stilllegung von gestern:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-0/#question-11
(und folgende)
ok. schnelles update.
tüv - ist online, egal welcher prüfer.
entweder prüfer liest daten aus, muß er eventuell , dann kommt meldung, dass tüv ohne update nicht machbar ist ODER !!! kunde legt schriftstück vor !!!! dass was gemacht wurde...dann liest er nicht aus.
was bei der zweiten option machbar ist, grauzone.... kann sich jeder selbst zusammenreimen....
kumpel von mir hat dieses schreiben... rest ist kopfkino.
grüße
also wird es ein zeitlicher aufschub, aber nicht umgänglich sein.
sch...
Wie wär's hiermit?
Kauf eines anderen Fahrzeugs vorziehen und ggf. Kredit dafür aufnehmen (Zinsen derzeit ok?). Im Falle eines Gerichtsverfahrens ggf. Kosten für die Finanzierung (Zinsen etc.) geltend machen?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 19. Juli 2018 um 13:38:32 Uhr:
DUH ./. NRW-Landesregierung - Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf:
https://amp.focus.de/.../...sel-fahrverbot-vor-gericht_id_9273817.html
Aus dem Artikel:
"Die Deutsche Umwelthilfe will ein Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf gegen die Landesregierung durchsetzen. Das Verwaltungsgericht verhandelt darüber - hinter verschlossenen Türen.
...
Die Erörterung werde nicht öffentlich sein, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage."
Frage an juristische Experten:
Ist es erlaubt, dass ein VG "hinter verschlossenen Türen" verhandelt? Ich dachte, dass bis auf ganz eng umschriebene Ausnahmen Gerichtsverhandlungen in Deutschland öffentlich sind. Oder ist eine "Erörterung" etwas anderes?
Das könnte auch für VW Auswirkungen haben:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/
19.07.2018 Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden aus Berlin berichtet: Das Landgericht Stuttgart hat beschlossen, ein umfassendes Sachverständigengutachten zu einer Mercedes-Motorsteuerung einzuholen (Beschluss vom 09.07.2018, Aktenzeichen: 23 O 56/18). Der Kläger hatte im Jahr 2014 einen Mercedes GLA 220 CDI gekauft. In diesem Fahrzeug ist ein Motor des Typs OM 651 eingebaut. Im Rahmen eines Hinweis- und Beweisbeschlusses weist das Gericht darauf hin, dass die Rechtsanwälte des Klägers schlüssig vorgetragen haben, dass in dem Motor eine unerlaubte Einrichtung zur Abschaltung der Abgasreinigung eingebaut sei und dies nicht ohne entsprechende Kenntnis des Vorstandes erfolgt sein kann. Die Daimler AG muss jetzt erklären, wieso sie der Auffassung ist, dass es sich bei der Abschalteinrichtung um eine erlaubte Maßnahme handelt und ob und inwieweit der Vorstand hiervon wusste. „Wir glauben nicht, dass Daimler unseren Ausführungen etwas Wesentliches entgegenhalten kann. Aber wir sind sehr gespannt auf die Ausführungen, die belegen sollen, dass der gesamte Vorstand nichts von diesem Betrug mitbekommen haben soll“, erklärte Rechtsanwalt Johannes von Rüden zu dem Fall. Bei VW stand fest, dass die Motorsteuerung für rund 2,5 Millionen Autos illegal war, nachdem das Kraftfahrtbundesamt dem Konzern rechtsbeständig aufgegeben hatte, die Motorsteuerung zu ändern. Mercedes akzeptiert die Entscheidung der Beamten jedoch nicht und will verwaltungsrechtlich dagegen vorgehen.
Gibt es Schadstoff-Grenzwerte in Fahrzeugen?
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 19. Juli 2018 um 16:45:55 Uhr:
https://www.bild.de/.../...m-56346908,view=conversionToLogin.bild.htmlExklusive Schadstoffstudie von AUTO BILD
Gift-Alarm in unseren Autos!19.07.2018 - 11:37 Uhr
Alle reden von der Stickstoffdioxid-Belastung durch Diesel-Abgase. Was keiner ahnt: Wir Autofahrer leiden selbst am meisten.
AUTO BILD hat nachmessen lassen, wie viel Stickstoffdioxid während der Fahrt in unsere Autos eindringt. Die Ergebnisse sind noch erschreckender als gedacht!
Lesen Sie mit BILDplus, wann und wo der Einfluss der Schadstoffe am höchsten ist, welche gesundheitlichen Folgen das mit sich bringt, wie Sie sich schützen können – und was die Politik dazu sagt!
Hier stehen die Details.Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 19. Juli 2018 um 18:23:24 Uhr:
Gibt es Schadstoff-Grenzwerte in Fahrzeugen?
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 19. Juli 2018 um 16:45:55 Uhr:
https://www.bild.de/.../...m-56346908,view=conversionToLogin.bild.htmlExklusive Schadstoffstudie von AUTO BILD
Gift-Alarm in unseren Autos!
(...)
Lesen Sie mit BILDplus, wann und wo der Einfluss der Schadstoffe am höchsten ist, welche gesundheitlichen Folgen das mit sich bringt, wie Sie sich schützen können – und was die Politik dazu sagt!
LG Arnsberg, 03.07.2018 - 1 O 285/17
https://dejure.org/2018,21008
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.354,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2017 sowie weitere 1.000,00 EUR und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 EUR jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2017 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des PKW Y T 2.0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer XXXXXXXXXX.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des bezeichneten PKW in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert für den Rechtsstreit beträgt 29.018,12 EUR.
So, bei mir ist es jetzt auch soweit. Ich habe Post von der Zulassungsstelle bekommen (Steinfurt, NRW (nördl. Münsterland)).
Zunächst einmal nur eine Anhörung vor der Stillegung. Ich habe dann auch den Sachbearbeiter im Schreiben direkt angerufen und ihm erläutert, dass ich mich gerade in der myRight-Sammelklage befinde und deswegen gerne eine Fristverlängerung hätte (wegen Beweismittelvernichtung usw.). Leider kann er mir keinen Aufschub gewähren. Dies sei eine Dienst-Anordnung von seinem vorgesetzten Sachgebietsleiter. Freundlicherweise hat er mir gleich dessen Durchwahl gegeben (leider noch keinen erreicht...). Aber wenigstens hat er den Zeitpunkt bis zum Versand der Ordnungsverfügung noch ein bisschen nach hinten geschoben, da ich zu dem Zeitpunkt im Urlaub gewesen wäre (Ordnungsverfügung kostet hier 53 Euro).
Dummerweise kann ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Klage beim VG Münster einreichen, da ich ja noch keine Ordnungsverfügung bekommen habe. Erst wenn diese eintrifft, ist das möglich. Ab dem Zeitpunkt dürfte ich den Wagen dann auch nicht mehr benutzen. Die Frist beträgt dann nur noch eine Woche.
Ich bin noch etwas unentschlossen, was ich mache. Einerseits kotzt mich das Verhalten von VW und v.a. deren Erfüllungsgehilfen (Politik, Behörden) dermaßen an, dass einem nur die Wahl bleibt zwischen Enteignung und Zwangsupdate. Andererseits ist die Karre mittlerweise fast 9 Jahre alt und hat knapp 170tkm auf dem Buckel. Dummerweise kriege ich da jetzt nix mehr für, was aber auch nocht schlimm ist, weil ich derzeit gar nicht billiger fahren kann (vom Wertverlust etc. her gesehen). Ich fürchte nur, dass das nach dem Update nicht mehr der Fall ist. Dafür gibt es hier ja genügend Beispiele. Undf auf die Kulanz von VW vertraue ich nicht.
Alles in allem also dasselbe Dilemma, von dem viele hier betroffen sind...