Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Sorry, dass das bei Dir so schlecht aussieht. Was genau hattest Du Dir von myright erhofft? Bei einer Rückabwicklung würde bei dem km-Stand abzgl. des Nutzungsersatzes, welchen Du m.E. zahlen müsstest, vom zurückzuerstattenden Kaufpreis an Dich nur wenig übrig bleiben. Hatte myright Dich nicht darauf hingewiesen? Oder klagst Du auf Ersatzlieferung eines neuen Fahrzeugs (dann ohne Nutzungsersatz) oder auf Minderung (dito)?

Wie hoch war denn der Kaufpreis? Wieviel hast Du ca. noch in das Fahrzeug investiert? (Gebühren, Steuern, Versicherung, Service, Inspektionen, Reifen, Anhängerkupplung, Navi u.ä.)

.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 20. Juli 2018 um 11:38:56 Uhr:


https://www.ruhrnachrichten.de/.../...pdate-Probleme-Plus-1306754.html

Darum haben Diesel nach dem Update Probleme

Diesel-Skandal - 20.07.2018 - Dortmund

Nach einem Software-Update an ihrem VW-Diesel haben viele Autofahrer Probleme mit ihrem Auto. Und das ist eine nahezu zwangsläufige Update-Folge, erklärt ein Experte unserer Redaktion.

Alles erzählt der Experte, nur gegen bares 😠

Noch ein Leidensgenosse:

Zitat:

@dr1878 schrieb am 20. Juli 2018 um 14:57:17 Uhr:


Moin zusammen. Ich werde so langsam sehr vom KBA dazu genötigt ein Update zu installieren. Bin mit Anwalt am Klagen. Der konnte noch einen Aufschub von 4 Wochen erstmal aushandeln. Meine Frage gibt es sonst noch welche die sich gegen das Update streuben? Erfahrungswerte? Fahre einen Passat B7 von 2011 mit einer 2.0 liter 140 PS Maschine.

Kennst Du das Special von Test.de mit FAQs und einer wöchentlich länger werdenden Liste mit Urteilen?
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-0/

Und auch dort:
https://www.adac.de/.../
(neuer Stand vom 13.07.2018!)

Es gab auch schon ein paar (wenige) Urteile für Fahrzeughalter vor Verwaltungsgerichten, nachdem diese sich gegen die Stilllegung gewehrt hatten, z.B. VG Karlsruhe. Aber das VG Dresden urteilte gegen einen Kläger.

Zitat:

@McCoy22 schrieb am 20. Juli 2018 um 14:35:06 Uhr:


So, bei mir ist es jetzt auch soweit. Ich habe Post von der Zulassungsstelle bekommen (Steinfurt, NRW (nördl. Münsterland)).
Zunächst einmal nur eine Anhörung vor der Stillegung. Ich habe dann auch den Sachbearbeiter im Schreiben direkt angerufen und ihm erläutert, dass ich mich gerade in der myRight-Sammelklage befinde und deswegen gerne eine Fristverlängerung hätte (wegen Beweismittelvernichtung usw.). Leider kann er mir keinen Aufschub gewähren. Dies sei eine Dienst-Anordnung von seinem vorgesetzten Sachgebietsleiter. Freundlicherweise hat er mir gleich dessen Durchwahl gegeben (leider noch keinen erreicht...). Aber wenigstens hat er den Zeitpunkt bis zum Versand der Ordnungsverfügung noch ein bisschen nach hinten geschoben, da ich zu dem Zeitpunkt im Urlaub gewesen wäre (Ordnungsverfügung kostet hier 53 Euro).

Dummerweise kann ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Klage beim VG Münster einreichen, da ich ja noch keine Ordnungsverfügung bekommen habe. Erst wenn diese eintrifft, ist das möglich. Ab dem Zeitpunkt dürfte ich den Wagen dann auch nicht mehr benutzen. Die Frist beträgt dann nur noch eine Woche.

Ich bin noch etwas unentschlossen, was ich mache. Einerseits kotzt mich das Verhalten von VW und v.a. deren Erfüllungsgehilfen (Politik, Behörden) dermaßen an, dass einem nur die Wahl bleibt zwischen Enteignung und Zwangsupdate. Andererseits ist die Karre mittlerweise fast 9 Jahre alt und hat knapp 170tkm auf dem Buckel. Dummerweise kriege ich da jetzt nix mehr für, was aber auch nocht schlimm ist, weil ich derzeit gar nicht billiger fahren kann (vom Wertverlust etc. her gesehen). Ich fürchte nur, dass das nach dem Update nicht mehr der Fall ist. Dafür gibt es hier ja genügend Beispiele. Undf auf die Kulanz von VW vertraue ich nicht.

Alles in allem also dasselbe Dilemma, von dem viele hier betroffen sind...

Verlange eine Kopie der Dienstanweisung mit der Unterschrift des Diensstellenleiters und der Nennung der zutreffenden §§. Die gibt es nicht.
Es läuft alles auf das Thema "Verunsicherung um jeden Preis" hinaus!
Wenn Du RS versichert bist, such einen Anwalt auf und lass dich beraten. Die BEratung sollte dann nichts kossten.
Die Frist für die Beantwortung müsste mindestens 1 Monat betragen, unabhängig von der Rechtsbehelfsbelehrung. Dass Du zum VG gehen wirst und wiedeerherstellung der aufschiebenden Wirkung Deines Widerspruchs beantragst wäre dann auch noch erwähnenswert.
Wenn Du aus dem Urlaub zurück bist, hättest Du je nach Eingangsdatum immer noch die Möglichkeit Widereinsetzung in den Stand vor Zugang zu verlangen.
Der Zulassungsstelle würde ich ein Schreiben zukommen lassen,mit einer Beantwortungsfrist von 1 Woche, aus dem hervorgeht, dass die Verfügung rechtswidrig ist und Du sie im Falle der Durchsetzung für die Dir dadurch entstehenden Schäden und Aufwendungen in vollem Umfang, auch persönlich, haftbar machen wirst.

Viel Erfolg
Dies alles an den Leiter der Zulassungsstelle und zwar per Einwurfeinschreiben persönlich an diesen.V

Ja, wenn man sich nicht richtig wehrt, wird man schlicht über den Tisch gezogen - nicht nur beim Abgas-Skandal...

Wie bekommt man einen vollstreckbaren Titel gegen eine bei der Behörde verantwortliche Person, z.B. bei der Zulassungsstelle in Hinblick auf Schäden, die einem durch die Stilllegung (um konkret beim Thema zu bleiben) tatsächlich entstanden sind wie z.B. Kosten für ein Mietfahrzeug, entgangene Aufträge (Selbständige!) u.ä.?

Ernst gemeinte Frage!

.
PS zur ADAC-Liste vom 13.07.2018:

Vorliegende Verfahren: 953

Pro Käufer: 690, davon
gegen Händler: 309
gegen Hersteller: 381

Pro Händler/ Hersteller: 263, davon
zugunsten Händler: 147
zugunsten Hersteller: 116

M.E. ist das ziemlich deutlich für Fahrzeughalter und gegen VW. Und die tausende Vergleiche, welche VW mit Klägern eingegangen ist, um negative Urteile zu vermeiden, sind hier gar nicht enthalten.

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Unglaublich, aber wohl wahr:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 20. Juli 2018 um 15:53:26 Uhr:


Es wird immer besser...

http://www.spiegel.de/.../...auch-bei-benzin-motoren-ab-a-1219382.html

Abgasreinigung

Deutsches Autokartell sprach sich auch bei Benzinmotoren ab

Die Absprachen des Autokartells sind weitreichender als bisher bekannt. Nach SPIEGEL-Informationen sollen sich Audi, BMW, Daimler, Porsche und VW auch bei Benzinern im geheimen Kreis abgestimmt haben.

Freitag, 20.07.2018 14:07 Uhr

Manager der großen deutschen Autohersteller haben nicht nur bei Dieselfahrzeugen versucht, eine wirksame Abgasreinigung zu verhindern, und sich darüber abgesprochen. Nach neuen SPIEGEL-Informationen, die aus weiteren Untersuchungen der EU-Wettbewerbskommission zum sogenannten 5er-Kreis (Daimler, Volkswagen, BMW, Audi und Porsche) hervorgehen, gab es offenbar auch gemeinsame und erfolgreiche Verabredungen, den Einsatz von Partikelfiltern in Benzinmotoren zu vermeiden und schärfere Abgasgrenzwerte zu bekämpfen. Partikelfilter sollen den Ausstoß von Feinstaub begrenzen, der als äußerst gesundheitsgefährdend eingestuft wird.

Hallo, hat jemand Erfahrung, was in etwa VW als Vergleich anbietet, noch bevor es zu einem Urteil durch das LG gekommen ist? Es gibt bestimmt Leute, die dies ausgeschlagen haben und jetzt etwas dazu sagen könnten.

Ich meine, Inzahlungnahme des Altfahrzeuges und günstige Konditionen beim Neukauf, das kann es ja nicht sein. Das kann ich auch als normaler Kunde aushandeln.

Zitat:

@flyingwolfi schrieb am 20. Juli 2018 um 18:46:59 Uhr:


Hallo, hat jemand Erfahrung, was in etwa VW als Vergleich anbietet, noch bevor es zu einem Urteil durch das LG gekommen ist? Es gibt bestimmt Leute, die dies ausgeschlagen haben und jetzt etwas dazu sagen könnten.

Ich meine, Inzahlungnahme des Altfahrzeuges und günstige Konditionen beim Neukauf, das kann es ja nicht sein. Das kann ich auch als normaler Kunde aushandeln.

Mehr isses aber nicht!

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 19. Juli 2018 um 10:04:16 Uhr:


Aber es schadet nicht, Widerspruch einzulegen und auch der Weitergabe der Daten gemäß DSGVO zu widerstehen - oder etwa doch?

Bei mir und auch bei anderen hier im Forum hat es nicht geschadet, beim KBA Widerspruch einzulegen. Im Gegenteil 🙂

hallo leute,

nochmals danke für die vielen hilfreichen antworten...

muß aber einiges hier doch seit dieser woche etwas kritischer betrachten.
dies ist nur meine meinung und jeder ist sich seines glückes selber schmied.

klar, ich versuch mich auch gg vw und konsorten zur wehr zu setzten, leider funzt dies nur bedingt wie ich leider gestern feststellen mußte.

einerseits, meine klage über myright läuft, ist schonmal positiv.
desweiteren kam aber gestern die ernüchterung.

ja, ich habe auch beim kba widerspruch eingelegt (seit 2 monaten keine rückmeldung - gut so) und würde auch bei der zulassungstelle widerspruch einlegen ABER !!!!
mehr würde ich persönlich nicht tun, da es wie auch immer "ein sterben auf zeit" ist und man sowieso nicht um das update drum herum kommt.
ganz kritisch betrachtet - was bringt das klagen vorm vg oder via rs ???
beantwortet euch die frage doch mal ganz im ersnst, ihr bekommt aufschub.
aufschub wie lange??? so lange, bis der nächste tüv termin fällig ist, dann ist eh alles hinfällig was das update anbelangt.

hab es gestern selbst mit meinem tüv prüfer des vertrauens durchgelebt.
ich war das erste auto, was "abgelehnt" wurde.
"auffälligkeiten in der steuerelektronik" - keine plakette.
wir haben nur zu testzwecken das auto an das prüfgerät gehangen und ein abgleich wie beim tüv gemacht.
es bringt nix. er ist schon recht großzügig und leht sich weit aus dem fenster, aber als er mir sagte "mit auslesen kann er keinen tüv geben, da seit april wohl sämtliche prüfprotokolle ans kba gehen..." er hatte echte bauchschmerzen... "eigentlich kann ich nicht..." will ihn da auch nicht übers ohr hauen.
entweder er liest aus oder ich bringe ein schreiben, dann liest er nicht aus.
tja, das schreiben gibt es von vw nach den update.
ich könnte mir jetzt eins vom kumpel holen und mit bearbeitungsprogramm abändern - aber die gefahr, wenn meine fin auftaucht mit erfolgten tüv und beim kba liegen aber daten vor, dass dies nicht möglich sei...weckt man womöglich schlafende hunde und wird der urkundenfäschung bezichtigt.
wie gesagt, hab hin und her überlegt, hab nen gutes verhältnis zum tüv mann, will ihn aber damit nicht linken.

also nochmal... meine meinung - klage und rs bringt nur eine zeitliche aufschiebende wirkung bis maximal zum tüvtermin, nix weiter!!! haltet euch das vor augen.

bei mir wären es , wenn ich weiter in ruhe gelassen werde noch gute 10, vielleicht 11 monate.
dann bin ich gezwungen das update aufspielen zu lassen, da ich das auto brauche.
indiskutabel sich "nur" ne neuere plakette zu ziehen und zu kleben, weil das auch nix bringt und nur augenwischerei ist.

wie gesagt, gestern kam die ernüchterung mit dem tüv. hätte es mir auch anders gewünscht, aber leider nicht machbar.
brauch das auto und kann es nicht so ohne weiteres hier etliche monate abmelden.

geht mal in euch, die sache ist, finde ich in der beziehung ausichtslos bzw. zeitlich begrenzt.
also sollten sich die leute überlegen, ob es wirklich sinn macht zu klagen und anwalt einzuschalten wenn der tüv in absehbarer zeit ran ist!!! jeden seine eigene entscheidung.

für mich steht es fest, es bringt nix weiter, wiederspruch ja, alles andere eher aussichtslos.
ich hoffe, das myright durchkommt und die kiste an vw zurückgeht. gestern kamen positive nachrichten zur ersten sammelklage.

trotzdem nochmal ein großes danke, will euch auch nicht den mut nehmen, aber so oder so wird das mistige update wohl kommen...

beste grüße und schönes we

um es ganz drastisch zu formulieren

Was habe ich erreicht, wenn ich gegen eine Institution gewinne, aber im Gegenzug zeitlich versetzt gegen eine andere verliere???

Guten Abend zusammen,

habe bei test.de in der Urteilssammlung (https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/) Folgendes gelesen:

Land­gericht Ingol­stadt, Urteil vom 28.06.2018
Aktenzeichen: 43 O 1267/17 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Es ging um einen VW Passat 2.0 TDI. Das Land­gericht stellte fest, dass die Volks­wagen AG wegen Verstoßes gegen die EU-Zulassungs­ver­ordnung verpflichtet ist, dem Kläger Ersatz für aus der Manipulation der Motorsteuerung resultierende Schäden zu leisten.
[einge­fügt am 16.07.2018]

Hier in den Beiträgen habe ich zu diesem Urteil noch keine Anmerkungen gefunden. Könnte aber unter Umständen interessant sein, oder ("großer Schadensersatz", längere Verjährungsfristen, örtliche Klagemöglichkeit beim LG Ingolstadt, welches eine eigene Kammer gebildet hat und daher wohl einheitlich entscheiden wird, ...)?

Hat jemand zufällig den Volltext (finde ich nirgends)?

Danke!

Zitat:

@flyingwolfi schrieb am 20. Juli 2018 um 18:46:59 Uhr:


Hallo, hat jemand Erfahrung, was in etwa VW als Vergleich anbietet, noch bevor es zu einem Urteil durch das LG gekommen ist? Es gibt bestimmt Leute, die dies ausgeschlagen haben und jetzt etwas dazu sagen könnten.

Ich meine, Inzahlungnahme des Altfahrzeuges und günstige Konditionen beim Neukauf, das kann es ja nicht sein. Das kann ich auch als normaler Kunde aushandeln.

Genauso ist es, d.h. man hätte sich bei Annahme eines solch schwachen Angebots die Klage ggf. sparen können.

Übrigens ist es typisch, dass die VW AG regelmäßig nur einen Unterbevollmächtigten schickt, der nicht berechtigt ist, einen Vergleich abzuschließen, so dass sich alles noch weiter in die Länge zieht.

M.E. kann man sich dem zeitlichen Druck etwas entziehen, indem man die Karre selbst abmeldet und ein anderes Fahrzeug kauft, ggf. auf Kredit und nur einen Gebrauchten zur Überbrückung. Dann hat man zumindest kein Theater mit der Zulassungsstelle oder der Plakette.

Wer klagt, will doch ohnehin die Rückabwicklung (oder Ersatzlieferung oder Minderung?). Dann müsste er also sowieso ein anderes Fahrzeug kaufen (bei der Rückabwicklung). Wir reden hier von einer Zwischenfinanzierung von vielleicht 24 Monaten und sagen wir 30.000€, oder? Zu welchem Zinssatz? Aktuell ca. 3.5% ohne besondere Besicherung (je nach Bonität)? Sorry, falls ich mich aus dem Fenster lehne, aber ist das wirklich nicht machbar? Was übersehe ich?

Oder sollen viele Kläger erst abwarten, dass VW zahlt, bevor sie mit dem Geld ein anderes Fahrzeug kaufen? M.E. dauert das viel zu lange und außerdem ist gar nicht klar, ob es reicht (eher nicht?).

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 20. Juli 2018 um 17:11:23 Uhr:


https://www.anwalt24.de/fachartikel/schadensersatzrecht/52711

Landgericht Gießen - Schadenersatz für Dieselfahrer

19.07.2018

Vor dem Landgericht Gießen erstritt eine weitere Klägerin erfolgreich einen Schadenersatz für Dieselfahrer gegen den VW Konzern. Das Landgericht Gießen urteilte gegen den Volkswagen Konzern mit aller Strenge.

Schadenersatz für Dieselfahrer: Audi A3 Cabrio

Zitat:

@affentwiner schrieb am 20. Juli 2018 um 20:09:00 Uhr:


hallo leute,

nochmals danke für die vielen hilfreichen antworten...

muß aber einiges hier doch seit dieser woche etwas kritischer betrachten.
dies ist nur meine meinung und jeder ist sich seines glückes selber schmied...........

geht mal in euch, die sache ist, finde ich in der beziehung ausichtslos bzw. zeitlich begrenzt.
also sollten sich die leute überlegen, ob es wirklich sinn macht zu klagen und anwalt einzuschalten wenn der tüv in absehbarer zeit ran ist!!! jeden seine eigene entscheidung.

für mich steht es fest, es bringt nix weiter, wiederspruch ja, alles andere eher aussichtslos.
ich hoffe, das myright durchkommt und die kiste an vw zurückgeht. gestern kamen positive nachrichten zur ersten sammelklage.

trotzdem nochmal ein großes danke, will euch auch nicht den mut nehmen, aber so oder so wird das mistige update wohl kommen...

beste grüße und schönes we

um es ganz drastisch zu formulieren

Was habe ich erreicht, wenn ich gegen eine Institution gewinne, aber im Gegenzug zeitlich versetzt gegen eine andere verliere???

Zu diesem Thema habe ich ja schon geschrieben:
Vorzeitig zum TÜV, bevor es zu spät ist.
Ich hätte noch 9 Monate Zeit gehabt.
Jetzt habe ich 24 Monate Zeit. Bis da hin ist der Drops gelutscht.

Es gibt ja offensichtlich unterschiedliche Lebenspläne und Konzepte (Freizeit, Beruf), welche bzgl. eines Fahrzeugs sehr unterschiedliche Anforderungen stellen. Aber wenn man sich gegen einen Fahrzeug-Hersteller wie z.B. VW wehrt, sollte man schon zu Beginn zumindest eine ungefähre Vorstellung davon haben, was man erreichen will und was realistisch ist - und wie man dorthin kommt. Ich frage mich, was z.B. eine Klage auf Rückabwicklung nützt, wenn der Kläger es sich nicht leisten kann oder will, falls nötig mit einer Zwischenfinanzierung ein anderes Fahrzeug zu kaufen und zu fahren, bis der Streit über das manipulierte/mangelhafte Fahrzeug geklärt ist - sei es mittels rechtskräftigem Urteil oder Vergleich. Alleine auf vollmundige Versprechungen von Kanzleien zu vertrauen, nützt m.E. wenig, denn die beschäftigen sich doch fast ausschließlich mit dem juristischen Fall (ist ja auch ihr eigentlicher Job), aber eben nicht mit Fragen des Klägers nach z.B. "Was mache ich während des Rechtsstreits, wenn mein Fahrzeug zwischenzeitlich stillgelegt wird?" o.ä. Vielleicht sollte man als Mandant auch solche Fragen an einen Anwalt stellen? Anhand der Antwort wird man ggf. noch ein besseres Bild davon bekommen, ob man zusammenpasst.

Meine bescheidene laienhafte Meinung; keine Beratung, keine Empfehlung.

Viel Erfolg!

Zitat:

Und, war's das jetzt für Dich oder suchst Du Dir eine kompetente Kanzlei, wo Dein Fall individuell eingeschätzt und bearbeitet wird? Hast Du eine RSV? Ohne RSV werden Kanzleien teils auch gerne mit einem Prozesskosten-Finanzierer tätig, allerdings sind das m.E. wieder eher diese Kanzleien, welche tausende von Fällen haben, und da kann es m.E. so ablaufen wie bei Dir.

Das wars bei mir, ich hatte mir eine der "großen" Kanzleien geschnappt (glaube es war Lehnen und Sinnig) mit dem ernüchternden Ergebnis. Die RV hatte ich beim Kauf des Autos nicht und - da gehen die Meinungen auseinander bei den Juristen mit denen ich sprach - man hätte sie evtl. dazu bringen können einzutreten, aber nicht ohne Probleme. Ich bin danach zu Myright gegangen (Oktober 2016) und warte seitdem.

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