Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@transarena schrieb am 20. März 2018 um 13:44:26 Uhr:



Zitat:

@anerja schrieb am 20. März 2018 um 12:36:19 Uhr:



Hallo never-ever,

ich habe noch keine Stilllegungsandrohung erhalten. Zum Update wurde ich schon zweimal aufgefodert
aber die werden mich nicht zu sehen bekommen 🙂.
Ich habe mich der Klage bei MyRight angeschlossen und warte erst mal ab was kommt !
Werden eigentlich noch immer Stilllegungsandrohungen verschickt ?
Gruß
Erwin

Zum Update wurde ich schon 3 mal aufgefordert.
Androhung habe ich auch noch nicht. (Wird beim 1,6 TDI wohl im Mai kommen)
Bei Myright bin ich auch.
Allerdings wird da ein Ergebnis wohl nicht vor 2020 zu erwarten sein.

Oh, da hast Du aber Glück!
Meine kam schon Ende November! 😠

Ich bin bei vw-verhandlung.de.
Und da sieht es ähnlich aus... 🙁

Zitat:

@_Mjrage_ schrieb am 20. März 2018 um 13:57:33 Uhr:


Bei mir geht die Weiterleitung der Halterdaten Anfang April an die Zulassungsstelle. A3 8p,EZ 11/2012, in Stuttgart angemeldet

Danke für Deine Antwort!

Bei mir sind sie bereits weitergeleitet worden. 🙁
Und wie ist Dein Schlachtplan...? 😉

Zitat:

@Multec schrieb am 20. März 2018 um 17:17:19 Uhr:


Sicher gibt es die !
Und es sollten sehr viele sein, die sich nicht reinlegen lassen.
Wir haben ein Euro 5 Fahrzeug gekauft.
Der Kfz Hersteller muss solange nachbessern, bis das Fahrzeug der Euro 5 Norm enstspricht.

Ich lasse mir doch nicht diese "Der Motor des Kunden ist uns sch**ßegal, Hauptsache, wir kommen billg aus dieser Nummer raus"-Software aufspielen.

In allerletzter Konsequenz bleibt der Wagen stehen und ich nehme mir einen Leihwagen.
Die Kosten für den Wagen und weitere Unkosten kommen in die Verhandlung vor Gericht.
Das soll dann die Zulassungstelle bezahlen, die hat ja auch die Stilllegung angeordnet.
Die Stillegung von Fahrzeugen wegen des Software-Updates ist ohne rechtliche Grundlage.
Das mit dem Beseitigen der Abschalteinrichtung ( diese wird als Mangel bezeichnet ) ist doch eine seltendämliche FürDummVerkauferei.
Es geht einzig und alleine um die Abgas Emmission. Wie der Hersteller diese Emmissions-Grenzwerte einhält,
ist uninteressant. Und daher ist eben auch diese Abschalteinrichtung uninteressant, ween durch dessen Beseitigung die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Die Fahrzeuge emmitieren auch nach dem Update viel mehr NOx als gemäß Euro 5 gefordert.
Also beseitigt das Murks-Update den Mangel keineswegs.

Da in diesem Diesel Groß-Betrugsfall dermaßen dreist argumentiert und vorgegangen wird, sehr zum Nachteil
des Diesel Kfz Kunden, kommt nur ein Weg in Frage: die Zivilklage.
Sonst bleib der Diesel Fahrer auf einem sehr hohen Wertverlust sitzen und
fährt dazu noch mit einer Software im Motorsteuergerät, die ihm den Motor kaputt macht.

Zitat:

@Multec schrieb am 20. März 2018 um 17:17:19 Uhr:



Zitat:

@never_ever schrieb am 20. März 2018 um 02:00:27 Uhr:


Gibt's hier noch jemanden mit einem EA 189 (2.0 TDI)
der (trotz Stilllegungsandrohung/-verfügung) weiterhin hartnäckig die Teilnahme an der Rückrufaktion verweigert und sein Fahrzeug zufällig (und optimalerweise) auch noch im Landkreis LB zugelassen hat...?!

Es dürfen sich natürlich gerne auch User melden,
auf die nicht alle genannten "Kriterien" zutreffen!

Also, ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und notfalls auch klagen...!

Danke für Deine Antwort!

Na, da sind wir ja ganz auf einer Linie! 😁

Zuerst kungelt dieses unsägliche Amt (KBA) jahrzehntelang mit betrügerisch agierenden Autoherstellern, erteilt im Grunde illegale Zulassungen, ohne genau zu prüfen und wiegt die Kunden somit in Sicherheit.
Anschließend will es auf die Schnelle genau diese Zulassungen widerrufen,
wenn sich Kunden weigern, dubiose Verschlimmbesserungen zu akzeptieren.

Irgendwie kommt man sich echt vor wie in einem schlechten Film:
Erst mit "Kumpanei-Wegschau-Strategie" der Politik betrügen
...und dann auch noch erpressen...! Geht's noch...?!

Wie die Bundesregierung ohne eigene Prüfreihen im Hinblick auf sämtliche denkbaren Kurz- und Langzeitfolgen einen derart schwerwiegenden Eingriff in das Eigentum der betroffenen Bürger vornehmen kann, ist nicht nachvollziehbar.
Es sei denn, die Bundesregierung möchte weiterhin den Volkswagenkonzern im Abgasskandal protegieren.
Die Bundesrepublik Deutschland und die beteiligten öffentlich-rechtlichen Beliehenen können sich bereits jetzt auf massenhafte Staathaftungsverfahren vorbereiten,
denn der Bürger wird gleichsam gezwungen, am Softwareupdate teilzunehmen
und damit sehenden Auges einen Schaden an seinem Fahrzeug verursachen zu lassen.


VW übernimmt für das update (natürlich) auch keine Garantie.
Damit bleibt die Beweislast am Verbraucher hängen, wenn (kurzfristig) Motorstörungen auftreten und (langfristig) Motorschäden nahezu vorprogrammiert sind...! (Und je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird natürlich auch die Beweisführung.)

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 20. März 2018 um 08:29:20 Uhr:


Zu denken ist auch daran, falls sie kommt, der Stillegungsverfügung Folge zu leisten (m.E. wäre so eine Anordnung rechtmößig) und die Folgen der Stillegung als Schaden im Verfahren gegen den Hersteller geltend zu machen. Aber Vorsicht: Als Schaden gelten nur die notwendigen Aufwendungen, also z.B. weder ein Bußgeld noch der Kaufpreis eines Ersatzfahrzeugs.

Na, ganz so einfach ist das leider nicht!

Einen Mangelfolgeschaden geltend zu machen, dürfte in desem Fall schwierig
(bis unmöglich) werden, da VW sich (nach wie vor) weigert, eine (allumfassende) Garantie für diesen erheblichen Eingriff in die Motorsteuerung zu übernehmen.
Somit bleibt die Beweislast am Verbraucher hängen, wenn (kurzfristig) Motorstörungen auftreten und (langfristig) Motorschäden nahezu vorprogrammiert sind...! (Und je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird die Beweisführung.)

Hier nur einer von zahlreichen Berichten über Probleme mit dem update:

https://www.motor-talk.de/.../...lche-rechte-als-kaeufer-t6230589.html

"Seitdem bei meinem Fahrzeug mit EA189 Motor das notwendige/empfohlene Softwareupdate aufgespielt wurde, habe ich nur noch Ärger mit der Karre.
Im letzten halben Jahr stand mein Wagen ca. 7 Mal für insgesamt 5-6 Wochen bei
zwei verschiedenen Werkstätten, weil diverse Fehler nicht behoben werden konnten.
Es wird immer wieder geprüft und an der Software optimiert, doch wirklich besser ist es nicht geworden. Der Wagen wurde auch schon zwei Mal vom Pannendienst abgeschleppt, weil er immer wieder ausging oder sich nicht mehr starten lies.
Die Werkstatt findet jedoch nichts, weil der Fehler am nächsten Tag einfach wieder verschwunden ist und auch im Fehlerspeicher keine Einträge sind.

Also, ich glaube ja, daß das (fett gdruckte/markierte) System hat...!

...und die beiden folgenden Artikel bestätigen das in meinen Augen:

https://www.badische-zeitung.de/.../...-ueber-probleme-nach-dem-update

"Betroffene berichten von Motorstörungen, wiederholten Werkstattaufenthalten und Kosten, auf denen sie sitzen bleiben. Beim VW-Konzern heißt es, die Schwierigkeiten stünden nicht in Zusammenhang mit dem Software-Update."

In diesem Artikel ist dazu folgendes zu lesen:

https://www.wiwo.de/.../14631024-3.html

Werkstattmitarbeiter berichten hinter vorgehaltener Hand, wieso sie zögerlich sind,
wenn Kunden nach dem Update Probleme melden. Die Werkstatt koste es viel Zeit,
dem nachzugehen, sagt ein Kfz-Meister. Die Autos müssten ausprobiert und durchgesehen werden, Beschwerden an die VW-Zentrale übermittelt werden.
„Die Arbeit zahlt VW nicht und der Kunde auch nicht“, sagt er.

Die Mechaniker sind teilweise nicht besser dran als die Kunden.
VW hat ein Chatprogramm eingerichtet, über das sie Probleme melden sollen.
Wer das jedoch tut, wird von den Wolfsburgern teilweise abgebügelt.
Das belegen Gespräche mit Werkstätten und Chatprotokolle, die der Redaktion vorliegen. Zwar versichern Mitarbeiter in Chats, dass der Hersteller Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Update (VW-Kürzel: Aktion 23R7) „sehr ernst“ nehme.
Dann lassen sie die Werkstattmeister jedoch wissen, dass in Tests alle Beanstandungen, die „technisch einwandfreie Fahrzeuge“ betreffen, entkräftet worden seien. Darauf folgt der Satz: „Bitte sehen Sie von Instandsetzungsversuchen ab.“

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Zitat:

@never_ever schrieb am 20. März 2018 um 02:00:27 Uhr:


Gibt's hier noch jemanden mit einem EA 189 (2.0 TDI)
der (trotz Stilllegungsandrohung/-verfügung) weiterhin hartnäckig die Teilnahme an der Rückrufaktion verweigert und sein Fahrzeug zufällig (und optimalerweise) auch noch im Landkreis LB zugelassen hat...?!

Es dürfen sich natürlich gerne auch User melden,
auf die nicht alle genannten "Kriterien" zutreffen!

Also, ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und notfalls auch klagen...!

Ich bin dem Stilllegungskrempel zuvor gekommen und habe das Fahrzeug vor ca. einem Jahr abgemeldet. Seitdem steht es in der Garage und wird irgendwie auch nicht besser, zumal sich kurz nach Bekanntwerden des Skandals der AGR-Kühler verabschiedet hat. Bis dahin wäre das auf Kulanz gelaufen, plötzlich allerdings nicht mehr.
Aufforderungen zur Teilnahme am Rückruf habe ich insgesamt 7 erhalten: 3 durch den Hersteller, 4 durch das Autohaus, welches sich allerdings seit Ende letzten Jahres in der Liquidation befindet...

Ich gehe nicht davon aus, dass den Hersteller ein ähnliches Schicksal trifft und klage munter (rechtsschutzversichert) sowohl gegen Hersteller (Schadenersatz) als auch gegen Bank (Widerrufsbelehrung) vor mich hin - nach mehr als 2 Jahren der schriftlichen anwaltlichen Auseinandersetzung, Fristsetzungen, Verzögerungen, Ausreden, etc...

Voraussichtlich 2019, 20 oder 21 dann auch am OLG... Ich werde in diesem Leben jedenfalls kein Fahrzeug dieses Konzerns mehr auf meinen Namen anmelden - nicht ein einziges Ersatzteil - nicht mal eine Ventilkappe werde ich kaufen. Auch wenn die Verfahren 10 Jahre oder länger dauern - das Auto bleibt hier stehen, bis es zurück zum Hersteller geht - und wenn ich es eines Nachts auf eigene Faust ins Werk fahre.

Am Rückruf teilnehmen und meine eigenen Beweise vernichten? Vor allem: eingestehen, dass der Hokuspokus gar nicht so schlimm ist und ich das "transparente und faire" Angebot der Nachbesserung annehme, die ja eigentlich keine ist, aber dann wieder doch, aber im Grunde ja nur ein Update, das man im Rahmen einer jeden Inspektion hätte machen können? Einfach mal hinnehmen, dass alle Kontrollinstanzen versagt haben? Das, liebe Herren, könnt ihr euch mal gepflegt in die Haare schmieren, solange ich mit einem Bein im Knast stehe, wenn die Kfz-Steuer nicht pünktlich ankommt.

Ich hab' die Schnauze vielleicht voll, das glaubt ihr nicht 🙂

VW hat sich mit diesem Update, auf sehr günstigen Wege, Zeit erkauft, mehr nicht.
Man glaubt, man wäre nun aus dem Schneider.
Dieses Software Update ist unter einem sehr hohem Zeitdruck enstanden.
Man musste irgendwie und schnell zu einer Lösung kommen.
Was technisch für VW für die Serie wegen Folgekosten ( Reparturen innerhalb der Garantiezeit )
aber auch dem Image-Schaden völlig ausgeschlossen war, wurde in diesem Software-Update
nun zwangsweise in einer Kompromislösung realisiert.
Die Software des Updates ist im Sinne der Haltbarkeit inkompatibel mit der vorhandenen Hardware.
Es wird zu massenweisen Defekten kommen.

Für mich gibt es nur eine Lösung des Problems: Das Hardware-Update mit einer Software im Motorsteuergerät,
welche die gleiche Haltbarkeit, wie die Original Software garantiert.

Alles andere ist inakzeptabel.

Das Ganze freilich auf kosten von VW.
Mit den Gewinnen der letzten beiden Jahren wäre diese Lösung mehr als realisierbar gewesen.

@Multec
meine Rede!

Zitat:

Am Rückruf teilnehmen und meine eigenen Beweise vernichten? Vor allem: eingestehen, dass der Hokuspokus gar nicht so schlimm ist und ich das "transparente und faire" Angebot der Nachbesserung annehme, die ja eigentlich keine ist, aber dann wieder doch, aber im Grunde ja nur ein Update, das man im Rahmen einer jeden Inspektion hätte machen können? Einfach mal hinnehmen, dass alle Kontrollinstanzen versagt haben? Das, liebe Herren, könnt ihr euch mal gepflegt in die Haare schmieren, solange ich mit einem Bein im Knast stehe, wenn die Kfz-Steuer nicht pünktlich ankommt.

Ich hab' die Schnauze vielleicht voll, das glaubt ihr nicht 🙂

Dieses Software Update werde ich auf garkeinen Fall installieren lassen.

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 14. März 2018 um 13:23:12 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 13. März 2018 um 08:23:12 Uhr:



Man muss dafür in Sachen VW allerdings einen langen Atem und ein 2. Fahrzeug parat haben - und ich vermute, dass die Angebote von VW auch vor dem OLG Braunschweig dann sehr großzügig sein werden, wenn klar wird, dass der Kläger den Gang zum BGH nicht scheut. Man muss realistisch bleiben, aber es hat auch etwas von einem Poker-Spiel. 😉

Ich bin zwar mit meiner Klage und der VW- Abgas-Sandale durch, aber ich werde mir wohl noch einen 125er Roller zulegen. Damit fahre ich dann mit einem "Benzin"verbrauch von unter 3 l /100 km in die vielleicht in zwei Jahren für Dieselfahrzeuge gesperrten Innenstätte in der Region. 😉

Was heißt das konkret: Du bist mit Deiner Klage durch?
Sorry, ich verfolge dieses Forum nicht von Anfang an...!

Zitat:

@never_ever schrieb am 22. März 2018 um 05:05:25 Uhr:



Zitat:

@_Mjrage_ schrieb am 20. März 2018 um 13:57:33 Uhr:


Bei mir geht die Weiterleitung der Halterdaten Anfang April an die Zulassungsstelle. A3 8p,EZ 11/2012, in Stuttgart angemeldet

Danke für Deine Antwort!

Bei mir sind sie bereits weitergeleitet worden. 🙁
Und wie ist Dein Schlachtplan...? 😉

Habe bisher keinen Schlachtplan. Werde jetzt erstmal Aral Ultimate tanken in der Hoffnung das AGR einigermaßen zu säubern und dann wohl oder übel zum Update gehen, da ich das Auto brauche.
Gleichzeitig vorher-nachher-Dazen sammeln und hoffen dass mein A3 heile bleibt.

Bin bei myright angemeldet und harre der Dinge die da kommen.

Gruß Mjrage

Zitat:

@_Mjrage_ schrieb am 22. März 2018 um 10:21:16 Uhr:



Zitat:

@never_ever schrieb am 22. März 2018 um 05:05:25 Uhr:


Danke für Deine Antwort!

Bei mir sind sie bereits weitergeleitet worden. 🙁
Und wie ist Dein Schlachtplan...? 😉

Habe bisher keinen Schlachtplan. Werde jetzt erstmal Aral Ultimate tanken in der Hoffnung das AGR einigermaßen zu säubern und dann wohl oder übel zum Update gehen, da ich das Auto brauche.
Gleichzeitig vorher-nachher-Dazen sammeln und hoffen dass mein A3 heile bleibt.

Bin bei myright angemeldet und harre der Dinge die da kommen.

Gruß Mjrage

Ich bin bei vw-verhandlung.de angemeldet.

Und wie genau willst Du die Daten sammeln?

Bis auf 2(!) Verfahren hat das LG Braunschweig (Befindet sich in der Nähe nicht auch die VW Konzern-Zentrale? Hat ja nichts zu bedeuten...) bisher alle zumindest bei Dejure.org bekannten Klagen abgewiesen - jetzt schon wieder. Aber es ist hilfreich, auch diese Urteilsbegründungen zu kennen (außerdem frage ich mich, ob nicht ein paar dieser Verfahren doch noch ans OLG Braunschweig kommen - ob das allerdings anders "tickt", bezweifle ich).

LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16

Zum Beispiel liest man dort u.a. dies:

Zitat:

Soweit OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, 18 U 112/17 (nicht veröffentlicht) einem Vertragshändler das Verhalten des Herstellers wegen der bestehenden dauerhaften Geschäftsbeziehung zurechnet, fehlt es an einer gesetzlichen Anknüpfung.

Im Rahmen der Abwägungsentscheidung ein Insolvenzrisiko anzunehmen, erscheint betreffend beide Beklagten spekulativ (anders aber OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, a. a. O.).

So findet man selbst in klageabweisenden Urteilen hin und wieder weitere Hinweise auf andere, verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen. 🙂

Nebenbei: Dass das LG Braunschweig behauptet, der Beschluss des OLG Köln sei nicht veröffentlicht, lässt einiges erahnen. 🙄 Oder der Beschluss des OLG Köln wurde tatsächlich erst nach der Erstellung der Urteilsbegründung des LG Braunschweig veröffentlicht, was ich jedoch wirklich bezweifle angesichts des allgemeinen Verhaltens in B'schweig.

Für Quereinsteiger, die den erfreulichen

Hinweisbeschluss des OLG Köln vom 20.12.2017 - 18 U 112/17

- noch nicht kennen, hier ein Auszug daraus (auf den sich auch das LG B'schweig bezog):

Zitat:

Hinweisbeschluss

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. Juli 2017 – 8 O 12/16 – gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

...

Hinzu kommt, dass der Klägerin im Falle einer Anwendung des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB für einen unabsehbaren Zeitraum das keineswegs fern liegende Risiko einer Insolvenz sowohl des Herstellers, der über die für eine eventuell mögliche Behebung des Sachmangels erforderlichen technischen Daten verfügte, als auch der Beklagten übertragen würde. Weil der Hersteller VW einer kaum überschaubaren Anzahl von Ansprüchen geschädigter Kunden und Händler in der ganzen Welt ausgesetzt war und ist und weil die Beklagte als Vertragshändlerin mit einer nicht unerheblichen Zahl von Inanspruchnahme kraft Gewährleistung rechnen muss, deren Weitergabe an den letztlich verantwortlichen Hersteller keineswegs stets und vollumfänglich binnen kurzer Frist gelingen muss, bestand für Käufer wie die Klägerin das nicht zu vernachlässigende Risiko, dass sie infolge einer zwischenzeitlichen Insolvenz des Herstellers und wegen des Unvermögens der Beklagten als bloßer Vertragshändlerin, das Software-Problem selbst zu lösen und eine notwendige Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu erwirken, oder wegen einer Insolvenz auch der Beklagten letztendlich ein Fahrzeug würde behalten müssen, dessen Zulassung zum Betrieb im Straßenverkehr in Frage stand. Auch deshalb kann von einer Unerheblichkeit des vorliegenden Sachmangels nicht die Rede sein.

Demgegenüber kommt dem Umstand, dass die Beklagte selbst den Sachmangel weder im Sinne eines Verschuldens zu verantworten hat, noch überhaupt von ihm beim Gefahrübergang Kenntnis gehabt haben wird, keine ausschlaggebende Bedeutung zu. Vielmehr ist im Rahmen der bei der Frage nach der (Un-)Erheblichkeit eines Sachmangels anzustellenden Gesamtabwägung insofern zu berücksichtigen, dass die Beklagte als Vertragshändlerin in einer dauerhaften Vertragsbeziehung zu dem verantwortlichen Hersteller stand und steht und dass sie damit das Risiko einer Gewährleistungshaftung im Verhältnis zu den Kunden für Sachmängel, die sie selbst nicht verschuldet hat, in gewissem Umfang in Kauf genommen hat.

Vor diesem Hintergrund erscheint es interessengerecht, eine Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses zuzulassen und die Beklagte auf die Inanspruchnahme ihres Vertragspartners, des Herstellers VW, zu verweisen.

Die Beklagte hat daraufhin ihre Berufung zurückgenommen - siehe Pressemitteilung von Justiz NRW vom 14.02.2018.

So etwas verschweigen VW und LG B'schweig sehr gerne.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 22. März 2018 um 10:45:34 Uhr:



Die Beklagte hat daraufhin ihre Berufung zurückgenommen - siehe Pressemitteilung von Justiz NRW vom 14.02.2018. So etwas verschweigen VW und LG B'schweig sehr gerne.

Ja, und das kommt (laut Aussage von vw-verhandlung.de u.a.) wohl gar nicht mal so selten vor, daß die Berufung zurückgenommen wird und ein (großzügiger) Vergleich (mit Stillschweigeerklärung) angeboten wird...!
Der Partner einer Kollegin ist Richter am LG und wundert sich immer mal wieder darüber, daß Verhandlungstermine plötzlich gestrichen werden... 😉

Wann würde das Update freigegeben?
Das KbA darf es mir nicht sagen:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Yyyy,

um Ihr Fahrzeug genau zu identifizieren, wird die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) benötigt. Bitte erfragen Sie den Freigabezeitpunkt unter der Angabe der FIN bei SEAT direkt. Hier ist dazu aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Xxxxx

Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Marktüberwachung

24932 Flensburg

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