Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Multec schrieb am 21. März 2018 um 09:36:57 Uhr:
Konkret:
Das ist die bekannte Sendung "Geheimakte VW" von ZDFzoom.
Auch die Aussagen des UBA sind nicht neu und mir bekannt. Ich hatte Dich (miss)verstanden, Du hättest Kenntnis von gerichtlichen Gutachten.
.
https://www.solinger-tageblatt.de/.../...rklagen-audi-9710602.amp.html
.
http://www.rp-online.de/.../...n-fordern-notfallplan-aid-1.7469041.amp
Es ist inzwischen überall bekannt ( und auch von der Politik zugegeben ), dass auch nach dem SW-Update die Emissionswerte gemäß Euro 5 Norm immer noch massiv überschritten werden.
Deswegen fordert die Politik ja die Hardware Lösung, schützt aber gleichzeitig die Kfz-Hersteller.
Die einzige Frage ist noch, wer dieses Hardware Update bezahlt.
So, wie Politik und Auto-Hersteller miteinander verbunden sind, kann sich jeder vorstellen,
wer am Ende der Doofe sein wird.
Deswegen muss man klagen, sonst ist man am Ende der Dumme.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 21. März 2018 um 09:58:48 Uhr:
Zitat:
@Multec schrieb am 21. März 2018 um 09:36:57 Uhr:
Konkret:
Das ist die bekannte Sendung "Geheimakte VW" von ZDFzoom.Auch die Aussagen des UBA sind nicht neu und mir bekannt. Ich hatte Dich (miss)verstanden, Du hättest Kenntnis von gerichtlichen Gutachten.
.
https://www.solinger-tageblatt.de/.../...rklagen-audi-9710602.amp.html.
http://www.rp-online.de/.../...n-fordern-notfallplan-aid-1.7469041.amp
Zitat:
@Multec schrieb am 21. März 2018 um 11:13:48 Uhr:
Es ist inzwischen überall bekannt ( und auch von der Politik zugegeben ), dass auch nach dem SW-Update die Emissionswerte gemäß Euro 5 Norm immer noch massiv überschritten werden.
Deswegen fordert die Politik ja die Hardware Lösung, schützt aber gleichzeitig die Kfz-Hersteller.
Die einzige Frage ist noch, wer dieses Hardware Update bezahlt.
So, wie Politik und Auto-Hersteller miteinander verbunden sind, kann sich jeder vorstellen,
wer am Ende der Doofe sein wird.Deswegen muss man klagen, sonst ist man am Ende der Dumme.
Nein, nein, nein!
Die Fahrzeuge überschreiten, auch nach dem Aufspielen des Updates, die verordnungsrechtlich vorgeschriebenen NOx- und CO2-Grenzwerte "im Realbetrieb", das ist wohl richtig. Die Messungen verschiedener Institute nach dem NESFZ, und nur dieser zählt bei den Abgasklagen (Stichworte: Mangel im Zeitpunkt der Übergabe, Fahrzeugzustand im Zeitpunkt des Inverkehrbringens), ergaben jedoch, dass die Updates die NOx-Emissionen der überprüften Fahrzeuge deutlich reduziert haben und die vorgeschriebenen Grenzwerte damit überwiegend eingehalten werden.
Aber: Das Update greift sehr tief in die Motorsteuerung ein. Es verändert u.a. die Art und Weise der Kraftstoffeinspritzung, auch der Ladedruck wird in bestimmten Betriebszuständen erhöht. Die von VW nicht in allen Punkten offengelegten Veränderungen führen in ihrer Gesamtheit zur vermehrten Rußablagerung im Bereich der Abgasrückführung und des Rußpartikelfilters. Die neuerdings stattfindende Doppeleinspritzung führt zu einer Mehrbelastung der Injektoren. Der erhöhte Ladedruck vermindert die Haltbarkeit des Turboladers. All diese Wirkungen, und noch mehr, werden von vorgeblichen "Fachleuten" beschrieben. Treffen sie zu, wird sich mit dem Aufspielen des Updates der Wartungs- und Reparaturaufwand erhöhen, d.h. es werden die Kosten je gefahrener Kilometer um einen Wert X ansteigen.
Um diese Behauptungen / Argumente unter dem Aspekt "Mangelfolgeschaden" erfolgreich in einen Zivilprozess einzubringen, bedarf es - sofern sich die Parteien nicht zuvor gütlich einigen - eines Gerichtsgutachtens zu den streitbedeutsamen Tatsachenbehauptungen des Klägers, sofern diese zwar schlüssig vorgetragen, von der Beklagten jedoch bestritten worden sind. Die Ergebnisse entsprechender Gerichtsgutachten sind noch nicht veröffentlicht. Ob mit einer Veröffentlichung in Kürze zu rechnen ist, ist im Hinblick auf das Urheberrecht des Sachverständigen sowie im Hinblick auf die Interessenlage von VW auch eher fraglich.
Ähnliche Themen
Klagen klagen klagen !!!!
Das ist das einzige, was in diesem Fall zieht.
Gibt genug Gerichtsurteile, die den Klägern Recht geben.
Am besten, den Wagen zurückgeben.
Soll doch der VW die Entsorgung übernehmen 😁
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 21. März 2018 um 14:40:45 Uhr:
Zitat:
@Multec schrieb am 21. März 2018 um 11:13:48 Uhr:
Es ist inzwischen überall bekannt ( und auch von der Politik zugegeben ), dass auch nach dem SW-Update die Emissionswerte gemäß Euro 5 Norm immer noch massiv überschritten werden.
Deswegen fordert die Politik ja die Hardware Lösung, schützt aber gleichzeitig die Kfz-Hersteller.
Die einzige Frage ist noch, wer dieses Hardware Update bezahlt.
So, wie Politik und Auto-Hersteller miteinander verbunden sind, kann sich jeder vorstellen,
wer am Ende der Doofe sein wird.Deswegen muss man klagen, sonst ist man am Ende der Dumme.
Nein, nein, nein!
Die Fahrzeuge überschreiten, auch nach dem Aufspielen des Updates, die verordnungsrechtlich vorgeschriebenen NOx- und CO2-Grenzwerte "im Realbetrieb", das ist wohl richtig. Die Messungen nach dem NESFZ, und nur das zählt hier bei den Abgasklagen, verschiedener Institute ergaben jedoch, dass das Update die NOx-Werte bei den überprüften Fahrzeugen deutlich verbessert hat und die vorgeschriebenen Grenzwerte überwiegend eingehalten werden.
Aber: Das Update greift sehr tief in die Motorsteuerung ein. Es verändert u.a. die Art und Weise der Kraftstoffeinspritzung, auch der Ladedruck wird in bestimmten Betriebszuständen erhöht. Die von VW nicht in allen Punkten offengelegten Veränderungen führen in ihrer Gesamtheit zur vermehrten Rußablagerung um Bereich der Abgasrückführung und des Rußpartikelfilters. Der erhöhte Ladedruck vermindert die Haltbarkeit des Turboladers. Diese Wirkungen werden von vorgeblichen "Fachleuten" beschrieben. Um diese Behauptungen erfolgreich in einen Zivilprozess einzubringen, bedarf es eines Gerichtsgutachtens zu streitbedeutsamen Tatsachenbehauptungen des Klägers, sofern diese zwar schlüssig sind, von der Beklagten jedoch bestritten werden. Und die Ergebnisse entsprechender Gerichtsgutachten sind eben noch nicht veröffentlicht worden. Ob mit einer Veröffentlichung in Kürze zu rechnen ist, ist im Hinblick auf das Urheberrecht des Sachverständigen auch eher fraglich.
Zitat:
@Multec schrieb am 21. März 2018 um 14:50:35 Uhr:
Klagen klagen klagen !!!!Das ist das einzige, was in diesem Fall zieht.
Gibt genug Gerichtsurteile, die den Klägern Recht geben.
Mit der Erhebung der Klage gegen einen Autobauer, der den Grips seiner Ingenieure lieber dafür verwendet, saubere Diesel vorzutäuschen, als diese tatsächlich zu bauen, liegt man schon mal nicht ganz verkehrt. Es besteht halt, wie überall im Leben, ein gewisses Erfolgsrisiko, solange viele Fragen nicht durch rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidungen beantwortet sind.
Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz hat!
So lange, wie es allerdings dauern wird bzw. "würde", (rechtsschutzfinanzierte) höchstrichterliche Antworten auf alle streitentscheidenden Fragen zu erhalten, wird wohl kaum ein Auto von den Klägern gefahren. 😁
Danke, wir sollten wenigstens in diesem Thread sachlich und möglichst nah am Thema bleiben. Hinweise auf Emissionen im realen Fahrbetrieb nützen da m.E. nichts, wohl aber auf die EU-Verordnung, nach der m.E. auch Temperatur-Fenstern sehr enge Grenzen gesetzt werden und auch von den Herstellern volle Transparenz bzgl. ebendieser verlangt wird. Das kann auch ein Hebel vor Gericht sein.
Interessant ist m.E. auch die Frage, ob der Käufer bei den Verkaufsgesprächen nicht nur pauschal (wenn überhaupt) über die Euro 5-Norm gesprochen und vom Verkäufer die Bestätigung erhalten hat, dass diese eingehalten werde, sondern auch konkrete Emissionswerte diskutiert und auch die Einhaltung deren Grenzwerte seitens des Verkäufers zugesagt wurde; und ob das Ganze dann auch Bestandteil des Vertrags ist.
Denn nach meinem Überblick argumentieren die VW-Anwälte regelmäßig, dass wenn überhaupt nur über die Norm gesprochen wurde, so dass konkrete Werte einzelner Parameter keine Rolle spielen sollen. Sie nutzen das als Vorwand, dass es dem Käufer letzten Endes zuzumuten sei, das Update durchführen zu lassen, um aus den illegalen Abschaltvorrichtungen legale (eigentlich: vom KBA abgesegnete) Abschaltvorrichtungen zu machen. Ob dabei Parameter X soundso hoch sein werde (NEFZ!), sei dann zweitrangig.
@Tiguan_MS
Siehst Du das auch so? Was hilft dagegen? Persönliche Notizen vom Gespräch damals beim Kauf? Da steht vor Gericht im Fall, dass der Verkäufer Zeugnis ablegen soll, Aussage gegen Aussage.
.
PS: Hier noch ein Hinweis auf eine Seite des ADAC mit Infos zum Thema (nicht viele Neues, aber für Quereinsteiger hier im Thread ggf. hilfreich):
https://www.adac.de/.../
Kommentar bei
test.de:
Zitat:
ASC04 schrieb am 21.03.2018 um 16:59 Uhr:
LG Ravensburg 2 O 96/17 vom 6.3.2018Der Händler wurde zur Nachlieferung eines fabrikneuen Skoda verurteilt (leider bislang nur bei Juris kostenpflichtig abrufbar). VW selbst war nur als Streithelfer am Verfahren beteiligt.
Interessant: Obwohl der Verkaufsleiter des Händlers den üblichen Verzicht auf die Einrede der Verjährung (auch für bereits verjährte Ansprüche) bis 31.12.2017 erklärt hatte, hat sich der Händler auf Verjährung berufen, da sich die Bevollmächtigung des Verkaufsleiters zur Vertretung der Beklagten nicht auf Verjährungsverzichte erstreckt habe, d.h. die Beklagte insoweit nicht ordnungsgemäß vertreten war. Das Gericht hat dieses Argument der fehlenden Vertretungsmacht richtigerweise zurückgewiesen. Denn zu Stellung des Verkaufsleiters gehört es regelmäßig auch, bei mangelhafter Lieferung auf geltend gemachte Gewährleistungsansprüche zu reagieren.
Gibt es weitere Erfahrungen, dass VW bzw. die Händler wie hier versuchen, von dem umfassend erteilten Verjährungsverzicht wieder loszukommen?
.
Infos aus erster Hand von Oliver Schmidt höchstpersönlich beim "Grillen" in UK (noch vor seiner Verhaftung in den USA):
http://data.parliament.uk/.../27791.pdf
Das "Verhör" der beiden ist wirklich köstlich - unbedingt lesen! 😁
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 21. März 2018 um 16:11:54 Uhr:
@Tiguan_MS
Siehst Du das auch so? Was hilft dagegen? Persönliche Notizen vom Gespräch damals beim Kauf? Da steht vor Gericht im Fall, dass der Verkäufer Zeugnis ablegen soll, Aussage gegen Aussage.
Die Klägerin bzw. der Kläger sollte stets bei der Wahrheit bleiben. Wahrscheinlich wurde über die Erfüllung der neuesten Umweltstandards gesprochen und war dies dem Kläger wichtig. CO2-Werte waren mal für die Kfz-Steuer wichtig, die Euro 5 - Norm war mal das A und O, aber es gab sogar in 2012 schon Euro 6-Fahrzeuge von VW (Passat-Modell, Serie "BlueTDI"😉, was ich auch erst vor kurzem erfuhr. Auch diese Fahrzeuge hatten noch den EA189-Motor, das muss man sich mal vorstellen.
Wer darüber hinaus lange "Geschichten" erzählt, wird den Richtern wohl eher unglaubwürdig vorkommen.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 21. März 2018 um 18:53:23 Uhr:
Kommentar bei test.de:Das "Verhör" der beiden ist wirklich köstlich - unbedingt lesen! 😁
Die teilweise völlig verpeilten Antworten erinnern mich irgendwie an Tünnes und Schäl. 😁
Nein, Du irrst Dich sicherlich! 😉 Die haben nur so getan (waren gebrieft). Da wird nichts dem Zufall überlassen. Egal, wichtiger sind die Aussagen an sich.
.
Wannacry?
https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...
Frontal 21 - Kungeln mit dem Staat:
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/kungeln-mit-dem-staat-100.html
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 20. März 2018 um 13:02:00 Uhr:
Zitat:
@never_ever schrieb am 20. März 2018 um 11:19:12 Uhr:
nein, den gibt's nur für die Zeit, in der das Fahrzeug in der Werkstatt ist - zwecks update-Aufspielung...! 😉 So sieht's aus...! 😠
Wenn es im Anschluß zigmal liegenbleibt oder immer wieder ins Notlaufprogramm geht, kannste alleine zusehen, wie Du vom Fleck kommst...! 🙄
Das sehe ich (s.o.) etwas anders, d.h. wenn die Zwangsstilllegung erfolgte, besteht m.E. ebenfalls (unter Maßgabe vernünftigen Handelns) die Möglichkeit, Kosten für ein Ersatzfahrzeug im Rahmen der Klage bzgl. des Schadensersatzes geltend zu machen - mein laienhaftes Verständnis ohne Anspruch auf Korrektheit. 😉
Ich sehe das vom Grundsatz her genau wie Du.
Nur befürchte ich, daß das trotzdem nicht erstattet wird.
Meine Anmerkung war insofern ironisch gemeint.
Zitat:
@anerja schrieb am 20. März 2018 um 12:36:19 Uhr:
Zitat:
@never_ever schrieb am 20. März 2018 um 02:00:27 Uhr:
Gibt's hier noch jemanden mit einem EA 189 (2.0 TDI)
der (trotz Stilllegungsandrohung/-verfügung) weiterhin hartnäckig die Teilnahme an der Rückrufaktion verweigert und sein Fahrzeug zufällig (und optimalerweise) auch noch im Landkreis LB zugelassen hat...?!Es dürfen sich natürlich gerne auch User melden,
auf die nicht alle genannten "Kriterien" zutreffen!Also, ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und notfalls auch klagen...!
Hallo never-ever,
ich habe noch keine Stilllegungsandrohung erhalten. Zum Update wurde ich schon zweimal aufgefodert
aber die werden mich nicht zu sehen bekommen 🙂.
Ich habe mich der Klage bei MyRight angeschlossen und warte erst mal ab was kommt !
Werden eigentlich noch immer Stilllegungsandrohungen verschickt ?
Gruß
Erwin
Hallo Erwin!
Danke für Deine Antwort!
Ja, meine Androhung kam Ende November.
Und "Plusfan" hat seine gestern erhalten:
https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...
Ach ja, und ich bin bei vw-verhandlung.de