Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. März 2018 um 16:24:15 Uhr:



D) sind einige Gerichte der Ansicht, dass der Mangel nicht erheblich sei. Das kann man - substantiiert - m.E. mit dem Hinweis auf die nötige Mitwirkung des KBA und die drohenden Zwangsstilllegungen bei ausbleibendem Update aus der Welt räumen, aber eben nur, wenn man sich dazu derart äußert (schätze ich).

Sehe ich auch so. Wobei ich seit heute das vorrangige Problem habe, die Zulassungsstelle davon überzeugen zu müssen, dass Fahrzeug nicht stillzulegen ;-(

Oder das Update doch machen zu lassen, aber unter Vorbehalt...

Oder...? Ich weiß es noch nicht so genau. Muss auch mal sehen, was der Anwalt dazu so sagt.

Anwalt? Ah, ich dachte, Du vertrittst Dich selbst. 😉
Ist aber keine einfache Frage... Hast Du ein 2. Fahrzeug bis zu einer Lösung des Problems (Urteil oder Vergleich)? Gibt's eine Möglichkeit, den Zustand Deines Fahrzeugs vor dem Update zu dokumentieren? Hat die Durchführung eines selbständigen ... (wie hieß das?) ... aufschiebende Wirkung bzgl. der Stilllegung? Warum darf die Behörde Dein Fahrzeug stilllegen, wenn es (laut VW) keine Mängel hat? (sorry, letzte Frage ist natürlich provokativ 😉)

Unter Vorbehalt kannst du das sogenannte Software-Update aber nicht machen lassen, das ist ja das Problem ... ja oder nein, tertium non datur, ist ja irreversibel ... nur ein Gutachten quasi zur Beweissicherung könnte man anstreben vor dem Software-Update und dann eines später im Verfahrensverlauf nach dem Software-Update.

Welchen Wert hat so ein "Gefälligkeitsgutachten"? Und vor allem: Wie teuer ist es? Ich schätze, dass ohne Vorschuss von 2-3 Tausend Euro nichts passiert - leider. Ist es nicht erfolgversprechender, sich gegen die Stilllegung zu wehren? (sonst sind die Beweismittel futsch)

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Selbständiges Beweisverfahren heißt das. Wobei das zu beweisende Problem ja eher nicht am einzelnen Fahrzeug hängt, sondern m. E. grundsätzlicher Natur ist. Und selbst das dauert ja über den Daumen 2-3 Monate plus eine ganze Stange Geld. Die Zulassungsstelle denkt so an 2-3 Wochen bis zur Stilllegung. Hierzu interessant: es scheint eine Vorgabe vom (welchen auch immer) Ministerium zu geben.

Man sieht, es ist nicht einfach...

Erstmal abmelden - ungern, aber eine Möglichkeit.

Und klar hab ich einen Anwalt ;-)

Ich hatte mein Fahrzeug vorher abgemeldet - und bin damit gut gefahren. 😁

Hier ein Hinweis (ursprünglich von

@Broesel13

im anderen Thread) auf 2 lesenswerte Artikel:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 12. März 2018 um 18:59:34 Uhr:


http://www.handelsblatt.com/.../21060230.html?...

Premium Dieselaffäre - 12.03.2018 - 17:51 Uhr•

Richter werfen VW immer häufiger Betrug und bewusste Täuschung vor

Der Autokonzern gerät in der Aufarbeitung der Dieselaffäre in die Defensive.
Immer wieder gewinnen Kunden vor Gericht.

Düsseldorf. Es sind halb Urteile, halb Moralpredigten. Wenn die Anwälte der Volkswagen AG in diesen Tagen ihre Post öffnen, müssen sie sich oft fühlen, als berieten sie Sittenstrolche. Der Konzern habe seine Kunden betrogen, heißt es vom Landgericht Nürnberg. Volkswagens „Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung von Verbrauchern und Behörden ist als verwerflich zu betrachten“, schallt es aus Düsseldorf.

Ein Richter in Stuttgart tadelt, VW verstoße „gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“.

Seit Monaten geht das nun schon so. Volkswagen, einst Stolz der deutschen Automobilwirtschaft, wird von Gerichten zum Sündenpfuhl erklärt. Die Dieselfahrzeuge des Konzerns seien schadhaft, seine Führung juristisch schuldig und moralisch untauglich, lautet das Credo zahlreicher Urteile. VW kontert. „Wir erachten diese Urteile als rechtsfehlerhaft und gehen davon aus, dass sie in der Berufungsinstanz korrigiert werden“, sagt Konzernsprecher Eric Felber.

Er verweist auf 1450 Verfahren, in denen Kunden mit ihren Ansprüchen gegen VW oder VW-Händler gescheitert seien.

Klägeranwälte machen eine andere Rechnung auf. Allein die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich vertritt 6750 Kunden. „Wir gewinnen etwa 65 Prozent der Verfahren“, sagt Anwalt Marco Rogert. Das übrige Drittel der Fälle werde per Vergleich geregelt – zugunsten der Kunden.

Eine unabhängige Übersicht über alle Vergleiche und alle Urteile gibt es nicht. Fakt aber ist, dass Abertausende von Kunden den Konzern als Hersteller manipulierter Fahrzeuge zur Verantwortung ziehen wollen und die Rückabwicklung ihrer Kaufverträge fordern. Der Vorgang ist in der deutschen Automobilgeschichte ohne Beispiel.

Das Handelsblatt hat nun mehr als 200 Urteile ausgewertet, in denen Landgerichte dem Autobauer in den meisten Fällen Betrug attestieren. Die Wortwahl der Richter ist erstaunlich hart. Sie halten es nicht nur für erwiesen, dass Volkswagen seine Kunden betrogen hat. Es sei auch unvorstellbar, dass dieser Betrug ohne Wissen der obersten Führungsebene geschah. Wenn Volkswagen dies trotzdem als Verteidigung vorbringe, so sei das „ungenügend und unglaubhaft“.

Tausende von Einzelklagen

Volkswagen legt gegen solche Urteile Berufung ein. So lässt die Dieselkrise den Konzern nicht los. Am 18. September 2015 machte die US-Umweltbehörde EPA öffentlich, dass Dieselmotoren von VW manipuliert waren und viel mehr Schadstoffe ausstießen als gesetzlich erlaubt. Die Amerikaner fackelten nicht lange. Eine halbe Million Fahrzeuge war in den USA betroffen. In Windeseile trommelten spezialisierte Anwälte VW-Fahrer als Kunden zusammen. Schon im Sommer 2016 stimmte ein Gericht in San Francisco einem Vergleichsvorschlag zu. Die Kosten für VW: 16 Milliarden Dollar.

In Deutschland war die Rechtslage völlig anders. Auf seinem Heimatmarkt hatte Volkswagen viel mehr Dieselkunden als in den USA, Sammelklagen waren hier aber nur bei Finanzdelikten möglich. Für die Dieselaffäre bedeutete das: Jeder VW-Kunde musste einen möglichen Streit mit dem Milliardenkonzern selbst ausfechten.

Anfangs war das gut für Volkswagen. In den USA gab der Konzern ein Schuldbekenntnis ab, räumte die Manipulation der Dieselmotoren ein und zahlte nicht nur Schadensersatz, sondern auch Strafen in Milliardenhöhe. In Deutschland dagegen tat der Konzern so, als spiele das alles keine Rolle. Es gäbe keine gezielte Täuschung der Kunden, erklärte Volkswagen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe die Autos schließlich zugelassen, hierzulande käme es nur darauf an, die Abgaswerte auf dem Prüfstand einzuhalten. Für mögliches Fehlverhalten einzelner Ingenieure könne der Konzern nichts.

Bei dieser These blieb VW. Als Vorstandschef Martin Winterkorn im September 2015 zurücktrat, verabschiedete ihn sein Aufsichtsrat in höchsten Ehren. Mit „größter Hochachtung“ nehme man Winterkorns Bereitschaft zur Kenntnis, Verantwortung zu übernehmen. „Die Mitglieder des Präsidiums stellen fest, dass Herr Professor Doktor Winterkorn keine Kenntnis hatte von der Manipulation von Abgaswerten.“ Volkswagen zahlte Winterkorns Millionengehalt noch bis Ende 2016 weiter.

Die Kunden dagegen sollten keinen Cent sehen. Schadensersatz? Warum denn, fragte Volkswagen. Es gebe doch gar keinen Schaden. Wenn das KBA der Meinung sei, die Dieselmotoren müssten nachgerüstet würden, so sei das per Softwareupdate zu erledigen. Zunächst kam VW damit meist durch. Kunden zögerten mit ihren Klagen.

Das hat sich inzwischen geändert. Kundenanwälten gelingt es, immer mehr Dokumente zur Dieselaffäre aus Volkswagen herauszuklagen. Auch Journalisten graben sich seit Herbst 2015 durch eine Akte nach der anderen. Und je mehr öffentlich wird, wie sehr Volkswagen seine Motoren manipulierte, desto mehr verlieren sie an Wert. Manche VW-Händler bezeichnen die Dieselaffäre als existenzgefährdend für ihr Geschäft.

Der immer deutlicher sichtbare Schaden wird auch von deutschen Richtern erkannt. Das erste öffentlich bekannte Urteil im Abgasskandal kam vom Landgericht Bochum. Kein Schaden, hieß es Anfang 2016. Der Käufer eines VW Tiguan hatte seinen Autohändler verklagt und als Grund die Dieselaffäre genannt. Galt nicht, befand der Richter. Das Fahrzeug weise „keinen erheblichen Mangel im rechtlichen Sinn“ auf.

18 Monate später klang das aus demselben Gericht ganz anders. Eine Kundin hatte für 31.378 Euro einen VW Touran Comfortline gekauft und forderte nun den Kaufpreis zurück. Das Landgericht Bochum gab ihr recht. „Der Pkw war mangelhaft“, stand im Urteil vom 17. August 2017. VW habe „arglistig verschwiegen, dass die Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr und die Einstufung in die angegebene Schadstoffklasse nicht gesetz- bzw. vorschriftsmäßig erfolgten, da eine Abschaltvorrichtung in dem Pkw vorhanden war.“

Die Abschaltvorrichtung steht im Zentrum des VW-Skandals. Dieselmotoren wurden von einer Software gesteuert. Sie erkannte, ob sich das Fahrzeug auf der Straße oder im Testlabor befand. Im Labor wurden die Abgase vorschriftsmäßig per Katalysator oder mit einer Spezialflüssigkeit, genannt Adblue, gereinigt. Auf der Straße wurde diese Reinigung häufig abgestellt.

„Das Verschweigen dieses Mangels war auch arglistig, da es vorsätzlich geschah“, rügten die Bochumer Richter. Die doppelte Täuschung gebe der Kundin das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Volkswagen müsse ihr deshalb den Preis abzüglich einer Nutzungsgebühr erstatten, in diesem Fall 27.667 Euro, plus 1359 Euro Verzugszinsen.
Fälle werden immer kurioser

Arglistige Täuschung ist etwas, das sich ein Konzern nicht alle Tage vorwerfen lassen muss. Für Volkswagen aber haben deutsche Gerichte noch ganz andere Vokabeln parat. Anders als üblich verkleiden Richter ihre Entscheidungen nicht in Fachjargon. Die Worte sind so klar, dass selbst Rechtslaien sie verstehen. Es sind Bankrotterklärungen, juristisch wie moralisch.

Volkswagen habe „in großem Umfang und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt und zugleich seine Kunden manipulierend beeinflusst“, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 14. Juni 2017. Der Konzern habe „ein System zur planmäßigen Verschleierung seines Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen“. Das Landgericht Essen urteilte am 19. Oktober 2017: „Die Manipulation der Abgaswerte durch Einsatz der Software stellt überdies eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Klägers dar.“

Solche Richtersprüche haben Wirkung. Klägeranwälte berichten, dass Volkswagen inzwischen sehr zuvorkommend sei, um negative Urteile zu verhindern. „Es fällt auf, dass eine Vielzahl von Oberlandesgericht-Terminen angesetzt werden, aber so gut wie keine stattfinden“, sagt Anwalt Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.

Inzwischen gibt es kuriose Fälle. Vor dem Landgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt klagte eine VW-Kundin 2017 sowohl gegen ihren Händler als auch den Konzern. Die VW-Seite bot einen Vergleich an, die Frau lehnte ab. Trotzdem überwies ihr der Händler am 7. Februar 2018 den Kaufpreis von 36.097 Euro für ihren manipulierten Audi A1 zurück und zog dabei nicht einmal eine Nutzungspauschale ab. Warum? „Um die Kundenbeziehung durch einen länger andauernden Rechtsstreit nicht weiter zu belasten“, antwortete ein VW-Sprecher.

Der Fall ist ungewöhnlich. Doch regelmäßig, so zeigen die Akten, kämpft Volkswagen nun Rückzugsgefechte. Vor dem Landgericht Düsseldorf argumentierten die Konzernanwälte Anfang 2018, eine Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung liege eigentlich gar nicht vor. Sie setzten zu einer ausführlichen technischen Erläuterung an. Dann warfen sie dem Kunden vor, er könne seine Klage gar nicht richtig begründen. Der Kunde habe „nicht ausreichend substantiiert dazu vorgetragen, wer zu welchem Zeitpunkt von dem Einbau der Software überhaupt Kenntnis hatte“.

Wer diese Kenntnis hatte, wollte Volkswagen allerdings auch nicht sagen – und das Gericht dürfe solche Fragen auch nicht stellen. Das „liefe auf eine unzulässige Ausforschung hinaus“.

Das Gericht ließ den Vorstoß ins Leere laufen – und gab dem Kunden recht. Zwar könne man VW nicht zwingen, die Wissensträger im Konzern zu benennen, steht im Urteil. Aber: „Aufgrund des unzureichenden Bestreitens der Beklagten gilt der klägerische Vortrag als zugestanden, dass ein oder mehrere Vorstandsmitglieder von dem gesamten Sachverhalt Kenntnis hatten und dass der Softwareeinbau mit ihrem Wissen und Wollen erfolgte.“
Müller bezeichnet VW als „systemrelevant“

So weit ist es für Volkswagen also schon gekommen. Der Konzern muss sich vor Gericht nicht nur Vorträge über Anstand und Moral anhören, die Richter belehren die VW-Vertreter sogar in Sachen Unternehmensstruktur und Prozesslogik. Das Landgericht Dortmund hielt fest, es sei „nicht einsichtig, warum der Konzern in den Vereinigten Staaten von Amerika umfassende Schuldanerkenntnisse … abgegeben hat, wenn tatsächlich auf Vorstandsebene niemand von dem Softwareeinsatz gewusst hätte“.

All das zeigt: Für VW geht es in der Dieselkrise juristisch bergab. Jede Niederlage spricht sich herum und zieht neue Klagen nach sich. „Die Chancen steigen“, sagt Julius Reiter von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen. „Es gibt einen ganz klaren Trend zugunsten der Kläger.“ Rechtsschutzversicherten rät er zum Gang vor Gericht – zumal sich die Lage für Dieselfahrer ja nicht bessere.

Tatsächlich sind die Kunden verängstigt wie nie zuvor. Ende Februar entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Fahrverbote gegen Dieselautos zulässig sind. Der Wertverfall solcher Fahrzeuge hat sich beschleunigt, die Zahl der Fahrer, die auf ein Softwareupdate vertrauen, nimmt ab.

„Die Klagebereitschaft von VW-Kunden ist seit der Fahrverbotsentscheidung deutlich höher“, sagt Klägeranwalt Marco Rogert. Auch sein Kollege Markus Klamert von der Kanzlei KMP3G in München bestätigt das. Und es gibt reichlich Luft nach oben. 2,8 Millionen Diesel will Volkswagen per Softwareupdate nachrüsten. Sammelklagen wie in den USA sind zwar hierzulande nicht möglich. Doch Rechtsdienstleister versuchen auf alternativem Weg, Ansprüche von Kunden zu bündeln. Allein bei Myright haben sich 50.000 VW-Fahrer registriert.

Das sind Dimensionen, die große Fragen aufwerfen. Der Automobilclub ADAC schlug gerade vor, die Hersteller sollten doch das Dieselproblem per Hardware-Nachrüstung beheben. Diese brächte eine Reduzierung der Schadstoffausstöße um 70 bis 88 Prozent – dreimal besser als eine Lösung per Softwareupdate. VW-Chef Matthias Müller lehnte ab. Zu teuer. Die Umbaukosten lägen je nach Fahrzeugtyp bei 1500 bis 7000 Euro, sagte der Vorstandschef auf dem Genfer Autosalon. VW habe in den USA etwa 25 Milliarden Euro zahlen müssen. Weitere 17 Milliarden Euro, um Fahrzeuge allein in Deutschland nachzurüsten, seien nicht tragbar.

Zum Schluss sagte Müller noch etwas. Sein Konzern habe mehr als 600.000 Mitarbeiter, mehr als eine viertel Million davon in Deutschland. „Systemrelevant“ nannte der VW-Chef seinen Konzern, bevor er sich wieder aus Genf verabschiedete. Ein Wort, das die Bevölkerung aus der Finanzkrise 2008 kennt. Nur systemrelevante Banken, hieß es damals, dürften mit Steuergeldern gerettet werden. Aber die müssten es auch.

Gilt diese Logik auch für Autokonzerne? Es wäre ein seltsames Ende der Dieselaffäre. Die Kunden haben keinen Schaden, sagt Volkswagen. Doch um ihre Ansprüche zu befriedigen, hat der Weltkonzern nicht genug Geld.

Mitarbeit: Mona Fromm, Alina Liertz

Falls es zu viel sein sollte, bitte den Text kürzen/löschen. Danke. 🙂

Und hier der andere:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 12. März 2018 um 19:22:33 Uhr:


http://www.handelsblatt.com/.../21060828.html

Premium Abgewiesene Klagen - 12.03.2018 - 17:43 Uhr•

In Braunschweig beißen VW-Dieselkäufer auf Granit

Dieselfahrer bekommen mittlerweile in ganz Deutschland Recht, wenn sie gegen VW vorgehen. Nur in Braunschweig tickt das Gericht anders.

Zwar habe das Kraftfahrbundesamt die im Dieselmotor eingesetzte Software als „unzulässige Abschalteinrichtung“ erkannt. Dass VW dem Kunden von dieser Software nichts verriet, sei aber „keine relevante Täuschung.“ Die Kosten für den Rechtsstreit müsse deshalb der Kunde tragen.

Eine Änderung der Rechtsmeinung scheint nicht anzustehen. Allein im Dezember 2017 gingen in Braunschweig 255 neue Klagen gegen Volkswagen ein. Das Landgericht werde selbstverständlich alle Fälle bearbeiten, teilt eine freundliche Sprecherin mit. Jeder komme zu seinem Recht.

Seither siegt Volkswagen auch in ersten Instanz nahezu immer. „Im Namen des Volkes! Die Klage wird abgewiesen“, heißt es etwa in einem Urteil vom 30. November 2017. Weder habe der Kläger nachweisen können, dass Volkswagen ihn bei seinem Kauf eines Skoda Roomster täuschte, noch gebe es überhaupt einen Schaden.

Die Richter halten sich in ihrer Urteilsbegründung streng an die Argumentationslinien des Konzerns. Es sei nicht maßgeblich, ob das Fahrzeug die Schadstoffgrenzwerte im Straßenverkehr nicht einhalte. Die Hersteller müssten nur „Angaben dazu machen, welche Werte auf dem Prüfstand erzielt wurden.“

Dass diese Werte durch Einsatz einer manipulativen Software erreicht wurden, sei für den Streitfall nicht entscheidend, heißt es in einem sehr ähnlich lautenden Urteil vom 15. Dezember 2017.

Kundenanwälte bezweifeln das. „Die Richter in Braunschweig halten die VW-Fahne trotzig in die Höhe“, sagt Markus Klamert von der Kanzlei KMP3G. Während in ganz Deutschland über den Werteverfall von Dieselfahrzeugen diskutiert wird, bestreite man in unmittelbarer Nachbarschaft zur Konzernzentrale, dass Kunden überhaupt irgendeinen Schaden hätten. „Es ist skurril“, sagt Klamert. „Das Landgericht Braunschweig kommt mir inzwischen vor wie das gallische Dorf aus Asterix und Obelix.“

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. März 2018 um 19:36:38 Uhr:


Und hier der andere:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. März 2018 um 19:36:38 Uhr:



Zitat:

@Broesel13 schrieb am 12. März 2018 um 19:22:33 Uhr:


http://www.handelsblatt.com/.../21060828.html

Premium Abgewiesene Klagen - 12.03.2018 - 17:43 Uhr•

In Braunschweig beißen VW-Dieselkäufer auf Granit

Dieselfahrer bekommen mittlerweile in ganz Deutschland Recht, wenn sie gegen VW vorgehen. Nur in Braunschweig tickt das Gericht anders.

Zwar habe das Kraftfahrbundesamt die im Dieselmotor eingesetzte Software als „unzulässige Abschalteinrichtung“ erkannt. Dass VW dem Kunden von dieser Software nichts verriet, sei aber „keine relevante Täuschung.“ Die Kosten für den Rechtsstreit müsse deshalb der Kunde tragen.

Eine Änderung der Rechtsmeinung scheint nicht anzustehen. Allein im Dezember 2017 gingen in Braunschweig 255 neue Klagen gegen Volkswagen ein. Das Landgericht werde selbstverständlich alle Fälle bearbeiten, teilt eine freundliche Sprecherin mit. Jeder komme zu seinem Recht.

Seither siegt Volkswagen auch in ersten Instanz nahezu immer. „Im Namen des Volkes! Die Klage wird abgewiesen“, heißt es etwa in einem Urteil vom 30. November 2017. Weder habe der Kläger nachweisen können, dass Volkswagen ihn bei seinem Kauf eines Skoda Roomster täuschte, noch gebe es überhaupt einen Schaden.

Die Richter halten sich in ihrer Urteilsbegründung streng an die Argumentationslinien des Konzerns. Es sei nicht maßgeblich, ob das Fahrzeug die Schadstoffgrenzwerte im Straßenverkehr nicht einhalte. Die Hersteller müssten nur „Angaben dazu machen, welche Werte auf dem Prüfstand erzielt wurden.“

Dass diese Werte durch Einsatz einer manipulativen Software erreicht wurden, sei für den Streitfall nicht entscheidend, heißt es in einem sehr ähnlich lautenden Urteil vom 15. Dezember 2017.

Kundenanwälte bezweifeln das. „Die Richter in Braunschweig halten die VW-Fahne trotzig in die Höhe“, sagt Markus Klamert von der Kanzlei KMP3G. Während in ganz Deutschland über den Werteverfall von Dieselfahrzeugen diskutiert wird, bestreite man in unmittelbarer Nachbarschaft zur Konzernzentrale, dass Kunden überhaupt irgendeinen Schaden hätten. „Es ist skurril“, sagt Klamert. „Das Landgericht Braunschweig kommt mir inzwischen vor wie das gallische Dorf aus Asterix und Obelix.“

Es ist wohl an der Zeit, dass jemand die Braunschweiger Richter darauf hinweist, dass bei aller Unabhängigkeit dies nicht dazu führen darf, dass das Recht in unzulässiger Weise und vorsätzlich gebeugt und missbraucht wird.
Offensichtlich sind sich diese Personen, nicht darüber im Klaren in wessen Namen Sie Recht zu sprechen haben. IM NAMEN DES VOLKES WIRD in Braunschweig wohl kaum geurteilt. Auch wird hier bewusst das Gerechtigkeitsverständnis des Volkes in krasseste Weise missachtet und ignoriert. Was das mit Rechtsprechung zu tun haben soll erschliesst sich mir jedenfalls nicht; eher wie Beihilfe zum Betrug. Ich hoffe es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein abgewiesene Kläger aus diesem Grund Strafanzeige gegen die vorsätzliche Beihilfe zum Betrug zu Gunsten von VW erstattet.
Ich habe dies gegen KBA und DOBRINDT bereits getan.

Einfacher erscheint mir die Berufung und ggf. Revision. 😉

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 13. März 2018 um 07:27:14 Uhr:


Einfacher erscheint mir die Berufung und ggf. Revision. 😉

In Braunschweig (=VW) nutzt das wohl nichts.
Da hatte doch Myright schon versucht Richter wegen befangenheit abzulehnen und ist damit gescheitert.

Was hat der Antrag auf Feststellung von Befangenheit mit einer Berufung zu tun?

Mit RSV (Solidargemeinschaft der Versicherten) im Rücken und einem Streitwert >20.000€ ist sogar der Weg über die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH offen, falls das OLG (Braunschweig) die Revision nicht zulässt. Die NZB ist zwar keinesfalls ein Selbstläufer, aber beim Widerrufsjoker und Klagen gegen Banken wurde sie etliche Male vom BGH positiv beschieden, so dass die Verfahren doch noch zum BGH kamen. Man muss dafür in Sachen VW allerdings einen langen Atem und ein 2. Fahrzeug parat haben - und ich vermute, dass die Angebote von VW auch vor dem OLG Braunschweig dann sehr großzügig sein werden, wenn klar wird, dass der Kläger den Gang zum BGH nicht scheut. Man muss realistisch bleiben, aber es hat auch etwas von einem Poker-Spiel. 😉

Zum AGR:

Zitat:

@transarena schrieb am 12. März 2018 um 22:33:49 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. März 2018 um 19:30:23 Uhr:


Tolle Artikel und prima Hinweise! 🙂 Danke!

Hat bitte noch jemand eine Antwort zur Frage bzgl. des AGR-Ventils?

Also, das mit dem Stift im AGR ist doch ein rein mechanisches Problem. (Fehlkonstruktion)
Wäre da eine Niete, oder gesichete Schraube dann gäbe es das Problem nicht.
Bin mir auch sicher, das eben genau deswegen auch reihenweise AGR auch ohne Update ausgestiegen sind.

.

EDIT:

Zitat:

@katylemon schrieb am 13. März 2018 um 09:40:59 Uhr:


Die beiden haben später nochmal ein weiteres AGR Ventil zerlegt. Dort gab es keine Probleme mit dem Stift, sondern das Ventil konnte aufgrund starker Verkokung nicht richtig schließen.
Vermutung war, dass das Problem mit dem Stift bei neueren AGR Modulen konstruktiv gelöst wurde.
EDIT-Ende

.

Zitat:

@Flaherty schrieb am 13. März 2018 um 07:52:55 Uhr:


So ist es. Der AGR-Kühler steigt auch ohne Software-Update gerne mal aus. Bei meinem Wagen tat er das bereits nach gut 10.000 km und nicht einmal einem halben Jahr. Dass ein ohnehin problematisches Bauteil bei stärkerer Inanspruchnahme noch leichter den Geist aufgibt, dürfte jedem logisch denkenden Menschen klar sein.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals an die sehr guten Ausführungen von quakfrosch erinnern, die vielleicht nicht jedem geläufig sind:

"Vielleicht sollte man die Veränderungen und deren Folgen für die Motoren einmal auflisten.

Mein wirklich ehrlicher Werkstattmeister aus einer Vertragswerkstatt erklärte es mir so:

Vorher waren die Motoren auf einen bauteilschonenden möglichst geringen Rußausstoß, geringen Verbrauch und damit einhergehende geringe CO2-Emissionen im Alltagsbetrieb ausgelegt.

Dies wurde durch eine "heiße" Verbrennung eines mageren Gemisches aus Luft und Diesel, sowie ohne nennenswerte Nacheinspritzung und möglichst geringer "AGR-Rate" (AGR-Ventil nur in bestimmten Betriebszuständen nur so minimal wie absolut nötig geöffnet, sonst geschlossen) realisiert.

So sollten die Motoren langlebig, sparsam und trotzdem leistungsstark sein.

Im "Prüfstandmodus" für den völlig unrealistischen und von fast keinem Fahrer zu realisierenden NEFZ-Betrieb sahen die Werte anders aus.

Möglichst "kalte Verbrennung" bei sehr fettem Gemisch (dadurch sehr viel Ruß), hohe Nacheinspritzung von Dieselkraftstoff zur Abgaskühlung, extrem hohe AGR-Rate (AGR-Ventil dauerhaft offen) und dadurch entsprechende Rußbelastung aller betroffenen Teile.

Das war nicht weiter schlimm, weil der Motor diesen Modus ja nur in einem Test 20-25 Minuten irgendwie überleben sollte, mehr nicht.

Leistungsentfaltung, Laufkultur, Belastung und Langlebigkeit der betroffenen Baugruppen spielten da also keine Rolle.

Nun werden die Fahrzeuge aber in einen prüfzyklusnahen Dauerbetriebzustand umgerüstet. Das verursacht dann bei allen Fahrzeugen früher oder später die gleichen Probleme.

gestiegener Verbrauch:

- durch die Gemischanfettung für eine kältere Verbrennung steigt der Verbrauch, da mehr Kraftstoff eingespritzt wird, als überhaupt nötig ist.

- durch die dauerhafte Nacheinspritzung (wertvoller Kraftstoff wird nicht zum Vortrieb genutzt, sondern einfach unverbrannt zum Abkühlen der Abgase verschwendet)

unrunder / unruhiger Lauf / Leistungsverlust

- durch die kältere Verbrennung entstehen massiv mehr und größere Rußpartikel. Diese werden durch das nun dauerhaft offene AGR-Ventil wieder in das Einspritzsystem geführt, wo sie das Luft-/Krafstoffgemisch kontaminieren und sich überall ablagern und zu entsprechenden Verkokungen und daraus resultierenden Verstopfungen aller betroffenen Bauteile führen.

Dies versucht man nun durch die Anhebung des Einspritzdrucks hinauszuzögern. Deswegen klappern auch die Injektoren nach der Umrüstung merklich. Die Anhebung des Einspritzdrucks wird bei "noch sauberen" Motoren subjektiv von wenigen Kunden euphorisch als "Leistungssteigerung" empfunden. Der Partikelfilter setzt sich ebenfalls deutlich schneller zu.

Haben die Injektoren, das AGR-Ventil und die Leitungen der Abgasrückführung angefangen sich mit Rußpartikeln zuzusetzen, beginnt der Motor unrund zu Laufen und verliert merklich an Leistung.

häufigere Regeneration / Selbstreinigung des Partikelfilters

- durch oben beschriebene Maßnahmen hat sich die Rußbelastung der Abgase deutlich erhöht. Der Partikelfilter ist nun also erheblich mehr belastet, wofür er nicht konstruiert wurde, und man versucht über häufigere Regenerationen eine vollständige Verstopfung etwas hinauszuzögern.

Diese ganzen Maßnahmen führen lediglich zu einer minimalen Verringerung der Stickoxide, jedoch zu deutlich mehr CO2-Ausstoß und einer erheblich verringerten Lebensdauer der betroffenen Baugruppen.

Aber die Werkstätten sind vom Mutterkonzern dazu angewiesen worden den Kunden die Umrüstung aufzuzwingen und die entstehenden Probleme nicht zu erwähnen, bzw auf Nachfragen immer die gleichen Aussagen zu tätigen ("Nein, durch das Update entstehen keinerlei Probleme." ; "Es sind keine Schäden oder Probleme nach dem Update bekannt"😉und bei Reklamationen dann entsprechend immer behaupten, dass dies unmöglich sei, und der Kunde der allererste ist, der jemals ein Problem nach der Umrüstung hätte.

Die tatsächliche Anzahl der "Einzelfälle" lässt sich dabei ganz leicht aus der Auftragsnummer der Reklamation ableiten. Die Ticketnummern für die Reklamationen nach der Umrüstung werden für jede Marke einzeln fortlaufend vergeben. So müsste man also nur an einem Tag jeweils bei VW, Audi, Seat und Skoda eine Reklamation machen und dann die jeweiligen Ticketnummern addieren. Schon hätte man die tatsächliche Anzahl der "vereinzelten Probleme", welche sich dem mittleren fünfstelligen Bereich immer weiter nähert.

Der Grund für diesen Druck, den der Mutterkonzern auf die Werkstätten und Kunden ausübt, ist die Vorgabe der EU, dass die Fahrzeuge bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umgerüstet sein sollen, oder sonst Strafzahlungen drohen.

Also macht man Druck auf die Kunden.

Und durch die Instandsetzung der durch die Umrüstung früher oder später auftretenden Folgeschäden, sofern nicht zeitnah reklamiert wird, kann sich der Konzern auch noch etwas Geld vom Kunden holen.

Die aktuellen Maßnahmen dienen nicht der Lösung der Abgasproblematik, sondern sollen dem Konzern nur etwas Luft verschaffen.

Die Schäden werden bei jedem Fahrzeug nach der Umrüstung auftreten. Je nach Fahrprofil und Zustand bei einigen früher, bei anderen später.

Und bei denen, wo es später auftritt, kann man ja wieder an den Ersatzteilen Geld verdienen, falls diese Fahrzeuge dann noch in einem Land im Betrieb sind, wo auf die Abgaswerte geachtet wird.

Eine tatsächlich funktionierende Lösung im Sinne der Kunden und der Abgasvorschriften hätte anders ausgesehen.

Da wäre, neben einer Softwareanpassung, eine neukonstruierte wirksame Abgasreinigungsanlage in jedes betroffene Fahrzeug eingebaut worden. Sprich neue SCR-Katalysatoren mit Harnstoff-Wasser-Einspritzung, neue Partikelfilter, neue Abgasrückführung und neue Injektoren. Für die Kunden selbstverständlich kostenlos.

Alternativ eine Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge durch den Hersteller bei voller Kaufpreiserstattung, da die Fahrzeuge ja eigentlich keine Betriebserlaubnis haben, da sie ja die Abgaswerte nicht einhalten.

Soweit mein etwa eine Stunde dauerndes Gespräch mit einem Werkstattmeister einer SEAT und Skoda Vertragswerkstatt, der auch nur noch genervt ist, dass es keine echte Lösung gibt und die Werkstätten nur der Prellbock zwischen Konzern und verärgerten enttäuschten Kunden mit nach der Umrüstung defekten Fahrzeugen sind."

https://www.motor-talk.de/.../...-dem-softwareupdate-t5567865.html?...

M.E. trifft es genau das: Soll das sogenannte Software-Update funktionieren, müssten - mal ganz abgesehen von den derzeit leidenschaftlich diskutierten Nachrüstungen mit SCR-Kats - auch die stärker in Anspruch genommenen Bauteile Injektoren, AGR-Kühler und Partikelfilter gleich mit erneuert werden durch bzgl. Dauerhaltbarkeit verbesserte Versionen.
Und nochmals: Nein, die genannten Bauteile sind per se keine Verschleißteile, auch wenn das gerne mal behauptet wird! Sie haben eigentlich ein Autoleben lang zu halten. Und wenn nun Volkswagen ein Autoleben am eigenen Produkt auf 200.000 km runterargumentiert, ist es eben auch kein Premium mehr und rechtfertigt nicht diese Preise, die der Konzern aufruft. Da müssen sich die Wolfsburger nun echt mal entscheiden!

Eignet sich der Hinweis vor Gericht auf einen Kommentar wie folgendem für einen substantiieren Vortrag zu den besorgenden Nachteilen eines Updates?

Zitat:

@schichtler91 schrieb am 13. März 2018 um 09:28:50 Uhr:


Hallo,

Update vor ca. 3 Wochen aufspielen lassen, nun nach ca. 2tkm ruckelt mein Passat teilweiße stark bei leichtem Gaß und niedriger Drehzahl (1400-1600).
Leider keine Leuchte im MFA.

Gestern war ich bei VW, habe jetzt einen Termin für Montag, das Auto bleibt dort zur Fehlersuche.
Der Mechaniker der mit mir eine Probefahrt gemacht hat meinte sie hätten das in letzter Zeit häufig, er tippt auf AGR oder Injektoren?

Ich bin sehr gespannt an wem das ganze hängen bleibt, ich bin nicht bereit auch nur einen Euro zu bezahlen, das habe ich mehr als deutlich gesagt.
Vor allem, sobald die Vertrauensbildene Maßnahme nicht mehr greift wird es besonders lustig.

Passat B6 CBBB, 170ps, 2009, 150tkm

Wenn VW das nicht übernimmt war das definitiv das letzte Auto aus dem VAG Konzern.

Mit freundlichen Grüßen, ein sehr verärgerter Kunde

Leider nein. Vor Gericht zählen nur Gutachten, kein Hören-Sagen. Und belastbare Daten zu Reklamationen nach dem sogenannten Software-Update können eigentlich nur von Volkswagen kommen und die werden nen Teufel tun, da was rauszurücken. Deshalb scheint mittelfristig nur ein Vorher-Nachher-Gutachten m.E. das Mittel der Wahl, um hier irgendwelche Nachweise antreten zu können.

Vielleicht bin ich ja naiv, aber m.E. gibt es einige Urteile, wo solche u.ä. Hinweise der Kläger das Gericht durchaus dazu bewogen, bei VW eine sekundäre Darlegungspflicht zu sehen. Da VW keinerlei Informationen rausrückte und alles schlicht (teils mit Noch-Nichtwissen bzw. Nichtwissen) bestritt, galt der klägerische Vortrag (wenn auch nur vom "Hörensagen"😉 als unbestritten - dies zumindest bei der Frage, welche Personen im VW-Vorstand von den Manipulationen gewusst und/oder diese gebilligt haben. Wie das mit technischen Fragen (AGR, Injektoren etc.) aussieht, habe ich jetzt anhand von Urteilen nicht in Erinnerung.

Dass ein Sachverständigengutachten eine ganz andere Aussagekraft hat, ist klar, aber es ist a) teuer und b) es verlängert den ganzen Prozess m.E. unnötig, denn viele Gerichte/RichterInnen/Richter fällen auch ohne ein solches Gutachten bereits Urteile zugunsten der Kläger. Weshalb also sollten diese von sich aus Gutachten anregen? Klar ist auch, dass VW dann in Berufung gehen wird, aber spätestens beim OLG war bisher immer Schluss, d.h. es gab ein Vergleichsangebot seitens VW. Und damit fährt man m.E. besser als mittels teuren und langwierigen Sachverständigengutachten den Fall "wasserfest" zu machen - wo letzten Endes aber doch wieder sehr wahrscheinlich kein Urteil ergeht, sondern ein Vergleich stattfindet.

Bitte korrigiert mich, falls meine laienhafte Ansicht nicht (voll) zutrifft.

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"Best of" Video von den "Autodoktoren" bzgl. AGR:
https://www.youtube.com/watch?v=XTdIIrDW3GI

Rückstände im AGR-Ventil eines Audi A5 ab Minute 18:40, Verkokungen sichtbar ab Minute 18:57. Reinigung/Entfernung der Verkokungen ab Minute 19:38 und nochmal ab Minute 20:58.

Was die Reinigung des AGR-Ventils brachte, seht Ihr ab Minute 11:57 (konkret ab Minute 12:48 bzw. 15:20 und ca. 15.000 km nach der AGR-Reinigung):
https://www.youtube.com/watch?v=aOc2Hn3gAFY

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