Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Danke für den Hinweis, aber es ist schade, dass für viele Probleme nach dem VW-Update irgendwo in den Weiten der MT-Foren neue Threads aufgemacht werden.
Ob ein Moderator den eventuell verschieben oder kopieren könnte?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 3. Januar 2018 um 20:46:44 Uhr:
Danke für den Hinweis, aber es ist schade, dass für viele Probleme nach dem VW-Update irgendwo in den Weiten der MT-Foren neue Threads aufgemacht werden.Ob ein Moderator den eventuell verschieben oder kopieren könnte?
Die Threads werden genauso schnell wieder geschlossen ...
Hier etwas zum Lachen - herzlichen Dank an Flaherty! 🙂
Zitat:
@Flaherty schrieb am 4. Januar 2018 um 11:23:06 Uhr:
+++ SATIRE +++ SATIRE +++ SATIRE +++Flahertys satirischer Jahres(auto)ausblick
Nach zähen Vorsondierungs-, Sondierungs, Nachsondierungs-, Vorkoalitions-, Koalitions- und Nachkoalitionsgesprächen steht pünktlich zum Frühling 2018 die neue Große Koalition. Bundeskanzlerin bleibt Angela Merkel, die eine Umbenennung des Wirtschaftsressorts in Bundesministerium für Autowirtschaft bekannt gibt. Ex-Regierungssprecher und bisheriger VW-Cheflobbyist Thomas Steg wird Bundesautowirtschaftsminister. Das Umweltressort geht an den bisherigen VW-Chef Matthias Müller, der mit seinen Plänen zur Abschaffung der Dieselsubvention und dem Wunsch nach Förderung der Elektromobilität klare Zeichen gesetzt hat. Das Verkehrsministerium wird aufgelöst und seine Zuständigkeit ins neue Autowirtschaftsressort verlagert. Die deutsche Infrastruktur sei ohnehin zu marode, um daran ein ganzes Ministerium zu vergeuden. Der frühere Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wird neuer Volkswagen-Chef.
Nach 100 Tagen im Amt gibt Dobrindt im Sommer 2018 bekannt, dass 99 Prozent der Fahrzeuge mit dem Motor EA189 das Software-Update bekommen haben. Im Zuge der Aufhebung der Sanktionspolitik gegenüber Nordkorea gibt Dobrindt weiter bekannt, dass Volkswagen in der Nähe von Kaechon ein neues Werk bauen wird. Dort wird das neue nach dem nordkoreanischen Diktator Kim Jong Un benannte Modell "Kim" mit EA189-Diesel-Motor komplett ohne Abgasreinigung gebaut. Schlechte Luft sei man in Nordkorea gewohnt und es sei ohnehin nur eine Übergangstechnologie. Das nordkoreanische Regime arbeite zusammen mit Volkswagen am Nuklearantrieb. Die bisher als Atomwaffen-Drohungen gegenüber den USA interpretierten Verlautbarungen aus Nordkorea stellten sich als Übersetzungsfehler heraus. In Wahrheit kündigte man das Nuklear-Auto-Programm an und war weltweit auf der Suche nach Partnern. Bis zum Modellstart 2050 können Nordkoreaner nach Vorbild des deutschen KdF-Sparens aus den späten 1930er Jahren mit 50 Won monatlich auf ein neues Nuklear-Auto sparen. Die Aktien von Toyota und Hyundai brechen daraufhin am weltweiten Aktienmarkt ein. Volkswagen-EA189-Diesel-Fahrer grüßen sich inzwischen wie einst NSU Ro80-Fahrer mit erhobener Hand und abgespreizten Fingern, die anzeigen den wievielten Austausch-AGR-Kühler sie drin haben.
Im Herbst 2018 wird ein Hüttendorf geräumt, das reninente Update-Verweigerer im Schlossgarten der Wolfsburg nahe der Autostadt errichtet hatten, um ihrem Protest unmittelbar am Zentrum der dunklen Macht Ausdruck zu verleihen. Unterdessen erhalten bei einem Festakt in Wolfsburg die MT-User Du-weißt-schon-wer, Der-Dunkle-Lord und Voldemort vom Leiter der VW-Unternehmenskommunikation Elektronische Medien die Heinrich Nordhoff-Tapferkeitsmedaille in Gold, Silber und Bronze.
Kurz vor Weihnachten 2018 wird bekannt, dass Elon Musk das dreizehnte Kind von Ferdinand Piech ist. Erleichterung in Salzburg, dass der Patriarch seine Anteile bereits verkauft hat. Die sächsische Landesregierung bestellt auf Drängen der AfD im Landtag bei Volkswagen 1000 Fahrzeuge einer Neuauflage des Kübelwagens. Man wolle für die Machtergreifung im Sommer 2019 gerrrrrrrüstet sein. Über die Wahl des Polstermusters wurde Stillschweigen vereinbart. Bei den öffentlich-rechtlichen Medien setzt sich die Erkenntnis durch, dass man die Berichterstattung über Volkswagen nicht mehr länger den Ressorts Wirtschaft und Verbraucher überlässt, sondern besser den Kollegen, die über die europäischen Königshäuser berichten.
+++ SATIRE +++ SATIRE +++ SATIRE +++
Aus dem anderen Thread:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 05. Jan. 2018 um 10:33:40 Uhr:
"Besserung ist nach Einschätzung der Beraterfirma Ernst & Young nicht in Sicht. Für 2018 erwarten die Experten einen Rückgang des Dieselanteils auf 33 Prozent."
Zitat aus:
http://www.spiegel.de/.../...kaufen-weniger-dieselautos-a-1186310.html
.
Zitat:
@es.ef schrieb am 5. Januar 2018 um 12:57:45 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 5. Januar 2018 um 11:54:37 Uhr:
Und was "macht" Ihr dann mit diesen Erkenntnissen? (ehrlich gemeinte Frage - weil ich wohl zu vieles unter dem Aspekt eines Prozesses vor Gericht sehe, sorry!)Die Erkenntnis wird Dir vor Gericht keinen Mehrwert bringen. Im Gegenteil, die Suche eines Schuldigen für den Wertverlust wird dadurch sogar unmöglich. Die beklagte Seite wird sich darauf berufen, dass auch nicht betroffene Dieselfahrzeuge mindestens den gleichen Wertverlust haben. Der sinkende Zulassungsanteil von Dieselfahrzeugen (welche ja nicht vom Update betroffen sind) bestätigt sogar, dass momentan die Nachfrage stark zurückgeht und diese regelt bekanntlich den Preis.
Welche Argumente könnte ein Kläger dagegen vorbringen?
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Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 5. Januar 2018 um 13:06:53 Uhr:
Welche Argumente könnte ein Kläger dagegen vorbringen?
Suche zunächst nach einer geeigneten Anspruchsnorm.
Vielleicht denkst Du zuerst an § 280 Abs. 1 BGB. Wie willst Du denn den (unmittelbaren) Schaden infolge einer Pflichtverletzung begründen? Wenn der Markt auf "Negativ-Schlagzeilen" oder politische Entwicklungen reagiert und dem Einzelnen hierdurch Wertverluste entstehen, ist dies einfach nur die Folge des sog. "allgemeinen Lebensrisikos".
Du wirst ggf. noch auf § 823 Abs. 1 BGB kommen. Hier fehlt es schon an einem Eingriff in das Eigentum. Die Vorschrift schützt nicht das Vermögen. Spätestens bei einem kausalen Schaden wärst Du sowieso am Ende im Gelände.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 5. Januar 2018 um 12:58:24 Uhr:
Ja, so ähnlich kenne ich es aus einem Streit zum Widerrufsjoker mit einer Bank. ...Das ist wie mit anderen Dienstleistern auch, z.B. Ärzte, Handwerker. Und es ist gut, wenn ein Mandant stets mitdenkt (m.E.), denn Anwälte, Ärzte, Handwerker etc. sind auch nur Menschen... 😉
Es gibt immer wieder Ausnahmefälle, z.B. denjenigen, in dem das streitbetroffene Skandal-Fahrzeug zunächst für eine Einzelunternehmung geleast, dann gekauft und später - und vor Klageerhebung - per Privatentnahme in das Privateigentum überführt wurde. Das I-Tüpfelchen kommt dann, wenn der Kläger im Gerichtssaal erklärt, dass sein Sohn das Fahrzeug überwiegend nutzt und der Vater es ihm geschenkt hat.
Wenn dann noch der Richter sagt "Ach, sie haben den Wagen also für ihre FIRMA gekauft", würde das HB-Männchen wohl in die Luft gehen. Insbesondere dann, wenn sich der Richter darüber aufregt, dass ihm erklärt wird, eine Einzelunternehmung führe keine Firmenbezeichnung und er möge dies bitte korrekt ins Sitzungsprotokoll aufnehmen. :-)
Köstlich! 😁 ich nehme an, Du warst bei einer solchen Verhandlung live dabei, oder? 😉 Meine unmittelbaren Beteiligungen sind an der Hand abzählbar und völlig unspektakulär oder gar "langweilig" - aber erfolgreich, und das war mir wichtig. 🙂
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 5. Januar 2018 um 15:10:13 Uhr:
Köstlich! 😁 ich nehme an, Du warst bei einer solchen Verhandlung live dabei, oder? 😉 Meine unmittelbaren Beteiligungen sind an der Hand abzählbar und völlig unspektakulär oder gar "langweilig" - aber erfolgreich, und das war mir wichtig. 🙂
Ich bin omnipräsent! Wer mir nicht begegnen will, muss seine Augen überall haben. 😁 😁 😁
Hallo,
kämpfe mich seid geraumer Zeit durch diesen Tread. "schwitz"
Ich bin gerade mit Rechtsanwälten Werdermann und von Rüden in Kontakt zwecks Schadensersatzansprüche gegen Audi/(Händler) und A6 Rückgabe gegen berechneten Restwert.
Kann mir jemand seine Erfahrung mit diesen Rechtsanwälten oder allgemein mitteilen?
Ist es sinnvoll ein Mandat zu vergeben? Stehen die Chancen gut bei RSV oder ist es nur ein gutes Geschäft für die Rechtsanwälte?
Tech. Daten: A6 2.0 TDI Bj.2013; gebraucht gekauft März 2015 vom Händler
Danke + Gruß, WP
Moin,
Wie ist das weitere Vorgehen um bei direkter Androhung durch die örtliche Zulassungsstelle zur Stilllegung das update weiterhin zu umgehen?
Hier wurde mal auf einen Artikel verlinkt, nach dem eine Zul.stelle die Stilllegung zurücknahm, nachdem der Anwalt(!) des Fahrzeughalters sie darüber informierte, dass sein Mandant eine Klage gegen VW am Laufen habe. Ob allerdings alle Zul.stellen sich davon derart beeindrucken lassen, weiß niemand. Welche juristischen Möglichkeiten (falls die Zul.stelle nicht von sich aus einlenkt) es gibt, weiß ich leider nicht, aber ich würde mich rechtzeitig (bereits nach dem "androhenden" Schreiben des KBA) fachanwaltliche Unterstützung holen.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 7. Januar 2018 um 15:38:41 Uhr:
Hier wurde mal auf einen Artikel verlinkt, nach dem eine Zul.stelle die Stilllegung zurücknahm, nachdem der Anwalt(!) des Fahrzeughalters sie darüber informierte, dass sein Mandant eine Klage gegen VW am Laufen habe. Ob allerdings alle Zul.stellen sich davon derart beeindrucken lassen, weiß niemand. Welche juristischen Möglichkeiten (falls die Zul.stelle nicht von sich aus einlenkt) es gibt, weiß ich leider nicht, aber ich würde mich rechtzeitig (bereits nach dem "androhenden" Schreiben des KBA) fachanwaltliche Unterstützung holen.
https://www.vw-schaden.de/.../...h-den-kreis-euskirchen-rechtsanwaelte
Zitat:
@Nordlicht2015 schrieb am 7. Januar 2018 um 14:08:25 Uhr:
Moin,Wie ist das weitere Vorgehen um bei direkter Androhung durch die örtliche Zulassungsstelle zur Stilllegung das update weiterhin zu umgehen?
Persönlich habe ich, wie weiter vorne bereits geschrieben, Strafanzeige gegen das KBA u n d HR. DOBRINDT wegen der Beihilfe zum Betrug in rd. 2,5 Mio. Fällen erstattet.
SICH vorzustellen, dass ein Betrüger die Beweise für seinen Betrug nach und nach ohne Konsequenzen für sich vernichten darf, fällt mir nicht nur schwer, sondern stellt unser gesamtes Rechtssystem ad absurdum.
Werde über den Fortgang weiter berichten.
Gerne lasse ich mich kopieren, zumal die Erstattung einer Strafanzeige höchstens Porto kosten kann, bzw. bei Abgabe bei der Polizei gegen Empfangsbestätigung, gar nichts.
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Viel Erfolg
Würde es Sinn machen, Deine Strafanzeige (anonymisiert) hier einzustellen? Oder gibt es Deinerseits oder auch aus juristischen Aspekten allgemein Bedenken?
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 28. Dezember 2017 um 12:26:56 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 27. Dezember 2017 um 14:26:58 Uhr:
Bei der mich zitierenden Nachfrage ging es um Stilllegungen und das ist definitiv VVerfG!
Das mag gerne richtig sein; es ändert jedoch nichts daran, dass die Stillegung auf Grund eines Straftatbestandes eines Dritten erfolgen soll und damit für mich eine Beihilfe zum vollendeten Betrug darstellt und als Gegenteil unserer gesetzlichen Grundlagen anzusehen ist.
Es bedeutet für mich eine Gesetzesauslegung, deren Ziel es ist die Opfer zu bestrafen und den Täter um jeden Preis zu verschonen. Dass dies nicht Aufgabe einer Behörde sein kann, dürfte unbestritten sein.
Daher nochmals: Wer sich wehrt KANN verlieren, wer sich nciht wehrt hat schon verloren.
Demokratie bedeutet letztlich immer wieder darauf zu achten, dass sie nicht missbraucht wird, sonst haben wir in Kürze wieder eine Bürokratur oder Diktatur.
Nochmals danke für Deinen Beitrag, den ich hiermit nochmal hervorhole.
@Tiguan_MS: Was hältst Du hiervon? Macht es Sinn, wenn viele Betroffene Strafbefehl gegen das KBA und/oder den ehemaligen Minister des BMVI erstatten?
Hätte man in Verbindung damit ggf. größere Chancen, von einem Zwangsupdate verschont zu bleiben (Stichwort "Beweismittelvernichtung in einem Straftatbestand" - falls so zutreffend)?