RDK – Winterreifen Sammelthread
Hallo an alle Leidensgenossen,
nachdem wir bereits ein bisschen über die „leidige“ RDK Problematik in einem anderen Thread gesprochen haben, möchte ich die Gelegenheit ergreifen einen eigenständigen Thread zu eröffnen.
RDK (Reifendruckluftkontrolle) ist seit dem Modelljahr 2015 bei allen Modellen serienmäßig verbaut worden. Zu erkennen sind diese besonderen Druckverlustwarner an der PSI Anzeige im Kombiinstrument oder an den silbergrauen Ventilen inkl. Kappen (davor wurden schwarze Gummiventile verbaut mit einer Chromkappe).
Dieses System wurde durch ein EU-Gesetz Pflicht (Mercedes-Benz kann also nichts dafür) und muss zwingend beim bevorstehenden Radwechsel (Winterreifen/Winterkompletträder) berücksichtigt werden.
Das heißt für die meisten, Sie müssen in Ihre Winterkompletträder RDK Sensoren einbauen lassen oder beim Neukauf darauf achten.
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?
- Was kostet bei euch der Einbau?
- Verwendet Ihr neue oder gebrauchte RDK Sensoren?
- Montiert Ihr lediglich die Reifen um?
- etc.
Die Niederlassung Stuttgart bietet ein Festpreisangebot für 599,-- EUR an, dafür bekommt Ihr die Sensoren montiert, Räder gewuchtet, eine Kalibrierungsfahrt findet statt und die Räder sind entsprechend auf dem Fahrzeug montiert (bei vorhandenen Winterkompletträdern).
Solo kostet ein Satz (bestehend aus vier Sensoren) ca. 200,-- EUR bei Mercedes-Benz.
Die RDK Sensoren habe eine Haltbarkeit von ca. 7 Jahren, danach ist die Batterie leer und kann aufgrund der Bauweise nicht getauscht werden und müssen komplett erneuert werden.
Ich überlege gerade gebrauchte Sensoren zu kaufen, jedoch ist die Preisspanne zwischen „Neu“ und „Gebraucht“ so gering, dass es sich aus meiner Sicht nicht lohnt. Ich möchte grundsätzlich gerne an meinem bestehenden Winterkomplettrad festhalten und daher die Überlegung der Umrüstaktion der Ventile.
Was macht Ihr?
84 Antworten
Hallo,
ich bin jetzt seit 2 Monaten stolzer Besitzer!
Was passiert mit dem System/Auto, wenn ich mir meine Winterreifen ohne RDKS aufziehe?
Gesetzeslage mal aussen vor gelassen, es ist eh niemand da der das kontrolliert!
Grüße aus Aachen
Dein Auto wird vermutlich einen Fehler melden. Eventuell auch nervig und lautstark.
Grüße aus Herzogenrath ;-)
TÜV Kontrolliert das, Werkstätten verweigern die Montage.
Zitat:
@spreejungeAC schrieb am 24. Oktober 2014 um 13:04:14 Uhr:
Hallo,
ich bin jetzt seit 2 Monaten stolzer Besitzer!Was passiert mit dem System/Auto, wenn ich mir meine Winterreifen ohne RDKS aufziehe?
Gesetzeslage mal aussen vor gelassen, es ist eh niemand da der das kontrolliert!Grüße aus Aachen
Siehe die Antwort auf Deine Frage in dem parallel laufenden Thread 😛
http://www.motor-talk.de/.../...76-auf-w176-facelift-t4992536.html?...
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Ansonsten hast du vermutlich nur eine permanente Fehlermeldung welche bei Unfällen oder Inspektionen Probleme bereiten kann.
EU hat sich schon was dabei gedacht 😉 die letzten hundert Jahre ging's schließlich auch Net ohne Sensoren
Also Bau ich mir die Reifen selber dran und gehe mit Winterreifen nicht zum TÜV! Na und nen Unfall ..., tzzzz! :-)
Danke für die schnellen Antworten!
Nicht dein Ernst oder?
Ich hatte aus Unwissenheit in der letzten Wintersaison keine RDK Sensoren drinn.
(Da war es ja auch noch nicht Pflicht - gilt ja erst ab 01.11 diesen Jahres).
Mir gingen die Fehlermeldungen extrem auf den Zeiger, da das gefühlt (für mich) echt sehr penetrant war. Außerdem ein mulmiges Gefühl in Verbindung mit ängstliche Fragen von Gästen im Auto, ob was kaputt ist etc...
Ich hätte das selbst ohne Pflicht jetzt im Winter nachgeholt.
Diese Fehlermeldungen werden bestimmt auch im Speicher archiviert.
Da wirste bestimmt spätestens beim Service darauf hingewiesen.
Darf dich dann eine Werkstatt überhaupt weiterfahren lassen, da das Fahrzeug Mängel hat?
(Ernstgemeinte Frage an dieser Stelle)
Zitat:
@Wishmaster2107 schrieb am 24. Oktober 2014 um 16:44:31 Uhr:
Darf dich dann eine Werkstatt überhaupt weiterfahren lassen, da das Fahrzeug Mängel hat?(Ernstgemeinte Frage an dieser Stelle)
Ja und nein, da es laut Gesetzgeber nicht mehr verkehrstüchtig ist. Die Werkstatt kann eine schriftliche Bestätigung des Halters verlangen, dass ihm die Sache bewusst ist und er auf eigene Verantwortung weiterfährt.
Viel Spaß dann wenn wirklich mal was passiert.
Über den Sinn dieser Sensoren will ich mich bestimmt nicht streiten. Halte sie für quatsch aber das ist meine Meinung. Da es jetzt allerdings Pflicht ist sollte man damit auf keinen Fall spaßen!
Verkehrstüchtig ist das Fahrzeug immer, wegen fehlender Sensoren wird keiner eine Weiterfahrt untersagen. 🙄
Es kann nur passieren das bei leuchtender Kontrolllampe keine HU bestanden wird, da alle am Fahrzeug verbauten Systeme auch funktionieren müssen. Aber das bleibt mal abzuwarten, da gibts bisher keine Referenzen. -> betrifft die Zulassungen vor 1.11.14.
Die verpflichteten Fahrzeuge mit EZ ab 1.11.2014 dürfen definitiv keine Warnmeldung bei der HU haben, alle am Fahrzeug montierten Räder benötigen Sensoren.
Zur Thematik wann welche Warnung vom Fahrzeug ausgegeben wird:
Wenn das Fahrzeug VOR dem 1.11.2014 zugelassen ist und über eine ReifendruckKONTROLLE (SA-Code 475) verfügt, jedoch keine Sensoren installiert sind, dann:
Zitat:
Displaymeldung: "Reifendruckkontrolle ohne Funktion - Radsensoren fehlen" nach Montage von Rädern ohne Radsensoren.
--> Abhilfe:
RADSENSOREN EINBAUEN!
Grundsätzlich wird der Einbau von Radsensoren auch bei M&S-Kompletträdern empfohlen, damit die Funktionalität des Systems, wie Bewarnung im Pannenfall, immer gewährleistet ist.
Hinweise: Ein Auskodieren der RDK wird seitens der Daimler AG nicht angeboten.
Sollte der ausdrückliche Wunsch des Kunden bestehen, das Fahrzeug ( Zulassung vor 11/2014) ohne Radsensoren zu betreiben, ist eine entsprechende Kundenaufklärung (fehlende Bewarnmöglichkeit bzw. Anzeige im Multifunktionsdisplay je nach Anzeigekonzept - siehe unten) notwendig.
ANZEIGEKONZEPTE:
1. Fahrzeuge mit Code 806 bis Code 802:
Die Warnmeldung "Reifendruckkontrolle ohne Funktion - Radsensoren fehlen" wird nur im ersten Zündungslauf nach Einbau/Monatge von Rädern ohne Radsensoren im Bedienmenü Kombiinstrument nach ca. 10 min. Fahrzeit und einer Geschindigkeit größer 25 km/h angezeigt.
Bei allen weiteren Zündungsläufen erscheint diese Meldung nur noch im Menü "Reifendruckkontrolle" als Hinweis, dass die Radsenoren fehlen.
2. Fahrzeuge mit Code 803, 804 und 805 zugelassen bis 11/2014:
Die Warnleuchte Reifendruckkontrolle im Kombiinstrument blinkt für 60s und leuchtet danach permanent.Zusätzlich erscheint in jedem Zündungslauf die Warnmeldung "Reifendruckkontrolle ohne Funktion - Radsensoren fehlen" in Gelb. Diese kann nur mit OK quittiert werden.
Der Hinweis "Reifendruckkontrolle ohne Funktion - Radsensoren fehlen" ist weiterhin im Menü Reifendruckkontrolle in Grau hinterlegt und kann nicht mit OK quittiert werden.
Das heißt also: wenn ich damit leben kann, dass ich beim Starten eine optische Fehlermeldung bekomme (vielleicht auch kurz akustisch), in diesem Zeitraum nicht zur HU muss kann eigentlich nichts passieren! ? Wie sieht es denn Versicherungstechnisch aus?
Gegenfrage: Interessiert es die Versicherung wenn deine Klimaanlage nicht funktioniert? Das ist dein Pech.
Wenn dein Scheibenwischer nicht funktioniert und du bei Regen nen Unfall baust, dann is die Versicherung dabei.
Wenn deine ABS/ESP Kontrolle permanent leuchtet und du einen Unfall baust, weil du nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen bist, dann ist deine Versicherung dabei.
Wenn du nun auf ein System verzichtest, welches dir eine Reifenpanne oder einen nicht korrekten Reifendruck anzeigt, dann ist das deine persönliche Verantwortung. So wie bisher auch.
Die Verantwortung liegt immer beim Fahrer.
Die Versicherungen haben da erst ein Interesse daran, wenn der Unfall schon passiert ist und sie bezahlen sollen.
Hätten die verbauten Systeme einen Unfall verhindern oder in seiner Schwere mildern können, dann geht die Rechtelei los.
V8 Freak ich möchte dich noch kurz korrigieren bei einer Aussage.
Alle typengenehmigten Fahrzeuge nach 01.11.2012 die eine aktive RDK Sensorik haben, müssen auch nachrüsten. Nur das erste Modelljahr der A Klasse ist damit z.B. außen vor genommen.
Meiner ist im November 2013 vom Band gelaufen und die Typengenehmigung ist vom August 2013.
Finde es aber arg fragwürdig. Auch wenn manche Gesetze auf sinnhaftigkeit diskussionswürdig sind - so hält man sich doch daran. Wir haben hier alle mal Autos in diesem Forenbereich die mindestens 24.000 EUR gekostet haben. Fängt dann aber bei 180 EUR das sparen an und nimmt in Kauf sich bei Service und TÜV einschränken zu müssen? Mal abgesehen von Bußgeld - sollte es in einer Verkehrskontrolle auffallen.
Das wärs mir nicht wert.
Hm, ich gebe dir Recht das es eigentlich auf Sensoren für 200€ nicht ankommen sollte wenn man so ein teures Fahrzeug besitzt, aber das die vergangenen Modelljahre auch 2 Radsätze mit Sensoren besitzen müssen, habe ich so bisher nicht rausgelesen.
Man ist nicht automatishc dazu Verpflichtet wenn die EG-Typgenehmigung vor dem 1.11.2014 ausgestellt worden ist kann man auch möglicherweise ohne weiter fahren. Nähere Infos gibts dafür beim TÜV. Ihr müsst dem Herrn dann euren Fahrzeugschein reichen und er kann nachschauen ob Ihr verpflichtet seid die Sensoren zu verbauen.
Ist eine komplizierte Sache meinte der TÜV