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Winterreifen zu klein? A oder B Klasse?

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 14. November 2017 um 13:07

Hallo, Community.

Vor 6 Monaten habe ich meine A-Klasse von Privat gekauft, dazu gab es einen Satz Winterreifen, welche ich gestern aufgezogen habe.

Heute war ich zum 1. Mal beim TÜV. Alles war einwandfrei, allerdings waren meine Winterreifen zu klein.

Nun wollte ich mich hier nochmal informieren, bevor ich neue Winterreifen kaufe.

In meinem Fahrzeugschein steht: 205/55 R16 91H

Auf den Winterreifen: 195/55 R16 87H

Gibt es hier gewisse Toleranzen? Beim Fahrzeugkauf habe ich da leider nicht darauf geachtet.

Was mich noch verwirrt hat, ist, dass der Mitarbeiter beim TÜV mir bescheinigen wollte, dass ich eine B-Klasse habe :confused:

2.1: 1313

2.2 DVU00324

D.2: 245 G

124gGQ2

HZAAB500

D.3: A 180

K: e1*2001/116*0470*10

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

PS: Dies ist mein 1. Wagen, ich bin in dieser Sache leider unerfahren.

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12 Antworten

Entweder

205/55 R 16

oder

205/50 R 17

oder

195/65 R 15

der 195/55 R 16 passt da definitiv nicht, das heiisst, auf die Felgen lässt du dir 205/55 R 16 91T oder 91H draufmachen, dann wird alles gut :)

Themenstarteram 14. November 2017 um 15:06

Zitat:

@cdfcool schrieb am 14. November 2017 um 14:56:26 Uhr:

Entweder

205/55 R 16

oder

205/50 R 17

oder

195/65 R 15

der 195/55 R 16 passt da definitiv nicht, das heiisst, auf die Felgen lässt du dir 205/55 R 16 91T oder 91H draufmachen, dann wird alles gut :)

Ok, dann muss ich wohl den damaligen Verkäufer kontaktieren.

Was ist eigentlich mit der Bemerkung, dass ich eine B-Klasse hätte? Ist die Eintragung im Fahrzeugschein fehlerhaft?

Ne... ist Unwissenheit vom Tüv

Themenstarteram 18. November 2017 um 22:51

Kleines Update:

Ich habe den damaligen Verkäufer meines Autos kontaktiert. Dieser meinte, dass diese Reifen zugelassen wären und dass er mit entsprechende Papiere mitgegeben hätte.

Ich habe nochmal in meinen Unterlagen gekramt und ein Gutachter vom TÜV gefunden (s. Anlagen).

So wie ich es verstehe, betrifft es allerdings nur die Felgen, jedoch nicht die Reifen selbst?

Kann jemand etwas damit anfangen?

Dankeschön!

Es ist das zulässig, was in deinem Coc-Papier zum Fahrzeug steht. Das Gutachten hier besagt lediglich, welche Reifen auf der Felge unabhängig vom jeweiligen Fahrzeug möglich sind.

Auch in den Unterlagen die Du gepostet hast sind keine 195/55 Reifen aufgeführt

Also Fazit nicht zulässig

Das Gutachten ist ja auch nicht nur für ein einzelnes Auto

Zitat:

@dolbik schrieb am 18. November 2017 um 23:51:23 Uhr:

Kleines Update:

Ich habe den damaligen Verkäufer meines Autos kontaktiert. Dieser meinte, dass diese Reifen zugelassen wären und dass er mit entsprechende Papiere mitgegeben hätte.

Ich habe nochmal in meinen Unterlagen gekramt und ein Gutachter vom TÜV gefunden (s. Anlagen).

So wie ich es verstehe, betrifft es allerdings nur die Felgen, jedoch nicht die Reifen selbst?

Kann jemand etwas damit anfangen?

Dankeschön!

So sieht ein richtiges und vollständiges Gutachten aus (siehe Anhang). Dann findest du auch die korrekten Reifendaten und Auflagen, sowie die notwendigen Änderungen am Fahrzeug. Der Verkäufer hat einfach keine Ahnung und hat ab Seite 2 aufgehört zu lesen.

Zum Thema A oder B-Klasse. Ich kenne nun dein Fahrzeug nicht, aber den Unterschied zwischen A und B-Klasse solltest du schon sehen. :) Wenn nicht, dann einfach mal die Mercedes-Webseite besuchen. ;)

Screenshot-2017-11-19-sr028-mercedes-0931151-sr028-mercedes-0931151-pdf

Hier ist das komplette Gutachten zu deinen Felgen.

Zulässig sind: 195/55, 195/60, 205/50, 205/55

Ohne Schneeketten und Allrad zulässig: 215/55, 225/50

Bitte die mitgelieferten Radschrauben der Felgen verwenden.

Reifengrößen, die nicht im COC-Papier des Fahrzeuges stehen, müssen extra eingetragen werden, also, einfach ins COC schauen, was da als Reifengrößen drinsteht. Was ansonsten im Gutachten drinsteht an weiteren Größen ist zwar nett, aber eben noch nicht ganz legal, das wird es erst, wenn die Größe in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde.

Solange das nicht der Fall ist, fährt man dann ohne Betriebserlaubnis spazieren.

Zitat:

@cdfcool schrieb am 19. November 2017 um 15:36:41 Uhr:

Reifengrößen, die nicht im COC-Papier des Fahrzeuges stehen, müssen extra eingetragen werden, also, einfach ins COC schauen, was da als Reifengrößen drinsteht. Was ansonsten im Gutachten drinsteht an weiteren Größen ist zwar nett, aber eben noch nicht ganz legal, das wird es erst, wenn die Größe in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde.

Solange das nicht der Fall ist, fährt man dann ohne Betriebserlaubnis spazieren.

schon tragisch, was mach "Spezialisten" hier von sich geben...

Wenn im Gutachten die Reifengröße -und so ist es in diesem Fall!!!- steht, kannst auf die COC-Papiere pfeifen! Schraub die Räder auf dein Fahrzeug, leg die ABE in dein Handschuhfach und fertig. Da will kein Mensch was von Dir!

Grüße Andy

 

 

Und wenn du dann mal Probleme kriegst, weil es doch nicht so ist, wie der Andy668 sagt, dann pfeif drauf und schick Andy668 die Rechnung :D

Die COC ist bindend, alles andere, was in diesen Gutachten von Rädern drinsteht, bezieht sich auf die Felge und die MÖGLICHEN Bereifungen, aber wenn du in den Gutachten mal nachsiehst, wirst du irgendwo auch den kleinen Nebensatz finden....

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,

so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,

Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur

Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn wenn das Fahrzeug z.B. als kleinste Größe im COC einen 205er drin hat, kann der Schuss mit dem 195er auch nach hinten losgehen. Wenn also jetzt die ABE das erlaubt, kommt es eben auch noch auf die möglichen Einschränkungen des Fahrzeugherstellers an, und die sind bindender als die des Radherstellers.

Also weder mir noch dem Andysonstnochwas trauen, sondern zum TüV und nachfragen, die erteilen dir eine für deinen Fall ausreichend kompetente Auskunft.

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