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Fehlende Reifendruck-Sensoren bei Winterreifen

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 22. März 2018 um 7:40

Hallo Zusammen,

da bei mir in ein paar Tagen der nächste Service meiner A-Klasse ansteht, hätte ich mal eine Frage.

Bin bis vor 2 Jahren schon eine A Klasse (Vormopf) gefahren und habe quasi die Winterreifen vom Vormopf auf meine jetzige A-Klasse (Mopf) übernommen. Mit der Modellpflege wurden ja diese "Ventilsensoren" zur Reifendruckkontrolle eingeführt. Diese haben meine Winterreifen nicht, sodass bei jeder Fahrt die Reifendruck-Kontrollleuchte angeht.

Jetzt zu meiner Frage: Wird die Mercedes-Werkstatt beim Service meckern oder sogar die Weiterfahrt untersagen? Habe beim letzten Service vor einem Jahr schon die Sommerreifen drauf gehabt, sodass das Problem gar nicht auftrat. Bei der momentanen Wetterlage möchte ich aber ungern schon auf Sommerreifen wechseln.....

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Beste Antwort im Thema
am 22. März 2018 um 8:34

Was hält dich davon ab, Sensoren zu verbauen?

29 weitere Antworten
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29 Antworten
am 22. März 2018 um 8:34

Was hält dich davon ab, Sensoren zu verbauen?

Themenstarteram 22. März 2018 um 8:44

sehe es ehrlich gesagt nicht ein für effe Winterreifen 60-80 EUR pro Sensor zu investieren, nur damit ich im KI sehen kann, ob der Reifendruck passt. Zumal ich demnächst wahrscheinlich eh zum W177 wechseln werde und dafür neue Winterreifen benötige.

Ich denke mal der Werkstatt ist das egal, die werden das aber sicherlich auf der Rechnung und im System vermerken,zu ihrer eigenen Sicherheit. Die Vorschrift mit den Sensoren kommt ja vom Gestzgeber:

Zitat:

Die für die RDKS relevanten Bestimmungen finden sich in der EU-Verordnung 661/2009 vom 13.7.2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit.

Seit dem 1.11.2012 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, für die eine neue Typgenehmigung erteilt wird, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben.

Seit dem 1.11.2014 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, die erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben. Die installierten Systeme müssen in allen Fällen der ECE-R 64 entsprechen.

Die Anforderungen an ein RDKS werden in der ECE-R 64 unter dem Punkt 5.3 „Reifendrucküberwachungssystem“ genauer beschrieben, die einzusetzende Technik, die die Anforderungen erfüllt, ist nicht festgelegt. Deswegen werden in der Praxis sowohl sogenannte direkt messende als auch indirekt arbeitende RDKS eingesetzt.

Zur Klärung der Frage, ob ein bestimmtes Fahrzeug verpflichtend mit einem RDKS ausgerüstet sein muss, sollte in erster Linie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 herangezogen werden. Relevant sind das Datum der Erstzulassung, die Fahrzeugklasse und das Datum der Typgenehmigung (siehe Bild ).

 

Zulassungsbescheinigung Teil 1

 

RDKS sind verbindlich vorgeschrieben, wenn

das Fahrzeug zu der Klasse M1 oder M1G gehört unddie Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 erteilt wurde oderdie Erstzulassung nach dem 31.10.2014 erfolgt ist

Hinweise zum Datum der Typgenehmigung: Das Datum in der Zeile 6 (Nr. 3 im Bild) steht

für den Termin einer vollständig neuen Typgenehmigung, wenn die letzten Ziffern der Zeichenfolge in der Zeile K („Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE“, Nr. 3a im Bild) „00“ sind, oderfür einen Nachtrag einer bereits vorhandenen Typgenehmigung, wenn die letzten Ziffern der Zeichenfolge in der Zeile K größer sind als „00“.

Da bei Nachträgen zu bereits älteren Typgenehmigungen das Datum 31.10.2012 nicht als verbindliche Grenze gilt, seit dem 1.11.2014 aber alle relevanten neuzuzulassende Fahrzeuge mit RDKS ausgerüstet sein müssen, haben die Fahrzeughersteller bei Fahrzeugen mit älteren Typgenehmigungen die verbindlichen RDKS im Rahmen von Nachträgen zur vorhandenen Typgenehmigungen nach und nach eingeführt. Deswegen ist es sinnvoll für Fahrzeuge, in deren Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Zeile 6 ein Datum nach dem 31.10.2012 steht, von dem Markenhändler und/oder Fahrzeughersteller eine verbindliche Auskunft über den Ausrüstungsstand des individuellen Fahrzeugs einzuholen. Dazu sollte die Fahrzeug-Identifizierungsnummer angegeben werden. Die Auskunft des Fahrzeugherstellers sollte mit den übrigen Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden, um z.B. bei späteren Hauptuntersuchungen nachweisen zu können, welchen Ausrüstungsstand das Fahrzeug entsprechend der Typgenehmigung hat.

 

Von dieser Orientierungsregel gibt es auch Abweichungen:

Da schon jetzt Fahrzeuge produziert wurden, von denen nicht bekannt war, ob sie vor dem 1.11.2014 erstmalig zugelassen werden, sind die meisten der derzeit neu fabrizierten Fahrzeuge mit dem vorgeschriebenen RDKS ausgerüstet worden. Siehe hierzu auch „Hinweise zum Datum der Typgenehmigung“.

Außerdem haben die Fahrzeughersteller die Möglichkeit, für eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen ermöglicht auch nach dem 31.10.2014 Fahrzeuge ohne RDSK zu verkaufen bzw. zuzulassen.

Quelle ADAC.de

Themenstarteram 22. März 2018 um 8:57

Ok. Vielen Dank.

Da ich den Termin erst in der Woche nach Ostern habe, hoffe ich mal auf Wetterbesserung, so dass ich vielleicht doch schon die Sommerreifen aufziehen kann, damit ich ganz auf der sicheren Seite bin ;-)

Zitat:

@amg-freak schrieb am 22. März 2018 um 09:49:31 Uhr:

Ich denke mal der Werkstatt ist das egal, die werden das aber sicherlich auf der Rechnung und im System vermerken,zu ihrer eigenen Sicherheit. Die Vorschrift mit den Sensoren kommt ja vom Gestzgeber:

Zitat:

@amg-freak schrieb am 22. März 2018 um 09:49:31 Uhr:

Zitat:

Die für die RDKS relevanten Bestimmungen finden sich in der EU-Verordnung 661/2009 vom 13.7.2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit.

Seit dem 1.11.2012 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, für die eine neue Typgenehmigung erteilt wird, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben.

Seit dem 1.11.2014 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, die erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben. Die installierten Systeme müssen in allen Fällen der ECE-R 64 entsprechen.

Die Anforderungen an ein RDKS werden in der ECE-R 64 unter dem Punkt 5.3 „Reifendrucküberwachungssystem“ genauer beschrieben, die einzusetzende Technik, die die Anforderungen erfüllt, ist nicht festgelegt. Deswegen werden in der Praxis sowohl sogenannte direkt messende als auch indirekt arbeitende RDKS eingesetzt.

Zur Klärung der Frage, ob ein bestimmtes Fahrzeug verpflichtend mit einem RDKS ausgerüstet sein muss, sollte in erster Linie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 herangezogen werden. Relevant sind das Datum der Erstzulassung, die Fahrzeugklasse und das Datum der Typgenehmigung (siehe Bild ).

 

Zulassungsbescheinigung Teil 1

 

RDKS sind verbindlich vorgeschrieben, wenn

das Fahrzeug zu der Klasse M1 oder M1G gehört unddie Typgenehmigung nach dem 31.10.2012 erteilt wurde oderdie Erstzulassung nach dem 31.10.2014 erfolgt ist

Hinweise zum Datum der Typgenehmigung: Das Datum in der Zeile 6 (Nr. 3 im Bild) steht

für den Termin einer vollständig neuen Typgenehmigung, wenn die letzten Ziffern der Zeichenfolge in der Zeile K („Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE“, Nr. 3a im Bild) „00“ sind, oderfür einen Nachtrag einer bereits vorhandenen Typgenehmigung, wenn die letzten Ziffern der Zeichenfolge in der Zeile K größer sind als „00“.

Da bei Nachträgen zu bereits älteren Typgenehmigungen das Datum 31.10.2012 nicht als verbindliche Grenze gilt, seit dem 1.11.2014 aber alle relevanten neuzuzulassende Fahrzeuge mit RDKS ausgerüstet sein müssen, haben die Fahrzeughersteller bei Fahrzeugen mit älteren Typgenehmigungen die verbindlichen RDKS im Rahmen von Nachträgen zur vorhandenen Typgenehmigungen nach und nach eingeführt. Deswegen ist es sinnvoll für Fahrzeuge, in deren Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Zeile 6 ein Datum nach dem 31.10.2012 steht, von dem Markenhändler und/oder Fahrzeughersteller eine verbindliche Auskunft über den Ausrüstungsstand des individuellen Fahrzeugs einzuholen. Dazu sollte die Fahrzeug-Identifizierungsnummer angegeben werden. Die Auskunft des Fahrzeugherstellers sollte mit den übrigen Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden, um z.B. bei späteren Hauptuntersuchungen nachweisen zu können, welchen Ausrüstungsstand das Fahrzeug entsprechend der Typgenehmigung hat.

 

Von dieser Orientierungsregel gibt es auch Abweichungen:

Da schon jetzt Fahrzeuge produziert wurden, von denen nicht bekannt war, ob sie vor dem 1.11.2014 erstmalig zugelassen werden, sind die meisten der derzeit neu fabrizierten Fahrzeuge mit dem vorgeschriebenen RDKS ausgerüstet worden. Siehe hierzu auch „Hinweise zum Datum der Typgenehmigung“.

Außerdem haben die Fahrzeughersteller die Möglichkeit, für eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen ermöglicht auch nach dem 31.10.2014 Fahrzeuge ohne RDSK zu verkaufen bzw. zuzulassen.

Quelle ADAC.de

am 22. März 2018 um 10:16

Also, bei mir war es genau umgekehrt...

Hatte den Wagen im Sommer 2016 mit Winterreifen gekauft, wo die Sensoren verbaut waren.

Hatte dann im Frühjahr 2017 einen Satz Sommerräder in der Bucht ersteigert. Dort fehlten die Sensoren; da die Felgen von einem Fahrzeug BJ 2013 waren.

Die Werkstatt hat zu diesem Thema lediglich angemerkt beim Service im folgenden Sommer

Zitat:

Die RDKS sollte ich bei nächster Gelegenheit noch Einbauen lassen; um eventuelle Verluste bei einem Unfall durch die Versicherung zu vermeiden.

Ich könne das auch an der Gelben Anzeige in der Armaturentafel sehen das die Sensoren fehlen.

Ich hab erst in diesem Jahr; die Sensoren einbauen lassen; beim Reifenhändler meines Vertrauens...260 EUR...

LG Ralf

Ganz ehrlich, in deinem Fall würde ich nicht umrüsten.

Wir fahren schon ewige Zeiten ohne diesen Schnickschnack und haben überlebt!

Was soll das; die Bullerei interessiert es nicht die Bohne; ok der TÜV würde sicher meckern, das kann man ja steuern welche Räder ich zu diesem Termin montiert habe. Ob die Versicherung im Schadensfall dieses Manko überprüft????

Zum Auszug der EU-Richtlinie fällt mir noch ein:

Sind wirklich RDKS vorgeschrieben oder meine ich gelesen zu haben lediglich ein Reifendruck Control System? Letzteres war ja eh verbaut; über den Reifenumfang; aber bei Premium muss es dann ja die bessere und teurere Variante sein... MB halt!

Dir ist bewusst das die Abkürzung RDKS für Reifendruckkontrollsystem steht und nicht beschreibt ob ein direktes oder indirektes System verbaut ist.

am 22. März 2018 um 15:26

Stimmt. .

Mhhh

Sieht man denn die Sensoren von außen? Habe gerade Winterreifen gekauft und da sollen die Sensoren dabei sein. Bei unserem Motorrad sieht man sie nicht.

Bei Gummiventilen wackelt man dran, dann fühlt/hört man schon, ob dahinter ein Sensor ist. Bei Metallventilen ist es schwieriger, normal sollten die graue Plastik-Kappen haben, aber das ist eben nicht immer der Fall.

Am sichersten ist es natürlich die Dinger auszulesen, dann sieht man, ob Sensoren verbaut sind.

@RedRacer1963

Wenn Versicherungen die Möglichkeit haben, sich vorm Zahlen zu drücken, wenn keine Sensoren drin sind, obwohl Pflicht, und dazu noch eventuell ein falscher Druck die Ursache gewesen sein könnte, kannst dich drauf verlassen, dass die das checken.

blöde frage, haben die direkten nicht meistens eine Anzeige des Reifendruckes im Innenraum?

Meistens ja, mein Smart hat z.B. keine Anzeige.

Zitat:

@cdfcool schrieb am 22. März 2018 um 21:28:39 Uhr:

Bei Gummiventilen wackelt man dran, dann fühlt/hört man schon, ob dahinter ein Sensor ist. Bei Metallventilen ist es schwieriger, normal sollten die graue Plastik-Kappen haben, aber das ist eben nicht immer der Fall.

Wir haben Metallventile, aber graue Kappen :) Es sind ja original Mercedes-Räder mit den Contis, die auch Mercedes ab Werk aufzieht. Sind aber von 2013, da war das ja noch nicht Serie bei A- und B-Klasse. Wenn ich die Räder montiere, werden die Drücke dann automatisch einfach im Display angezeigt?

Gruß Eike

Die Kappen haben keine Funktion, aber im Normalfall erkennt man das an der Kombination Metallventil und graue Plastikkappen. Wenn die Räder von 2013 sind, kann amn eher davon ausgehen, dass da keine Sensoren drin sind. Man konnte es afaik als Option über den Umweg der Runflat-Räder bekommen, die gingen schon damals ab Werk mit Sensoren raus.

Wenn keine Sensoren drin sind, kann das ab ca. 150 EUR nachgeholt werden. Der Reifenmonteur hat da auch nicht den Riesen-Aufwand, der sollte für den Einbau inkl. Wuchten nicht mehr als 40-50 EUR verlangen. Er muss ja nur den Reifen etwas runterdrücken und kann den Sensor dann bequem verbauen, danach wieder füllen und auswuchten, der Rest geht dann automatisch beim Fahren, nachdem man im Display das RDKS neu gestartet hat.

In der Anzeige des Reifenhändlers bei Ebay stand: Die Räder sind von Vorführfahrzeugen direkt von Mercedes demontiert und wurden nur wenige Kilometer gefahren. Die Räder sind ausgewuchtet und fahrbereit. Die original Mercedes RDKS Sensoren ( für Luftdrucküberwachung) sind ebenfalls eingebaut.

Die könnten also auch nachgerüstet sein. Wie prüfe ich das denn am einfachsten? Das Auto kommt ja in zwei Wochen wohl auch mit original Sensoren in den Rädern. Soll ich einen Reifen entfernen und einen Winterreifen an die Stelle legen? Werden die Signale dann automatisch erkannt?

Gruß Eike

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