Probleme mit Autohaus/Gebrauchtwagengarantie

Audi A4 B7/8E

Hallo,

habe mir ja letztes Jahr im Mai den 3.0 V6 A4 gebraucht gekauft. Zusätzlich zu der Gebrauchtwagengarantie habe ich noch die CarLife+ Versicherung bekommen. Jetzt ist folgendes passiert:

- im August (also 3 Monate nach dem Kauf) leuchtet zum ersten Mal die Motorelektronikkontrollleuchte auf; im Autohaus wurde der Fehler ausgelesen und danach gelöscht. Es wurden insgesamt 3 Fehler gelöscht:

3 Fehler erkannt

Vorkatalysator, Bank1
Wirkung zu gering
sporadisch

Bank1-Sonde1
Signal zu langsam
sporadisch

Vorkatalysator, Bank2
Wirkung zu gering
sporadisch

- Der Fehler ist danach noch 2 weitere Male aufgetaucht, entweder genau die gleichen Fehler oder einer weniger. Habe dann schon beim Autohaus angerufen und die haben gesagt "Ja, noch einmal löschen, dann gucken was kaputt ist."

- Beim vierten Mal wurde durch eine andere Audi Werkstatt ein Softwareupdate eingespielt

- Jetzt ist der Fehler schon wieder aufgetreten. Also habe ich das Auto in die Werkstatt (nicht der Händler, andere Audi Werkstatt) gegeben um den Fehler zu beseitigen. Jetzt wollen die den kompletten Kat ersetzen. Kostenpunkt: 1100€ Materialkosten zzgl. Stundenlohn

- Das Autohaus (wo ich den Wagen gekauft habe) weigert sich jetzt allerdings die Kosten dafür zu übernehmen. Der Verkäufer meint, das ich das Auto schon zu lange besitze (10 Monate).

Zusammengefasst: Im Mai 2007 bei einem Audihändler (A) den Wagen gekauft, erster Fehler tritt nach 3 Monaten auf. Der Fehler tritt 4 weitere Male auf, jedesmal werde ich vertröstet. Ein Softwareupdate wird ebenfalls eingespielt. Jetzt reicht es mir, Werkstatt B will einen neuen Kat einbauen, Kostenpunkt 1100€ + Lohn. "A" will die Kosten dafür nicht übernehmen, obwohl der Fehler schon seit über einem halben Jahr besteht und so die Gebrauchtwagengarantie noch greifen sollte?! PS: Ich habe natürlich noch alle Fehlerereignisprotokolle!

Kann ich da was machen oder muss ich wirklich löhnen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wie gut dass du weisst, woher meine Reifen sind. Ich denke, nach 20 Jahren auf Motorrädern hab ich etwa eine Ahnung, wie wichtig Reifen sind.

Bin selbst Chemiker, Fachbereich Katalyse. Und daher bilde ich mir ein in etwa zu wissen wie Katalysatoren funktionieren, ob/wie diese altern und ob ein derartiger Preisunterschied technisch gerechtfertigt ist. Um es vorweg zu nehmen: ist er nicht. Teuerstes Metall ist Platin/Palladium und da nehmen sich die Metallmengen nicht viel, Dispersionsgrade nebst Stabilisierung der Aluoxid-Matrix durch Lanthan als Schutz vor Wasserdampf sind weit wichtiger. Lanthandotierte Alumosilikate und Ceroxide als HC/O2 Speicher sind preislich nicht relevant. Der Rest ist Handwerk des Katalysatoren-Herstellers. Mit einer E-Nummer hat der Hersteller in einem Abgastest bewiesen, dass er nicht schlechter als das Original gewesen ist.

Ich bilde mir exakt gar nichts darauf ein nen Audi zu fahren, sehe das im Gegensatz zu den Vertreterkutschen nicht als "ich habs geschafft/verdient" Privileg. Es ist eine Karre, die fehlerfrei lange und zuverlässig fahren soll. Wenn ich meine Bremsscheiben bei ATE kaufe oder bei Audi, kommen die wahrscheinlich aus der selben Fertigungsstraße. Nur einmal mit Audi Aufschlag, einmal ohne - dann verdient der Zulieferer. Und dem gönne ich die paar Euro. Dass zwischen 30€ Chinabremsen und 200€ ATE Teilen ein Unterschied ist hoffe ich.

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Zitat:

Original geschrieben von jw61



Zitat:

Original geschrieben von xplutier


...

reparieren lassen, aber die Rechnung nichtz bezahlen und mit der zum Anwalt!

Mit der verweigerten Bezahlung bringst du die Werkstatt lediglich auf die sinnvolle und auch rechtmäßige Idee die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, hilft den Betroffenen nicht wirklich weiter...

Bin "Gott sei Dank" nicht betroffen, wollte bloß aus dem Interesse fragen....

Gruß

konstantin

Frohes Neues wünsche ich gehabt zu haben! Um keine Zeit zu verschwenden: Das Sachverständigengutachten ist endlich da!

Zitat:

Zusammenfassung:

1. "Weisen der Katalysator, die Sonde oder die zur Steuerungseinheit führenden Kabelverbindungen des klägerischen Fahrzeugs Audi A4 einen Defekt auf?"

Wie aus den bei unterschiedlichen Werkstätten durchgeführten Diagnoseprotokollen zu ersehen ist, wurde die verringerte Wirkung des Katalysators durchgehend zwischen dem 1. August 2007 bis zum 13. Mai 2009 immer wieder festgestellt. Hinzu kommt der Vermerk auf der Rechnung der Firma XYZ über eine geführte Funktionsprüfung "Vorkatalysator defekt".

Somit ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass der Katalysator geschädigt ist und nicht in vollem Umfang wirksam ist.

2. "Welche Kosten sind für die Beseitigung des etwaigen Defekts erforderlich?"

Unter dem 23.04.2008 hat die Firma XYZ einen Kostenvoranschlag über den Ersatz des Katalysators im Austausch erstellt. Die veranschlagten Reparaturkosten belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf EUR 1129,50

+ Mehrwertsteuer EUR 231,18

insgesamt EUR 1360,68

Die von der Firma XYZ veranschlagten Reparaturkosten sind nach sachverständiger Auffassung korrekt. Da seit der Erstellung des Kostenvoranschlages jedoch bereits 18 Monate vergangen sind, liegt es nahe, dass die Reparaturkosten infolge der allgemeinen Preissteigerung heute höher ausfallen.

3. "Lässt sich eine Aussage darüber treffen, seit wann der etwaige Fehler vorliegt?"

Unter besondere Berücksichtigung der Erneuerung der Zündspulen und der danach ständig sich wiederholenden Fehlermeldungen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Defekt mindestens einer Zündspule das auslösende Moment für die Schädigung war. Damit war der Fehler bereits vor der Übernahme des Fahrzeuges durch den Kläger vorhanden.

4. "Ist der etwaige Defekt auf gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen?"

Wie ich bereits ausführte, liegt die übliche Lebensdauer eines Katalysators ohne äußere Beeinflussung deutlich über 100.000 km. Der Defekt ist somit nicht im gewöhnlichen Verschleiß begründet.

5. "Ist es trotz des etwaigen Defekts möglich, eine Abgassonderuntersuchung durchzuführen?"

Wenn kurz vor einer Abgasuntersuchung der Fehlerspeicher gelöscht wird, besteht bei älteren Fahrzeugmodellen die Möglichkeit eine AU erfolgreich durchzuführen, wie insbesondere aus den Protokollen auf Blatt 92 und 93 der Akte zu ersehen ist.

Wie oben erkenntlich, handelt es sich hierbei nur um die Zusammenfassung des Gutachtens. Das komplette Gutachten umfasst 8 Seiten.

Noch ein Schreiben von meinem Anwalt an das Gericht

Zitat:

(...) Die Beklagte ist daher antragsgemäß zu verurteilen. (...)

Mal gucken was nun kommt. 😁

Das ist doch wohl nen schlechter Scherz, das die Sache immer noch net vorbei ist oder??? Man du tust mir echt Leid. Das zeigt mal wieder unsere Justiz. Ich drücke die Daumen. Wieso nennst du net das Autohaus. Ist ja anscheinend nen absoluter Schreckensladen. 🙄

Bin durch Zufall hier hin gelangt, aber:

Das riecht nach Ende gut - (fast) alles gut. Ein gewisser Prozentsatz an den Gesamtkosten wird aber wahrscheinlich trotzdem bei Dir hängen bleiben. Wahrscheinleich aber am Ende besser als 50:50. Nur die verflossene Zeit wird keiner mit einrechnen, obwohl jeder weis, dass Zeit Geld ist............

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Hallo,

ich habe mich in letzter Zeit etwas zurückgehalten, obwohl alle 3-4 Wochen neue Briefe reingeflattert kamen. 😉 Habe jetzt auch nicht wirklich Lust die alle abzutippen, also gibt es eine Zusammenfassung und einen Auszug aus dem neuesten Schreiben von heute.

Nach dem Sachverständigengutachten im Januar (siehe meinen Post vom 05.01.2010) kam erst einmal ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt. Dort wurde bemängelt, dass der Gutachter das Fahrzeug gar nicht gesehen hat und alles nur "theoretisch" so ist. Deswegen gab es dann im Februar einen Werkstatttermin mit dem Gutachter (bzw. den zwei Gutachtern, einmal Senior, einmal Junior), mir und meiner Anwältin sowie dem Werkstattmeister der Beklagten. Jetzt fange ich wieder an zu zitieren:

Zitat:

Gutachten - Zusatzbericht

(...) Viel Text zu dem Einspruch des gegnerischen Anwalt bzgl. der nicht-Überprüfung des Fahrzeuges (...)

Prüfarbeiten:
Die Abgasanlage des Fahrzeuges wurde einer eingehenden optischen Prüfung unterzogen. Es konnten weder an den Katalysatoren noch an den Sonden und den Kabeln äußerlich sichtbare Mängel festgestellt werden - siehe Fotoprotokoll im Anhang.

Als nächstes wurde um 10:16 Uhr eine Abgasuntersuchung durchgeführt.

Ergebnis:
1 abgasrelevanter Fehler
Startkatalysator, Zylinderreihe 1 - Wirkungsgrad unter Schwellenwert
Abgasuntersuchung nicht bestanden (Protokoll siehe Anhang)

Danach wurde der Fehlerspeicher ausgelesen. Es wurden 2 Fehler erkannt
- Vorkatalysator, Bank 1 - Wirkung zu gering - statisch
- Vorkatalysator, Bank 2 - Wirkung zu gering - sporadisch
(Protokoll siehe Anhang)

Der Fehlerspeicher wurde gelöscht.

Anschließend erfolgte um 10:27 Uhr eine weitere Abgasuntersuchung.

Ergebnis der AU: bestanden

Allerdings auch hier der Hinweis
- Startkatalysator, Zylinderreihe 1 - Wirkungsgrad unter Schwellenwert
(Protokoll siehe Anhang)

Stellungnahme:
Die eingehende Untersuchung der Abgasunterlage des Fahrzeuges mit äußerlicher Überprüfung, Durchführung von 2 Abgasuntersuchungen sowie Auslesen des Fehlerspeichers hat die Ergebnisse der in der Akte enthaltenen Diagnoseprotokolle bestätigt.

Da der gleiche Mangel in der Zeit zwischen dem 01.08.2007 (km-Stand 101.500) um dem 13.05.2009 (km-Stand 122.278) insgesamt siebenmal protokolliert und auch bei unserer Überprüfung am 25.02.2010 festgestellt wurde, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorhanden war.

(...)

Unter Berücksichtigung dieses Werdeganges ist es technisch nachvollziehbar und nicht mit Aussicht auf Erfolg zu bestreiten, dass die Katalysatoren bereits bei Übernahme des Fahrzeuges durch den Kläger geschädigt waren.

(...)

Bei der von uns am 25.02.2010 vorgenommen Fahrzeuguntersuchung wurde eingangs eine Abgasuntersuchung durchgeführt, die mit dem Ergebnis "nicht bestanden" endete. Anschließend wurde der Fehlerspeicher ausgelesen und gelöscht. Eine weitere Abgasuntersuchung - 11 Minuten nach der ersten und Löschen des Fehlerspeichers - erbrachte das Ergebnis "Abgasuntersuchung bestanden". Damit ist eindeutig bewiesen, dass eine "Manipulation" zur erfolgreichen Durchführung der AU im Gegensatz zur Auffassung der Beklagten sehr wohl möglich war.

Zusammenfassend ist nach der eingehenden Untersuchung des Fahrzeuges festzustellen, dass meine Ausführungen im Gutachten vom 09.11.2009 keiner Berichtigung bedürfen.

Und, Eure Meinung? 😁

Guten Abend,

nur kurz zur Info: Mitte Juni geht es wieder vor Gericht!

Morf ich drück dir die Daumen😉

Bin gerade auf deinen Beitrag aufmerksam geworden.
Das ist ja echt verrückt.
Alles Gute.

Hi,

heute Vormittag war ich wieder beim Gericht - zum letzten Mal! Was soll ich groß sagen, ich bin mittelschwer enttäuscht! Der Gutachter wurde gehört, es lagen alle Beweise vor, für den Richter leider nicht genug. Wir wurden vor die Wahl gestellt: Entweder Vergleich (also 50:50-Aufteilung des Kostenvoranschlags (730€ pro Partei)) oder der Richter bestimmt irgendwie was und dann würde der KAT vom Gutachter ausgetauscht werden, liegt der Fehler dann nicht mehr vor würde das Autohaus die Kosten von 2500€ tragen müssen, liegt der Fehler weiterhin vor, müsste ich diese Kosten tragen.

Also habe ich dem Vergleich zugestimmt, der gegnerische Anwalt ebenso, fertig.

Wie schon gesagt, ich bin ziemlich enttäuscht von der ganzen Geschichte. Die Kosten für den RA übernimmt zwar die Versicherung, aber nun bekomme ich "lausige" 730€, muss wahrscheinlich eh mehr als die damals veranschlagten 1460€ zahlen (Inflation usw.) und dazu kommen dann halt noch Kosten wie die zweifache (eigentlich dreifach, aber für das erste Mal kann das Gericht ja nichts) Anreise zum Gericht (~150km), die einmalige Anfahrt zum Gutachter (ebenfalls ~150km) die Fahrtkosten für meinen Anwalt (die nicht von der Versicherung getragen werden), die ~150€ für die Erstellung des Kostenvoranschlags/Untersuchung des Fahrzeuges, und die vermasselten 4 Urlaubstage.

Aber was soll ich machen? Knapp 50 Monate sind nun ins Land gegangen und langsam habe ich auch wirklich keine Lust mehr. Im Endeffekt habe ich nun ~400€ zugesprochen bekommen - besser als nichts!

Ende der Geschichte...

deutsche bürokratie........
also und wo ist bitte schön ein Unterschied zwischen Privat- und Händlerkauf?????
Nur dass man beim Händler locker 1000€ oder mehr draufzahlt, und was hat man davon????????? nichts!

alles verarsche...........

Recht haben und Recht bekommen sind leider immer wieder zwei Paar Schuhe. Tut mir wirklich Leid, dass es nicht besser gelaufen ist und egal für was man sich entscheidet (Vergleich oder nicht), man weiß erst im nachhinein ob die Entscheidung richtig war.

Carsten

Hallo
Mein Beileid. Ja unsere Gerichte. Die Richter haben keine Ei.... Der kleine ist immer der Dumme. Denn 730 oder 2500 Euro ist schon ne Überlegung Wert auf den Vergleich. Hätte ich wohl auch gemacht. Tja ist schon super so nen Garantie. Kopf hoch nun hast es ja überstanden. Wenn auch nicht ganz in deinem Interesse.

Ein recht du**es Autohaus, das sich auf so einen Rechtstreit einlässt.
Ich glaube ich hätte den Vergleich ausgeschlagen und wäre zur Not in die zweite Instanz gegangen.
Der Fall liegt klar. Der Fehler trat nach 3 Monaten auf, innerhalb der Zeit in der das Autohaus beweisen muss, das der Fehler noch nicht vorlag. Das ist so ziemlich unmöglich, deswegen tauschen eigentlich auch alle Einzelhandelsgeschäfte defekte Waren ohne Gerichtsverfahren aus.
beispiel.
hatte letztes Jahr im März eine Navi von Harman/Kardon GPS910 gekauft. Jetzt vor knapp 2 Monaten hab ich das Teil aus diversen Gründen bei MM reklamiert und nach einen ziemlich erfolglosen Tausch des ganzen Gerätes ( bei Vorführung im Laden hing die GPS Anzeige irgendwo in Frankfurt, selbst nach etwas 30min tat sich nichts trotz gutem Empfang bei MM ) wurde mir eine Gutschrift über 400€ gegeben, die ich aber auch dann in ein Avic-F920 Bt investiert habe. Wohlgemerkt über 1 Jahr alt war das Navi.

Zitat:

Original geschrieben von 307CC-User


Ich glaube ich hätte den Vergleich ausgeschlagen und wäre zur Not in die zweite Instanz gegangen.

jupp. seh ich aehnlich. wenn man den aufwand schon betreibt, muss mans schlussendlich auch bis zum ende durchziehen. immerhin gehoert morf anscheinend zu denen, die sich nicht alles kommentarlos bieten lassen, finde ich schon mal gut.

gaengiges problem ist leider, dass sowohl gerichte als auch anwaelte gerne zu vergleichen raten, da man damit mehr geld verdienen kann, als mit einem eindeutigen urteil/beschluss.

gruesse vom doc

2500€ sind mir aber etwas zu viel Geld um damit zu "spielen". Bräuchte ich das Geld nicht, würde ich es für mein Recht einsetzen - aber leider ist es nicht so. Und so muss man nehmen was man bekommt. 😉

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