Probleme mit Autohaus/Gebrauchtwagengarantie

Audi A4 B7/8E

Hallo,

habe mir ja letztes Jahr im Mai den 3.0 V6 A4 gebraucht gekauft. Zusätzlich zu der Gebrauchtwagengarantie habe ich noch die CarLife+ Versicherung bekommen. Jetzt ist folgendes passiert:

- im August (also 3 Monate nach dem Kauf) leuchtet zum ersten Mal die Motorelektronikkontrollleuchte auf; im Autohaus wurde der Fehler ausgelesen und danach gelöscht. Es wurden insgesamt 3 Fehler gelöscht:

3 Fehler erkannt

Vorkatalysator, Bank1
Wirkung zu gering
sporadisch

Bank1-Sonde1
Signal zu langsam
sporadisch

Vorkatalysator, Bank2
Wirkung zu gering
sporadisch

- Der Fehler ist danach noch 2 weitere Male aufgetaucht, entweder genau die gleichen Fehler oder einer weniger. Habe dann schon beim Autohaus angerufen und die haben gesagt "Ja, noch einmal löschen, dann gucken was kaputt ist."

- Beim vierten Mal wurde durch eine andere Audi Werkstatt ein Softwareupdate eingespielt

- Jetzt ist der Fehler schon wieder aufgetreten. Also habe ich das Auto in die Werkstatt (nicht der Händler, andere Audi Werkstatt) gegeben um den Fehler zu beseitigen. Jetzt wollen die den kompletten Kat ersetzen. Kostenpunkt: 1100€ Materialkosten zzgl. Stundenlohn

- Das Autohaus (wo ich den Wagen gekauft habe) weigert sich jetzt allerdings die Kosten dafür zu übernehmen. Der Verkäufer meint, das ich das Auto schon zu lange besitze (10 Monate).

Zusammengefasst: Im Mai 2007 bei einem Audihändler (A) den Wagen gekauft, erster Fehler tritt nach 3 Monaten auf. Der Fehler tritt 4 weitere Male auf, jedesmal werde ich vertröstet. Ein Softwareupdate wird ebenfalls eingespielt. Jetzt reicht es mir, Werkstatt B will einen neuen Kat einbauen, Kostenpunkt 1100€ + Lohn. "A" will die Kosten dafür nicht übernehmen, obwohl der Fehler schon seit über einem halben Jahr besteht und so die Gebrauchtwagengarantie noch greifen sollte?! PS: Ich habe natürlich noch alle Fehlerereignisprotokolle!

Kann ich da was machen oder muss ich wirklich löhnen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wie gut dass du weisst, woher meine Reifen sind. Ich denke, nach 20 Jahren auf Motorrädern hab ich etwa eine Ahnung, wie wichtig Reifen sind.

Bin selbst Chemiker, Fachbereich Katalyse. Und daher bilde ich mir ein in etwa zu wissen wie Katalysatoren funktionieren, ob/wie diese altern und ob ein derartiger Preisunterschied technisch gerechtfertigt ist. Um es vorweg zu nehmen: ist er nicht. Teuerstes Metall ist Platin/Palladium und da nehmen sich die Metallmengen nicht viel, Dispersionsgrade nebst Stabilisierung der Aluoxid-Matrix durch Lanthan als Schutz vor Wasserdampf sind weit wichtiger. Lanthandotierte Alumosilikate und Ceroxide als HC/O2 Speicher sind preislich nicht relevant. Der Rest ist Handwerk des Katalysatoren-Herstellers. Mit einer E-Nummer hat der Hersteller in einem Abgastest bewiesen, dass er nicht schlechter als das Original gewesen ist.

Ich bilde mir exakt gar nichts darauf ein nen Audi zu fahren, sehe das im Gegensatz zu den Vertreterkutschen nicht als "ich habs geschafft/verdient" Privileg. Es ist eine Karre, die fehlerfrei lange und zuverlässig fahren soll. Wenn ich meine Bremsscheiben bei ATE kaufe oder bei Audi, kommen die wahrscheinlich aus der selben Fertigungsstraße. Nur einmal mit Audi Aufschlag, einmal ohne - dann verdient der Zulieferer. Und dem gönne ich die paar Euro. Dass zwischen 30€ Chinabremsen und 200€ ATE Teilen ein Unterschied ist hoffe ich.

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Also jedes Ah hat die Pflicht ein ganzes Jahr nach den Verkauf fuer das Fahrzeug gerade zu stehen. Mit dem Recht, das Fahrzeug SELBER zu reparieren. Nach dem zweiten Versuch, beim gleichen Fehler hat man das Recht das Fahrzeug zurueck zu geben oder zu tauschen. Kennst deine Rechte nicht?

Zum 1. hat dieser Thread nun fast 10 Monate geruht!
Zum 2. ist nichts von dem was du schreibst wirklich richtig!

Im ersten halben Jahr muss dir das Autohaus beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.
Im zweiten halben Jahr musst du dem Autohaus beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.

Nur wenn zwischen deinem Wohnort und dem Autohaus eine Entfernung von maximal 100 (Zahl willkürlich gewählt) km besteht, kann die Werkstatt verlangen dass das Fahrzeug vor Ort repariert wird. In allen anderen Fällen kannst du mit einem Reperaturkostenvoranschlag einer näher liegenden Werkstatt an das Autohaus herantreten und dir die Freigabe dafür holen.

Hast du nur mit einem Ohr zugehört als dir jemand deine "Rechte" vorgelesen hast?

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.


Im ersten halben Jahr muss dir das Autohaus beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.
Im zweiten halben Jahr musst du dem Autohaus beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.

Seit wann beweist dir ein Verkäufer einen defekt wofür er gerade stehen muß ?

Hast du nur mit einem Ohr zugehört als dir jemand deine "Rechte" vorgelesen hast?

Moin,

was soll an den Sätzen von Jason falsch sein - bitte sich mal zum Thema Gewährleistung und Beweislastumkehr belesen...

Hier geht's nicht darum, einen Defekt zu beweisen, sondern dessen Entstehen/Vorhandensein bereits beim KAuf.

Evtl. nur mit einem Auge gelesen ? 😁

Gruß

Uwe

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Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.


Nur wenn zwischen deinem Wohnort und dem Autohaus eine Entfernung von maximal 100 (Zahl willkürlich gewählt) km besteht, kann die Werkstatt verlangen dass das Fahrzeug vor Ort repariert wird.

auf welcher rechtlichen grundlage willst du einen verkaeufer genoetigt sehen, im rahmen eventueller gewaehrleistungsreparaturen die beiwirkung dritter hinnehmen zu muessen ?

ein rechtsanspruch seitens des kaeufers existiert nicht, insofern auch keine zwingende notwendigkeit des verkaeufers diesen luxus mittragen zu muessen.

gruesse vom doc

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