Probleme mit Autohaus/Gebrauchtwagengarantie

Audi A4 B7/8E

Hallo,

habe mir ja letztes Jahr im Mai den 3.0 V6 A4 gebraucht gekauft. Zusätzlich zu der Gebrauchtwagengarantie habe ich noch die CarLife+ Versicherung bekommen. Jetzt ist folgendes passiert:

- im August (also 3 Monate nach dem Kauf) leuchtet zum ersten Mal die Motorelektronikkontrollleuchte auf; im Autohaus wurde der Fehler ausgelesen und danach gelöscht. Es wurden insgesamt 3 Fehler gelöscht:

3 Fehler erkannt

Vorkatalysator, Bank1
Wirkung zu gering
sporadisch

Bank1-Sonde1
Signal zu langsam
sporadisch

Vorkatalysator, Bank2
Wirkung zu gering
sporadisch

- Der Fehler ist danach noch 2 weitere Male aufgetaucht, entweder genau die gleichen Fehler oder einer weniger. Habe dann schon beim Autohaus angerufen und die haben gesagt "Ja, noch einmal löschen, dann gucken was kaputt ist."

- Beim vierten Mal wurde durch eine andere Audi Werkstatt ein Softwareupdate eingespielt

- Jetzt ist der Fehler schon wieder aufgetreten. Also habe ich das Auto in die Werkstatt (nicht der Händler, andere Audi Werkstatt) gegeben um den Fehler zu beseitigen. Jetzt wollen die den kompletten Kat ersetzen. Kostenpunkt: 1100€ Materialkosten zzgl. Stundenlohn

- Das Autohaus (wo ich den Wagen gekauft habe) weigert sich jetzt allerdings die Kosten dafür zu übernehmen. Der Verkäufer meint, das ich das Auto schon zu lange besitze (10 Monate).

Zusammengefasst: Im Mai 2007 bei einem Audihändler (A) den Wagen gekauft, erster Fehler tritt nach 3 Monaten auf. Der Fehler tritt 4 weitere Male auf, jedesmal werde ich vertröstet. Ein Softwareupdate wird ebenfalls eingespielt. Jetzt reicht es mir, Werkstatt B will einen neuen Kat einbauen, Kostenpunkt 1100€ + Lohn. "A" will die Kosten dafür nicht übernehmen, obwohl der Fehler schon seit über einem halben Jahr besteht und so die Gebrauchtwagengarantie noch greifen sollte?! PS: Ich habe natürlich noch alle Fehlerereignisprotokolle!

Kann ich da was machen oder muss ich wirklich löhnen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wie gut dass du weisst, woher meine Reifen sind. Ich denke, nach 20 Jahren auf Motorrädern hab ich etwa eine Ahnung, wie wichtig Reifen sind.

Bin selbst Chemiker, Fachbereich Katalyse. Und daher bilde ich mir ein in etwa zu wissen wie Katalysatoren funktionieren, ob/wie diese altern und ob ein derartiger Preisunterschied technisch gerechtfertigt ist. Um es vorweg zu nehmen: ist er nicht. Teuerstes Metall ist Platin/Palladium und da nehmen sich die Metallmengen nicht viel, Dispersionsgrade nebst Stabilisierung der Aluoxid-Matrix durch Lanthan als Schutz vor Wasserdampf sind weit wichtiger. Lanthandotierte Alumosilikate und Ceroxide als HC/O2 Speicher sind preislich nicht relevant. Der Rest ist Handwerk des Katalysatoren-Herstellers. Mit einer E-Nummer hat der Hersteller in einem Abgastest bewiesen, dass er nicht schlechter als das Original gewesen ist.

Ich bilde mir exakt gar nichts darauf ein nen Audi zu fahren, sehe das im Gegensatz zu den Vertreterkutschen nicht als "ich habs geschafft/verdient" Privileg. Es ist eine Karre, die fehlerfrei lange und zuverlässig fahren soll. Wenn ich meine Bremsscheiben bei ATE kaufe oder bei Audi, kommen die wahrscheinlich aus der selben Fertigungsstraße. Nur einmal mit Audi Aufschlag, einmal ohne - dann verdient der Zulieferer. Und dem gönne ich die paar Euro. Dass zwischen 30€ Chinabremsen und 200€ ATE Teilen ein Unterschied ist hoffe ich.

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Bei mir ist alles in trockenen Tüchern.
Nachdem der Motorwechsel keine Änderung am Ölverbrauch brachte und ich dort ein bißchen lauter wurde. Hab ich persönlich mit dem Verkaufsleiter gesprochen. Jetzt das gute Ende für mich.
Hab jetzt nen neuen Motor und bekomme am Dienstag noch nen neuen Turbolader, hoffe der Ölverbrauch hat dann ein Ende, sonst wird es interessant.

Kosten für mich 0. Glück gehabt.

Drück dir die Daumen das bei dir auch alles gut wird.

Hallo,

da bin ich wieder. 🙂 Natürlich auch mit Neuigkeiten. 😉

Fangen wir mal mit dem Schreiben des Gutachters an

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

(...)

Zur Vorbereitung habe ich bei einem VW-/Audi-Betrieb Einsicht in die Reparaturhistorie genommen und festgestellt, dass am 21.04.2007 bei Tacho-Stand 98.275 km 3 Zündspulen erneuert wurden.

Da der Tachometerstand der Reparatur mit dem im Kaufvertrag genannten identisch ist und zwischen Reparatur und Vertragsabschluss lediglich 2 Wochen liegen, bitte ich Sie den Beklagten zu einer exakten Auskunft zu veranlassen, aus welchen Gründen die Erneuerung der Zündspulen vorgenommen wurde. Falls noch vorhanden, könnte die Hergabe seines seinerzeit erstellten Diagnoseprotokolls von Nutzen sein.

Mit freundlichen Grüße
der Gutachter

Soweit so gut! Als nächstes kommt ein Schriftstück des gegnerischen Anwalts.

Zitat:

In Sachen
Ich ./. Autohaus

wird zum Schriftsatz des Klägers vom 10.08.2009 angemerkt, dass die im überreichten Protokoll des AU vom 13.05.2009 aufgeführten Werte sämtlichst regelgerecht sind und nicht auf eine Fehlfunktion des Katalysators hindeuten. Aus dem Protokoll folgt gerade nicht, dass sich erkannte, aber nicht behobene Mängel ergeben haben. In diesem Fall hätte das Fahrzeug die Gasuntersuchung nicht bestehen dürfen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass für eine ordnungsgemäße Prüfung der Katalysator 120 Sekunden bei 2.500 Umdrehungen des Motors betrieben werden muss. Ausweislich des vom Kläger überreichten Protokolls waren weder die Vorgabe hinsichtlich der Betriebszeit noch hinsichtlich der Umdrehungen des Motors erfüllt.

Die Beklagte überreicht als Anlage noch eine Kopie der Protokolls der AU vom 09.05.2007, die vor Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger durchgeführt wurde.

Hier sind die oben genannten Vorgabe für den Katalysator erfüllt. Mängel wurden nicht festgestellt.

Im Anhang ist oben genanntes Diagnoseprotokoll zu finden. Die Antwort meines Anwalts:

Zitat:

In Sachen
Ich ./. Autohaus

wird darauf hingewiesen, dass es hier auch nicht darum geht, eine Fehlfunktion des Katalysators geltend zu machen, welche sich in falschen Abgaswerten äußert, sondern darum, dass es bei dem Kraftfahrzeug des Klägers zu bisher nicht behobenen wiederholten Fehlermeldungen kommt, welche jeweils einen Werkstattaufenthalt erforderlich machen, um zu prüfen, ob hinter diesen Fehlermeldungen tatsächlich ein Fehler steht oder nicht.

Und das letzte Schriftstück, ebenfalls von meinem Anwalt.

Zitat:

(...)

Wir kommen von selbst auf die Angelegenheit zurück, sobald sich etwas Neues ergibt.

Jetzt heißt es wieder warten! 🙁

Hi ich wünsche dir viel Glück bei deinem Fall. Und was sagt uns das wieder. Es gibt keine netten Autohäuser. Wenn es ums Geld geht hört die Freundschaft auf. Ich hoffe du wirst nicht noch einmal nem Vergleich zustimmen. Es sind und bleiben Verbrecher. Verkaufen Müll und wollen es nicht beseitigen. Nun bleib aber standhaft und erklage dir den neuen Kat. Dein Anwalt scheint auch ein wenig komisch. Der hätte anhand der vorliegenden Fakten sehen können wie weit ihr gehen könnt. Und du hast den Mängel ja rechtzeitig angezeigt. Mhhh. Na ja viel Glück. Ich lese weiter gespannt mit.😁

Guten Abend,

ich hab wieder ein paar (wenige) Neuigkeiten. Zuerst das Schriftstück vom gegnerischen Anwalt an das Amtsgericht.

Zitat:

In Sachen
Ich ./. Autohaus

wird seitens des Klägers im Schriftsatz vom 22.09.2009 nunmehr ausgeführt, es gehe nicht darum, eine Fehlfunktion des Katalysators geltend zu machen, sondern um die wiederholten Fehlermeldungen. Diese Aussage empfindet die Beklagte als einigermaßen erstaunlich, da der Kläger im vorliegenden Verfahren das Erfordernis eines Austausches des Katalysators behauptet und die entsprechenden Kosten beanspruchen will.

Auf die Anfrage des Sachverständigen vom 03.09.2009 wird mitgeteilt, dass das streitgegenständliche Fahrzeug vom Kläger als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde.

Daraufhin mein Anwalt.

Zitat:

In Sachen
Ich ./. Autohaus

wird noch einmal klargestellt, dass es dem Kläger darum geht, dass an dem Fahrzeug keine undefinierten und undefinierbaren Fehlermeldungen im Zusammenhang mit der Abgasreinigungsanlage mehr auftreten, damit der Kläger das Fahrzeug ohne Auftreten solcher Fehlermeldungen sorgenfrei weiter benutzen kann.

Nach Kenntnis des Klägers ist es erforderlich, für die Behebung dieser Fehlermeldungen, welche ja mit dem Katalysator im Zusammenhang stehen, den Katalysator auszutauschen.

Es mag nun der Gutachter feststellen, wie die Fehlermeldungen behoben werden können, der Kläger geht davon aus, dass dies letzlich nur dadurch erfolgen kann, dass der Katalysator ausgetauscht wird. Der Kläger hat in jedem Fall, auch wenn der Katalysator eigentlich problemlos arbeitet, er nur rätselhafte Fehlermeldungen auslöst, einen Anspruch darauf, dass zur Behebung dieser Fehlermeldung gegebenenfalls auch der Katalysator selbst ausgetauscht wird.

Die Beklagte kann vom Kläger nicht verlangen, dass dieser im Vertrauen darauf, dass die Fehlermeldungen falsch sind, das Fahrzeug mit ständigen Fehlermeldungen weiter benutzt.

Hm, ja, und weiter? 😁

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Wie lange zieht sich denn das jetzt schon hin? Das ist ja ein Armutszeugnis für die Deutsche Justiz.

Mitte März 2008 ging die Geschichte zum Anwalt - kurz vor Ostern.

Zitat:

Original geschrieben von morf


Mitte März 2008 ging die Geschichte zum Anwalt - kurz vor Ostern.

seit dem fährst du mit dem defekten KAT rum!

Ich hätte es reparieren lassen, aber nicht gezahlt und wer mit der Rechnung zum Anwalt!

Der KAT ist ja gar nicht kaputt - das zeigt ja auch die bestandene AU in diesem Jahr. Der Sensor hat einen weg!

Ist das jetzt schon sicher das es nur der Sensor ist,was kostet der Sensor und was am Ende der Anwalt ect.?
Eigentlich kann man auch gleich die Anwälte/Gutachter/Richter verklagen ,März 2008 😮

Gruß Rolf

Sicher ist gar nichts. Ich habe ja bereits ca. 120€ bezahlt um eine genaue Fehleranalyse zu bekommen. Und "Sensor ist kaputt, da muss ein neuer KAT rein" war halt die Aussage des Meisters in der Werkstatt.

Der Anwalt kostet mich nur 150€ - das ist die Selbstbeteiligung von meiner Rechtsschutzversicherung! 😁

Reden wir hier von "Sensor" über eine der Lambda Sonden oder was genau?

Gruß Rolf 

Puh, da fragst du jetzt echt den falschen! 😁 Im KAT selbst ist wohl ein Sensor eingebaut, dieser ist defekt bzw. misst falsche Werte. Da man diesen Sensor aber nicht alleine austauschen kann, muss der ganze KAT neu.

Was genau da jetzt wie kaputt ist, echt, keine Ahnung! Sorry.

Das ist ja ne Katastrophe wie lange sich das ganze hinzieht......

Und was macht man bei solchen sachen wenn das Auto ohne der reparatur nicht mehr benutzt werden kann???
naja 1 Jahr lang ohne auto schafft wohl keiner...Und zwei autos anschaffen ist wohl auch keine gute Idee ;-)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von QUATTRO 2.5


Das ist ja ne Katastrophe wie lange sich das ganze hinzieht......

Und was macht man bei solchen sachen wenn das Auto ohne reparatur nicht mehr benutz werden kann???
naja 1 Jahr ohne auto schafft wohl keiner...Und zwei autos anschaffen ist auch keine gute Idee ;-)

MfG

reparieren lassen, aber die Rechnung nichtz bezahlen und mit der zum Anwalt!

Zitat:

Original geschrieben von xplutier


...

reparieren lassen, aber die Rechnung nichtz bezahlen und mit der zum Anwalt!

Mit der verweigerten Bezahlung bringst du die Werkstatt lediglich auf die sinnvolle und auch rechtmäßige Idee die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, hilft den Betroffenen nicht wirklich weiter...

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