Probleme mit Autohaus/Gebrauchtwagengarantie
Hallo,
habe mir ja letztes Jahr im Mai den 3.0 V6 A4 gebraucht gekauft. Zusätzlich zu der Gebrauchtwagengarantie habe ich noch die CarLife+ Versicherung bekommen. Jetzt ist folgendes passiert:
- im August (also 3 Monate nach dem Kauf) leuchtet zum ersten Mal die Motorelektronikkontrollleuchte auf; im Autohaus wurde der Fehler ausgelesen und danach gelöscht. Es wurden insgesamt 3 Fehler gelöscht:
3 Fehler erkannt
Vorkatalysator, Bank1
Wirkung zu gering
sporadisch
Bank1-Sonde1
Signal zu langsam
sporadisch
Vorkatalysator, Bank2
Wirkung zu gering
sporadisch
- Der Fehler ist danach noch 2 weitere Male aufgetaucht, entweder genau die gleichen Fehler oder einer weniger. Habe dann schon beim Autohaus angerufen und die haben gesagt "Ja, noch einmal löschen, dann gucken was kaputt ist."
- Beim vierten Mal wurde durch eine andere Audi Werkstatt ein Softwareupdate eingespielt
- Jetzt ist der Fehler schon wieder aufgetreten. Also habe ich das Auto in die Werkstatt (nicht der Händler, andere Audi Werkstatt) gegeben um den Fehler zu beseitigen. Jetzt wollen die den kompletten Kat ersetzen. Kostenpunkt: 1100€ Materialkosten zzgl. Stundenlohn
- Das Autohaus (wo ich den Wagen gekauft habe) weigert sich jetzt allerdings die Kosten dafür zu übernehmen. Der Verkäufer meint, das ich das Auto schon zu lange besitze (10 Monate).
Zusammengefasst: Im Mai 2007 bei einem Audihändler (A) den Wagen gekauft, erster Fehler tritt nach 3 Monaten auf. Der Fehler tritt 4 weitere Male auf, jedesmal werde ich vertröstet. Ein Softwareupdate wird ebenfalls eingespielt. Jetzt reicht es mir, Werkstatt B will einen neuen Kat einbauen, Kostenpunkt 1100€ + Lohn. "A" will die Kosten dafür nicht übernehmen, obwohl der Fehler schon seit über einem halben Jahr besteht und so die Gebrauchtwagengarantie noch greifen sollte?! PS: Ich habe natürlich noch alle Fehlerereignisprotokolle!
Kann ich da was machen oder muss ich wirklich löhnen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Wie gut dass du weisst, woher meine Reifen sind. Ich denke, nach 20 Jahren auf Motorrädern hab ich etwa eine Ahnung, wie wichtig Reifen sind.
Bin selbst Chemiker, Fachbereich Katalyse. Und daher bilde ich mir ein in etwa zu wissen wie Katalysatoren funktionieren, ob/wie diese altern und ob ein derartiger Preisunterschied technisch gerechtfertigt ist. Um es vorweg zu nehmen: ist er nicht. Teuerstes Metall ist Platin/Palladium und da nehmen sich die Metallmengen nicht viel, Dispersionsgrade nebst Stabilisierung der Aluoxid-Matrix durch Lanthan als Schutz vor Wasserdampf sind weit wichtiger. Lanthandotierte Alumosilikate und Ceroxide als HC/O2 Speicher sind preislich nicht relevant. Der Rest ist Handwerk des Katalysatoren-Herstellers. Mit einer E-Nummer hat der Hersteller in einem Abgastest bewiesen, dass er nicht schlechter als das Original gewesen ist.
Ich bilde mir exakt gar nichts darauf ein nen Audi zu fahren, sehe das im Gegensatz zu den Vertreterkutschen nicht als "ich habs geschafft/verdient" Privileg. Es ist eine Karre, die fehlerfrei lange und zuverlässig fahren soll. Wenn ich meine Bremsscheiben bei ATE kaufe oder bei Audi, kommen die wahrscheinlich aus der selben Fertigungsstraße. Nur einmal mit Audi Aufschlag, einmal ohne - dann verdient der Zulieferer. Und dem gönne ich die paar Euro. Dass zwischen 30€ Chinabremsen und 200€ ATE Teilen ein Unterschied ist hoffe ich.
139 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von morf
Ich weiß ja nicht ob mich manche hier für dumm halten, aber ich habe mich nach dem gerichtet, was mir mein Rechtsbeistand empfohlen hat!
ein anwalt wird immer einen vergleich anregen, damit er auf diesem weg eine hoehere gebuehr abrechnen kann - insofern nicht ungewoehnliches und nicht zwingend eine realistische einschaetzung der gesamtsituation.
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
... und nicht zwingend eine realistische einschaetzung der gesamtsituation.
Kannst Du das bitte mal näher erläutern?
Gruß,
Thilo
Das hört sich ja fast nach dem Händler an wo ich meinen gekauft habe an.
Bei meinem Cabby stieg seit dem kauf der Ölverbrauch stark an. Dieser wurde von mir nach ca. 4,5 Monaten moniert. Nach langem hin und her füllte man ihn auf MAX auf und versiegelte meinen Motor um eine Ölverbrauchsfahrt durchzuführen, dabei wurde festgestellt das mein Auto 1,6Liter bestes Longlife Öl auf 1000Km braucht.
Der Händler weiß sich nicht anders zu helfen und will einen neuen Motor einbauen, dann fing er mit der CarLife Plus an, das mein Eigenanteil, wegen der Laufleistung, 60% beträgt, das wären laut aussage vom Meister ca. 2200€. Darauf angesprochen das der Fehler innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf auftrat, sagte er nur das der Fehler beim Kauf ja noch nicht da gewesen wäre und der Händler und somit dessen Garantie aussen vor ist und das über die CarLife Plus zu regulieren ist.
Nachdem ich dann Himmel aber noch nicht Hölle in bewegung gesetzt habe, hat mir der Verkaufsleiter des Autohauses einen festen Anteil, für mich, von 1000€ zugesichert.
Daraufhin habe ich jetzt einen Termin für den Motorwechsel gemacht, werde aber die Rechnung unter vorbehalt bezahlen und dann zum RA gehen, mal schauen was der sagt.
Um dann gegebenenfalls die Hölle auch noch in bewegung zu versetzen.
mach das ,hast du irgendwelche Beweise.Zettel wegen dem versiegeln durschsuchen und so?
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Zitat:
Original geschrieben von sirhenry69
Das hört sich ja fast nach dem Händler an wo ich meinen gekauft habe an.Bei meinem Cabby stieg seit dem kauf der Ölverbrauch stark an. Dieser wurde von mir nach ca. 4,5 Monaten moniert. Nach langem hin und her füllte man ihn auf MAX auf und versiegelte meinen Motor um eine Ölverbrauchsfahrt durchzuführen, dabei wurde festgestellt das mein Auto 1,6Liter bestes Longlife Öl auf 1000Km braucht.
Der Händler weiß sich nicht anders zu helfen und will einen neuen Motor einbauen, dann fing er mit der CarLife Plus an, das mein Eigenanteil, wegen der Laufleistung, 60% beträgt, das wären laut aussage vom Meister ca. 2200€. Darauf angesprochen das der Fehler innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf auftrat, sagte er nur das der Fehler beim Kauf ja noch nicht da gewesen wäre und der Händler und somit dessen Garantie aussen vor ist und das über die CarLife Plus zu regulieren ist.
Nachdem ich dann Himmel aber noch nicht Hölle in bewegung gesetzt habe, hat mir der Verkaufsleiter des Autohauses einen festen Anteil, für mich, von 1000€ zugesichert.
Daraufhin habe ich jetzt einen Termin für den Motorwechsel gemacht, werde aber die Rechnung unter vorbehalt bezahlen und dann zum RA gehen, mal schauen was der sagt.
Um dann gegebenenfalls die Hölle auch noch in bewegung zu versetzen.
damit wär ich vorsichtig, du hast zugesagt zu dem angebot mit den 1000€. wenn du das nur unter vorwand machst, dann ist das rechtlich nicht einwandfrei. hol dir lieber gleich einen anwalt oder klär das vorher.
Zitat:
Original geschrieben von lulloz
damit wär ich vorsichtig, du hast zugesagt zu dem angebot mit den 1000€. wenn du das nur unter vorwand machst, dann ist das rechtlich nicht einwandfrei. hol dir lieber gleich einen anwalt oder klär das vorher.Zitat:
Original geschrieben von sirhenry69
Das hört sich ja fast nach dem Händler an wo ich meinen gekauft habe an.Bei meinem Cabby stieg seit dem kauf der Ölverbrauch stark an. Dieser wurde von mir nach ca. 4,5 Monaten moniert. Nach langem hin und her füllte man ihn auf MAX auf und versiegelte meinen Motor um eine Ölverbrauchsfahrt durchzuführen, dabei wurde festgestellt das mein Auto 1,6Liter bestes Longlife Öl auf 1000Km braucht.
Der Händler weiß sich nicht anders zu helfen und will einen neuen Motor einbauen, dann fing er mit der CarLife Plus an, das mein Eigenanteil, wegen der Laufleistung, 60% beträgt, das wären laut aussage vom Meister ca. 2200€. Darauf angesprochen das der Fehler innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf auftrat, sagte er nur das der Fehler beim Kauf ja noch nicht da gewesen wäre und der Händler und somit dessen Garantie aussen vor ist und das über die CarLife Plus zu regulieren ist.
Nachdem ich dann Himmel aber noch nicht Hölle in bewegung gesetzt habe, hat mir der Verkaufsleiter des Autohauses einen festen Anteil, für mich, von 1000€ zugesichert.
Daraufhin habe ich jetzt einen Termin für den Motorwechsel gemacht, werde aber die Rechnung unter vorbehalt bezahlen und dann zum RA gehen, mal schauen was der sagt.
Um dann gegebenenfalls die Hölle auch noch in bewegung zu versetzen.
Hallo sirhenry69,wenn du nichts unterschrieben hast kann der 🙂 wirklich überhaubt nichts nachweisen,wenn du sagst ich habe mit ihm nichts verinbart.Dann steht der 🙂 blöd da,es sei den es waren andere Kollegen neber ihm die es mitbekommen haben.Dann stehhst du nämlich blöd da
Original geschrieben von xplutier
Hallo sirhenry69,wenn du nichts unterschrieben hast kann der 🙂 wirklich überhaubt nichts nachweisen,wenn du sagst ich habe mit ihm nichts verinbart.Dann steht der 🙂 blöd da,es sei den es waren andere Kollegen neber ihm die es mitbekommen haben.Dann stehhst du nämlich blöd daUnd da die "Kollegen" ihren Job behalten wollen,werden sie alles bestätigen.
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
Ich hätte es genauso gemacht.Zitat:
Original geschrieben von morf
Ich weiß ja nicht ob mich manche hier für dumm halten, aber ich habe mich nach dem gerichtet, was mir mein Rechtsbeistand empfohlen hat! Es wurden die Pros und die Contras aufgelistet und dann habe ich mich entschieden. Und ich nehme lieber 730€ als 0€ - verständlich oder?Weitere Kosten (Gericht, Gutachter) hätten mich nicht interessiert, dank Rechtschutzversicherung! Es bringt mir aber nichts, wenn ich am Ende weitere Monate warten muss und dann 0€ vom Autohaus bekomme - warum auch immer!
Der Richter hat klar durchblicken lassen, daß er keine Veranlassung sieht einen neuen Katalysator einbauen zu lassen - womit er IMHO auch Recht hat. Damit würde das Fahrzeug aufgewertet und das AH unangemessen belastet.
Als Alternative hätte das AH einen Katalysator von z.B. einem verunfallten Fahrzeug einbauen können. Mit anschliessender AU wäre das auch kein Thema.
In diesem Fall stumpf auf 100% zu gehen wäre wirklich leichtsinnig gewesen. So bekommst Du einen neuen Kat für die 1/2. Den Urlaub und den Stress lassen wir mal aussen vor. Den Rest übernimmt ja Deine RSV.
Ich habe auch leider mehrere Rechtsstreits durch und musste auch erkennen, daß die "Kopf durch die Wand Methode" vor Gericht nicht funktionieren muss.
"Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand" oder so ähnlich 😉Gruß,
Thilo
Hi !
Recht ist leider nicht gleich Gerechtigkeit !
- daher hätte ich auch den Vergleich angenommen
Gruß
quattro 2,3
Da bin ich wieder. Ich zitiere das neueste Schreiben von meinem Anwalt. Und ich muss schnell machen, bin gerade erst nach Hause gekommen und in 30 Minuten geht es ins Kino - und ich muss noch duschen!!! 😁
Zitat:
Sehr geehrter Herr Xyz,
in vorbezeichneter Angelegenheit erhalten Sie das beigefügte Schriftstück, Schreiben der RA Xyz vom 18.06., zur Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen.
Wir warten jetzt die Entscheidung des Gerichts ab.
Bitte stellen Sie uns noch das Ergebnis der ASU zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Anwalt 😁
Und hier das Schreiben
Zitat:
In Sachen
Mein Name ./. das beklagte Autohaus
wird der Vergleich vom 04.06.2009 widerrufen.
Die Beklagte bleibt dabei, dass eine Abgasuntersuchung bei einem Defekt am Katalysator nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Der Kläger wird deshalb aufgefordert, die Ergebnisse der behaupteten Abgasuntersuchung zu übermitteln.
Möglicherweise ergeben sich nach der Auswertung der Unterlagen durch die Beklagte neue Einigungsmöglichkeiten.
Okay. Montag bring ich die Unterlagen vom TÜV/ASU sowie ein aktuelles Fehlerprotokoll zu meinem RA, und dann wollen wir mal sehen. 😉
@morf
interpretiere ich es richtig, dass die beklagte vom vergleich in letzter sekunde abgesprungen ist ? ich denke das wird dir zum vorteil gereichen, schon alleine deshalb weil der richter sauer ueber das verhalten der gegnerischen partei sein duerfte - ich bin einigermassen gespannt...
viel erfolg !
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
Kannst Du das bitte mal näher erläutern?Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
... und nicht zwingend eine realistische einschaetzung der gesamtsituation.Gruß,
Thilo
ich versuche es mal...
gerichtskosten, anwaltsverguetungen usw. berechnen sich nach dem streitwert. da wir in deutschland immer alles haargenau regeln muessen, gibt es fuer saemtliche anwaltliche taetigkeiten (schriftsaetze abfassen, beratungen durchfuehren, an einer verhandlung teilnehmen etc.) einen katalog (frueher brago, jetzt rechtsanwaltsverguetungsgesetz), mit entsprechenden informationen wie diese taetigkeiten an den klienten weiterberechnet werden koennen.
eine klassische verhandlung vor gericht mit urteil (spezialaufgaben in sachen beratung ringsum durch den anwalt lass ich mal der einfachheit aussen vor) umfasst in der regel folgende punkte die fuer den klienten kostenrelevant sind:
- gerichtskosten
- verfahrensgebuehr
- termingebuehr
- auslagenpauschale
- umsatzsteuer
beispiel: 2.500 euro streitwert
- 243,00 Euro (Gerichtskosten)
- 502,78 Euro (Anwaltskosten)
jetzt die variante mit dem vor gericht erzielten vergleich:
- gerichtskosten
- verfahrensgebuehr
- termingebuehr
- einigungsgebuehr
- auslagenpauschale
- umsatzsteuer
beispiel: 2.500 euro streitwert
- 081,00 Euro (Gerichtskosten)
- 694,37 Euro (Anwaltskosten)
ein grossteil der werten anwaltschaft macht seinen job leider nicht aus berufung (also um mandaten optimal zu beraten und recht zu schaffen wo recht zu schaffen ist) sondern in erster linie um geld zu verdienen. mit dieser erkenntnis im hinterkopf kann man festhalten, das anwalt sein am ende des tages ein job wieder jeder andere ist.
ich denke das kleine rechenbeispiel zeigt warum der abschluss eines vergleichs fuer den anwalt finanziell durchaus interessant ist, auch wenn der klient nichts davon hat...
gruesse vom doc
@docfraggler
Ja, das hast du richtig interpretiert. Ich tippe morgen vielleicht nochmal den angepeilten Vergleich ab, jetzt bin ich zu müde. 😉
Soeben flattert das nächste Schriftstück rein. Die Einleitungsseite (... erhalten Sie das beigefügte Schriftstück, Beweisbeschluss vom 25. Juni 2009, zur Kenntnissnahme ...) führe ich jetzt nicht extra auf!
Zitat:
Amtsgericht Xyz
Beweisbeschluss
in dem Rechtsstreit
Xyz gegen Autohaus XyzI.
Es soll Beweis erhoben werden über folgende Fragen:
- Weisen der Katalysator, die Sone oder die zur Steuerungseinheit führenden Kabelverbindungen des klägerischen Fahrzeugs Audi A4 einen Defekt auf?
- Welche Kosten sind für die Beseitigung des etwaigen Defekts erforderlich?
- Lässt sich eine Aussage darüber treffen, seit wann der etwaige Defekt vorliegt?
- Ist der etwaige Defekt auf gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen?
- Ist es trotz des etwaigen Defekts möglich, eine Abgassonderuntersuchung durchzuführen?
durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen Xyz.
II.
Der Sachverständige wird erst beauftragt, wenn die Beklagte einen Kostenvorschuss von 1.500,00 EUR eingezahlt hat. Die Anforderung eines etwaigen erforderlichen weiteren Kostenvorschusses bleibt vorbehalten. Frist: 3 Wochen.
Ich glaube, der Richter ist leicht "pissed off"!!! 😁
Zitat:
Original geschrieben von morf
Ich glaube, der Richter ist leicht "pissed off"!!! 😁
das kann man wohl sagen... ich denke du hast gute karten so insgesamt 🙂
gruesse vom doc