Problem mit zulassung eines BMW's BJ.95
Hallo,
also durch zufall bin ich auf ein 323i QP aufmerksam geworden, dass bei einem Kunden von uns ohne Nummernschild auf dem Hof stand.
Neugierig fragte ich was mit dem Fahrzeug sei, und er meinte er wolle sich ein neuen BMW kaufen, einen Diesel.
Ok ich hab das Fahrzeug angeschaut, von innen noch wie gerade vom Band gelaufen, keine Sitzspuren am Leder usw.
Auf die Frage wieviel km er habe, wurd ich stutzig, den er hat laut Tacho ~47tKm!
Ok hab mit ihm ausgemacht er soll doch mal bei uns im Geschäft vorbeischauen und den Fahrzeugbrief mitbringen, wollt den kopieren und mal ein paar Nachforschungen anstellen.
Gesagt getan, als er mir den Fahrzeugbrief brachte bin ich ein wenig erschrocken, laut Fahrzeugbrief war das Fahrzeug noch nie angemeldet gewesen!
So beim freundlichen angerufen, die haben mal ein wenig recherchiert und das fahrzeug selber war erst einmal bei dennen in inspektion, zur genauen herkunft konnten sie nichts sagen...wie auch immer wagen mal in die werkstatt geholt, überprüft!
Alles i.O.
Ein paar kleinigkeiten zu machen, aber nix tragisches(dichtungen an der tür,radlager und flüßigkeiten austauschen)
Soweit so gut, TÜV kein Problem, nur was mein Problem ist, die auf der Zulassungstelle sagen, das Fahrzeug darf laut Gesetz nicht zugelassen werden!
Ich frag mich wieso und gibt es eine Möglichkeit das Fahrzeug trotzdem zugelassen zu bekommen?
Ich hoffe ihr versteht ein wenig was ich meine 🙂
Gruss
P.S. Hab das Fahrzeug nicht gekauft!
42 Antworten
Re: Re: Problem mit zulassung eines BMW's BJ.95
Zitat:
Original geschrieben von Hobbyschrauba
Was falsch ist: Es zählt nicht der "Tag der ersten Zulassung", sondern der Zeitpunkt an dem der betroffene Fahrzeugtyp seine Allgemeine Betriebserlaubnis vom KBA erhalten hat!
Es kann nicht sein das ein Fahrzeug welches seit Mitte der 90er Produziert wurde heute nicht mehr zugelassen werden kann, das halte ich für unmöglich und absurd!
ZITAT (ADAC+23.11.2005)
Ab dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die "Euro 4" Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für "Euro 3"- Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben.
Die Zulassungsstelle hat ihm ja auch klipp und klar die Zulassung des Wagens verweigert.
Schade um den Wagen aber ich nehm ihn trotzdem 😁 Denn ich weiß wie man den Angemeldet bekommt,kostet zwar nen bissel aber nun ja..gehen tut alles 😛
willst nen anderen motor reindrücken oder ihn als "karosseriespender" angeben? 😛
Zitat:
Original geschrieben von fleggnzwerg
willst nen anderen motor reindrücken oder ihn als "karosseriespender" angeben? 😛
Nö,bisschen umständlicher aber dafür so wie er ist 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Desposaufkopf
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Re: Re: Re: Problem mit zulassung eines BMW's BJ.95
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Ab dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die "Euro 4" Abgasnorm erfüllen.
Also wenn dieser Gesetzestext Wort-für-Wort interpretiert wird... tja, dann ist das wirklich Pech.
Aber unabhängig davon bin ich der Meinung das eigentlich die Verordnung aus der Zeit der Produktion des Fahrzeuges gelten müsste, das wäre dann zumindest logisch...
...aber welches unserer Gesetze ist schon "logisch" 😉
BRD=Bürokraten Republik Deutschland 😁
theoretisch kann man den wagen doch in Ösiland zulassen und dann in deutschland ummelden oder?
Zitat:
Original geschrieben von moguai2000
theoretisch kann man den wagen doch in Ösiland zulassen und dann in deutschland ummelden oder?
😁
oder in Polen oder Italien usw usw ....
Für die Zulassung brauchst du einige Sondergenehmigungen aber es ist möglich! Wurde vor kurzenm erst im Mazda-Forum mit einem 323 gemacht mit Euro1.
http://www.motor-talk.de/t1072516/f192/s/thread.html
http://www.motor-talk.de/t976172/f192/s/thread.html
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
Nö,bisschen umständlicher aber dafür so wie er ist 😁
genau das meinte ich mit "karosseriespender" oder was soll man sonst noch mit nem total zermatschten gegenstück machen als die fahrgestellnummer zu nutzen? 😉
Ich würde sofort den Motor unhd so nehm😁
hab ich mir auch schon gedacht, da ich im dreiländereck wohn, ihn in der schweiz oder frankreich zulassen und dann wieder abmelden bzw in deutschland umelden! würde das gehen?
@Hobbyschrauba
Meinst du wirklich mit einer Vollabnahme ist das egal?
@scarface21
wie denkst du sollte das gehen?
bis jetzt nur mit roter nummer!
hab mal den kerl mit dem mazda angeschrieben wie er das gemacht hat!
gruss
Ich bin der meinung das man ihm im ausland zulassen könnte und dann wieder nach importieren kann und ihn hier zulassen.