Problem mit zulassung eines BMW's BJ.95

BMW 3er E36

Hallo,

also durch zufall bin ich auf ein 323i QP aufmerksam geworden, dass bei einem Kunden von uns ohne Nummernschild auf dem Hof stand.
Neugierig fragte ich was mit dem Fahrzeug sei, und er meinte er wolle sich ein neuen BMW kaufen, einen Diesel.
Ok ich hab das Fahrzeug angeschaut, von innen noch wie gerade vom Band gelaufen, keine Sitzspuren am Leder usw.
Auf die Frage wieviel km er habe, wurd ich stutzig, den er hat laut Tacho ~47tKm!
Ok hab mit ihm ausgemacht er soll doch mal bei uns im Geschäft vorbeischauen und den Fahrzeugbrief mitbringen, wollt den kopieren und mal ein paar Nachforschungen anstellen.
Gesagt getan, als er mir den Fahrzeugbrief brachte bin ich ein wenig erschrocken, laut Fahrzeugbrief war das Fahrzeug noch nie angemeldet gewesen!
So beim freundlichen angerufen, die haben mal ein wenig recherchiert und das fahrzeug selber war erst einmal bei dennen in inspektion, zur genauen herkunft konnten sie nichts sagen...wie auch immer wagen mal in die werkstatt geholt, überprüft!
Alles i.O.
Ein paar kleinigkeiten zu machen, aber nix tragisches(dichtungen an der tür,radlager und flüßigkeiten austauschen)
Soweit so gut, TÜV kein Problem, nur was mein Problem ist, die auf der Zulassungstelle sagen, das Fahrzeug darf laut Gesetz nicht zugelassen werden!
Ich frag mich wieso und gibt es eine Möglichkeit das Fahrzeug trotzdem zugelassen zu bekommen?

Ich hoffe ihr versteht ein wenig was ich meine 🙂

Gruss

P.S. Hab das Fahrzeug nicht gekauft!

42 Antworten

warum darf das nicht zugelassen werden?!

Wie lange war das Fahrzeug abgemeldet? Wenn dies länger als 1Jahr abgemeldet war, ist eine Vollabnahme nötig, da reicht die normale HU nicht aus. Dann bekommst du den Wagen mit der HU-Bescheinigung nicht zugelassen.

Oder hast du die HU nicht bestanden, allein bei einem def. Radlager würde man die die Plakette verweigern.

Hast du nicht nachgefragt, warum die Beamten die Zulassung verweigern?

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


warum darf das nicht zugelassen werden?!

wahrscheinlich weil der Wagen jetzt auch die aktuelle Abgasnorm einhalten muß.Er wäre ja EZ 2006

Das Problem ist der Wagen war laut Fahrzeugbrief noch nie angemeldet!

Also seit 31.10.1995 nicht ein einziges mal, wohl ist der Vorbesitzer ihn nur mit einer roten nummer gefahren...

TÜV bekommt er, die "kleinigkeiten" wurden ja beseitigt! Also die Vollabnahme besteht er.

Die netten Damen meinte zu mir das er nach EU-Vorschrift nicht mehr angemeldet werden darf, wohl weil er noch nie angemeldet war...kenn mich mit den Zulassungsvorschriften nicht so aus...

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ja das hat etwas mit der abgasnorm zu tun, alle neuzugelassenen fahrzeuge müssen heutzutage mindestens euro3 erfüllen glaub ich. und der e36 hat ja höchstens euro2.

mfg

Ja er hat euro2 aber soweit ich weiß bekommt man ihn auch nicht auf euro 3 🙁

Hi Ticol,

wenn mich meine grauen Zellen nicht täuschen könnte das - vorausgesetzt der Wagen war wirklich noch nie angemeldet - an der fehlenden OBD-Möglichkeit bei Dir liegen. Neu zugelassene Fahrzeuge müssen nach Paragraph sowieso seit 2002 (kann auch 2003 sein) OBD-fähig sein, andernfalls wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
Es gab deswegen auch schon mal Theater wegen importierten Mexico-Käfern, die trotz 3-Wege-Kat etc. nicht angemeldet werden konnten, weil sie nicht diagnosefähig waren, vielleicht erinnert sich ja der ein oder andere noch daran.

Ansonsten befrage einfach mal den TÜV-Mensch Deines Vertrauens, der wird Dir zumindest von technischer Sicht her noch am Besten sagen können ob der Wagen zulassungsfähig ist.

Viele Grüße,

Holly

Falls garnichts gehen sollte, besorg dir einen Unfall 323. Die Fahrgestellnummer hast du dann ja

was will er denn für den wagen noch haben?

ist in deutschland eigentlich unverkäuflich, höchstens für export oder als teileträger.

Ich würde einfach mal einen netten Brief ans KBA schicken und nachfragen ,ob es dafür eine Ausnahmegenehmigung gibt.

Re: Problem mit zulassung eines BMW's BJ.95

Mit einer Vollabnahme sollte das thema vom Tisch sein.

Was die "Erstzulassung" angeht: Natürlich müssen heutzutage alle Fahrzeuge eine deutlich höhere Abgaseinstufung erfüllen, ist ja klar. Richtig ist auch das man nicht auch Euro3 "umrüsten" kann da diese Einstufung ein Motormanagement nach E-OBD benötigt.

Was falsch ist: Es zählt nicht der "Tag der ersten Zulassung", sondern der Zeitpunkt an dem der betroffene Fahrzeugtyp seine Allgemeine Betriebserlaubnis vom KBA erhalten hat!
Es kann nicht sein das ein Fahrzeug welches seit Mitte der 90er Produziert wurde heute nicht mehr zugelassen werden kann, das halte ich für unmöglich und absurd!

ist das ein scheiß in diesem land hier, da packt man sich doch an den kopf.

Ich nehm den Wagen 🙂

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