Problem mit zulassung eines BMW's BJ.95
Hallo,
also durch zufall bin ich auf ein 323i QP aufmerksam geworden, dass bei einem Kunden von uns ohne Nummernschild auf dem Hof stand.
Neugierig fragte ich was mit dem Fahrzeug sei, und er meinte er wolle sich ein neuen BMW kaufen, einen Diesel.
Ok ich hab das Fahrzeug angeschaut, von innen noch wie gerade vom Band gelaufen, keine Sitzspuren am Leder usw.
Auf die Frage wieviel km er habe, wurd ich stutzig, den er hat laut Tacho ~47tKm!
Ok hab mit ihm ausgemacht er soll doch mal bei uns im Geschäft vorbeischauen und den Fahrzeugbrief mitbringen, wollt den kopieren und mal ein paar Nachforschungen anstellen.
Gesagt getan, als er mir den Fahrzeugbrief brachte bin ich ein wenig erschrocken, laut Fahrzeugbrief war das Fahrzeug noch nie angemeldet gewesen!
So beim freundlichen angerufen, die haben mal ein wenig recherchiert und das fahrzeug selber war erst einmal bei dennen in inspektion, zur genauen herkunft konnten sie nichts sagen...wie auch immer wagen mal in die werkstatt geholt, überprüft!
Alles i.O.
Ein paar kleinigkeiten zu machen, aber nix tragisches(dichtungen an der tür,radlager und flüßigkeiten austauschen)
Soweit so gut, TÜV kein Problem, nur was mein Problem ist, die auf der Zulassungstelle sagen, das Fahrzeug darf laut Gesetz nicht zugelassen werden!
Ich frag mich wieso und gibt es eine Möglichkeit das Fahrzeug trotzdem zugelassen zu bekommen?
Ich hoffe ihr versteht ein wenig was ich meine 🙂
Gruss
P.S. Hab das Fahrzeug nicht gekauft!
42 Antworten
Im ausland anmelden ist nicht so einfach, wie ihr euch das denkt....
Da du ja (so vermute ich mal) einen deutschen pass und somit auch nen deutschen wohnsitz hast, kannste das schonmal knicken! Oder du kennst jemand, der im ausland wohnt und das auto dann dort auf sich anmeldet. wenn du es dann wieder "reimportierst" musst du, so wie ich Vater Staat kenne, auch noch zusätzlich eine Einfuhrsteuer zahlen...
Also billig wird die Auslandsgeschichte ganz sicher nicht....
Also für mich wär das kein Thema,da ich ja meine Verwanten in Italien hab.Richtig ist auch das du eine wieder einfuhrsteuer zahlen musst.Das ist aber glaub ich nur irgendwie abhängig von dem verkaufspreis,darauf halt was weiß ich für steuern 😁 Sooo teuer wird das auch nicht,man muss sich nur geschickt anstellen.Wenn es ihm der wagen wert ist,würd ich das so machen.
Das heißt also ich lass in Deutschland TÜV und AU neu machen, "verkauf" ihn an ein Freund in Frankreich bzw an meine Verwandten in der Schweiz, die melden das Fahrzeug an und melden es wieder ab, ist egal nach was für einer Zeit oder? Kann ja auch ne Tageszulassung sein...verkaufen ihn mir dann wieder und ich meld ihn in deutschland an?
Mal gucken wie es der mit dem Mazda 323 gemacht hat!
Wert wär mir das Fahrzeug alle mal!
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Musst halt bei der an- und abmeldung die jeweiligen gesetze in der schweiz oder wo auch immer beachten. Für die kosten deiner verwandten wirst du sicherlich auch noch aufkommen müssen. Einfuhrsteuer wird auf den Verkaufspreis in höhe der aktuellen mehrwertsteuer berechnet. (glaube ich zumindest).
Liegt nun nahe, einen sehr niedrigen verkaufspreis anzugeben, was da die behörden jedoch machen,wenn dieser deutlich unter aktuellem marktpreis liegt (und es denen somit "spanisch" vorkommt), weiss ich nicht.
Oder du kannst es evtl. umgehen in dem der wagen als "schenkung" wieder an dich zurückgegeben wird.
Aber da müsstest du dich mal genau erkundigen!
gruss martin
Mhmmmmm, ich würde die Behörde erst mal mit Anträgen auf Erteilung von Sondergenemigungen bombardieren, vorher am KBA anfragen, was alles benötigt würde.
Kann ja nicht sein. Was würden die denn sagen, wenn der alte Brief verloren gegangen wäre. Es wäre m.E. nicht nachvollziehbar, dass der Wagen noch nie angemeldet gewesen wäre (Und sei es nur eine Tageszulassung im Jahre 1995). Auf Antrag müssten die nach Versicherung an Eides statt auch einen Ersatz-Brief ausstellen. .....
Wenn er nur verloren gegangen wäre, wäre dennoch der wagen irgendwann mal im System der Zulassungsstellen aufgetaucht! Die sind deutschladweit alle miteinander verbunden! und hast du ein auto einmal angemeldet, wird man es immer im system wiederfinden!
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Wenn er nur verloren gegangen wäre, wäre dennoch der wagen irgendwann mal im System der Zulassungsstellen aufgetaucht! Die sind deutschladweit alle miteinander verbunden! und hast du ein auto einmal angemeldet, wird man es immer im system wiederfinden!
Nach 10 Jahren verschwinden aber auch in Deutschland die ein oder anderen Datensätze aus den Systemen......
Weiß nun nicht, ob die Daten 10 oder 15 Jahre gespeichert bleiben..........aber man muss ja noch nicht mal unbedingt wissen, bei welcher Zulassungsstelle der Wagem mal gemeldet wurde....Zmindest würde ich mal nachfragen, wie eine Zulassungsstelle in einem solchen Fall handeln würde.
Ich bezwifele, dass eine Tageszulassung von vor über 10 Jahren nachvollziehbar ist, wenn nicht der Zulassungsbezirk eingegrenzt werden kann......ich will es aber auch nicht ausschließen.....Würde mich mal interessieren...
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also das mit dem importieren hab ich durchgemacht....von österreich würd ich abraten....bin zwar aus ö aber das sind die größten arschl****r welt weit was autos angeht. hab meinen in münchen gekauft weil billiger, bessere ausstattung usw....
nun ja also ab nach salzburg mit dem wagen....und sofort zur LANDESREGIERUNG/KFZ-Prüfstelle....die haben keine zeit termin bekommen aber 2 monate warten...bis dahin stand auto in dr garage die wollten sich das auto nicht mal 5min anschauen....nach 2 monaten komm ich hin, der schaut nur kurz und sagt der is zu tief ich solle höcherlegen und nochmal kommen...wartezeit 1 monat jedoch habe ich dann gestritten und die wartezeit wurde auf 1 woche verkürzt.....dann komme ich hin und werde tatsächlich nochmals wegen der handbremse abgewiesen...da die nicht gleichmäßig bremst...ist ja ganz wichtig denn bei 200kmh wenn man da mit der handbremse bremst könnte man ja ins schleudern kommen solche idioten die bremse hat gwhalten...naja dauer noch eine woche.....dann endlich der segen...
dann folgt der weg zum finanzamt die sog. NOVA (norm-verbrauchs-abgabe) muss entrichtet werden....
diese beträgt in österreich max.16%.
um den prozentsatz zu berechenen braucht man mal die verbrauchswerte des wagen sprich stadt, land mix
dann ist abhängig diesel oder benzin.....da es 2 formeln gibt
dann setzt man mal da die verbrauchswerte ein und je nach dem was raus kommt muss man abrunden oder aufrunden...
wenn der wert 16% übersteigt zahlt man trotzdem nur 16%
es wird der kaufvertrag herangezogen...wenn man von nem händler den wagen gekauft hat dann nimmt man den preis her und zahlt den prozentsatz davon.....wenn privatkauf wird der europa-durchschnitt (eurotax oder so ähnlich) herangezogen...
ich hab den händler gebeten mir ne 2te rechung auszustellen mit eur 6000 😁 somit zahlte ich noch 900eur an steueren der wagen war natürllich teurer
mfg
Also ich bin an einer Sonderzulassung drann...denn der mit dem Mazda 323F hat vollgendes zu mir gesagt
Zitat:
Den Umweg über das Ausland kannst Dir sparen, denn für einen Re-Import nach Deutschland muß man durch Gutachten nachweisen, daß der Wagen den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland entspricht, die bei Erstzulassung galten. Damit wärst Du dann genau da, wo Du jetzt bist, nur einige Euronen ärmer. Glaub mal nicht, daß ich mir das nicht auch überlegt habe.
Weiß bloß nicht wo ich anfangen soll, hab heute und übers wochendende zeit mal rumzutelefonieren und anzufragen, ich denk am montag weiß ich mehr!
Zitat:
Original geschrieben von jekyll66
Nach 10 Jahren verschwinden aber auch in Deutschland die ein oder anderen Datensätze aus den Systemen......
Weiß nun nicht, ob die Daten 10 oder 15 Jahre gespeichert bleiben..........aber man muss ja noch nicht mal unbedingt wissen, bei welcher Zulassungsstelle der Wagem mal gemeldet wurde....Zmindest würde ich mal nachfragen, wie eine Zulassungsstelle in einem solchen Fall handeln würde.
Ich bezwifele, dass eine Tageszulassung von vor über 10 Jahren nachvollziehbar ist, wenn nicht der Zulassungsbezirk eingegrenzt werden kann......ich will es aber auch nicht ausschließen.....Würde mich mal interessieren...
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Doch, ist definitiv nachvollziehbar. Diese Daten werden in Deutschland zentral im Kraftfahrtbundesamt Flensburg (
www.kba.de) gespeichert. Würde empfehlen, dort mal nach der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zu fragen.
Zitat:
Original geschrieben von Cat966G
Doch, ist definitiv nachvollziehbar. Diese Daten werden in Deutschland zentral im Kraftfahrtbundesamt Flensburg (www.kba.de) gespeichert. Würde empfehlen, dort mal nach der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zu fragen.
Nicht nur das ... ich würde auch direkt bei BMW anfragen. Die sollten doch auch ein Intresse daran haben, oder?
hab heut nachricht vom kba bekommen:
Zitat:
nach Ihren Ausführungen beabsichtigen Sie das o. a. Fahrzeug zu restaurieren.
Die Möglichkeit, Ihnen eine Auskunft zu dem Fahrzeug zu erteilen, besteht zunächst nicht.
Die Bescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt ist nur zur Vorlage bei einer Zulassungsbehörde zum Zwecke der unmittelbaren Zulassung Ihres Fahrzeugs bestimmt. Die Gültigkeit ist auf einen Monat ab Ausstellungsdatum begrenzt. Die Gebühr beträgt 10,20 €, die per Nachnahme (4,00 €) erhoben wird.Ich empfehle Ihnen, nach der Restauration Ihres Fahrzeugs eine Anfrage zum Zwecke der Zulassung an das Kraftfahrt-Bundesamt zu richten.
Zwecks Klärung, ob das Fahrzeug gesucht wird, setzen Sie sich bitte mit einer Polizeidienststelle in Verbindung.
haben zwar nicht ganz meine frage beantwortet aber macht schonmal ein wenig hoffnung