OT-Polizeikontrolle

BMW 3er E46

Hallo,
ich weiß, ist a bissel OT, aber wollte die Frage trotzdem gern mal stellen. Bin gestern auf dem Weg zur Arbeit über eine Sperrfläsche gefahren (wollte links abbiegen und auf der Spur geradeaus riesiger Stau). Ich bin also links am Stau vorbei, da weiter vorn die Linksabbiegerspur frei war. Nun ist leider kurz vor der Spur zum Linksabbiegen eine Sperrfläsche, die ich überfahren habe und der Polizist (stand im Stau auf der Geradeaus-Spur und war allein im Auto) hat sich wohl geärgert und fuhr hinter mir her, um mich anzuhalten. Jetzt meine Frage: Reicht seine alleinige Aussage für ein Verwarnungsgeld? Normalerweise sind es ja immer zwei Polizisten im Auto! Muß der polizist im Dienst gewessen sein, um mich "zu bestrafen"?
Vielleicht weiß ja einer von Euch bescheid! Bin ein bisschen angefressen, weil das dort jeder so macht und ich es nicht einsehe mich 10 Minuten in den Stau zu stellen, um dann auf eine freie Linksabbiegerspur zu fahren...

Gruß
rogger2

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Daß Überfahren einer Sperrfläche würde ich nicht mehr als "Kleinvergehen" ähnlich einem Parkverstoß ansehen. Es wäre eher mit dem Überfahren einer durchgezogenen Linie gleichzusetzen. Und welche Sicherheitsaspekte dadurch mißachtet werden, sollte jedem Fahrzeugführer einsichtig sein.

____________________________________________________-

Hallo Drahkke,

Dein Einwand ist durchaus berechtigt, aber da ja keiner von uns die Straßenstelle/Situation genau kennt maße ich mir hierzu kein Urteil an. Darum schrieb ich ja auch allgemein von "solchen Kleinvergehen", womit ich alltägliche Verfehlungen im Verkehr meine, die nicht mit einer Gefährdung oder Behinderung anderer verbunden sind.

MFG Sven

@Daimler201
Okay, in diesem Sinne stimme ich dir zu.

Dann sind wir uns ja einig. 🙂 Es ist bei vielen Fällen sicher auch für die Polizisten schwer, eine Grenze zu ziehen.

MFG Sven

Ich mache das auch manchmal... 😉

Wenn ich einen Streifenwagen sehe, mache ich es aber nicht.

Sollte es mich mit einem zivilen erwischen: Tschuldigung sagen, und wenn es denn sein MUSS, eben zahlen (möglichst noch vor Ort, spart Verwaltungsaufwand).

Bei Einsichtigkeit hat der Beamte immer Spielraum! Er muss nur eine Straftat verfolgen, eine OWI hingegen nicht. Er kann aber.

Offenbar waren hier BEIDE "angepisst". Doch am längeren Hebel sitzt nur einer! 😛

Gruß & gute Nacht,
Timo

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Zitat:

Original geschrieben von ZettaQuattro


...das hört sich an als hättest Du was getrunken...

Getrunken habe ich nur Mineralwasser.

Welcher Aspekt an meiner Argumentation erscheint dir unlogisch?

Jetzt muß ich da auch noch meinen Senf dazugeben...

Bei stehendem Verkeht über die Sperrfläche zu fahren ist aus meiner Sicht nun wirklich verkraftbar, wenn, aber nur wenn, dadurch niemand gefährdet wird. Das heißt: Sehr langsam fahren und zweitens muß der Verkehr stehen. Vielleicht weiß das ja jemand genau, aber soweit ich mich erinnern kann, ist das Überfahren einer Sperrfläche vom Gesetz mit Punkten bedacht. Daß das mit 30 Euronen bestraft wurde, ist zwar lächerlich weil höchstwahrscheinlich unverhältnismäßig, daß die Verwanrung verhängt wurde, liegt aber im Ermessen eines Beamten. Dann ist es halt Pech, gerade den kleinen Mann getroffen zu haben, und man zahlt.

Ich habe schon mal aus Versehen beim rausfahren aus einer Tankstelle einen heranfahrenden Polizeiwagen übersehen, so daß dieser Bremsen mußte. War eindeutig eine Gefährdung, zumindest aus meiner Sicht, wenn auch nicht mit Vorsatz (lebensmüde war ich an dem Abend zumindest nicht,,, 🙂 ). Da gabs dann auch ein paar Fragen, aber keiner der beiden Männer hat sein Niveau so absenken lassen, daß er daran gedacht hätte, mir eine Verwarnung zu verpassen.

Da war noch was: Was soll am Überholen in der Stadt nicht erlaubt sein? Das ist doch sehr wohl erlaubt... Und zwar dann, wenn die zulässige Geschwindigkeit beim Überholvorgang nicht überschritten wird, wenn keine Gefährdung durch den Überholvorgang besteht, also damit inbegriffen wenn die Verkehrssituation das Manöver zuläßt, und wenn die Geschwindigkeit des Überholenden deutlich größer ist oder wird, während der Überholvorgang stattfindet.
Oder seh ich das falsch?

Roman.

Zitat:

Original geschrieben von draht330d


Das ist doch sehr wohl erlaubt... Und zwar dann, wenn die zulässige Geschwindigkeit beim Überholvorgang nicht überschritten wird, wenn keine Gefährdung durch den Überholvorgang besteht, also damit inbegriffen wenn die Verkehrssituation das Manöver zuläßt, und wenn die Geschwindigkeit des Überholenden deutlich größer ist oder wird, während der Überholvorgang stattfindet.
Oder seh ich das falsch?

Das ist vollkommen korrekt.

Hallo,

ich finde es schon dreist über eine Sperrfläche zu fahren, zudem wegen einer mickrigen Geldbuse von 30.-€ (Voraussetzung die kommt auch) sich hier zu Informieren, wie es womöglich vor Gericht enden würde, wenn man eine Falschaussage macht.

Vor Gericht Lügen?? ...ich würde mich schämen!!

Ja ja, die strengen deutschen Gesetze, und dann die pingeligen Beamte, ich bin froh, dass das hier noch so gut funktioniert.
Heute fährt man über einen Sperrstreifen, morgen ist es der Standstreifen, bald können wir mit dem Moped/Motorrad über die Gehwege abkürzen.

Wie toll doch die Verhätnisse in anderen Ländern sind, Italien, Spanien, Griechenland, Türkei.... die Liste lies sich warscheinlich gut fortsetzen.

Kleine Geschichte

Bei meinem Türkei- Urlaub..... (Istanbul)
Ich sitze im Taxi, breite dreispurige Strasse mit Standspur, durch die Großstadt, plötzlich Stau, alles steht, nach einigen Minuten sind hinter uns Feuerwehr und Krankenwagen, Sirenen und Blaulicht, alles aktiv. aus den drei Spuren haben die Fahrer 5 Spuren gemacht, natürlich musste auch die Standspur dran glauben.
Es gab absolut keine Möglichkeit für Feuerwehr und Krankenwagen an den stehenden Autos vorbei zu fahren, und das ca. 30!!!! min lang.
Als wir an der Unfallstelle vorbei fuhren, habe ich hunderte Menschen, ein total abgebranntes Auto gesehen, mindestens eine Leiche 🙁 lag abgedeckt auf dem Asphalt.
Tolle Zustände! ...genau das wollen wir auch haben, nicht wahr???
Spätestens dann, wenn man selbst dringend Hilfe braucht, wird man wohl erst vernünftig denken.

Natürlich ist das jetzt weit hergeholt, aber wenn man mal anfängt, über Kleinigkeiten hinweg zu sehen, dann weitet man die Grenzen sehr schnell aus.

Gesetze sorgen für Ordnung, und sollten schlicht eingehalten werden.

Natürlich habe auch ich öfter mal mist gebaut, aber wenn ich doch erwischt werde, dann trage ich es wie ein Mann! ... und bereite mich nicht jetzt schon für etwaige Lügen vor.

Gruß espe

Zitat:

Original geschrieben von esperanda


Heute fährt man über einen Sperrstreifen, morgen ist es der Standstreifen, bald können wir mit dem Moped/Motorrad über die Gehwege abkürzen.

So ist es.

Die Gefahr einer solchen Entwicklung sollte man nicht unterschätzen.

Zitat:

Da war noch was: Was soll am Überholen in der Stadt nicht erlaubt sein? Das ist doch sehr wohl erlaubt... Und zwar dann, wenn die zulässige Geschwindigkeit beim Überholvorgang nicht überschritten wird, wenn keine Gefährdung durch den Überholvorgang besteht, also damit inbegriffen wenn die Verkehrssituation das Manöver zuläßt, und wenn die Geschwindigkeit des Überholenden deutlich größer ist oder wird, während der Überholvorgang stattfindet.

Man darf sogar kurzfristig das Tempolimit überschreitet...ganz legal...😉 aber nur zum Überholen.

Zitat:

Original geschrieben von sam66


 

Man darf sogar kurzfristig das Tempolimit überschreitet...ganz legal...😉 aber nur zum Überholen.

Nein, das Tempolimit darf niemals überschritten werden. Das Überholmanöver ist unzulässig, wenn dabei die zulässige Geschwindigkeit überschritten wird. Das Überschreiten des Limits wird aber typischerweise dann nicht geahndet, wenn es zur Vermeidung eines Unfalls oder einer Gefährdung gedient hat, welche erst während des Überholvorgangs auftrat. Beispielsweise dann, wenn der Überholte beschleunigt (womit der dann im Ernstfall glatt seinen Schein abgeben kann). Selbst dann, wenn der Überholte vor dem Überholvorgang schon beschleunigt hat, muß er seine Beschleunigung einstellen, falls er überholt wird.

Macht ja auch Sinn, oder?

R.

Re: OT-Polizeikontrolle

Zitat:

Original geschrieben von rogger2


Muß der polizist im Dienst gewessen sein, um mich "zu bestrafen"?

Merke: Ein (Polizei)Beamter ist IMMER im Dienst!

Hi,
ich möchte auch meinen Senf dazugeben.

Zuerstmal kann es schon nen Punkt geben, hat meine Omma vor einigen Jahren mal geschafft. (Gleiche Situation, Links frei, mitte ca. 3 bis 5 Ampelschaltungen Stau... Ergebnis, ein paar Mark und 1 Punkt...

Ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn jemand so schlau ist und über die Sperrfläche oder gar den Standstreifen abkürzt. Die Dummen stehen und warten... Wie soll es sich verhalten, wenn durch Standstreifenabkürzen im Stau ein Unfall passiert (weil z.B. ohne schauen jemand auch auf den STandstreifen zieht, der erste Abkürzer hinten drauf fährt)? Und der Rettungswagen bzw. Abschleppdienst kommt nicht zum "richtigen" Unfall durch...

Solche Sachen (Sperrfläche, Standstreifen, Fahrbahnmarkierungen,...) haben schon einen Sinn. Deshalb sollte man sich auch daran halten (oder mit den 30,- EUR oder den Punkten leben können, wenn man bei einer Übertretung erwischt wird...).

Zum Thema Italien, Türkei, Spanien,... wo jeder macht "was er will":
Habt ihr euch schonmal die verbeulten und verkratzten Autos in diesen Ländern angesehen?

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von picotto


 

Was heißt in die Röhre geschaut? Glaubst du wirklich, dass wir an nix anderes denken können als "hoffentlich muss der nun wirklich 30 EUR zahlen"? Die OWi-Anzeige kostet 2 Minuten Schreibarbeit, die Äußerung evtl. 10. Du glaubst doch nicht, dass wir nach einer "verlorenen" Gerichtsverhandlung mit dem Gefühl nach Hause gehen "mist, ich habe verloren" 😁 ? Nicht wirklich... Liegt auch daran, dass von 100 Owis 1 vor Gericht landet.

naja, der bulle war ein frischling und hat gedacht, dass er jetzt mal den dicken raushängen lassen kann. die allgemeine verkehrskontrolle hat im übrigen über 1 1/2 std gedaurt, weil ich das arme würstchen so zur weißglut gebracht habe, dass er krampfhaft versuchte mir etwas ans hemd zu flicken. soviel dazu 😉

übrigens habe ich ihn 2-3 monate später wieder getroffen und er hat mich keines blickes gewürdigt 😁

tja, ein ordentlich geführter haushalt ist die halbe miete 😁😁

Zitat:

Das Überschreiten des Limits wird aber typischerweise dann nicht geahndet, wenn es zur Vermeidung eines Unfalls oder einer Gefährdung gedient hat, welche erst während des Überholvorgangs auftrat.

Das kommt dann auf das hinaus, was ich geschrieben hatte...Wenn jemand mit 90 auf der Landstraße fährt, ist es nicht wirklich sinnvoll und ohne Gefahr, mit 100 zu überholen, da es eben etwas lange dauern würde....

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