OT-Polizeikontrolle
Hallo,
ich weiß, ist a bissel OT, aber wollte die Frage trotzdem gern mal stellen. Bin gestern auf dem Weg zur Arbeit über eine Sperrfläsche gefahren (wollte links abbiegen und auf der Spur geradeaus riesiger Stau). Ich bin also links am Stau vorbei, da weiter vorn die Linksabbiegerspur frei war. Nun ist leider kurz vor der Spur zum Linksabbiegen eine Sperrfläsche, die ich überfahren habe und der Polizist (stand im Stau auf der Geradeaus-Spur und war allein im Auto) hat sich wohl geärgert und fuhr hinter mir her, um mich anzuhalten. Jetzt meine Frage: Reicht seine alleinige Aussage für ein Verwarnungsgeld? Normalerweise sind es ja immer zwei Polizisten im Auto! Muß der polizist im Dienst gewessen sein, um mich "zu bestrafen"?
Vielleicht weiß ja einer von Euch bescheid! Bin ein bisschen angefressen, weil das dort jeder so macht und ich es nicht einsehe mich 10 Minuten in den Stau zu stellen, um dann auf eine freie Linksabbiegerspur zu fahren...
Gruß
rogger2
58 Antworten
Zitat:
naja, der bulle war ein frischling und hat gedacht, dass er jetzt mal den dicken raushängen lassen kann. die allgemeine verkehrskontrolle hat im übrigen über 1 1/2 std gedaurt, weil ich das arme würstchen so zur weißglut gebracht habe, dass er krampfhaft versuchte mir etwas ans hemd zu flicken. soviel dazu
Sorry, aber ich glaube hier versuchst du dich künstlich wichtig zu machen! NIEMALS dauert eine VK 90Minuten! Das hättest du zu 100% auch nicht so hingenommen!
sorry, aber ich versuche mich gewiss NICHT künstlich wichtig zu machen, weil ich das garnicht nötig habe 😉 problem war nur, dass der kollege stets 2-3 mal das revier angefunkt hat bis er sich sicher war, irgendetwas zu behaupten, bzw bemängeln zu dürfen.
übrigens gibt es zu der allg. VK 2 zeugen, die obendrein zu meiner rechtsprechung beigetragen haben.
außerdem habe ich nicht gerade dazu beigetragen, die VK zu verkürzen, da ich spaß daran gefunden habe den netten herren zu foppen. natürlich nur im rahmen des legitimen - möchte ja keine anzeige wegen beamten beleidigung...
Zitat:
Original geschrieben von G21
außerdem habe ich nicht gerade dazu beigetragen, die VK zu verkürzen, da ich spaß daran gefunden habe den netten herren zu foppen. natürlich nur im rahmen des legitimen - möchte ja keine anzeige wegen beamten beleidigung...
Jou, haste gut gemacht....weiter so! 😉
Ähnliche Themen
toll, gell... 🙄
muss mir ja wohl nicht alles gefallen lassen. schon gar nicht von so einem dorfcowboy
Ich mag Leute mit ansprechendem sozialen Verhalten...
Hoffentlich wird eine Person hier nicht von mir mal angehalten. Ich kontrolliere immer 3-4 Stunden, nur so zum Spass. Und wenn ich nichts Offensichtliches find, dann lass ich mir den Verbandkasten mit den Haltbarkeitsdaten der einzelnen Verbandpäckchen vorlesen.
Und dann muss ich eventuell noch ganze fünf Minuten an der Anzeige schreiben, boh wie mich das ärgert und anstrengt.
Vor allen Dingen ärgert es ja, wenn man rein gar nichts findet, was man vorwerfen kann. Das kann doch nicht sein, dass man jemanden einfach weiterschickt nach ner Kontrolle, ohne Geld kassiert zu haben. Und wenn ich den ganzen Tag da stehe und suche... 🙄
Um das ursprüngliche Thema mal auf den Punkt zu bringen:
DU HAST einen Fehler gemacht, und DU WIRST dafür ein paar EUR bezahlen. Ob es nun "gemein", "unflexibel" von dem Beamten war oder nicht, ist doch völlig egal. Er hat dich verwarnt, das mit Recht, und damit ist das Thema durch! Was soll diese rumheulerei über die Beamten, die die volle "Härte" des Gesetzes ausspielen? Das ist Bestandteil des Jobs.
@rogger2
Nach §41 Abs.3, §49 StVO, §24 StVG; 155.3 BKat hast du eine OWi begangen welche nach Tatbestandskatalog lautet: "Sie benutzten beim überholen die Sperrfläche (Zeichen 298)" und 30€ wert ist...sieh bitte ein, dass du dich falsch verhalten hast und der Polizist in dem Fall gezwungen ist Maßnahmen gegen dich einzuleiten. Ein Polizist ist wie schong esagt wurde IMMER im Dienst und dazu verpflichtet selbst außerhalb der Dienstzeit jede Straftat/jedes Vergehen die/das er wahrnimmt zu verfolgen. Wenn er sogar grad in Uniform mit nem Grün-Weißen Auto unterwegs is, auch wenn er alleine ist, hat er die Pflicht dich anzuhalten und denke mal nach was wieder für ein Gebrüll unter den anderen Verkehrsteilnehmern aufkäme wenn er nur zugeguckt und nichts getan hätte...er macht sogesehen nur seinen Job und was hier bezüglich "1Polizist = 2 Zeugen vor Gericht" gesagt wurde ist totaler Quatsch, ehr wegen der besonderen Verpflichtung gegenüber des Staates/Landes und seiner höherwertigen Glaubhaftigkeit wird seine Aussage ernster genommen aber nicht schwerer gewichtet. In der Justiz gilt der Grundsatz dass erst einmal alle Zeugen die Unwahrheit/verfälschte Wahrheit sagen und der Richter entscheidet, wem er Glauben schenkt da jeder Mensch beeinflussbar und emotional gesteuert ist (Bsp. ein kleines Kind wurde in nem kleinen Dörfchen angefahren: Sofort will die ganze Nachbarschaft gesehen haben wie der böse brutale Autofahrer mit Absicht und bestimmt 40KmH Geschwindigkeitsüberschreitung auf das Kind zugerast ist...)
also: Die Leute machen auch nur ihren Job und sie sind ebenfalls genauso emotional gelenkt was meist ein Vorteil ist...du hast nämlich mit deinem Verhalten dir gegenüber aller anderen auf rechtswidrige Weise einen Vorteil verschafft was im Ansatz auf jeden Fall ein Anti-Soziales Verhalten an den Tag legt und bestimmt in diesem Stau einige Gemüter erhitzt hat, die sich nen Ast gefreut haben werden als sie dich am Straßenrand stehen gesehen haben und wie du sicherlich gemerkt hast bist du dadurch noch später an deinem Ziel angekommen und die Zeitersparnis hatte sich durch die Länge der Kontrolle in Luft aufgelöst!
1. Er war nicht gezwungen ihn anzuhalten. Ordnungswidrigkeiten fallen unter das Oportunitätsprinzip. d.h. Eingeschritten wird nach eigenem Ermessen. Wenn ich keinen Bock habe, jemanden wegen Gurt zu verwarnen, lasse ich es.
2. Ein Polizist ist NICHT immer im Dienst. Auch Polizisten haben mal das Recht, nur Bürger zu sein. Weise ich mich allerdings als Polizeibeamter aus, bin ich auch im Dienst.
Werde ich allerdings Zeuge einer Straftat, muss ich aktiv werden, und sei es nur ein Anruf bei 110. Bei Verwandten ist es übrigens was anderes, wenn ich Zeuge einer Straftat werde.
Also bitte nicht so selbtbewusst mit Halbwissen umgehen.
Zum Thema Standspurfahren (welches eigentlich nicht unbedingt mit dem ursprünglichen Thema vergleichbar ist):
Wo zieht man die Grenze zwischen OK und nicht OK?
Schon mal daran gedacht, dass eventuell andere Leute sich an die Gesetze halten und es denen dann aufstösst, wenn ganze Kolonnen mit 100 auf der Standspur "die 100 Meter" (die in Wirklichkeit aber 2000m sind) bis zur Ausfahrt vorbeiziehen? 😠
Sicherlich kann es -je nach Situation- vielleicht ein wenig kleinlich sein, wegen Überfahrens einer Sperrfläche 30 EUR zu verhängen.
Ich nehme aber mal an, dass andere ebenfalls links wollten, dies auch durch Blinken anzeigten und der TE trotzdem vorbeigerauscht ist ...
Zitat:
Original geschrieben von Speedy_1304
Ich nehme aber mal an, dass andere ebenfalls links wollten, dies auch durch Blinken anzeigten und der TE trotzdem vorbeigerauscht ist ...
Dies hätte dann bereits den Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllt...
Zitat:
Original geschrieben von G21
naja, der bulle war ein frischling und hat gedacht, dass er jetzt mal den dicken raushängen lassen kann. die allgemeine verkehrskontrolle hat im übrigen über 1 1/2 std gedaurt, weil ich das arme würstchen so zur weißglut gebracht habe, dass er krampfhaft versuchte mir etwas ans hemd zu flicken. soviel dazu 😉
übrigens habe ich ihn 2-3 monate später wieder getroffen und er hat mich keines blickes gewürdigt 😁tja, ein ordentlich geführter haushalt ist die halbe miete 😁😁
Man man, du hast´s ja voll drauf! Respekt! 🙄
JA Leute, vielen Dank für die vielen Kommentare und die Aufklärung hier! Klar habe ich einen Verkehrswidrigkeit begangen, die wenn man erwischt wird bestraft wird. Wegen den 30 Euro mach ich mir jetzt auch nicht ins Hemd. Ich habe halt Pech gehabt und war zur falschen Zeit am falschen Ort. Heute Morgen und den Rest der letzten Woche habe ich mich in den Stau reingestellt und mußte zuschauen, wie regelmäßig andere Verkehrsteilnehmer an mir vorbei über die Sperrfläche und dann links abgebogen sind. Ich habe es mir ertsmal nicht mehr getraut, was ja sicher auch der Lerneffekt aus der Strafe sein soll, denn zum Verschenken hab ich es ja auch nicht. War mir auch einfach bis dato nicht richtig bewußt, dass ein solches Verhalten eine Strafe nachsich zieht.
Die Lehre, die ich aus dieser Aktion gezogen habe: Laß Dich nicht erwischen oder stell Dich brav hinten an! 😁
Grüße aus Berlin!
rogger2
Achja:
Ich hatte letzt auch eine nette Begegnung mit einem von der Rennleitung wegen überfahren einer Sperrfläche. Allerdings wars in diesem Fall etwas anders als beim Thread-Ersteller:
Ich wollte auch auf die Linksabbiegerspur, die war ganz frei, hinter mir waren auch mehrere Fahrzeuge die nach links wollten. Ich war fast an der Sperrfläche vorbei, also bin ich mit ca. der Fläche meines halben Fahrzeug über die Sperrfläche gefahren, die Autos hinter mir ebenfalls - was den "mini-Stau" an der Ampel um einiges verkürzt hat. Da der Parkplatz meines Arbeitgebers am Ende dieser Straße ist war ich dann quasi der einzige dieser Linksabbieger die noch da waren als ein Polizist in Zivil mich belehrte das man sowas nicht macht etc... Ich habe brav gesagt das es mir Leid tut und so *sülz* und dann ist er wieder gefahren.
Achja: Trotz allen Posts "unser Land wird im Chaos versinken wenn Leute über Sperrflächen fahren" fühle ich mich nicht schuldig, wegen nem Meter oder 1,5 Sperrfläche eine Revolution des Staates angezettelt zu haben 😉
Gruß
Peter