Ölverlust am Motor
Moin Moin
meine Gti ist gerade zur Inspektion
Beim Rundgang mit dem freundlichen hat er Ölverlust am Motor festgestellt
Ich habe noch ca 4 Monate Garantie für das Auto
Nur war sich der freundliche nicht sicher ob dies ein Garantiefall ist
Man müsse zuerst suchen wo das Öl herkommt
Was denkt ihr? Übernimmt diesen schaden die Garantie?
Mfg Steve
Beste Antwort im Thema
@GOLFIWOLFI:
Erst kommst du mit falschen Informationen und jetzt stänkerst du hier rum, was soll der scheiß? 😕
Zitat:
Ich weiß nicht genau wie das Teil heißt, aber es ist das neuere, was es vor ca einem Jahr neu gab.
Dieses "Teil" heißt Volkswagen LifeTime Garantie und richtig, diese gibt es in der jetzigen Fassung seit 01.01.2011
Zitat:
Der Meister hat extra im System nachgeschaut und gezeigt und vorgelesen, dass Ölaustritt nicht unter die Garantie fällt.
Dann haben dich schon zwei Leute bei deinem Händler verarscht! Erstens der Meister und zweitens der "kompetente Kundendienstleiter", der für dich sogar eine Anfrage an VW stellte? 😁
Nochmal ganz deutlich. Wir reden hier von der LifeTime Garantie, die eintritt nach Ablauf der regulären VW-Garantie, also nach zwei Jahren und endet je nachdem wie lange diese abgeschlossen wurde! Wir reden NICHT von den Bedingungen nach einer Verlängerung dieser LifeTime Garantie!
AGBs der bereits angesprochenen LifeTime Garantie vom 01.01.2011 habe ich nochmal im Anhang, bitte lese selber und sag uns dann wo der Passus zu finden ist, wo ein Ölaustritt ausgeschlossen ist! Kannst es auch gerne ausdrucken und dir von deinen "kompetenten" Meister und Kundendienstleiter nochmal vorlesen lassen. 😁
Wenn jemand nach Strich und Faden von VW verarscht wurde und dann noch empfiehlt sich bei VW zu erkundigen, anstatt hier im Forum, der hat tatsächlich NULL verstanden und über Sprüche wie.....
Zitat:
Warum soll ich beim Vw Versicherungsdienst anrufen, mir sind die Ausschlüsse bekannt.
..... kann man nur noch lachen! 😁
49 Antworten
Richtig, du jedoch schreibst wiederholt von "Ölverlust" und der ist definitiv nicht immer sichtbar! 😛
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Wer weiß was der Dir vorgelesen hat. In meiner Garantieverlängerung habe ich keinen Paragraphen gefunden der Ölverluste am Motor ausschließt. Schau in Deinen Bedingungen nach.Ich weiß nicht ob es bei der Garantieversicherung anders geregelt war. Versicherung und Verlängerung sind heftige Unterschiede
Die Garantieversicherung - hatte ich für den Golf - hatte einige Ausschlußklauseln
Ich weiß nicht genau wie das Teil heißt, aber es ist das neuere, was es vor ca einem Jahr neu gab.
Der Meister hat extra im System nachgeschaut und gezeigt und vorgelesen, dass Ölaustritt nicht unter die Garantie fällt.
...
Habe es gerade nachgeschlagen (Stand 03/2009 GVB 252/03):
Volkswagen LifeTime Garantie
Bedingungen für die Garantieversicherung:
III. Was ist nicht versichert?
Wir leisten keine Garantie
(1) für
....
e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, ...., Undichtigkeiten;
Steht so in den Versicherungsbedingungen meiner "Garantieverlängerung" abgeschlossen direkt beim Neukauf
Sieht also schlecht aus 🙁
Bleibt wohl nur die Kulanz!
Gruß
Wußte zwar nicht die Paragraphen, aber wie gesagt, dasselbe hat der Meister vorgelesen und gezeigt.
Hab auch schon die Verlängerung verflucht, wahrscheinlich ist es wie immer, die Garantie greift so gut wie nie.
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An alle die hier mitlesen:
Soweit ich weiß, gibt es verschiedene von VW angebotene "Garantieversicherungen".
Könntet ihr eure Versicherungsbedingungen mal darauf prüfen, ob es eine "Version" gibt, die Undichtigkeiten übernimmt?
Danke in voraus. Gruß
Zitat:
Original geschrieben von hellakopf
An alle die hier mitlesen:Soweit ich weiß, gibt es verschiedene von VW angebotene "Garantieversicherungen".
Könntet ihr eure Versicherungsbedingungen mal darauf prüfen, ob es eine "Version" gibt, die Undichtigkeiten übernimmt?Danke in voraus. Gruß
Hallo hellakopf,
richtig, es gibt die "damalige" LifeTime Garantie, deren Bedingungen Du zitiert hast, und die neuere Garantieverlängerung, deren Bedingungen ich auf die Schnelle nicht finden konnte.
Auf jeden Fall wird im Flyer für die neue Garantieverlängerung mindestens gefühlte 10 mal darauf hingewiesen, dass die Garantieverlängerung=Herstellergarantie ist.
Ob dem aber wirklich so ist kann uns vielleicht jemand mitteilen, der die genauen Bedingungen zur neuen Garantieverlängerung vorliegen hat.
Viele Grüße, Sascha
Hallo Zachi79!
Ich konnte bisher nur die "alte" Version finden:
http://www.volkswagen.de/.../volkswagen_lifetime_garantie.pdf
Gruß
.. die "neue" habe gerade gefunden:
http://www.volkswagen.de/.../garantieverlaengerung.html
Auf der gleichen VW-Webseite! Werden beide Versicherungen parallel angeboten?
Gruß
Hallo hellakopf,
hier der Link zur neuen Garantieverlängerung:
http://www.volkswagen.de/.../garantieverlaengerung_flyer.pdf
Viele Grüße, Sascha
Zitat:
Original geschrieben von Zachi79
Hallo hellakopf,hier der Link zur neuen Garantieverlängerung:
<p sizcache="11" sizset="88">http://www.volkswagen.de/.../garantieverlaengerung_flyer.pdf
Viele Grüße, Sascha
Und da entdecke ich beim besten Willen keinen Passus der Ölverlust ausschließen könnte.
Verlängerung der Herstellergarantie. Und die schließt Ölverlust ein und nicht aus. Oder würden wir an einem 10 Tage alten Auto einen Ölverlust hinnehmen?
Die "neue" Anschlussgarantie entspricht der Herstellergarantie!
GVB 252/04 (Stand 1.01.2011) im Anhang.
Hier noch einmal der Link zum Blog von myinfo, dort steht alles wissenswerte zur Garantieverlängerung.
So ich habe den Wagen wieder in meiner Garage stehen
Gefunden haben sie nichts.Der Motor wurde gereinigt und ich soll mal nach ca 200km wieder vorbei kommen damit sie sich das ansehen können.Zur Garantie konnte man mir nichts sagen da sie ja nichts gefunden haben
Mal abwarten und nächste Woche mal wieder hin
Übrigens habe ich heute für Inspektion Plus,Intervall-Service und Bremsbeläge (vorne) wechseln stolze 600€ bezahlt
Da brauch ich nicht noch nen undichten Motor
mfg Steve
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Die "neue" Anschlussgarantie entspricht der Herstellergarantie!GVB 252/04 (Stand 1.01.2011) im Anhang.
Hier noch einmal der Link zum Blog von myinfo, dort steht alles wissenswerte zur Garantieverlängerung.
Hi Jubi,
so ganz kann ich das nicht glauben, dass das von Dir bzw. im Blog von myinfo verlinkte PDF die Versicherungsbedingungen der neuen Garantieeverlängerung darstellen soll.
Dies ist auch wirklich nur ein Zweifel an der Sache an sich und nicht an Dir oder myinfo!
Ihr macht hier nämlich echt hervorragende Arbeit 🙂 !!!
Aber die Gründe für meinen Zweifel sind folgende:
a) Der Name der Überschrift (alter Name > siehe Klammer):
Bedingungen für die Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung
(Volkswagen LifeTime Garantie)
b) Die ganzen Ausschlüsse unter Punkt II. und III., welche im krassen Gegensatz zu den vollmundigen Versprechen im Flyer wie z.Bsp. "Herstellergarantie=Garantieverlängerung" stehen.
Wie denkst Du über diese Punkte ?
Viele Grüße, Sascha
@Sacha:
Es ist traurig, aber es ist tatsächlich so: Ich habe zuerst den Flyer gelesen und gedacht: Prima, dann hast du ja noch mal 2 Jahre VOLLE Werksgarantie. Daraufhin habe ich die Garantieverlängerung abgeschlossen und habe erst DANACH genau dieselben Bedingungen erhalten, wie im PDF ! Eigentlich ist das Betrug, da es dem Freundlichen nicht möglich war, mir die Versicherungsbedingungen VOR Abschluss des Vertrages zu zeigen. Sondern mir wurde nur der Flyer ausgehändigt und die Bedingungen kamen mit der Post und dem Versicherungsschein von VW.
Klingt komisch, war aber so !
Gruß
Gonzo
PS: Klappern, Rappeln, Öllecks etc. sind damit wohl nicht mehr versichert! Die Dichtungen und die Schmier-und Kühlflüssigkeiten im Rahmen einer Reparatur sind schon noch versichert!
PPS: Übrigens: Der Flyer und die Versichrungsbedingungen sind beide von 01/2011 !!!
Es kann also nicht sein, dass die eine unterschiedliche Aktualität hatten !
Hallo Gonzo,
nachdem ich jetzt noch ein bisschen gesucht habe, bin ich auf einen Beitrag von myinfo aus diesem Thread gestoßen:
www.motor-talk.de/.../lautstaerke-der-windgeraeusche-t2363061.html?...
Demnach wäre der Ölverlust, Klappern etc. doch versichert.!
Zitat myinfo:
Aus den Bedingungen der Garantieverlängerung:
II. In welchem Umfang leisten wir?
(1) Die Garantie bezieht sich innerhalb der vereinbarten Laufzeit auf die Mängelfreiheit des im Versicherungsvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeuges in Werkstoff und Werkarbeit mit Ausnahme der unter Ziffer III. (1), Ziffer III. (2f – k) sowie Ziffer III. (3 bis 7) aufgeführten Positionen (Garantieversicherungsausschlüsse).
=> Ziffer III. 2a - e ist nicht ausgeschlossen
III. Was ist nicht versichert?
Wir leisten keine Garantie
[...]
(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen, Lampen mit LED-Technik, Batterie; b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterung;
c) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Undichtigkeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen;
d) Auspuffsystem mit Katalysator und Russpartikelfilter;
e) werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung; ...
Warum steht da, III. Was ist nicht versichert?
Wenn man die Anschlussgarantie verlängert, ändert sich der Leistungsumfang. Ab der Verlängerung hat man "nur" noch eine Funktionsgarantie. Ab diesem Zeitpunkt sind auch die Punkte unter Ziffer III. (2) a bis e ausgeschlossen, davor in der ersten Vertragsperiode, wenn der Leistungsumfang der Herstellergarantie entspricht, s.o. Ziffer II. (1), jedoch nicht!
Quelle: Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011
Zitat Ende !
Viele Grüße, Sascha