Ölverlust am Motor

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Moin Moin
meine Gti ist gerade zur Inspektion
Beim Rundgang mit dem freundlichen hat er Ölverlust am Motor festgestellt
Ich habe noch ca 4 Monate Garantie für das Auto
Nur war sich der freundliche nicht sicher ob dies ein Garantiefall ist
Man müsse zuerst suchen wo das Öl herkommt
Was denkt ihr? Übernimmt diesen schaden die Garantie?

Mfg Steve

Beste Antwort im Thema

@GOLFIWOLFI:

Erst kommst du mit falschen Informationen und jetzt stänkerst du hier rum, was soll der scheiß? 😕

Zitat:

Ich weiß nicht genau wie das Teil heißt, aber es ist das neuere, was es vor ca einem Jahr neu gab.

Dieses "Teil" heißt Volkswagen LifeTime Garantie und richtig, diese gibt es in der jetzigen Fassung seit 01.01.2011

Zitat:

Der Meister hat extra im System nachgeschaut und gezeigt und vorgelesen, dass Ölaustritt nicht unter die Garantie fällt.

Dann haben dich schon zwei Leute bei deinem Händler verarscht! Erstens der Meister und zweitens der "kompetente Kundendienstleiter", der für dich sogar eine Anfrage an VW stellte? 😁

Nochmal ganz deutlich. Wir reden hier von der LifeTime Garantie, die eintritt nach Ablauf der regulären VW-Garantie, also nach zwei Jahren und endet je nachdem wie lange diese abgeschlossen wurde! Wir reden NICHT von den Bedingungen nach einer Verlängerung dieser LifeTime Garantie!

AGBs der bereits angesprochenen LifeTime Garantie vom 01.01.2011 habe ich nochmal im Anhang, bitte lese selber und sag uns dann wo der Passus zu finden ist, wo ein Ölaustritt ausgeschlossen ist! Kannst es auch gerne ausdrucken und dir von deinen "kompetenten" Meister und Kundendienstleiter nochmal vorlesen lassen. 😁

Wenn jemand nach Strich und Faden von VW verarscht wurde und dann noch empfiehlt sich bei VW zu erkundigen, anstatt hier im Forum, der hat tatsächlich NULL verstanden und über Sprüche wie.....

Zitat:

Warum soll ich beim Vw Versicherungsdienst anrufen, mir sind die Ausschlüsse bekannt.

..... kann man nur noch lachen! 😁

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lustig, dass in foren immer so viele theoretiker unterwegs sind. Geht mal so wie ich zu Vw, die erklären euch schön was ausgeschlossen ist.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


lustig, dass in foren immer so viele theoretiker unterwegs sind. Geht mal so wie ich zu Vw, die erklären euch schön was ausgeschlossen ist.

Lustig, dass bei VW immer so intelligente und kompetente Bearbeiter sitzen.

Ruf mal beim Volkswagen Versicherungsdienst an, die erklären Dir dann schön was evtl. ausgeschlossen ist.

Ist nicht böse gemeint, aber Sachbearbeitern von Autohäusern (generell, nicht nur VW) glaube ich schon lange nix mehr 😉.

Viele Grüße, Sascha

schön für dich, nur schade, dass es auch kompetente Kundendienstleiter gibt, und diese bei Bedarf, wie auch in meinem Fall, eine Anfrage an Vw stellen.

Klar, wenn du halbherzig beim vorübergehen einen Auszubildenden fragst, wirst du auch keine kompetente Antwort erhalten.

Warum soll ich beim Vw Versicherungsdienst anrufen, mir sind die Ausschlüsse bekannt.

Du solltest selbst mal dort anrufen. 🙂

@GOLFIWOLFI:

Ich will Dir nix böses, ich wollte lediglich helfen.
Dass Du dann die Leute gleich blöd von der Seite anmachst, ist wieder einmal eine Bestätigung für mich, das Forum (speziell das VW Forum hier) nur noch zu lesen.

Vielen Dank und einen schönen Tag noch.

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@GOLFIWOLFI:

Erst kommst du mit falschen Informationen und jetzt stänkerst du hier rum, was soll der scheiß? 😕

Zitat:

Ich weiß nicht genau wie das Teil heißt, aber es ist das neuere, was es vor ca einem Jahr neu gab.

Dieses "Teil" heißt Volkswagen LifeTime Garantie und richtig, diese gibt es in der jetzigen Fassung seit 01.01.2011

Zitat:

Der Meister hat extra im System nachgeschaut und gezeigt und vorgelesen, dass Ölaustritt nicht unter die Garantie fällt.

Dann haben dich schon zwei Leute bei deinem Händler verarscht! Erstens der Meister und zweitens der "kompetente Kundendienstleiter", der für dich sogar eine Anfrage an VW stellte? 😁

Nochmal ganz deutlich. Wir reden hier von der LifeTime Garantie, die eintritt nach Ablauf der regulären VW-Garantie, also nach zwei Jahren und endet je nachdem wie lange diese abgeschlossen wurde! Wir reden NICHT von den Bedingungen nach einer Verlängerung dieser LifeTime Garantie!

AGBs der bereits angesprochenen LifeTime Garantie vom 01.01.2011 habe ich nochmal im Anhang, bitte lese selber und sag uns dann wo der Passus zu finden ist, wo ein Ölaustritt ausgeschlossen ist! Kannst es auch gerne ausdrucken und dir von deinen "kompetenten" Meister und Kundendienstleiter nochmal vorlesen lassen. 😁

Wenn jemand nach Strich und Faden von VW verarscht wurde und dann noch empfiehlt sich bei VW zu erkundigen, anstatt hier im Forum, der hat tatsächlich NULL verstanden und über Sprüche wie.....

Zitat:

Warum soll ich beim Vw Versicherungsdienst anrufen, mir sind die Ausschlüsse bekannt.

..... kann man nur noch lachen! 😁

Moin

Zitat:

AGBs der bereits angesprochenen LifeTime Garantie vom 01.01.2011 habe ich nochmal im Anhang, bitte lese selber und sag uns dann wo der Passus zu finden ist, wo ein Ölaustritt ausgeschlossen ist!

III, Satz (2), Punkt c) - oder versteh auch ich da was falsch?

Gruß,
Ecki

Zitat:

Original geschrieben von EckiB


Moin

Zitat:

Original geschrieben von EckiB



Zitat:

AGBs der bereits angesprochenen LifeTime Garantie vom 01.01.2011 habe ich nochmal im Anhang, bitte lese selber und sag uns dann wo der Passus zu finden ist, wo ein Ölaustritt ausgeschlossen ist!

III, Satz (2), Punkt c) - oder versteh auch ich da was falsch?

Gruß,
Ecki

Ja, falsch verstanden!

Lese nochmal ganz aufmerksam Ziffer "II. In welchem Umfang leisten wir?" 😉

Ich habe die entsprechenden Passagen in den AGBs zum leichteren Verständnis einmal farblich markiert.

III. Was ist nicht versichert?

Ausschlüsse während der LifeTime Garantie = Grün markiert!

Ausschlüsse nach Verlängerung der LifeTime Garantie = Grün UND rot markiert!

Moin nochmal

Zitat:

Ja, falsch verstanden!

Lese nochmal ganz aufmerksam Ziffer "II. In welchem Umfang leisten wir?" 😉

mhh, spannende Formulierungstaktik 😉 - wäre interessant zu erfahren, wie das hier weiter geht

Danke für den Hinweis,

Ecki

Hallo Jubi TDI/GTI,
sehr schöne Verdeutlichung der (m.E. unnötig) komplizierten Formulierungen.

Komplizierte Formulierungen gehören doch in der Versicherungsbranche zum Tagesgeschäft, wo tatsächlich auch System hinter steckt. 😉

Schlimmer ist eigentlich, das viele 🙂 ihr Halb-/Unwissen an ihre Kunden weitergeben und diese Kunden dann hier wiederum die Falschmeldungen uneinsichtig weitergeben. Nicht wahr @GOLFIWOLFI? 😉

Kann ich bestätigen, denn sowohl meinen Serviceberater, als auch meinen Kaufberater (der mir die Versicherung letztendlich vermittelt hat), konnte ich anfangs (als mir selbst die Ausnahmen 2 f-k noch nicht klar waren) davon "überzeugen", dass die Neuwagengarantieanschlussversicherung eine Mogelpackung ist und den Angaben im entsprechenden Flyer, der mir mitgegeben wurde, nicht gerecht wird.

Selbst nach längerem Lesen der Bedingungen waren die beiden Herren zur gleichen, aber, wie ich seit einiger Zeit weiß, falschen Überzeugung gekommen. Beim nächsten "Treffen" konnte ich den Serviceberater dann aufklären (der wußte es bis dahin immer noch nicht...)

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Schlimmer ist eigentlich, das viele 🙂 ihr Halb-/Unwissen an ihre Kunden weitergeben und diese Kunden dann hier wiederum die Falschmeldungen uneinsichtig weitergeben. Nicht wahr @GOLFIWOLFI? 😉

Am schlimmsten sind solche Typen die hier ihre theoretischen Gedanken niederschreiben.

Ich sag nur: Träum weiter Jung!

Ich freu mich schon wenn du wegen dem Fall bei VW Vorsprechen mußt, oder versteh ich was falsch und du bist gerade akut damit beschäftigt?

Also ich bin seit 2 Wochen dran und kläre die Sache schon über 2 VW Händler die andauernd im Kontakt mit VW sind, und die Sache wird nicht übernommen. (dem Händler kann es egal sein, der stellt die Anfragen an VW)

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Ich habe die entsprechenden Passagen in den AGBs zum leichteren Verständnis einmal farblich markiert.

III. Was ist nicht versichert?

Ausschlüsse während der LifeTime Garantie = Grün markiert!

Ausschlüsse nach Verlängerung der LifeTime Garantie = Grün UND rot markiert!

Vielleicht passen einigen meine Beiträge nicht, aber wie gesagt bin ich akut in so einem Fall drin.

Vielleicht ist ja richtig, was du sagst, das will ich nicht bezweifeln.

Aber was soll ich machen?

VW ihre eigenen Versicherungsbedingungen erklären?

Dem 1. Händler die Versicherungsbedingungen erklären?

Dem 2. ?

Soll ich gleich wieder zum Anwalt rennen, geht heute nichts mehr ohne Anwalt?

Mir wäre es doch auch viel lieber, wenn alles wie erhofft funktionieren würde.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


Soll ich gleich wieder zum Anwalt rennen, geht heute nichts mehr ohne Anwalt?

Mir wäre es doch auch viel lieber, wenn alles wie erhofft funktionieren würde.

Halt gleich ein "

gescheites Auto

" kaufen. 😉

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