Motor Sound System nachrüsten / Umbau

Audi A6 C7/4G

Hallo an Alle,

mein Audihändler des Vertrauens hat diese Woche die Bitu Auspuffanlage erfolgreich bei meinem 204ps Quattro umgebaut.
Und ich kann nur sagen es klingt toll und es fkt. auch alles.
Nur eine kleine Frage an Bitu Fahrer, kann man bei Euch den Sound extra über das MMI Steuern oder nur in Verbindung mit dem jeweiligen Modus. Zb Motor im Comfort Modus und Auspuff im Dynamik oder nur Motor Dynamik und daher auch Sound Dynamik?

Aber jetzt ist eine Frage einmal abgeklärt, der Umbau fkt. wenn man eine gute Werkstatt mit aufgeschlossenen Leuten hat.

Bcpjj

Beste Antwort im Thema

... und wieder ein Beitrag, den man nicht wirklich braucht 🙄

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Problem ist dass alle Dokumente nachträglich alles nicht zulässig erklärt wurden, deswegen drücken die meisten ja ein Auge zu weil keiner weiß wie lange das Ding schon dran ist

Das heißt es gibt ein Datum, bis zu dem es in Ordnung wäre es eingebaut zu haben?

@micha der Verkäufer sagte es gibt dazu keine Abe und es sei auch keine notwendig. Soll ich da nochmal nachhaken?

Normal alles unzulässig was nicht ab werk hat egal wann

Ach das hatten wir doch alles schon im folgenden Thread besprochen.

https://www.motor-talk.de/.../...nd-biturbo-steigern-t4042141.html?...

Eine nachträgliche Umrüstung ist möglich.

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Zitat:

@Audibitdi schrieb am 19. Januar 2019 um 04:12:21 Uhr:


Normal alles unzulässig was nicht ab werk hat egal wann

Genau, nach der Gesetzes Änderung leider alles illegal.

Ja, welche Änderung?

Leider verbreitest du und andere hier falsche Informationen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Januar 2019 um 10:11:36 Uhr:


Ja, welche Änderung?

Leider verbreitest du und andere hier falsche Informationen.

😁 leider nein! Bin auch großer Fan und fahr illegal.

https://www.motor-talk.de/.../...erlaubt-lauter-verboten-t6359596.html

Kleiner Auszug aus dem Artikel.

...

Die Anlagen sind eintragungspflichtig, aber nicht mehr eintragbar. Im Verkehrsblatt wird aufgeführt, dass die Generatoren nicht mit einem Sportauspuff gleichzusetzen sind. Sie widersprechen den Paragraphen 30 (Abs. 1: Fahrzeuge dürfen niemanden belästigen) und 55 (Schallzeichen, z. B. Hupe) der StVZO.

Von Herstellern wird es allerdings weiterhin vergleichbare Systeme geben. Bei denen geht es vor allem um den Klang, nicht um die Lautstärke. Das Verbot bezieht sich nur auf die Nachrüstung. Solche Generatoren könnten prinzipiell trotzdem eine Zukunft haben: Sie sind in der Lage, über Gegenschall Autos leiser zu machen.

...

Das hatte ich ja in einem anderen Thread schon einmal geschrieben:

Man muss schon den Artikel richtig lesen. Steht auch viel durcheinander.

Übrigens steht auch nachfolgendes im VkBl.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Juni 2018 um 18:14:26 Uhr:


Ich möchte hier mal ein kleines bissl Licht ins dunkle bringen, da hier viel durcheinander geworfen wird, und auch teilweise falsche Aussagen getroffen wurden.

Es ist momentan so:

1.) Soundgeneratoren

Sind nur mit
a) EG bzw. ECE Genehmigung als Austauschschalldämpfer oder
b) über eine Systemgenehmigung / EG-Genehmigung des Gesamtfahrzeugs
zulässig.

2.) Soundgeneratoren als separates Bauteil

a) sind generell nicht mehr möglich
b) EG,ABE, Teilegutachten dürfen nicht mehr erstellt werden
c) Abnahmen sind nicht mehr zulässig


3.) Klappenschalldämpfer als Austauschschalldämpfer
wie 1.)

4.) Klappensteuerungen als separates Bauteil
wie 2.)

Rot markiert geht also nicht mehr.

Heißt also, alle Original-Audi Soundgeneratoren waren und sind weiterhin zulässig. (Auch Abnahmefähig)

MfG

BTW: Alle Änderungen an den genehmigten Bauteilen (Fernbedienung, APP Cete Modul usw,) führen ebenfalls zum erlöschen der Betriebserlaubnis!

Hab doch nichts anderes gesagt serienmäßig ist ok. Nachrüstanlagen sind verboten nicht ohne grund gibt es sie nicht mehr bei Audi zu kaufen.
Fals man doch noch 1 bekommt hat ein Händler noch 1 im Lager.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Januar 2019 um 16:03:04 Uhr:


Das hatte ich ja in einem anderen Thread schon einmal geschrieben:

Man muss schon den Artikel richtig lesen. Steht auch viel durcheinander.
Übrigens steht auch nachfolgendes im VkBl.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Januar 2019 um 16:03:04 Uhr:



Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Juni 2018 um 18:14:26 Uhr:


Ich möchte hier mal ein kleines bissl Licht ins dunkle bringen, da hier viel durcheinander geworfen wird, und auch teilweise falsche Aussagen getroffen wurden.

Es ist momentan so:

1.) Soundgeneratoren

Sind nur mit
a) EG bzw. ECE Genehmigung als Austauschschalldämpfer oder
b) über eine Systemgenehmigung / EG-Genehmigung des Gesamtfahrzeugs
zulässig.

2.) Soundgeneratoren als separates Bauteil

a) sind generell nicht mehr möglich
b) EG,ABE, Teilegutachten dürfen nicht mehr erstellt werden
c) Abnahmen sind nicht mehr zulässig


3.) Klappenschalldämpfer als Austauschschalldämpfer
wie 1.)

4.) Klappensteuerungen als separates Bauteil
wie 2.)

Rot markiert geht also nicht mehr.

Heißt also, alle Original-Audi Soundgeneratoren waren und sind weiterhin zulässig. (Auch Abnahmefähig)

MfG

BTW: Alle Änderungen an den genehmigten Bauteilen (Fernbedienung, APP Cete Modul usw,) führen ebenfalls zum erlöschen der Betriebserlaubnis!

Du kannst schreiben was du willst, wenn nicht ab werk dann verboten! Wenn du anderer Meinung bist dann ruf den tüv in mannheim an und sagst ihnen das, denen glaub ich persönlich mehr wie deiner aussage

Ja genau, glaube denen mehr ALS mir.

Übrigens dann gäbe es keine Klappen Auspuffanlagen mehr mit Betriebserlaubnis.

Die großen Hersteller wie akra, Vince, Eisenmann, Friedrich Motorsport usw. Verkaufen alle mit EG Betriebserlaubnis.(natürlich nicht alles 🙂)

Ich weiß nicht was dir der TÜV gesagt hat, ist auch egal es ist so wie ich geschrieben habe.

Die neuen Anlagen müssen eben auch eine ganz neu veränderte Messung durchlaufen. Was beim 4G am dato nicht mehr gemacht wurde.
Nennt sich ASEP.
Additional Sound Emission Provisions

Das Verkehrsblatt haben alle arge bekommen.
(Arbeitsgemeinschaften TÜV DEKRA usw.)
Nur wenn der TÜV man das nicht richtig liest oder es nicht weiß...

Gibt auch keine nachrüst Klappenanlage mit Tüv/ Zulassung für Klappe auf...

Doch gibt es. Mit Originalsteuerung.

So wie es auch serienmäßig gesteuert wird.

Nur das bei jedem Motorstart wieder die Ausgangslage erfolgt.

Ich höre jetzt lieber auf, da es immer Gegenstimmen/andere Meinungen gibt, und jeder sich auch selber informieren kann.

MFG

Zitat:

@MZ-ES-Freak

Also sind wir uns doch einig, daß seperate Bauteile bzw
deren Nachrüstungen unzülässig sind. Ich kann also keinen
A6_4G Audi Sound Generator + Aktor legal in einen A6_4K
einbauen. Und in einen (z.B.) BMW schon gar nicht.

Schauen wir uns also die beiden anderen Punkte an

Zitat:

@MZ-ES-Freak



1.) Soundgeneratoren

Sind nur mit
a) EG bzw. ECE Genehmigung als Austauschschalldämpfer oder
b) über eine Systemgenehmigung / EG-Genehmigung des Gesamtfahrzeugs
zulässig.

3.) Klappenschalldämpfer als Austauschschalldämpfer
wie 1.)
MfG

Zu Punkt 1a:
Würde als Nachrüstung doch nicht funktionieren. Sie sind doch
nicht mehr zulässig, weil sie weder eine ABE, EG oder Teilegutachten
bekommen werden. Ich meine hier ausdrücklich NICHT schon vorhandene
und und auf Fahrzeug "X" zugelassene Teile, sondern neue. Also z.B. für
einen A6_4K.

Das vorhandene A6_4G Fahrzeuge, die das Soundsystem ab Werk hatten
weiterhin legal sind (Bestandschutz), ist ja unbestritten.

Zu Punkt 1b:
Eine System / EG Gehemigung des Gesamtfahrzeugs wirst Du
doch als Nachrüstlösung niemals bekommen. Es scheitert doch
schon daran, daß die einzelnen Teile (die nötig sind) keine EG oder
ECE Genehmigung mehr bekommen werden. Wenn ich eine Systemlösung
anbieten möchte, müssen doch die einzelnen Teile genehmigungsfähig
sein und das sind sie doch nicht (mehr). Wie soll das also als System
funktionieren?

Wenn ein Autohersteller ein Fahrzeug vom Werk aus mit einer Sound
AGA ausstattet, und eine Typengenehmigung dafür erhält wird diese
natürlich legal bleiben (so ist es ja auch beim A6_4G_BiTu gewesen).

Dieses System (sagen wir mal es ist von einem Mercedes W204) kann
ich doch dann nicht an einen W203 (legal) dran schrauben. Und an
einen Audi oder BMW schon gar nicht. Selbst dann nicht wenn das in
den Fzg-Papieren eingetragene SPL nicht überschritten wird.

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