mit 50 kmh zu schnell geblitzt
Hi Leute,
wurde am 23.12. auf der Autobahn geblitzt - 100 waren erlaubt, ich war mit 150 unterwegs. Naja, heute kam Post von der Bußgeldstelle. 183,50€ Bußgeld, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Alles gut soweit, jedoch war ich zu dem Zeitpunkt noch in der Probezeit. Wegen Probezeitverlängerung stand da nichts... hab ich da einfach Glück gehabt oder kommt da nochwas?
Danke schonma!
Beste Antwort im Thema
Noch ein Wort: Wer sich als Fahranfänger 'nen 330i, die Versicherung, den Unterhalt und den Verbrauch bei den aktuellen Spritpreisen leisten kann, der sollte auch die 180€ für das Bußgeld übrig haben...
119 Antworten
"Behördeninterne Tätigkeiten hemmen die Verjährung m. M. n. nicht" ist falsch. Bereits die aktenkundliche Anordnung eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides hemmen die Verjährung. Genauso wie z.B. die Ermittlung der Anschrift bei falscher Meldeadresse.
Wäre die Verjährung z.B. am 23.03. um 24:00 abends, so reicht der Erlass des Bussgeldbescheides am 23.03. um 18:00. Die Zusendung kann dann nochmal bis zu 14 Tage dauern. Der Sinn der Verjährung ist ja, dass innerhalb der 3 Monate gegen den wahren Fahrer ermittelt werden muss, nichts anderes. Und es gibt wie bereits erwähnt diverse unterbrechende Punkte.
Und ein Anhörungsbogen muss den Betroffenen nicht erreichen, da er ja nicht mittels PZU (Postzustellungsurkunde) zugestellt, sondern einfach eingeworfen wird. Somit kann auch kein Zugang nachgewiesen werden. Ist aber für die Ermittlungen nicht relevant, da die Anwordnung ausreicht.
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Behördeninterne Tätigkeiten hemmen die Verjährung m. M. n. nicht und dass ein Anhörungsbogen beim TE eingegangen ist, müsste im Zweifel vom Amt bewiesen werden. Wenn der TE beim ADAC wäre, könnte er telef. RA-Beratung in Anspruch nehmen 😉Die Frist ist hier zumindest sehr knapp!!
Auch wenn es knapp ist, ist das immer noch innerhalb der 3-Monatsfrist.
Zitat:
Es kommt darauf an. Man muss unterscheiden, ob es sich um eine Kennzeichenanzeige handelt, oder ob der Fahrer unmittelbar nach der Tat, nach dem Verstoß, von der Polizei beispielsweise, angehalten worden ist („Anhalteanzeige“).
Grundsätzlich gilt für beide der vorgenannten Fälle, dass die Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 26 Abs. 3 StVG drei Monate beträgt. Die Frist beginnt mit der Beendung der Tat zu laufen (§ 33 Abs. 3 OWiG). Die Beendung fällt bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel mit der Vollendung zusammen. Vollendet ist die Tat, wenn alle objektiven Tatbestandsmerkmale (sie stehen im Gesetz, z.B. „Wer“, „Einführer“, „verweigert“, „fährt“, „verschweigt“) verwirklicht sind. Das bedeutet beispielsweise, wenn vor Ablauf der Dreimonatsfrist kein Bußgeldbescheid erlassen wird (und demgemäß auch nicht zugestellt werden kann), dann ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Zitat Ende
Es bringt auch nichts, sich zu verstecken oder abzutauchen und keine Post mehr anzunehmen, damit man für den Sch..... den man selber fabriziert hat, nicht gerade stehen muss. Vor allem, weil ja zwischendurch mit Sicherheit noch ein Anhörungsbogen zugestellt und beantwortet zurück geschickt worden ist.
Schön, dass es hier einige "Hobby-Juristen" gibt 🙂
Die Frage ist nur:
Warum wird denn ein Bußgeldbescheid mit PZU verschickt wenn ein einfacher Brief reicht?
Ein Anhörungsbogen ist ein normaler Brief, ein Bußgeldbescheid natürlich nicht... Der wird immer mit PZU verschickt. Nichts anderes hatte ich aber geschrieben.
Denn beim Bußgeldbescheid braucht man den sicheren Nachweis, dass er angekommen ist, damit man dann weitere Maßnahmen einleiten kann, falls keine Reaktion erfolgt.
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ich würde erstmal zu einem Anwalt gehen und wenn der Blitzer schon ein älteres Modell ist kann es sein, das du Glück hast und aus der Sache rauskommst ohne das was passiert.
Wahrscheinlicher ist aber eher, daß der TE dann auch noch den Anwalt bezahlen muß (wenn er keine Rechtschutzversicherung hat), ohne daß er dabei etwas gewinnt.
Kann nicht deine Mutter oder dein Vater sagen, das sie es waren? Oder sieht man dich auf dem Foto. Bei euch in Deutschland wird ja von vorne geblitzt. Obwohl bei uns haben sie auch schon damit angefangen...
Wenn er jemand anderen angibt, um von sich abzulenken, so ist das eine Straftat.
Natürlich könnte sich auch jemand anderes selbst eintragen, der sollte aber zumindest vom Alter und dem Geschlecht her passen und sollte dann ein gutes Alibi haben, sonst hat er das an der Backe...
Aber in dem vorliegenden Fall wurde ja bereits der Bußgeldbescheid erlassen, da wird das alles nichts mehr bringen. Da hilft nur zhlen und beim nächsten Mal besser aufpassen.
Zitat:
Original geschrieben von Danny_Ocean
Oder sieht man dich auf dem Foto. Bei euch in Deutschland wird ja von vorne geblitzt.
Logischerweise. Sonst wäre ihm die Tat ja nicht nachzuweisen, wenn er nicht unmittelbar nach dem Vergehen 'rausgezogen worden ist.
Ich glaube es geht um fast 600,- - da lohnt sich Anwalt zumindest fragen
Zitat:
Original geschrieben von -Rokky-
Ich glaube es geht um fast 600,- - da lohnt sich Anwalt zumindest fragen
Da ist er halt ein bischen spät dran. Wenn jetzt schon der Bußgeldbescheid da ist, dann ist bereits vorher der Anhörungsbogen zugeschickt, ausgefüllt und zurück geschickt worden.
Alle Informationen, die er jetzt hat, hatte er damals auch schon - auch das Thema mit der Probezeitverlängerung etc....
Zitat:
Original geschrieben von YuExpress
Sag mal... Was hat Dir, bzw. dem TE Dein Kommentar gebracht? So ein unnötiger Post!!!Zitat:
Original geschrieben von mayer12
Hoffentlich hilft die Nachschulung, bei der Fahrschule hast du ja wahrscheinlich nicht aufgepasst...Hast ja recht, vollkommen ok, mit 50 km/ h zu viel durch die Gegend zu brausen..., gute aber sinnlose Ratschläge gibt es hier genug, ich bin halt der Gegenpol. Er wird das Bußgeld bezahlen und auch zur Nachschulung gehen.
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Da ist er halt ein bischen spät dran.
Vielleicht erklärt uns der TE ja noch, warum er nicht früher tätig geworden ist...😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vielleicht erklärt uns der TE ja noch, warum er nicht früher tätig geworden ist...😉Zitat:
Original geschrieben von torre01
Da ist er halt ein bischen spät dran.
Statt "früher" ist er erneut "tätig" geworden.. Nur diesmal dürfen wir uns im a3 Forum mit dem beratungsresistenten Herrn herumschlagen..
http://www.motor-talk.de/.../...itzt-worden-konsequenzen-t4295515.html. .. richtig dumm gelaufen 🙄 . Ich würde da auch direkt einen Anwalt fragen, gut das ich ein Kumpel hab der eine Kanzlei hat he he